Bat'leth beschlagnahmt und von Vernichtung bedroht - SciFi-Forum

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Bat'leth beschlagnahmt und von Vernichtung bedroht

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    #16
    Zitat von shootingstar Beitrag anzeigen
    Es ist garkeine Waffe sondern die Nachbildung einer Filmrequisite.

    Bei einer Anscheinswaffe ist ja nicht die Gefährlichkeit das Kriterium daß es verboten ist eine solche mit sich zu führen, die Anscheinswaffe ist eben gerade NICHT gefärlich sondern eine echt aussehende Attrappe. Sie ist deshalb problematisch weil man damit den Anschein erwecken kann man hätte eine echte Waffe. Also zB um damit einen Schalterangestellten bedrohen um in der Bank Geld zu rauben, eine Geisel zu nehmen etc.

    Wie soll das bitteschön mit einer Deko-Replik einer (fiktiven) Stichwaffe funktionieren????
    Warum sollte ein Nachbau einer fiktiven Waffe weniger gefährlich sein als das filmische Original? Die Bat´leths sind anscheinend aus Metall, wenn sie das auf dem Bild im Artikel sind, und nunmal groß genug, um schon allein durch schiere Wucht Schaden anzurichten, die brauchen noch nicht mal dazu geschärft oder sonderlich spitze Spitzen zu haben. Ein Streitkolben oder Kriegshammer, genau wie Totschläger benötigen als Hiebwaffen auch keine besonders scharfen oder angespitzte Schneiden.

    Ich persönlich würde da das Urteil eines Sachverständigen abwarten und von diesem den Teilen notfalls ein Siegel oder Kennzeichnung verpassen lassen, das sie zukünftig auch als Deko-Waffen ausweist (so für die ganz übereifrigen Polizisten), damit er zukünftigem Ärger aus dem Weg gehen kann.
    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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      #17
      Also, ich hielt schon mal ein Bat'leth in den Händen. Da spürte ich sofort, dass dies keine Anscheinswaffe ist, sondern eine tödliche Waffe - zumindest wenn es solide gefertigt wurde. Ich halte es sogar für gefährlicher als ein Schwert (hatte ich auch schon mal in den Händen).

      Schaut euch bitte mal die hübsche junge Dame im Link an:
      [friday] rebuild, why you so slow - Page 2

      Wenn jemand mit so einem Ding auf die Idee kommen sollte, auf einen Menschen loszugehen - also, ich würde die Beine in die Hand nehmen und laufen was ich kann.

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        #18
        Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
        Edit: also Steht und fällt es wohl damit, ob die Bat´leths als Anscheinswaffen, Hiebwaffen oder Deko-Waffen definiert werden.

        Bei dem Betroffenen "steht" und "fällt" gar nichts. Egal ob Anscheinswaffe oder Hieb- und Stoßwaffe.
        Er hat ein Waffenbesitzverbot, damit ist ihm der Besitz von allem, was waffenrechtlich unter "Waffe" fällt verboten.

        Das bezieht sich NICHT auf Anscheinswaffen. Diese sind waffenrechtlich nämlich keine Waffen, sondern Gegenstände, die so Aussehen als seien sie Waffen (Spielzeugpistolen zum Beispiel).

        Das Bat'leth ist eine Hieb- und Stoßwaffe. Damit ist dem Betroffenen aufgrund des Waffenbesitzverbotes jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) verboten und die Waffen werden eingezogen.

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          #19
          Das gilt aber nur, wenn sie geschärft ist. Wenn die Spitzen abgerundet sind und das Ding nicht geschärft ist, gilt es nicht mehr als Waffe.

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            #20
            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
            Das gilt aber nur, wenn sie geschärft ist. Wenn die Spitzen abgerundet sind und das Ding nicht geschärft ist, gilt es nicht mehr als Waffe.
            Gilt es denn dann auch nicht als Stoßwaffe o. ä.?

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              #21
              Hier steht was zur Legalität in UK und US:


              Die deutsche Wiki gibt da leider gar nichts her.
              .

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                #22
                Grundsätzlich ist der Besitz von Waffen UND Drogen, auch wenn es nur Gras ist immer eine schlechte Idee.
                Daraus wird ganz fix bewaffneter Drogenhandel konstruiert und da geht man dann ganz schnell in den Bau.
                Die Lektüre der einsprechenden Foren ist da sehr aufschlussreich.
                Wenn man sich also für eines der beiden Hobbys interessiert sollte man genau überlegen welches einem wichtiger ist.
                Außerdem wurde ja schon erwähnt das der Betroffene entsprechende Auflagen hatte gegen die er verstoßen hat.
                Das er nun in Haft ist läßt auch vermuten dass da mehr war als nur ein paar Gramm Gras ( obwohl das je nach Bundesland ganz unterschiedlich gehandhabt wird..in Bayern wird am schärfsten verfolgt).
                Dieser Beitrag wurde von einem Menschen erstellt.

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