Umfrage: Neue Politik oder Verfassungstreue? - SciFi-Forum

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Umfrage: Neue Politik oder Verfassungstreue?

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    #16
    Ich bin grundsätzlich für ein Selbstauflösungsrecht.

    Allerdings finde ich, dass es langsam mal Zeit wird, für eine grundlegende Verfassungs- und Staatsreform. Wir haben mittlerweile so viele Verfassungs Baustellen und die beste Möglichkeit, dass sich Deutschland endlich eine Verfassung gibt ist schon seit 15(!) Jahren rum.

    Also: Nicht kleckern, sondern klotzen!
    können wir nicht?

    macht nix! wir tun einfach so als ob!

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      #17
      @ endar - für ein Selbstauflösungsrecht würde meiner Meinung nach sprechen, daß durch eine solche GG Änderung das GG weniger schaden nimmt als durch solch fingert verlorene Vertrauensfragen wo das Recht dann doch arg gebeugt wird - weil für mein rechtsgefühl hätte das VG eigentlich nur die Möglichkeit die Neuwahlen zu verhindern.

      Und ein Fall für eine Selbstauflösung könnte zB sein, wenn die Regierung selbst der Ansicht ist, den Rückhalt in der Bevölkerung völlig verloren zu haben und sich selbst uneins ist wie und ob sie es zurück erlangen kann.

      @ Sky also einen guten Grund für die Blokadeoption kann ich nicht erkennen und an die Parteien zu appelieren, davon nur verantwortungsvoll Gebrauch zu machen und nicht nur um den politischen Gegner zu schaden ist ich würd mal sagen rührselig naiv.

      @ matrix Also von einem Mehrheitswahlrecht halte ich überhaupt nix, erstens würde dann der Lobbyismus noch stärker werden, weils für die Lobbyisten einfacher ist sich auf 2 Parteien zu konzentrieren, und außerdem würde das nur dazu führen das sich ein größerer Teil der Bevölkerung nicht mehr vertreten fühlt - in den USA ist die Wahlbeteiligung ja auch deutlich niedriger - wen sollte man dort auch Wählen wenn man weder mit Republikanern noch mit Demokraten dort übereinstimmt ?

      Außerdem ändert das an der Blokadesituation BT und BR rein garnichts.

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        #18
        Zitat von MRM
        @ endar - für ein Selbstauflösungsrecht würde meiner Meinung nach sprechen, daß durch eine solche GG Änderung das GG weniger schaden nimmt als durch solch fingert verlorene Vertrauensfragen wo das Recht dann doch arg gebeugt wird - weil für mein rechtsgefühl hätte das VG eigentlich nur die Möglichkeit die Neuwahlen zu verhindern.
        Das ist ja auch nun schon 2 mal in über 50 Jahren vorgekommen, das sollte wirklich DRINGEND umgesetzt werden.

        Man muß aber hier einmal ein bisschen genauer hinschauen, denn so einfach ist die Sache ja nicht:
        Es gibt beim Fall Schröder nur deshalb eine Erschütterung des Rechtsempfindens [wenn überhaupt], weil die Auflösung des BT ohne Not [und eigentlich ohne Grund] geschehen ist bzw. weil eine gute Begründung fehlt. Der eingeschlagene Weg ist dabei eher eine Nebensache, was man an den Kommentaren auch sehen konnte. Die Leute fragten nach der Begründung!!!

        Hätten wir nun ein anderes GG, wäre unter denselben Umständen mit derselben Begründung eine Selbstauflösung erfolgt [Schröder löst den BT auf mit der Begründung, dass er sich seiner Mehrheit nicht mehr sicher sein kann], dann wäre es doch genauso zu einer Erschütterung gekommen, oder meinst du, dass seine Begründung dadurch glaubwürdiger geworden wäre? Eine Begründung hätte er auch in diesem Fall geben müssen und auch in diesem Fall bliebe sie nicht stichhaltig.

        Darüber hinaus: Hätte er ein Recht dazu gehabt, den BT aufzulösen, hätte er ihn praktisch womöglich gar nicht auflösen können, denn wie hätte er mit den Grünen eine Koalition eingehen sollen, wenn er vorher behauptet, er sei sich seiner Mehrheit nicht sicher? [ein Problem, dass er auch so hat, aber nicht ganz so stark. Soo viele Koalitionspartner zur Wahl hat er ja nun auch nicht.]

        Das Problem ist also nicht ein fehlendes Selbstauflösungsrecht allein, sondern das ist schon vielschichtiger. Jede unplanmäßige eine Parlaments führt zur Vertrauensverlust, ob diese Auflösung nun verfassungsmäßig ist oder nicht, rettet da gar nichts!

        Und ein Fall für eine Selbstauflösung könnte zB sein, wenn die Regierung selbst der Ansicht ist, den Rückhalt in der Bevölkerung völlig verloren zu haben und sich selbst uneins ist wie und ob sie es zurück erlangen kann.
        Ach, bei aller Liebe, ich kann mir nicht vorstellen, dass aus diesem Grund irgendeine Reigerung wirklich Neuwahlen ansetzen würde. Normalerweise interessiert das die meisten Regierungen immer nur direkt vor dem eigentlichen Wahltermin. Das glaubt doch kein Mensch.
        Auch bei Schröder ist das doch nur der vorgeschobene Grund gewesen. Auch Schröder setzte die Auflösung des Bundestages nur als taktisches Kalkül ein:
        er rechnete vielleicht damit, dass die CDU nicht so schnell auf die Füße kommt, vielleicht sollte es ein Befreiungsschlag sein. Vielleicht hatte er auch einfach keine Lust mehr, da kann man lange spekulieren.
        Dass es sich aber dabei um eine rein patriotische Tat gehandelt hat, glaube ich nicht.
        Republicans hate ducklings!

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          #19
          Zitat von MRM
          @ Sky also einen guten Grund für die Blokadeoption kann ich nicht erkennen
          Die Blockadeoption ist ein Schutz das eine Partei nicht alles durchsetzen kann was ihr gerade so in den Kram passt. Und das die pluralistische Demokratie abgesichert ist.

          und an die Parteien zu appelieren, davon nur verantwortungsvoll Gebrauch zu machen und nicht nur um den politischen Gegner zu schaden ist ich würd mal sagen rührselig naiv.
          Mag sein das es naiv ist. Aber würde Deutschland bestimmt manchmal besser tun wenn die mal über ihre eigenen "eitlen" Schatten springen.

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            #20
            @endar: Net schlagen. Aber ich finde Deine Formulierung, besonders mit den tausend Abkürzungen sehr schwer verständlich!


            Zum Thema: Hab Nummer 2 gewählt. Weil ich der Meinung bin, dass ein erstelltes Gesetz für so einen Fall, also Selbstauflösung, den Weg frei macht für solche schlimme Dinge, die wir vor 70 Jahren hatten! Das halte ich für viel zu gefährlich!
            Wenn es so bleibt, wie bisher, kann das BVG einen entsprechenden negativen Versuch getreu dem Gesetz unterbinden. Im Falle des aktuellen Planes aber davon abweichen und den Weg frei für Neuwahlen machen.
            Die Politiker sollten sich nicht über alles selbst hinwegsetzen dürfen. Es reicht schon, dass die sich ihre Diäten selbst erhöhen dürfen!
            Das möchte ich auch mal können!
            Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche. (Franz von Assisi; 1181 od. 82 - 1226)

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              #21
              Zitat von Valen
              @endar: Net schlagen. Aber ich finde Deine Formulierung, besonders mit den tausend Abkürzungen sehr schwer verständlich!
              Keine Sorge, das mit dem schlagen werde ich mangels Möglichkeiten ohnehin solange zurückstellen müssen, bis wir uns mal treffen.
              Wir können hier nur 100 Zeichen pro Abstimmungsmöglichkeit in eine Umfrage nehmen. Und wenn man über einen komplizierten Sachverhalt abstimmen lassen möchte, muss man eben kürzen. Und der Sachverhalt ist nun einfach kompliziert.

              Zum Thema: Hab Nummer 2 gewählt. Weil ich der Meinung bin, dass ein erstelltes Gesetz für so einen Fall, also Selbstauflösung, den Weg frei macht für solche schlimme Dinge, die wir vor 70 Jahren hatten! Das halte ich für viel zu gefährlich!
              Wenn es so bleibt, wie bisher, kann das BVG einen entsprechenden negativen Versuch getreu dem Gesetz unterbinden. Im Falle des aktuellen Planes aber davon abweichen und den Weg frei für Neuwahlen machen.
              Die Politiker sollten sich nicht über alles selbst hinwegsetzen dürfen. Es reicht schon, dass die sich ihre Diäten selbst erhöhen dürfen!
              Das möchte ich auch mal können!
              Das BVG hat es schon schwer. Ich habe gehört, dass der Entscheidungsfindungsprozess bis Ende August dauern wird, d.h. dass wenn das BVG gegen Neuwahlen stimmt, die Neuwahlen quasi 3 Wochen vorher abgeblasen werden würden.
              Republicans hate ducklings!

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                #22
                Ich wäre dafür , wieder ein Selbstauflösungrecht unter sehr restriktiven Bedingungen einzuführen. Sehr restriktive Bedingungen eben deshalb , um Zustände wie in Weimar zu vermeiden.

                Darüber hinaus stimme ich der folgenden Aussage von endar aber auch zu:

                Die Ineffizienz der Politik liegt doch nicht am fehlenden Selbstauflösungsrecht, sondern hat die Ursache darin, dass sich Opposition und Regierung durch die Institutionen von Bundesrat und Bundestag oftmals und gerne blockieren.
                Eine völlige Neuaufteilung der Kompetenzen mit einer Abschaffung jeglicher Doppelzuständigkeiten wäre sehr zu begrüßen, wird aber in der Praxis wohl niemals zu realisieren sein.
                “Are these things really better than the things I already have? Or am I just trained to be dissatisfied with what I have now?”― Chuck Palahniuk, Lullaby
                They have nothing in their whole imperial arsenal that can break the spirit of one Irishman who doesn't want to be broken - Bobby Sands
                Christianity makes everyone have this mentality that escapism is a bad thing. You know "Don't run away from the real world - deal with it." Why ? Why should you have to suffer? - Marilyn Manson

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                  #23
                  In der Geschichte der Bundesrepublik haben wir jetzt genau drei Mal erlebt, dass eine Vertrauensfrage im BT gestellt wurde, mit dem Ziel diese zu verlieren, um Neuwahlen herbeizuführen. Drei Situation in 56 Jahren Bundesrepublik in denen die Regierung meinte mit aktuellen Mehrheitsverhältnissen nicht weiterregieren zu können! Wozu brauchen wir da eine Verfassungsänderung?
                  Das aktuelle Verfahren funktioniert doch recht ordentlich und wurde 1983 durch das BVG auch als Grundgesetz konform abgesegnet. Ich denke stabile Verhältnisse sind wichtig und eine Auflösung des Bundestags sollte stets durch eine echte Ausnahmesituation begründet sein und nicht zur Regel werden. Es ist sinnvoll, dass ein breiter Dialog geführt wird, ob diese Situation tatsächlich gegeben ist und daher finde ich es gut, dass beim jetzigen Verfahren eine Vielzahl von Verfassungsorganen involviert sind. Ich sehe die ganze Angelegenheit also ähnlich wie Valen, der ja schon die Rolle des Verfassungsgerichts als letzte Kontrollinstanz hervorgehoben hat.

                  Ich bin mir sicher, dass das BVG die laufenden Klagen gegen den Auflösungsbeschluss des Präsidenten abweisen wird. Kohl hat 82/83 den Weg dafür geebnet und alle Beteiligten von Schröder bis Köhler sind diesem Weg bisher auch genau gefolgt. Hab damit für Punkt 1 gestimmt.
                  Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
                  "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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                    #24
                    Zitat von Nicolas Hazen
                    Eine völlige Neuaufteilung der Kompetenzen mit einer Abschaffung jeglicher Doppelzuständigkeiten wäre sehr zu begrüßen, wird aber in der Praxis wohl niemals zu realisieren sein.
                    Finde es sowieso immer verwirrend mit Bundesrat und Bundestag. Können die das nicht minimieren?

                    Genauso wie die vielen Gesetze und Richtlinien?

                    Ich meine jetzt natürlich die die über die Verfassung hinausgehen.

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                      #25
                      Zitat von Ford Prefect
                      ! Wozu brauchen wir da eine Verfassungsänderung?
                      Das aktuelle Verfahren funktioniert doch recht ordentlich und wurde 1983 durch das BVG auch als Grundgesetz konform abgesegnet. Ich denke stabile Verhältnisse sind wichtig und eine Auflösung des Bundestags sollte stets durch eine echte Ausnahmesituation begründet sein und nicht zur Regel werden. Es ist sinnvoll, dass ein breiter Dialog geführt wird, ob diese Situation tatsächlich gegeben ist und daher finde ich es gut, dass beim jetzigen Verfahren eine Vielzahl von Verfassungsorganen involviert sind. [...]
                      Hab damit für Punkt 1 gestimmt.
                      Nun, ich bin der Meinung, dass eine Verfassungsänderung das beste wäre. Es ist doch wohl einfach so (und das hat auch das BVerfG 83 annerkannt), dass es nicht unbedingt eine Frage des Vefahrens ist, sondern wenn Neuwahlen verlangt werden, sie auch durchgeführt werden sollten. Sprich auch wenn der Weg dazu nicht ganz korrekt ist wir das halt im Interesse des Landes durchgewunken. Sonst gäbe es eine hübsche Krise und das ist immer schlechter als das GG ein wenig umzubiegen. Würde das BVerfG nach dem Wortlaut des GG gehen, so würde man sich wohl schwer tun es durchzulassen, aber zum Wohle des Landes wird es halt gemacht.
                      Optimal ist das dann aber nicht.
                      IMO wäre es besser dem BT durch eine Verfassungsänderung die Möglichkeit zu geben sich mit 2-Drittel-Mehrheit der Mitglieder selber aufzulösen. Ich glaube nicht, dass deswegen plötzlich Zustände wie in Italien ausbrechen.
                      Bei uns hier in Bayern darf sich der Landtag sogar mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder auflösen, sprich die Fraktion die die Regierungs stützt kann jederzeit Neuwahlen ansetzen. Auch ist es bei uns so, dass der Ministerpräsident zurückzutreten hat (laut unser Bayerischen Verfassung) wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem LT nicht mehr möglich ist. Da lässt sich so ziemlich viel reininterpretieren. Jedenfalls haben wir hier trotz dieser Möglichkeiten nicht jedes Jahr Neuwahlen. Im Prinzip haben wir sowas seit vielen Jahren nimmer
                      Einbinfung möglichst vieler Verfassungsorgane ist gut und schön, von mir aus kann man auch noch in das Selbstauflösungsrecht eine Notwendige Zustimmung des BVerfG reinschreiben.

                      Zitat von Skymarshall
                      Finde es sowieso immer verwirrend mit Bundesrat und Bundestag. Können die das nicht minimieren?
                      Ja, verwirrend ist es wirklich, wenn man sich nicht sehr ausführlich mit beschäftigt hat. Ich muss das bei meiner Ausbildung (leider) machen, wenn es jemanden interessiert, kann ich gerne mal daarauf eingehen.
                      Minimieren kan man das wohl eher schlecht, eher das ganze etwas Entzerren. Und das hätte man mit der Förderallismuskomissoion auch schon ziemlich gut hingekriegt, wenn man sich ned an einem Detail aufgehängt hätte.
                      Gesetze undRichtlinien haben wir hier in Deutschland nicht gerade wenig (kann da ein Lied davon singen) Man könnte wirklich viel rausschmeisen, aber wir haben hier in Deutschland die dumme Angewohnheit alles bis ins kleinste Detail zu planen und zu regeln. Muss dann dabei noch ein Kompromiss wegen dem BR gefunden werden, kommt des öfteren ein ziemlicher Schwachsinn raus, der sich zwar gut anhört in der Praxsis aber eine Katastrophe ist. Das darf dann mein Berufszweig wieder ausbaden.

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                        #26
                        Zitat von Cmdr. Ch`ReI
                        Sprich auch wenn der Weg dazu nicht ganz korrekt ist wir das halt im Interesse des Landes durchgewunken. Sonst gäbe es eine hübsche Krise und das ist immer schlechter als das GG ein wenig umzubiegen. Würde das BVerfG nach dem Wortlaut des GG gehen, so würde man sich wohl schwer tun es durchzulassen, aber zum Wohle des Landes wird es halt gemacht.
                        Optimal ist das dann aber nicht.
                        In Art 68 des GG steht: Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
                        Wo muss da bei der aktuellen Situation in irgendeiner Weise das Grundgesetz gebogen werden? Der Bundeskanzler hat den Antrag gestellt und das Vertrauen nicht ausgesprochen bekommen. Der Bundespräsident hat dem Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag aufzulösen stattgeben. Alles ganz einfach.

                        Wo läge denn nun überhaupt der Vorteil eines Selbstauflösungsrechtes? Man würde sich allein die imo recht lohnende gesellschaftliche Auseinandersetzung über die tatsächliche Notwendigkeit von Neuwahlen sparen, aber sonst? Dieses Müntefering Paradoxon, dass man Vertrauen ausspricht in dem man Vertrauen entzieht, wäre natürlich noch ausgeräumt.
                        Ich glaube ja auch nicht, dass wir mit einem solchen Recht eine Auflösung des Bundestags nach dem anderen erleben werden, aber dennoch entsteht die Gefahr des Missbrauchs, welche beim momentan Verfahren durch die Kontrollinstanzen eben praktisch nicht gegeben ist. Warum also sollte man diese Gefahr schaffen?
                        Zitat von Cmdr. Ch`ReI
                        Einbinfung möglichst vieler Verfassungsorgane ist gut und schön, von mir aus kann man auch noch in das Selbstauflösungsrecht eine Notwendige Zustimmung des BVerfG reinschreiben.
                        Das BVG wird doch nur aktiv, wenn auch eine Klage vorliegt, daher wäre ein Einbindung in ein solches Verfahren sicherlich schwierig. Ich denke mal selbst wenn sich der BT ein Selbstauflösungsrecht einräumt, würde dem Bundespräsidenten die endgültige Entscheidung vorbehalten bleiben. Dies müsste als Kontrolle dann reichen.
                        Zuletzt geändert von Ford Prefect; 23.07.2005, 08:12.
                        Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
                        "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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                          #27
                          Wo muss da bei der aktuellen Situation in irgendeiner Weise das Grundgesetz gebogen werden?
                          Nun, das Problem was manche damit haben ist ganz einfach: Die Vertrauensfrage ist fingiert. Da kann sich der Kanzler lange hinstellen und davon labern, er wräe sich der Mehrheit nicht mehr sicher, wenn er mit seiner Politik weitermacht und gleichzeitig Müntefering sagt, die Kanzler hat das Vertrauen seiner Fraktion. Dann wird auch noch einen Tag vor der V-Frage ein halbes Dutzend Gesetze mit Rot-Grüner-Mehrheit durchgewunken.
                          Ganz so doll sieht das dann nach ausen hin nicht aus. Wie die Vertrauensfrage hier angewendet wird (und wurde) ist mit Sicherheit nicht so, wie es sich die Verfasser des GG mal gedacht haben.
                          Versteh mich nicht falsch, im Grunde ist es mir ziemlich egal, ob das Verfahren nicht gut ausschaut. Hauptsache es gitb Neuwahlen. Aber es wäre IMO doch besser, den ganzen Sermon abzuschaffen und ein Selbstauflösungrecht einzuführen. Dann wären die Zweifel ob das jetzt so geht oder nicht, ob der BP mitmacht, ob das BVerfG ja sagt, ausgeräumt und man könnt die Wahlen verlässlicher Planen. Es wäre ein sTück rechtssicherheit geschaffen. Sonst geht das ganze doch beim nächsten Mal von vorne los.

                          Man würde sich allein die imo recht lohnende gesellschaftliche Auseinandersetzung über die tatsächliche Notwendigkeit von Neuwahlen sparen, aber sonst?
                          Nun, nicht unbedingt. Wenn man eine Zwei-Drittel-Mehrheit festlegt muss ein Großteil des BT zustimmen. IMO sogar besser als jetzt, da ja die Mehrheit der Mitglieder schon reicht. Bei einer Zwei-Drittel-Selbstauflösung müsste die Opposition auch mitmachen und es würde da genauso zu einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung über die Notwendigkeit von Neuwahlen kommen.

                          aber dennoch entsteht die Gefahr des Missbrauchs, welche beim momentan Verfahren durch die Kontrollinstanzen eben praktisch nicht gegeben ist. Warum also sollte man diese Gefahr schaffen?
                          Also ich sehe da kaum Gefahren des Missbrauchs. Eben weil eine Partei kaum je eine Zwei-Drittel-Mehrheit erringen wird und dadurch immer auch "gegnerische" Stimmen nötig sein werden um den BT aufzulösen. Ich glaube, dass wir in deutschland mit unserer Demokratie soweit sind, dass man den Parlament ein solches Recht zugestehen kann, ohne das gleich Verhältnisse wie in der Weimaer Republik ausbrechen.

                          Das BVG wird doch nur aktiv, wenn auch eine Klage vorliegt, daher wäre ein Einbindung in ein solches Verfahren sicherlich schwierig. Ich denke mal selbst wenn sich der BT ein Selbstauflösungsrecht einräumt, würde dem Bundespräsidenten die endgültige Entscheidung vorbehalten bleiben. Dies müsste als Kontrolle dann reichen
                          Wie wärs damit:

                          Artikel 68
                          (Antrag auf Selbstauflösung des Bundestages)

                          (1) Der Bundestag kann vor Ablauf seiner Wahldauer mit Mehrheit von Zwei-Dritteln seiner gesetzlichen Mitgliederzahl den Antrag stellen sich selbst aufzulösen, wenn die Politischen Verhältnisse eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Bundesorganen unmöglich machen. Über den Antrag entscheidet der Bundespräsident binnen einundzwanzig Tagen. Im Zweifelsfalle hat der Bundespräsident den Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen, welches dann eigenverantwortlich binnen fünfunddreißig Tagen über den Antrag zu entscheiden hat.
                          (2) Art. 67 GG bleibt unberührt. Die Selbstauflösung des Bundestage ist während eines Misstrauensvotums ausgeschlossen.
                          (3) Zwischen dem Antrag auf Selbstauflösung und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

                          Weis, nicht ganz perfekt, bin kein Verfassungsrechtler. Aber man könnte sowas schon hinbekommen...



                          Ach ja: Es steht nicht in Art 48 sondern in Art.68 Abs.1 GG.

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                            #28
                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI
                            Nun, das Problem was manche damit haben ist ganz einfach: Die Vertrauensfrage ist fingiert.[...]Wie die Vertrauensfrage hier angewendet wird (und wurde) ist mit Sicherheit nicht so, wie es sich die Verfasser des GG mal gedacht haben.
                            Daher wird Artikel 68 ja momentan auch sehr restriktiv ausgelegt, denn im Wortlaut findet sich schließlich kein Hinweis darauf, dass dieses Verfahren nicht fingiert sein darf. Er wurde vom BVG nur dahingehend interpretiert.

                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI
                            Dann wären die Zweifel ob das jetzt so geht oder nicht, ob der BP mitmacht, ob das BVerfG ja sagt, ausgeräumt und man könnt die Wahlen verlässlicher Planen. Es wäre ein sTück rechtssicherheit geschaffen. Sonst geht das ganze doch beim nächsten Mal von vorne los.
                            Dies würde ich eben befürworten, denn dies verhindert, dass eine Auflösung zur Regelmäßigkeit wird, da man sich ein solches Verfahren möglichst ersparen möchte. Die Frage "Ist eine Auflösung legitim?" muss jedesmal aufs neue gestellt und beantwortet werden. Bei der Frequenz an solchen Fällen (wie gesagt, 3 in 56 Jahren ) sollte dies auch kein Problem darstellen.

                            Ich bin mir wie gesagt sicher, dass ein Selbstauflösungsrecht nun nicht den Weltuntergang bedeutet, aber es gibt doch deutlich dringlichere Angelegenheiten, speziell in Fragen der konkurrierenden Gesetzgebung, einer Neuaufteilung der Länder oder ähnliches um die man sich verfassungstechnisch mal kümmern sollte. Deutschland wäre glaube ich schon geholfen, wenn tatsächlich Bundesregierung/Bundestag und nicht der Vermittlungsausschuss zwischen BT und BR unser Land steuern würde.

                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI
                            Artikel 68
                            (Antrag auf Selbstauflösung des Bundestages)
                            Ich würde die Vertrauensfrage auf jeden Fall beibehalten und nicht durch ein Selbstauflösungsrecht substituieren. Schließlich kann sie auch im eigentlichen Sinne des GG angewandt und der Kanzler will tatsächlich das Vertrauen ausgesprochen bekommen, etwa wenn er die Vertrauensfrage mit einem Gesetzentwurf verknüpft, um die Zustimmung der Regierungsfraktionen zu erzwingen.

                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI
                            Ach ja: Es steht nicht in Art 48 sondern in Art.68 Abs.1 GG.
                            Danke für den Hinweis. Da hatte sich ein kleiner Tippfehler eingeschlichen. Habe ich mal schnell korrigiert.
                            Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
                            "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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                              #29
                              Zitat von endar
                              Das ist ja auch nun schon 2 mal in über 50 Jahren vorgekommen, das sollte wirklich DRINGEND umgesetzt werden.
                              Und wo hab ich etwas von DRINGEND geschrieben ? Ich hab doch extra gesagt die sollen sich Zeit lassen und das nicht jetzt auf die schnelle machen, damit im Herbst gewählt werden kann!

                              Zitat von endar
                              Man muß aber hier einmal ein bisschen genauer hinschauen, denn so einfach ist die Sache ja nicht:
                              Es gibt beim Fall Schröder nur deshalb eine Erschütterung des Rechtsempfindens [wenn überhaupt], weil die Auflösung des BT ohne Not [und eigentlich ohne Grund] geschehen ist bzw. weil eine gute Begründung fehlt. Der eingeschlagene Weg ist dabei eher eine Nebensache, was man an den Kommentaren auch sehen konnte. Die Leute fragten nach der Begründung!!!
                              Also ich weiß nicht wie du zu dieser Einschätzung kommst. Die meisten sind ja nicht unglücklich damit, daß sich das parlament auslöst und es zu vorgezogenen Neuwahlen kommt - aber es haben einige große Bauchschmerzen mit dem wie es geschiet und das hier eine Vertrauenfrage mit dem Ziel gestellt wurde diese zu verlieren obwohl eben bis kurz vor dieser Frage Gesetzte Problemlos verabschiedet werden konnten.

                              Zitat von endar
                              Hätten wir nun ein anderes GG, wäre unter denselben Umständen mit derselben Begründung eine Selbstauflösung erfolgt [Schröder löst den BT auf mit der Begründung, dass er sich seiner Mehrheit nicht mehr sicher sein kann], dann wäre es doch genauso zu einer Erschütterung gekommen, oder meinst du, dass seine Begründung dadurch glaubwürdiger geworden wäre? Eine Begründung hätte er auch in diesem Fall geben müssen und auch in diesem Fall bliebe sie nicht stichhaltig.
                              In diesem Fall hätte man das aber auch politisch begründen können und nicht damit, daß der Kanzler nun angeblich nicht mehr das Vertrauen seiner Abgeordneten hat ( zumal er sie ja zuvor aufgefordert hatte ihm das Vertrauen nicht mehr auszusprechen ) Außerdem tritt der ja mit dem Ziel an, erneut zu gewinnen um dann mit weitgehend den gleichen Leuten erneut zu regieren, die ihm ja angeblich nicht mehr vertrauen - wie soll das denn gehen ? ( wenns ernst gemeint wäre ? )



                              Zitat von endar
                              Darüber hinaus: Hätte er ein Recht dazu gehabt, den BT aufzulösen, hätte er ihn praktisch womöglich gar nicht auflösen können, denn wie hätte er mit den Grünen eine Koalition eingehen sollen, wenn er vorher behauptet, er sei sich seiner Mehrheit nicht sicher? [ein Problem, dass er auch so hat, aber nicht ganz so stark. Soo viele Koalitionspartner zur Wahl hat er ja nun auch nicht.]
                              Siehe oben, der gleiche Unsinn tritt doch schon jetzt auf - nur hätte er mit Auflösungsrecht nicht unbedingt damit argumentieren müssen , daß ihm die eigenen Abgeordneten, oder die des Koaltionspartners nicht mehr über den Weg trauen.

                              Zitat von endar
                              Das Problem ist also nicht ein fehlendes Selbstauflösungsrecht allein, sondern das ist schon vielschichtiger. Jede unplanmäßige eine Parlaments führt zur Vertrauensverlust, ob diese Auflösung nun verfassungsmäßig ist oder nicht, rettet da gar nichts!
                              IMO macht es eben schon einen Unterschied ob das Verfassungsgemäß erfolgt oder die Verfassung den politischen Umständen entsprechend zurecht interpretiert wird.



                              Zitat von endar
                              Ach, bei aller Liebe, ich kann mir nicht vorstellen, dass aus diesem Grund irgendeine Reigerung wirklich Neuwahlen ansetzen würde. Normalerweise interessiert das die meisten Regierungen immer nur direkt vor dem eigentlichen Wahltermin. Das glaubt doch kein Mensch.
                              IMO hängt das vom Ausmaß der Unzufriedenheit ab - ich denk selbst bei Politikern stellt sich irgendwann eine " macht doch euren sch...? alleine" Haltung ein ...

                              Zitat von endar
                              Auch bei Schröder ist das doch nur der vorgeschobene Grund gewesen. Auch Schröder setzte die Auflösung des Bundestages nur als taktisches Kalkül ein:
                              er rechnete vielleicht damit, dass die CDU nicht so schnell auf die Füße kommt, vielleicht sollte es ein Befreiungsschlag sein. Vielleicht hatte er auch einfach keine Lust mehr, da kann man lange spekulieren.
                              Dass es sich aber dabei um eine rein patriotische Tat gehandelt hat, glaube ich nicht.
                              Nein, das Schröders Motive rein altruistisch sind glaub ich auch nicht - entweder wird er hoffen die Opposition im Wahlkampf vorführen zu können um so vertrauen zurück zu gewinnen, oder er ist der Ansicht langfristig Schaden von seiner Partei abwenden zu können indem eine längere Hängepartie vermieden wird.

                              Edit : Nicht nachvollziehen kann ich im übrigen Punkt 2. Wenn das GG dieses verhalten nicht zuläßt aber das VG trotzdem zustimmen soll - wozu ist es dann gut ? Dann kann man es eh abschaffen, weil das hieße ja die Parteien können sich das Grundgesetz zurechtinterpretieren wie sie wollen ...

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                                Zitat von MRM
                                aber es haben einige große Bauchschmerzen mit dem wie es geschiet und das hier eine Vertrauenfrage mit dem Ziel gestellt wurde diese zu verlieren obwohl eben bis kurz vor dieser Frage Gesetzte Problemlos verabschiedet werden konnten.
                                Unabhängig davon haben aber im Vorfeld der Entscheidung Schröders für Neuwahlen (also vor der NRW Wahl) eine ganze Reihe SPD Bundestagsabgeordneter gesagt, dass sie den Kurs der Bundesregierung nicht mehr voll unterstützen und keine weiteren Einschnitte ins soziale Netz zulassen werden. Speziell bei der Frage nach einer weiteren Senkung der Unternehmenssteuer gab es starke Auseinandersetzungen innerhalb der SPD Fraktion und die Linke kündigte an, gegen ein solches Gesetz zu stimmen.
                                Nach der Ankündigung von Neuwahlen stand man dann plötzlich wieder voll hinter Schröder.
                                Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
                                "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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