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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Sorry..aber dann muss da was anderes "im argen" liegen..das hab ich so noch niemals erlebt oder gehört und ich hatte wegen meinem vater ziemlich viel mit diversen Versicherungen zu tun (auch mit der Zürich)..da kann ich dir wirklich nur raten zum Verbraucherschutz zu gehen und dir dort genau erklären zu lassen was los ist..
    So, heut kam dann wiedermal Post vom Anwalt diesbezüglich. Nach gerichtl. AUfforderung die Ablehnung zu begründen kam wieder selbiger Dreizeiler wie sie ihn mir geschickt haben, von ausführlicher Begründung ist immernoch nichts zu sehen.
    Na mal schaun wie das Gericht das jetzt aufnimmt.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    So ich war nu beim Anwalt und er ist auch der Ansicht dass die Chancen gut über 50% liegen das wir hier Recht bekommen. Nur wenns wirklich vor Gericht geht wirds wohl eine ganze Weile dauern. Die erste Frist außergerichtl zur Einigung zu kommen hat er bis zum 22/12/10 gesetzt. Na mal schaun was da nu alles rauskommt.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Das mit den ausführlichen Bescheid siehst nur du so. Laut denen reicht der Dreizeiler den sie mir haben zukommen lassen.
    Sorry..aber dann muss da was anderes "im argen" liegen..das hab ich so noch niemals erlebt oder gehört und ich hatte wegen meinem vater ziemlich viel mit diversen Versicherungen zu tun (auch mit der Zürich)..da kann ich dir wirklich nur raten zum Verbraucherschutz zu gehen und dir dort genau erklären zu lassen was los ist..

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Die Versicherung muss dir auf jeden fall einen ausführlichen Bescheid zukommen lassen,aus dem hervorgeht WARUM sie die Leistung ablehnen,damit hast du dann ein "Mittel" ewtl. Fehler richtigstellen zu können,weil vielleicht zusammhänge falsch gedeutet werden oder bestimmte EINDEUTIG formulierte Unterlagen fehlen,die du dann nachreichen kannst.
    Das mit den ausführlichen Bescheid siehst nur du so. Laut denen reicht der Dreizeiler den sie mir haben zukommen lassen.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Ja, im Abschlußbericht des Krankenhauses steht im ersten Satz mit dass die Thrombose und die ganzen Folgeschäden direkt aus dem Sturz resultieren.
    Ich bin bei der Zurich Unfallversichert (falls ich das hier so sagen darf).
    Die Versicherung muss dir auf jeden fall einen ausführlichen Bescheid zukommen lassen,aus dem hervorgeht WARUM sie die Leistung ablehnen,damit hast du dann ein "Mittel" ewtl. Fehler richtigstellen zu können,weil vielleicht zusammhänge falsch gedeutet werden oder bestimmte EINDEUTIG formulierte Unterlagen fehlen,die du dann nachreichen kannst.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Hast du denn auch ein "Gesamtärztliches Gutachten" mit eingereicht,so das der Versicherung alle fakten,wie du sie hier darlegst, in schriftlicher Form vorliegen?? Es hilft nämlich nichts,wenn dein Arzt DIR mehrfach den Zusammenhang bestätigt,er muss das auch schriftlich bei der Versicherung tun.
    Ja, im Abschlußbericht des Krankenhauses steht im ersten Satz mit dass die Thrombose und die ganzen Folgeschäden direkt aus dem Sturz resultieren.
    Ich bin bei der Zurich Unfallversichert (falls ich das hier so sagen darf).

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  • endar
    antwortet
    Zitat von makkie Beitrag anzeigen
    Ich möchte mich im Grunde nicht in Deine Privatangelegenheiten einmischen, aber IMO hat er Dir nichts "aufgeschwatzt", sondern Dir was Gutes getan. Ich hoffe nur, Du wirst sie nie in Anspruch nehmen müssen. Ich kenne genügend Leute, die ziemlich froh sind eine abgeschlossen zu haben, weil sie ohne dieselbe nun am Existenzminimum leben würden. Selbst mit der BU-Rente sind sie schlechter gestellt, als früher, wo sie noch gesund waren.


    WARUM ????? Sei mir bitte nicht böse, aber solche Aussagen sind aus der Kategorie "total unbegründetes Stammtischgeschwätz" !

    ...immer schön mit Kanonen auf Spatzen schießen !!! .....
    Es ist richtig, dass ich das nicht begründet habe. Dann will ich auch mal aus der Praxis berichten. Ich bin übrigens bei einem alteingesessenen lokalen Versicherer, nix mit husch husch google.

    Zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Da musste ein ellenlanger Fragebogen ausgefüllt werden, bei dem jeder Körperteil 80 mal abgefragt wurde. Wer das wahrheitsgemäß ausfüllt, braucht die Versicherung erst gar nicht abschließen.

    Die nicht unüblichen Bedingungen sind nämlich
    - Krankheiten, die sich auf Ursachen zurückführen lassen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bereits bestanden haben, sind nicht versichert (oder verlangen einen derart hohen Aufpreis, dass es sich gar nicht mehr lohnt). Wer also eine schiefe Wirbelsäule oder schlechte Augen hat, braucht sich bei Berufsunfähigkeit gar nicht zu melden, weil alles irgendwie damit zusammenhängt und sich jedes Leiden auf frühere Leiden beziehen lässt.

    - Sie gilt auch nur dann, wenn wirklich eine Unfähigkeit zur Ausübung des Berufs eintritt. Das ist vielleicht für einen Bäcker sinnvoll, wenn er z.B. eine Allergie gegen Mehl o.ä. entwickelt. Oder für den berühmten Pianisten mit den kaputten Fingern, von dem dann gerne die Rede ist. Ich bin aber nicht Robert Schumann. Als "Kopfarbeiter" könnte ich aber auch noch als schwerbehinderterer arbeiten - was einige auch tun.

    Das ist vielleicht für einen Bäcker sinnvoll, wenn er z.B. eine Allergie gegen Mehl o.ä. entwickelt. Oder für den berühmten Pianisten mit den kaputten Fingern, von dem dann gerne die Rede ist. Ich bin aber nicht Robert Schumann.

    Selbst falls man diese 80 Fragen nicht in aller Ausführlichkeit ausgefüllt haben sollte, wer in seinem Leben schonmal eine Massage hatte, wer bei der Bundeswehr nicht mit T1 gemustert worden ist, der hat im Schadensfall schlechte Karten.

    Aus freien Stücken hätte ich diesen Unsinn (pardon: Superversicherung) nicht abgeschlossen. Vielleicht als Bäcker.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Erst im September diesen Jahres, aber bei mir hat eine Katastrophe die nächste gejagt, Und ich habe eine Vergessenheitsklausel im Vertrag die mir gestattet den Unfall bis zu 18 Monate nach Ereignis anzuzeigen


    Jupp hat man mir mehrfach bestätigt. Ich bin aufs Knie gefallen und durfte das ne Weile nicht bewegen, während dieser Ruhezeit hat sich im Knie eine Thrombose gebildet und die ist dann vom Knie in die Lunge gewandert.


    Jupp so seh ich das ja auch.
    Hast du denn auch ein "Gesamtärztliches Gutachten" mit eingereicht,so das der Versicherung alle fakten,wie du sie hier darlegst, in schriftlicher Form vorliegen?? Es hilft nämlich nichts,wenn dein Arzt DIR mehrfach den Zusammenhang bestätigt,er muss das auch schriftlich bei der Versicherung tun.
    Mein Vater bekam auch Unfallrente vor seinem Tod,die Berufsgenossenschaft hat damals recht zügig ( "nur" 9Monate ) gezahlt,die private erst nach doppelt so langem Papierkrieg trotz eigentlich klarer rechtslage ,dafür dann aber wesentlich mehr...

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  • makkie
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Erst im September diesen Jahres, aber bei mir hat eine Katastrophe die nächste gejagt, Und ich habe eine Vergessenheitsklausel im Vertrag die mir gestattet den Unfall bis zu 18 Monate nach Ereignis anzuzeigen
    Diese Klausel ist "schön und recht", nur würde ich an Deiner Stelle künftig solche Dinge gleich melden, auch wenn sie noch so unwesentlich zu sein scheinen - ich meine natürlich nicht den kleinen Kratzer auf dem Finger...... solche Fristen sind grundsätzlich mal in den Bedingungswerken verankert. Da würde ich kein Risiko eingehen, egal welche Zusatzklausel ich habe.

    Jupp hat man mir mehrfach bestätigt. Ich bin aufs Knie gefallen und durfte das ne Weile nicht bewegen, während dieser Ruhezeit hat sich im Knie eine Thrombose gebildet und die ist dann vom Knie in die Lunge gewandert.
    Wenn es Dir die Ärtzte so bestätigt haben, dann hast Du schon mal gute Karten - nur muss es ein Arzt ( Gutachter ) auch zu Papier bringen . Du hast auch immer die Möglichkeit zu einem neutralen Arzt zu gehen und ein Gutachten anfertigen zu lassen, nur musst Du dabei beachten, dass Du vorab erstmal die Kosten dafür trägst. Wenn es sich herausstellt, dass Du wirklich aufgrund des Unfalls bleibende gesundheitliche Schäden hast, wird sich der Versicherer auch nicht querstellen und i.d.R. auch diese Kosten zusätzlich übernehmen.

    Jupp so seh ich das ja auch.
    Deshalb verstehe ich die grundsätzliche Ablehnung des Versicherers auch nicht wirklich. Da muss noch etwas anderes im Spiel sein - entweder ist die Schadenanzeige nicht korrekt, oder irgend was anderes stimmt nicht. Eine Ablehnung aufgrund der Definition des Unfallbegriffes würde nur dann erfolgen, wenn beispielsweise in der Schadenanzeige "nur" die Lungenembolie stehen würde, was ja dann auch korrekt wäre, da eine Lungenembolie als solche nicht zwingend aus einem Unfall resultieren muss.

    Was die Sache mit dem Vorgesetzten angeht, kann ich es auch nicht nachvollziehen, warum Du nicht weitergeleitet wurdest. Ich weis nicht, bei welchem Versicherungsunternehmen Du versichert bist, aber hier ein kleiner Tipp: Ruf einfach nicht die Durchwahlnummer an, sondern die Hauptnummer der Versicherungsgesellschaft und lass´ Dich mit dem Gruppenleiter der Sparte Unfall-Schaden verbinden. Normalerweise bekommst Du dann genau denjenigen ans Ohr, den Du möchtest.

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Ich habe mir ja auch mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugelegt (von Papa aufgeschwatzt und als liebes Kind... ),
    Ich möchte mich im Grunde nicht in Deine Privatangelegenheiten einmischen, aber IMO hat er Dir nichts "aufgeschwatzt", sondern Dir was Gutes getan. Ich hoffe nur, Du wirst sie nie in Anspruch nehmen müssen. Ich kenne genügend Leute, die ziemlich froh sind eine abgeschlossen zu haben, weil sie ohne dieselbe nun am Existenzminimum leben würden. Selbst mit der BU-Rente sind sie schlechter gestellt, als früher, wo sie noch gesund waren.

    aber sollte ich sie tatsächlich mal in Anspruch nehmen müssen, rechne ich auch damit, dass die sich sperren.
    WARUM ????? Sei mir bitte nicht böse, aber solche Aussagen sind aus der Kategorie "total unbegründetes Stammtischgeschwätz" !

    In DIESEM Fall empfehle ich auch den Gang zum Gericht.
    ...immer schön mit Kanonen auf Spatzen schießen !!! .....

    ________________________________________________________________

    @ALLE

    Oft haben solche Ablehnungen ganz simple Gründe und können in einem Gespräch ohne Anwalt, Gericht und Gottes Gnaden geklärt werden. Wenn Ihr dann noch einen guten Vertreter habt, müsst Ihr Euch nicht einmal mit dem Schriftkram plagen, weil er das Meiste für Euch regelt.

    Ein Beispiel aus der Praxis:

    Es gibt Leute, die meinen, den billigsten Popelanbieter nehmen zu müssen, um ein paar Euro zu sparen, geben dann im Freundeskreis noch an, wie günstig sie die Versicherung bekommen haben ( und die anderen sind ja sowieso doof, weil sie zuviel bezahlen ) und beklagen sich dann über fehlende Leistungen - Hey, alle kochen mit Wasser und Leistung hat einfach seinen Preis. Was glaubt Ihr, warum seriöse Versicherungsfachleute eine fundierte Ausbildung absolvieren und jedes Jahr an ettlichen Weiterbildungen teilnehmen - und manche Schlaumeier meinen doch tatsächlich, sie könnten kurz mal alles "ergooglen", was andere Jahre lang lernen müssen. Wenn´s dann nicht klappt, bleibt ja immer noch der Weg über den Anwalt, der sich wiederum freut, da er, ob es gut geht, oder nicht auch noch fett Kohle dabei verdient. Wenn´s dann am Ende doch nicht klappt, wird dann pauschal über alle Versicherungen heruntergelästert.

    makkie

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  • endar
    antwortet
    Ich habe mir ja auch mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugelegt (von Papa aufgeschwatzt und als liebes Kind... ), aber sollte ich sie tatsächlich mal in Anspruch nehmen müssen, rechne ich auch damit, dass die sich sperren.

    In DIESEM Fall empfehle ich auch den Gang zum Gericht.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von makkie Beitrag anzeigen
    @ ThorKonnat

    Als erstes mal die Frage: Wann hast Du den Unfall angezeigt ?
    Erst im September diesen Jahres, aber bei mir hat eine Katastrophe die nächste gejagt, Und ich habe eine Vergessenheitsklausel im Vertrag die mir gestattet den Unfall bis zu 18 Monate nach Ereignis anzuzeigen

    Zweitens: hat Dir der Arzt bestätigt, dass die Lungenembolie vom Unfall herrührt? Was genau war mit dem Knie ?
    Jupp hat man mir mehrfach bestätigt. Ich bin aufs Knie gefallen und durfte das ne Weile nicht bewegen, während dieser Ruhezeit hat sich im Knie eine Thrombose gebildet und die ist dann vom Knie in die Lunge gewandert.

    Bedingungsgemäß müsste alles erst einmal i.O. sein, da laut Definition alle 4 Umstände erfüllt sind und zwar "plötzlich","von außen", "auf den Körper einwirkend" und "gesundheitsschädigend".
    Jupp so seh ich das ja auch.

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  • makkie
    antwortet
    @ ThorKonnat

    Als erstes mal die Frage: Wann hast Du den Unfall angezeigt ? Zweitens: hat Dir der Arzt bestätigt, dass die Lungenembolie vom Unfall herrührt? Was genau war mit dem Knie ?

    Bedingungsgemäß müsste alles erst einmal i.O. sein, da laut Definition alle 4 Umstände erfüllt sind und zwar "plötzlich","von außen", "auf den Körper einwirkend" und "gesundheitsschädigend".

    Wichtig ist erst einmal, das Kausalität zwischen der Knieverletzung und der Lungenembolie besteht.

    makkie

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  • Zocktan
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Mit einer privaten.
    Dann gehe mit der Police zur öffentlichen Rechtsauskunft oder zur Verbraucherschutzzentrale, was für Dich und an Deinem Wohnort eben praktischer ist.
    In der Police ist definiert, was die Versicherung als Unfall versteht. Bei der Rechtsauskunft/Verbraucherzentrale wird man Dir das von Versicherungsdeutsch in normales Deutsch übersetzen. Abhängig davon sind dann auch die nächsten Schritte. Du solltest Dich auf einen langwierigen Papierkrieg einstellen.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    Hast Du es denn mit einer privaten oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun?
    Mit einer privaten.

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  • Zocktan
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    ich hatte ja September letzten Jahres einen Unfall, bin gestürzt und habe mir das Knie verletzt. Daraus hat sich dann eine schwere Lungenembolie entwickelt mit dauerhafter Schädigung der Lunge.
    Klingt für mich nach einen Unfall, einen ziemlich dummen.
    Ich habe dies bei meiner Unfallversicherung angezeigt und habe heute die Entscheidung mitgeteilt bekommen. Laut Auffassung der Versicherung liegt hier kein Unfall vor und die gesundheitlichen Schäden sind nicht vorhanden.
    Jeder Arzt sagt mir es war ein Unfall, nur die Versicherung nicht. Hat jmd von euch schonmal mit sowas zu tun gehabt und hat Ideen wie es weitergehen könnte ? Der Sachbearbeiter weigert mich mir seinen Vorgesetzten zu geben. Die definieren Unfall als einen plötzlich von Außen auf den Körper einwirkenden Umstand mit ungewollten Schäden. Selbst danach hört sich das immernoch nach einen Unfall an.
    Ideen ? Hinweise ? Sonstiges ?
    Hast Du es denn mit einer privaten oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun?

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