Zitat von xanrof
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Interessant wird doch nur das Verhalten der nicht-kommerziellen Websites, wie zB Wikipedia. Den Artikel in der La Vanguardia hab ich zB als Fußnote/Quelle auf der englisch-sprachigen Wiki-Seite zum aktuellen Urteil des EuGH gefunden; die Wikiseite selbst übrigens über Google - war das dann schon der erste Verstoß?
Der Herr Gonzalez hat erstmal erreicht, daß jetzt nahezu ganz Europa von seiner Zwangsversteigerung weiß, und das ganz ohne google - das ist doch überhaupt schon einmal der Schwachpunkt im System: Wenn man für sein Persönlichkeitsrecht eintritt, macht man doch im momentanen Verfahrensablauf überhaupt erstmal noch mehr Leute auf eine für die eigene Person unvorteilhafte Aussage (egal, ob wahr oder falsch) aufmerksam. Ähnlich sieht das Ergebnis doch auch für die hier schon - eben namentlich nicht genannte - Frau eines Ex-Bundespräsidenten aus: eben durch den Prozess sind die Gerüchte/Rufmordversuche über eine vorherige Beschäftigung im Bereich Escort-Dienst/Rotlichtmilieu jetzt in den deutschsprachigen wie englischsprachigen Wikipedia-Einträgen über sie verewigt, ohne daß ihr jetzt weitere Rechtsmittel zur Verfügung stünden, denn beide Artikel behaupten eben nirgends, daß diese Gerüchte Tatsachen entsprächen.
So haben doch bisher Fälle, in denen mehr-oder-weniger Privatpersonen eine "Zensur" der Informationen über ihre Person gefordert/eingeklagt haben, genau das Gegenteil bewirkt; auf den Streisand-Effekt ist da im Moment noch Verlass. Selbst 7 Jahre, nachdem der Darsteller von Atze Schröder gegen die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens erfolgreich geklagt hat - so erfolgreich, daß sogar auf Wikipedia auf eine Nennung verzichtet wird - findet man den Namen noch im Netz, sogar über google Selbst der französische Geheimdienst DCRI ist daran schon gescheitert, als er 2013 versuchte, diesen Artikel bei Wikipedia verschwinden zu lassen:
Station hertzienne militaire de Pierre-sur-Haute ? Wikipédia
Als Resultat wurde der Artikel nicht nur wiederhergestellt, sondern ab dann auch noch übersetzt und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Auch wenn google nun nichtmehr alles finden darf: das Internet scheint - besonders in der Form von provozierten, erzürnten Benutzern - eben nicht zu vergessen. Klar, die Streams zu irgendwelchen Fernsehserien verschwinden irgendwann, zuerst von der Website des Senders (legal), und dann irgendwann auch mangels Interesse von den illegalen Streamingseiten, aber wann immer jemand das Internet zum vergessen zwingen möchte, passieren solche Dinge wie oben gelistet - und irgendwelche unbekannten Otto Normalbürger bekommen durch ihren "Aufstand" plötzlich einen Namen wie Mario Costeja Gonzalez, und obendrein auch noch ein Gesicht durch Artikel wie den weiter oben verlinkten bei Reuters.com - muss da nicht das Verfahren in solchen Fällen insgesamt in Frage gestellt werden? Besonders, wenn ein Gericht urteilt, daß Bürger dieses Recht haben, es aber durch die Verhandlung selbst schon entwertet wird??
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