Zitat von Valdorian
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"wenn das BVerfG da mitzieht was fraglich ist"
Der Einwand ist berechtigt, gleichwohl gibt es Argumentationsketten die zu einem anderen Ergebnis führen würden.
Welche das BVerfG favorisiert lässt sich kaum abschätzen.
Wenn man wirklich wollte ginge es sicher.
Aber wer will das schon. Die Diskussion ist für die nächsten zwei Jahrzehnte akademisch. Wie es danach aussieht wird sich zeigen.
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