Umfrage: Neue Politik oder Verfassungstreue? - SciFi-Forum

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Umfrage: Neue Politik oder Verfassungstreue?

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    #31
    @MRM: Natürlich tritt derselbe Unsinn in Teilen jetzt schon auf, deswegen sage ich ja, dass ein Selbstauflösungsrecht nur wenig bringt, um die politische Stimmung zu heben oder um das Vertrauen der Bevölkerung in unsere politische Klasse zu vertiefen.
    Das gegenwärtige Problem resultiert nicht aus der derzeitigen Verfassung des GG, sondern aus der mangelnden Begründung für das ganze.

    Das ganze Szenario ist auch mit Selbstauflösungsrecht vorstellbar:
    Ich hatte den Eindruck [und nicht nur ich, sondern auch mein Gasthund Berry ], dass vor dem 1.7. sehr stark über die angebliche Begründung für das Misstrauensvotum spekuliert wurde "was sagt der wohl?".
    Diese Frage bliebe doch bei einer Selbstauflösung erhalten [dann hätte es nicht gehießen "mit welcher Begründung rechtfertigt der wohl sein Misstraunsvotum", sondern "mit welcher Begründung löst der wohl auf?"], denn auch für eine Selbstauflösung würde der Kanzler eine Begründung geben müssen.
    Unglaubwürdig an der ganzen Geschichte ist doch die BEGRÜNDUNG! Die beiden Abgeordneten ziehen doch wegen der Begründung des ganzen vors BVG und nicht weil der Kanzler irgendeine Formalie verletzt hätte. Nein, wegen der Begründung.

    Edit : Nicht nachvollziehen kann ich im übrigen Punkt 2. Wenn das GG dieses verhalten nicht zuläßt aber das VG trotzdem zustimmen soll - wozu ist es dann gut ? Dann kann man es eh abschaffen, weil das hieße ja die Parteien können sich das Grundgesetz zurechtinterpretieren wie sie wollen ...
    Ebend. Aber wir sind ja jetzt eine reife Demokratie und nicht Weimar! Deswegen macht es nichts, wenn man das BVG auffordert, einen Rechtsbruch zu begehen.
    Republicans hate ducklings!

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      #32
      Werner Schulz hat gestern eine Rede gehalten



      Werner Schulz machte seiner Enttäuschung Luft. In einer Pressekonferenz nannte er Präsident Köhler, der gestern auf Antrag des Kanzlers Neuwahlen anberaumt hatte, einen "Vollzugsbeamten" Schröders. Der Grünen-Politiker will vor dem Verfassungsgericht klagen.


      Viele Politiker, insbesondere in der Grünen-Führung, werfen Schulz vor, mit der Verfassungsklage nur persönliche Aufmerksamkeit zu suchen und nachzutreten, weil ihm ein sicherer Listenplatz bei der anstehenden Wahl verweigert wurde.

      Doch Schulz als beleidigten Krawallmacher abzuqualifizieren, greift zu kurz. Dafür sind seine Argumente zu stichhaltig - so provozierend er sie auch vorträgt. Das Vorgehen Schröders und Köhlers sei "ein Stück Weimar in Berlin", sagt Schulz. Die beiden hätten faktisch ein "Kanzlerauflösungsrecht" des Bundestages etabliert und damit einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Was unter Kohl als "Hintertürchen" begonnen habe, sei nun zu einem "Scheunentor" ausgebaut worden.

      Schulz bekräftigt seine Auffassung, dass Schröder ohne Not die Vertrauensfrage gestellt habe. "Es gibt keine Staats- und Regierungskrise", sagt er. Rot-Grün habe eine stabile Mehrheit. Die Treueschwüre der linken Kritiker dürfe man "nicht einfach wegwischen". Und wenn der Kanzler mit den derzeitigen, nach links korrigierten Wahlprogrammen von SPD und Grünen regieren wollte, wäre diese Mehrheit nicht in Gefahr. Es wäre daher "konsequent und souverän" von Köhler gewesen, so Schulz, den Kanzler darauf hinzuweisen, dass die Wähler 2002 eine "Richtungsentscheidung" für vier Jahre Rot-Grün getroffen hätten.
      Quelle:GMX

      Ich habe wie gesagt die Befürchtung dass das Verfassungsgericht sich nicht gegen die anderen Verfassungsorgane stellen wird. Dafür ist der Druck und die Erwartungshaltung der Parteispitzen und Lobbiesten zu groß.

      Das Volk würde es sowieso begrüßen. Egal welche Partei momentan an der Macht ist. Nur um aus Frust abzuwählen. Was verständlich ist. Aber durch die CDU nicht besser wird.

      Es ging mir wie gesagt auch hauptsächlich um diese Sache(dabei zitiere ich MRM )

      Zitat von MRM
      Die meisten sind ja nicht unglücklich damit, daß sich das parlament auslöst und es zu vorgezogenen Neuwahlen kommt - aber es haben einige große Bauchschmerzen mit dem wie es geschiet und das hier eine Vertrauenfrage mit dem Ziel gestellt wurde diese zu verlieren obwohl eben bis kurz vor dieser Frage Gesetzte Problemlos verabschiedet werden konnten.

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        #33
        @ endar - auf der Begründung wurde aber eben auch deshalb herum geritten, weil man eben schon wiisen wollte, wie er die in Einklang mit der Verfassung bringen wollte, da ging es eben nicht nur um die politische Motivlage ( die dann ja zusätzlich zu Spekulationen anlaß bietet )

        Zitat von Ford Prefect
        Unabhängig davon haben aber im Vorfeld der Entscheidung Schröders für Neuwahlen (also vor der NRW Wahl) eine ganze Reihe SPD Bundestagsabgeordneter gesagt, dass sie den Kurs der Bundesregierung nicht mehr voll unterstützen und keine weiteren Einschnitte ins soziale Netz zulassen werden. Speziell bei der Frage nach einer weiteren Senkung der Unternehmenssteuer gab es starke Auseinandersetzungen innerhalb der SPD Fraktion und die Linke kündigte an, gegen ein solches Gesetz zu stimmen.
        Nach der Ankündigung von Neuwahlen stand man dann plötzlich wieder voll hinter Schröder.
        Sorry, aber wenn er der Ansicht ist, er hat für seinen Kurs nicht mehr all seine Leute hinter sich, dann dürfte er konsequenterweise nicht mehr antreten sondern müßte einen/eine anderen/andere aus seiner Partei heranlassen.

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          #34
          Zitat von MRM
          @ endar - auf der Begründung wurde aber eben auch deshalb herum geritten, weil man eben schon wiisen wollte, wie er die in Einklang mit der Verfassung bringen wollte, da ging es eben nicht nur um die politische Motivlage ( die dann ja zusätzlich zu Spekulationen anlaß bietet )
          Daran würde sich mit einem Selbstauflösungsrecht nichts ändern:

          Ein Selbstauflösungsrecht würde natürlich ebenfalls an gewisse Voraussetzungen geknüpft werden bzw. nur unter gewissen Voraussetzung statthaft sein. Das würde ja nun keine "Lust-und-Laune"-Bestimmung sein, die man ohne weitere Begründung gegenüber dem Parlament ansetzen kann, zumal das Parlament ja in einer Sitzung darüber befinden müsste, ebenso wie es über die Vertrauensfrage befindet.

          Deswegen würde analog der Vertrauensfrage auch die Selbstauflösung eine Begründung verlangen, welche dann analog der Begründung des Misstrauensvotums verfassungskonform sein müsste.

          Die Begründung, die Schröder anführte, würde auch unter diesen Bedingungen nicht mehr und auch nicht weniger glaubhaft sein. Die "großen Bauchschmerzen", von denen du geschrieben hast, würden auch in dem Fall einer Selbstauflösung bestehen bleiben.
          Republicans hate ducklings!

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            #35
            Ich denke Herr Schulz liegt mit seiner Scheunentor-Einschätzung daneben. Kohl hat 82/83 keine Hintertür genutzt, sondern ist an allen Wachen (Bundespräsident und BVG) vorbei durch die Vordertür marschiert. Dabei waren seinen Motive imo sogar anzweifelbarer als jetzt Schröders. Kohl wurde schließlich damals gerade erst zum Kanzler gewählt und konnte sich seiner Mehrheit eigentlich sicher sein. Er wollte nur die nachträgliche Legitimierung durch das Volk und bekam sie anschließend mit großer Mehrheit. Nur entspricht eine nachträgliche Neuwahl gewiss nicht dem gewünschten Sinne des konstruktiven Misstrauensvotums in unserem GG.
            Ich meine man sollte dann Klagen, wenn es in Zukunft zu einer Situation kommt, bei der die große Mehrheit des Volkes nicht hinter Neuwahlen steht und ein tatsächlicher Missbrauch vorliegt. Ich denke Herr Schulz wird mit seiner jetzigen Klage erst das Scheunentor aufstoßen, indem nämlich das BVG das Verfahren erneut abnickt und somit einen weiteren Präzedenzfalls schafft.

            Zitat von MRM
            Sorry, aber wenn er der Ansicht ist, er hat für seinen Kurs nicht mehr all seine Leute hinter sich, dann dürfte er konsequenterweise nicht mehr antreten sondern müßte einen/eine anderen/andere aus seiner Partei heranlassen.
            Meiner Ansicht nach interpretiert Schröder jede Stimme für die SPD als eine Stimme für sich selbst. Das heißt wer SPD wählt, wählt Schröder, unabhängig davon was im Parteiprogramm steht. Er wird den SPD Linken vorhalten, dass das Volk seinen Reformkurs abgesegnet hat und sie ihn daher gefälligst zu unterstützen haben.
            Für einen Euro durch die Spree, nächstes Jahr am Wiener See. - Treffen der Generationen 2013
            "Hey, you sass that hoopy Ford Prefect? There's a frood who really knows where his towel is." (Douglas Adams)

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              #36
              Man darf bei 83 übrigens nicht vergessen, dass das BVG in seinem Urteil festgestellt hat, dass solche Manöver die Ausnahme bilden müssten und dass hier ausnahmsweise zugestimmt worden sei, wenn ich das noch recht weiß.
              Es ist also keineswegs so, dass Schröder und Köhler, auch wenn sie die Urteilsbegründung zuvor zur Hand genommen hätten, nun auf der sicheren Seite stünden.
              Republicans hate ducklings!

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                #37
                Bleibt wieder eine Definitionsfrage, nämlich was bedeutet "die Ausnahme". Ein mal in 100 Jahren, in 50 Jahren oder in 20 ? Und wer will sowas definieren, das BVG ? Das würde in diesem Fall in meinen Augen seine Kompetenzen überschreiten, denn es muss auf Grundlage der Verfassung eine endgültige Entscheidung treffen, und diese kann dann nicht nur alle 50 Jahre legitim sein..
                Man darf übrigens auch nicht vergessen, dass es neben diesem komplizierten Prozedere des Misstrauensvotums auch noch einen anderen Weg gibt zu Neuwahlen zu kommen: Den Kanzlerrücktritt. Eigentlich müsste Schröder in der gegenwärtigen Situation diesen wählen, da er subjektiv beurteilt, dass seine Regierung nicht mehr voll Handlungsfähig sei. Aus taktischen und emotionalen Gründen (und nicht zuletzt weil er erneut antreten möchte) will er aber nur den Weg des Misstrauensvotums gehen. Die eigentliche Ursache für die jetzige Unsicherheit ist nicht unsere Verfassung, sondern unser Bundeskanzler..
                "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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                  #38
                  @Cor:
                  Die Rechtswissenschaften sind keine exakten Wissenschaften, wo man wie in einem Taschenrechner was eingibt und was rauskommt, sondern die Rechtssprechung bildet sich aus verschiedenen Teilen und es ist keineswegs so, dass jede Entscheidung des BVG für alle Fälle und alle Zeiten Gültigkeit haben muss.
                  Das würde dem Wesen von Rechtsprechung widersprachen.
                  Das BVG ist mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet und das ist auch gut so. Sein Wort hat letztendlich mehr Gewicht als das Wort des Gesetzgebers.
                  Es soll kein Bestandteil des politischen Tagesgeschäfts sein, muss aber in gewissen Grenzen die Tagespolitik zur Kenntnis nehmen, ohne sich dabei von ihr beeinflussen zu lassen. Das sind alles ganz diffizile Abwägungen, die hier zu treffen sind.

                  Ich habe die Urteilsausfertigung des BVG nun nicht gelesen, deswegen habe ich das auch einschränkend wiedergegeben, wie ich es in Erinnerung habe.
                  Aber letztendlich entscheidet natürlich das BVG darüber, was es mit "Ausnahme" meint.
                  Republicans hate ducklings!

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                    #39
                    Wann werden die Klagen eigentlich zur Kenntnis genommen und ein Urteil gefällt?

                    Weil es ja jetzt keine Neuwahlen ohne Berücksichtigung der Klagen gibt oder?

                    Nachher gibt es dann noch ein Rücknahme der Neuwahlen....

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                      #40
                      Zitat von Skymarshall
                      Wann werden die Klagen eigentlich zur Kenntnis genommen und ein Urteil gefällt?

                      Weil es ja jetzt keine Neuwahlen ohne Berücksichtigung der Klagen gibt oder?

                      Nachher gibt es dann noch ein Rücknahme der Neuwahlen....
                      Zur Kenntnis genommen wurden die Klagen wohl schon - sonst wüßtest du davon ja gar nicht

                      Entschieden wird abe wohl nicht vor dem 22. August - kann also sein das die Wahl 3 Wochen vorher abgeblasen wird

                      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,369062,00.html

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                        #41
                        Jo, habe ich gestern in den Nachrichten gesehen.

                        Dort wurde schon spekuliert dass das Gericht nicht unbefangen sein kann, weil es eine politische Einschätzung des Kanzlers wäre und das Gericht sich indirekt zu beugen hat.

                        Naja, mal abwarten. Vielleicht zeigen sie Mut und Rückrat.

                        Diplomatisch gesehen wäre es für sie besser nachzugeben. Wenn man mal bedenkt das die Richter danach bei vielen Politikern "unten durch" wären würden sie ablehnen.

                        Ist wohl sehr schwierig alles.

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                          #42
                          Ja, das wäre natürlich eine Bombe, wenn das BVG im Sinne der Kläger entschiede, aber wenn die Klagen berechtigt sind, dann muss ihnen auch stattgegeben werden, unabhängig davon, ob alle die Wahlen wollen oder nicht.
                          Republicans hate ducklings!

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                            #43
                            Kann hier eigentlich mal jem,and erklären, wie genau das Einstellungsverfahren der Richter/innen beim BVG aussieht?
                            Wer bestimmt die Personen?
                            Wie werden sie gewählt?
                            "Education is the most powerful weapon which you can use to change the world."Nelson Mandela
                            DEUTSCHE AIDS-HILFE-DRK
                            ÄRZTE OHNE GRENZEN-AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND

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                              #44
                              Zitat von EREIGNISHORIZONT
                              Kann hier eigentlich mal jem,and erklären, wie genau das Einstellungsverfahren der Richter/innen beim BVG aussieht?
                              Wer bestimmt die Personen?
                              Wie werden sie gewählt?
                              Die Organisation

                              Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Das Gericht entscheidet durch einen Senat oder eine Kammer.

                              Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen ist auf beide Senate verteilt. In allen übrigen Verfahren entscheidet ausschließlich der Zweite Senat.

                              In den beiden Senaten gibt es je drei Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die Kammern befinden vor allem darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Im Falle der Nichtannahme ist das Verfahren beendet. Die Kammer kann einer Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. In Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet jedoch stets der Senat.

                              In der Öffentlichkeit ist das Gericht in erster Linie durch die Senatsverfahren bekannt. Nur die Senate führen mündliche Verhandlungen durch. Einen umfangreichen Teil der Arbeit erledigen aber die Kammern. In der Zeit von 1951 bis 2001 sind 6119 Senatsentscheidungen und 109366 Kammerbeschlüsse ergangen. Die Kammern entlasten also die Senate erheblich. Angesichts der hohen Zahl der Verfahren ist das auch erforderlich. Derzeit gehen jährlich ca. 5.000 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.

                              Das Plenum besteht aus allen sechzehn Mitgliedern des Gerichts. Es entscheidet, wenn ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen Senats abweichen will. Daneben hat es organisatorische Aufgaben. Es regelt im Rahmen des Gesetzes die Zuständigkeit der Senate. Diese Bestimmung erfolgt jährlich im voraus.

                              Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan. Es untersteht nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Verwaltung des Gerichts. Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen trifft das Plenum. Es beschließt auch über den Voranschlag für den Haushaltsplan. Im Bundeshaushalt 2001 mit einem Gesamtvolumen von 247,9 Mrd. Euro umfaßt der Einzelplan des Bundesverfassungsgerichts Ausgaben in Höhe von 15,1 Mio. Euro.

                              Von: http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aufgaben

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