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Uni vernichtet Zeugnis - darf die das?

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    #16
    Zitat von DeLouise Beitrag anzeigen
    Tja, hier liegt genau der Hase im Pfeffer. Zum Einen sind die Unterlagen nach spätestens 2 Monaten zu vernichten und zum Anderen handelt es sich bei den Bewerbungsunterlagen immer noch um das Eigentum vom Einsender.

    Wie so oft ein Widerspruch in sich - wobei das sehr einfach zu regeln ist:
    einfach die Unterlagen zurücksenden und nicht vernichten. Dann umschiffe ich das Ganze sehr elegant.
    Ich glaube nicht, dass da ein Widerspruch entsteht.

    Ja er hat zwar ein Recht darauf, seine Unterlagen wieder zu bekommen. Allerdings weiß ich immer noch nicht, wo und ob das mit den Kosten geregelt ist. Soll heissen, wenn er sie haben will, entweder die Kosten übernehmen, oder hingehen und abholen. Wenn bei Bewerbungen, und ich glaube, dass ist bei Unis immer der Fall, geschrieben wird, dass eine Zurücksendung nicht erfolgt, dann schickst du deine Unterlagen bewusst dort hin, ohne zu erwarten, dass du sie automatisch wieder bekommst.

    Was das vernichten angeht, gibt es auch den Fall, dass wenn ich von einer Firma eine Lieferung erhalte, die ich gar nicht bestellt habe, die Sache nach einer bestimmten Frist in mein Eigentum über geht.
    Ich könnte mir vorstellen, dass wenn die benannte Frist zur Vernichtung der Unterlagen versäumt wird, auch hier die Sache den Eigentümer wechselt und die Unterlagen weg sind. Immerhin entstehen beim Versenden und Erhalten von Besitz auch Rechte und Pflichten für beide Seiten und ich glaube nicht, dass der Bewerbungsausschreiber für alle Ewigkeiten verpflichtet ist, das Eigentum anderer aufzubewahren.

    Den genauen Gesetzestext hab ich nicht im Kopf (bin auch zu müde um zu suchen), aber ich glaube schon, dass man da weiter gedacht hat, als der oben beschriebene "Widerspruch".

    Gruß
    Zuletzt geändert von Rock_Bottom; 05.06.2012, 12:08.

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      #17
      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
      Ich habe unlängst von der Uni Passau mein Abitur-Zeugnis zurück verlangt, das ich bei der Bewerbung 2010 eingereicht habe. Heute kommt ein Brief zurück, dass alle Bewerbungsunterlagen bereits vernichtet wurden.

      Das finde ich doch ein wenig seltsam. Ein Abiturzeugnis ist ja nicht irgendein Wisch sondern ein Dokument. Dürfen die das nach nur zwei Jahren schon schreddern?
      Ja, dürfen sie. Deswegen steht ja auch überall der Hinweis, man solle auf gar keinen Fall Originaldokumente einsenden, sondern nur Kopien. Deren Verlust ist dann irrelevant.
      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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        #18
        Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
        Ja, dürfen sie. Deswegen steht ja auch überall der Hinweis, man solle auf gar keinen Fall Originaldokumente einsenden, sondern nur Kopien. Deren Verlust ist dann irrelevant.
        Ja, langsam habe ich das schon kapiert von wegen keine Orginale schicken und so. Aber danke, dass du das nochmal wiederholst und dafür extra den Thread ausgräbst.

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          #19
          Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
          Ich habe unlängst von der Uni Passau mein Abitur-Zeugnis zurück verlangt, das ich bei der Bewerbung 2010 eingereicht habe. Heute kommt ein Brief zurück, dass alle Bewerbungsunterlagen bereits vernichtet wurden.

          Das finde ich doch ein wenig seltsam. Ein Abiturzeugnis ist ja nicht irgendein Wisch sondern ein Dokument. Dürfen die das nach nur zwei Jahren schon schreddern?
          Nein dürfen sie nicht, Bewebungsunterlagen sind Eigentum des Bewerbers und müssen dem Bewerber zurückgesendet werden. Ein schriftlicher Hinweis ist auch nicht immer gegeben und wenn doch trifft Obengenanntes dennoch zu.
          Ich habe es mir allerdings auch zur Angewohnheit gemacht Originale niemals zu verschicken oder auszuleihen. Bei mir ist auch schon mal ein Gesundheitszeugniss verloren gegangen - ein neues kostet immerhin meine Zeit und 30 Euro.Ich denke besonders Universitäten dürften wissen wie es um Originale bestellt ist.
          Ich denke hier steht dir eine Entschädigung zu, wende dich einfach an dein altes Gymasium und bitte es um Neuaustellung deines Abitur Zeugnisses.. aber wen es eh eine Kopie war ist es ja nicht so schlimm.
          LG Infinitas
          Zuletzt geändert von Infinitas; 23.07.2012, 14:53.
          Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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            #20
            Na jetzt weiß ers aber bestimmt endgültig.

            Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
            Nein dürfen sie nicht, Bewebungsunterlagen sind Eigentum des Bewerbers und müssen dem Bewerber zurückgesendet werden.
            Wie hier schon geschrieben wurde, und zudem auch verlinkt, müssen Bewerbungsunterlagen nach einer bestimmten Zeit vernichtet oder zurückgesendet werden. Entscheidet sich derjenige für die Vernichtung, hat man halt Pech gehabt, würd ich mal sagen.
            Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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              #21
              Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
              Na jetzt weiß ers aber bestimmt endgültig.



              Wie hier schon geschrieben wurde, und zudem auch verlinkt, müssen Bewerbungsunterlagen nach einer bestimmten Zeit vernichtet oder zurückgesendet werden. Entscheidet sich derjenige für die Vernichtung, hat man halt Pech gehabt, würd ich mal sagen.
              glaub ich nicht wenn es sich um ein Orginal handelt, wie ich damit andeuten will. Aber es ist jedenfalls einfacher sich in einem Verlusstfall an seine alte Schule oder Gymnasium zu wenden.
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                #22
                Die Schule/Uni, auf welcher man seinen Abschluss gemacht hat, kann jederzeit das Zeugnis gegen Gebühr neu ausstellen. Also mir sind im Zuge meiner Scheidung auch die Originale meiner Zeugnisse abhanden gekommen (ich schätze mal, dass meine Ex die weggeworfen oder feierlich verbrannt hat ), diese werde ich allerdings noch einmal neu ausstellen lassen.

                Was nun die Eigentums-Geschichte betrifft: wenn man darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ein Zurücksenden der Unterlagen ausgeschlossen ist (irgendwo im Internet, auf den Bewerbungsbögen oder weis der Geier wo), dann ist die entgegennehmende Stelle aus dem Schneider.
                Wird das nirgendwo erwähnt, dann bleibt das Eigentumsproblem, alleine deshalb, weil das deutsche Recht keine Bagatellgrenze kennt. Und auch Kopien sind teuer, irgendwas zwischen 5 und 10 Cent pro Kopie. Dann noch (gerade bei Bewerbungen bei Firmen) ein vernünftiger Einband dazu, ein Foto vom Fotografen und ratz-fatz sind wir bei 10 Euro Gegenwert. Alleine deshalb finde ich es auch stellenweise eine Unverschämtheit von der Agentur gegen Arbeit darauf zu bestehen, dass x Bewerbungen pro Monat geschrieben werden müssen, ohne die Realkosten hierfür zu übernehmen. Aber das ist ein anderes Thema...
                Gregory DeLouise
                kommandierender Offizier der USS HORUS, NCC-90810
                --------------------------------------------------------------
                "Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid." - Albert Einstein

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