Wo stand/steht denn etwas in der Verfassung davon, dass das die Republik keine Armee unterhalten darf?
Bei dem Asylrecht muss ich dir zustimmen. Wenn das Asylrecht nicht so gut eignen würde, als billiges Wahlkampfobjekt mißbraucht zu werden, hätten wir bestimmt noch das alte.
endar
Bei dem Asylrecht muss ich dir zustimmen. Wenn das Asylrecht nicht so gut eignen würde, als billiges Wahlkampfobjekt mißbraucht zu werden, hätten wir bestimmt noch das alte.
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(Ganz abgesehen davon, dass es sich bei dem GG in der Realität/tatsächlich um eine Verfassung handelt und nicht um ein Provisorium) Auch habe ich, glaube ich, nicht behauptet, dass der Artikel nicht verändert worden ist, weil ich das schlicht und einfach nicht weiß/wußte und darüber auch nicht spekulieren würde.
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