Kündigung für geringfügig Beschäftigte - Abfindung ? - SciFi-Forum

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Kündigung für geringfügig Beschäftigte - Abfindung ?

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    Kündigung für geringfügig Beschäftigte - Abfindung ?

    Hallo Leute,

    ich habe einen guten Freund, der seit 18 Jahren in einem Betrieb als geringfügig Beschäftigter arbeitet. Seit Januar ist wohl ein neuer Chef da, der wohl umstrukturieren möchte und da steht der Freund wohl mit auf der Liste.

    Ich weiß wohl, daß der Chef schriftlich kündigen muss und ihm ein Arbeitszeugnis austellen muss.
    Wobei ich absolut NULL-Ahnung von habe ist, ob ihm eine Abfindung nach diesen 18 Jahren zusteht und wenn ja wieviel ?!

    Wäre klasse, falls jemand davon etwas Ahnung hat und diese Frage beantworten könnte.
    1000-Dank.

    LG
    Alfred
    Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
    Carolin Witt (*1983), Studentin

    #2
    Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    ich habe einen guten Freund, der seit 18 Jahren in einem Betrieb als geringfügig Beschäftigter arbeitet. Seit Januar ist wohl ein neuer Chef da, der wohl umstrukturieren möchte und da steht der Freund wohl mit auf der Liste.

    Ich weiß wohl, daß der Chef schriftlich kündigen muss und ihm ein Arbeitszeugnis austellen muss.
    Wobei ich absolut NULL-Ahnung von habe ist, ob ihm eine Abfindung nach diesen 18 Jahren zusteht und wenn ja wieviel ?!

    Wäre klasse, falls jemand davon etwas Ahnung hat und diese Frage beantworten könnte.
    1000-Dank.

    LG
    Alfred
    Also generell hat man als Minijobber die gleichen Rechte wie andere Angestellte auch. (Ich gehe jetzt mal von nem unbefristeten Vertrag aus) Nach 18 Jahren sollte dein Freund also ein halbes Jahr Kündigungsfrist haben. Er darf eh nur entlassen werden, wenn das an seinem Verhalten liegt oder betriebsbedingt dringend notwendig ist. Aber selbst dann hat der Arbeitgeber Rechtfertigungsprobleme wenn er deinen Freund entlässt und Minijobber mit gleicher Qualifikation, die kürzer im Betrieb sind weiterbeschäftigt. Dein Freund sollte sich an den Betriebsrat wenden und schnell in ne Gewerkschaft eintreten und sich dort von nem Anwalt beraten lassen.

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      #3
      Gibts einen Betriebsrat? Wenn die Kündigung kommt, auf jeden Fall binnen 2 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen!!!

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        #4
        Betriebsrat gibt es dort nicht, denn hier ist der Betrieb nur 6 Mann groß.
        Also müsste er mit Vorlaufzeit 6 Monate Kündigungsfrist haben ?! OK.

        Abfindung sollte ihm also dann doch zustehen, da er dieselben Rechte hat wie alle anderen Arbeitnehmer ?! Müsste er dann doch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Oder ?
        Jemand eine Ahnung wieviel jemanden zusteht mit 18 Jahren ?
        Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
        Carolin Witt (*1983), Studentin

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          #5
          Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
          Betriebsrat gibt es dort nicht, denn hier ist der Betrieb nur 6 Mann groß.
          Also müsste er mit Vorlaufzeit 6 Monate Kündigungsfrist haben ?! OK.

          Abfindung sollte ihm also dann doch zustehen, da er dieselben Rechte hat wie alle anderen Arbeitnehmer ?! Müsste er dann doch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Oder ?
          Jemand eine Ahnung wieviel jemanden zusteht mit 18 Jahren ?
          Also bei Betrieben unter 10 Mitarbeitern ist das wieder ganz anders.
          Kündigungsschutz im Arbeitsrecht - Arbeitnehmer Kündigung & Rechtanwalt Arbeitsrecht
          Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst für Mitarbeiter eines Betriebes ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl. Dabei werden nur die ständig beschäftigten Mitarbeiter gezählt. Auszubildende zählen nicht. Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden werden mit dem Faktor 1 berücksichtigt. Mitarbeiter mit einer Stundenzahl von mehr als 20 Stunden bis einschließlich 30 Stunden werden mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt. Alle Mitarbeiter die bis zu einschließlich 20 Stunden arbeiten, werden mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt. Grundsätzlich liegt der Schwellenwert für alle Mitarbeiter eines Betriebes bei 10 Mitarbeitern. Dies bedeutet, das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich erst, wenn im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Für Mitarbeiter, die schon vor dem 31.12.2003 beschäftigt waren, gelten ggfs. Ausnahmeregeln, da zum damaligen Zeitpunkt der Schwellenwert noch 5 Arbeitnehmer betrug und nach der Erhöhung des Schwellenwertes diesen Arbeitnehmern ein gewisser Bestandschutz gewährt werden sollte.
          Dein Freund sollte echt mal zu nem Fachanwalt gehen.
          Er kann aber in jedem Fall nur ne Abfindung einklagen, wenn die Kündigung nicht rechtens war. In die Gewerkschaft eintreten halte ich nach wie vor für nützlich, auch wenn ich nicht weiß ob die sich in Kleinbetrieben auch so reinhängen wie in großen. Für die Höhe der Abfindung hab ich mal halbes Nettogehalt mal Anzahl der Jahre also ca. 4000 € (wie das zu versteuern wäre weiß ich nicht). Ich bin da aber sehr skeptisch, dass das was wird.

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            #6
            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Also bei Betrieben unter 10 Mitarbeitern ist das wieder ganz anders.
            Kündigungsschutz im Arbeitsrecht - Arbeitnehmer Kündigung & Rechtanwalt Arbeitsrecht

            Dein Freund sollte echt mal zu nem Fachanwalt gehen.
            Er kann aber in jedem Fall nur ne Abfindung einklagen, wenn die Kündigung nicht rechtens war. In die Gewerkschaft eintreten halte ich nach wie vor für nützlich, auch wenn ich nicht weiß ob die sich in Kleinbetrieben auch so reinhängen wie in großen. Für die Höhe der Abfindung hab ich mal halbes Nettogehalt mal Anzahl der Jahre also ca. 4000 € (wie das zu versteuern wäre weiß ich nicht). Ich bin da aber sehr skeptisch, dass das was wird.
            Dem kann ich mich nur anschließen. Ausserdem gibt es noch die Wahrnehmung mit dem "Recht" auf Abfindung - das besteht gar nicht so generell, wie in der Bevölkerung allgemein angenommen. Besonders kleine Betriebe müssen da oft nicht zahlen, weil denen "betriebsbedingte Umstrukturierungen" eh schon die Existenzgrundlage rauben können. Der angegebene Kündigungsgrund ist also auch ein maßgeblicher Faktor - auch für die Firma, denn betriebsbedingte Kündigungen unterliegen auch noch mal gesonderten Regelmentierungen.

            Das Internet kann in halt den seltensten Fällen den Fachanwalt wirklich ersetzen. Der kann sich übrigens auch vor Klage mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und was aushandeln bezüglich Abfindung wie Kündigungsfrist, so daß dann beide Seiten mit einem brauchbaren Ergebnis ohne Klage aus der Sache rauskommen.
            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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              #7
              Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
              Hallo Leute,

              ich habe einen guten Freund, der seit 18 Jahren in einem Betrieb als geringfügig Beschäftigter arbeitet. Seit Januar ist wohl ein neuer Chef da, der wohl umstrukturieren möchte und da steht der Freund wohl mit auf der Liste.

              Ich weiß wohl, daß der Chef schriftlich kündigen muss und ihm ein Arbeitszeugnis austellen muss.
              Wobei ich absolut NULL-Ahnung von habe ist, ob ihm eine Abfindung nach diesen 18 Jahren zusteht und wenn ja wieviel ?!

              Wäre klasse, falls jemand davon etwas Ahnung hat und diese Frage beantworten könnte.
              1000-Dank.

              LG
              Alfred
              Hm das kommt darauf an wie Tibo bereits schrieb ist die Kündigungsfrist nach 18 Jahren , 6 Monate hierbei ist keinerlei Unterschied zu einem
              Vollzeitbeschäftigungsverhältis gegeben. Die Kündigung muss auch schriftlich Begründet werden. Es ist jedoch sehr ungewöhnlich nach 18 Jahren Nebenjob eine Kündigung zu erhalten.
              Soweit ich weiss muß eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, ob diese Erfolgreich ist, oder ob ein Erfolg abzusehen ist kann leider nur ein Fachanwalt der die Gesamten Fakten kennt abschätzen. Ein Recht auf Abfindung hat man per Gesetzt soweit ich weiss Erstmal nicht, allerdings kann man überall etwas "verlangen". Ob das Empfehlenswert ist wird wohl auch der Fachanwalt sagen können.
              Ich würde mich zunächst an die zuständige Gewerkschaft wenden, da 18 Jahre schon eine sehr Lange Vertrauensbasis ist. Die bessere Alternative wäre eventuell auf den Privaten Rechtsschutz zurückzugreifen , wenn dieser vorhanden ist.
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                #8
                Danke für die Vorschläge, ich werde ihm mal raten den Anwalt aufzusuchen. Scheint ja wirklich nicht ganz einfach zu sein. Ich werde mal Rückmeldung geben und diese Erkenntnis in die Runde werfen. Bis dahin....

                Alfred
                Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
                Carolin Witt (*1983), Studentin

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                  #9
                  Na ja, also bei so einer kleinen Firma kann es dann sein, dass er mit Anwalt drauf zahlt, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat.

                  Mit den 6 Monaten Kündigungsfrist stimmt - zum Ende des Monats. Wenn also jetzt gekündigt wird, zählen die 6 Monate erst ab Mai.

                  Was er aber machen sollte: Sich sofort arbeitslos melden bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die haben da auch Fristen. Zwar 3 Monate vor Arbeitslosigkeit, aber schaden kann es nicht, sich jetzt schon zu melden. Besser früher als später.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Na ja, also bei so einer kleinen Firma kann es dann sein, dass er mit Anwalt drauf zahlt, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat.

                    Mit den 6 Monaten Kündigungsfrist stimmt - zum Ende des Monats. Wenn also jetzt gekündigt wird, zählen die 6 Monate erst ab Mai.

                    Was er aber machen sollte: Sich sofort arbeitslos melden bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die haben da auch Fristen. Zwar 3 Monate vor Arbeitslosigkeit, aber schaden kann es nicht, sich jetzt schon zu melden. Besser früher als später.
                    Er kann sich nicht melden, bervor er eine schriftliche Kündigung in der Hand hält - zumindest hier in der Region. Ausserdem ist es mit nur einer geringfügigen Beschäftigung höchst unwahrscheinlich, daß er nicht sowieso schon mit Bezügen vom Amt aufstockt - bzw. umgekehrt; in dem Fall müsste er nur den Nebenverdienst abmelden.
                    Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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