Wat, noch kein Thread über das Thema des Tages? Dann mach ich doch glatt einen auf!
Wer heute den Fernseher abseits von RTL2 eingeschaltet hat sollte es eigentlich mitbekommen haben: Bei der gestrigen Abstimmung im Bundesrat über die Zustimmung zum vom Bundestag beschlossenen neuen Zuwanderungsgesetz gab es einen Eklat. Nachdem sich zwischen SPD- und CDU-geführten Bundesländern ein Patt abzeichnete, hing das Ergebnis der Abstimmung an dem Votum Brandenburgs, daß von einer Großen Koalition unter SPD-Führung mit dem MP Stolpe regiert wird. Bekanntermaßen war Stolpe für, sein Vize von der CDU, Schönbohm, gegen das Gesetz. Bei der Abstimmung im Bundesrat äußerte sich dementsprechend Stolpe dafür, Schönbohm dagegen - ein eigentlich nicht möglicher Vorgang, denn Art 51, Abs 3 des GG sieht vor, daß die Länder ihre Stimmen einheitlich abgeben. Nach mehrmaliger Nachfrage seitens des amtierenden BR-Präsidenten Klaus Wowereit stimmte Stolpe schließlich im Namen Brandenburgs mit JA, was Wowereit feststellen ließ, das ZuwG sei angenommen. Konsequenz: Tumulte im Saal, ein sich wie Rumpelstilzchen gebärdender Roland Koch und der demonstrative Auszug der CDU-geführten Länder.
Warum die ganze Aufregung? Die CDU wirft Wowereit nun Verfassungsbruch vor - ihrer Ansicht nach hätten die Stimmen Brandenburgs als gesplittet und ungültig gewertet werden müssen. Stoiber redet sogar eine "Verfassungskrise" herbei, Rechtsexperten sind sich uneins.
Lange Rede, kurzer Sinn: Was meint ihr? War das Verfahren korrekt?
IMO ja - das GG sieht keine Vorschriften darüber vor, falls eine einheitliche Stimmabgabe nicht erfolgt - dies ist i.G. einfach nicht möglich. Da dies aber nur gewährleistet ist, wenn die Stimmangabe des Landes stellvertretend durch nur eine Person vorgenommen wird, war die Stimme Stolpes als Zustimmung zu werten. Als MP hat er die Richtlinienkompetenz und vertritt das Land nach Außen - also auch im BR. Schönbohms Äußerungen sind also letztlich seine persönliche Meinung und völlig bedeutungslos. Zwar stelt Stolpes Verhalten einen Bruch des Koalitionsvertrags dar, doch ist dies eine interne Angelegenheit der Brandenburgischen Landesregierung und außerdem kein Rechtsbruch.
Wer heute den Fernseher abseits von RTL2 eingeschaltet hat sollte es eigentlich mitbekommen haben: Bei der gestrigen Abstimmung im Bundesrat über die Zustimmung zum vom Bundestag beschlossenen neuen Zuwanderungsgesetz gab es einen Eklat. Nachdem sich zwischen SPD- und CDU-geführten Bundesländern ein Patt abzeichnete, hing das Ergebnis der Abstimmung an dem Votum Brandenburgs, daß von einer Großen Koalition unter SPD-Führung mit dem MP Stolpe regiert wird. Bekanntermaßen war Stolpe für, sein Vize von der CDU, Schönbohm, gegen das Gesetz. Bei der Abstimmung im Bundesrat äußerte sich dementsprechend Stolpe dafür, Schönbohm dagegen - ein eigentlich nicht möglicher Vorgang, denn Art 51, Abs 3 des GG sieht vor, daß die Länder ihre Stimmen einheitlich abgeben. Nach mehrmaliger Nachfrage seitens des amtierenden BR-Präsidenten Klaus Wowereit stimmte Stolpe schließlich im Namen Brandenburgs mit JA, was Wowereit feststellen ließ, das ZuwG sei angenommen. Konsequenz: Tumulte im Saal, ein sich wie Rumpelstilzchen gebärdender Roland Koch und der demonstrative Auszug der CDU-geführten Länder.
Warum die ganze Aufregung? Die CDU wirft Wowereit nun Verfassungsbruch vor - ihrer Ansicht nach hätten die Stimmen Brandenburgs als gesplittet und ungültig gewertet werden müssen. Stoiber redet sogar eine "Verfassungskrise" herbei, Rechtsexperten sind sich uneins.
Lange Rede, kurzer Sinn: Was meint ihr? War das Verfahren korrekt?
IMO ja - das GG sieht keine Vorschriften darüber vor, falls eine einheitliche Stimmabgabe nicht erfolgt - dies ist i.G. einfach nicht möglich. Da dies aber nur gewährleistet ist, wenn die Stimmangabe des Landes stellvertretend durch nur eine Person vorgenommen wird, war die Stimme Stolpes als Zustimmung zu werten. Als MP hat er die Richtlinienkompetenz und vertritt das Land nach Außen - also auch im BR. Schönbohms Äußerungen sind also letztlich seine persönliche Meinung und völlig bedeutungslos. Zwar stelt Stolpes Verhalten einen Bruch des Koalitionsvertrags dar, doch ist dies eine interne Angelegenheit der Brandenburgischen Landesregierung und außerdem kein Rechtsbruch.
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