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RAF - Freiheit für die Terroristen von Gestern?

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    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, kommt noch hinzu, dass man das Todesstrafenverbot unter anderem auch mit der Würde des Menschen begründet (Art. 1 GG), welche der Ewigkeitsgarantie unterliegt und damit auch nicht mit Verfassungsändernder Mehrheit abgeschafft werden kann.
    Ich schrieb ja:
    "wenn das BVerfG da mitzieht was fraglich ist"
    Der Einwand ist berechtigt, gleichwohl gibt es Argumentationsketten die zu einem anderen Ergebnis führen würden.
    Welche das BVerfG favorisiert lässt sich kaum abschätzen.
    Wenn man wirklich wollte ginge es sicher.
    Aber wer will das schon. Die Diskussion ist für die nächsten zwei Jahrzehnte akademisch. Wie es danach aussieht wird sich zeigen.

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      Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
      Soweit ich weiß, kommt noch hinzu, dass man das Todesstrafenverbot unter anderem auch mit der Würde des Menschen begründet (Art. 1 GG), welche der Ewigkeitsgarantie unterliegt und damit auch nicht mit Verfassungsändernder Mehrheit abgeschafft werden kann.
      Das ist zumindest die wohl herrschende Meinung. Es gibt allerdings auch gewichtige Stimmen, die mit zumindest nachvollziehbaren Argumenten das Gegenteil vertreten.

      Wie dem auch sei: Ich finde es mehr als beruhigend, dass nicht ausprobiert wird, wie die Stellung des BVerfG in dieser Frage ist.
      Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
      -Peter Ustinov

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        Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen





        Was mir da wieder alles zugetraut wird
        Respekt, der war gut!
        Möp!

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          Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
          Ich hoffe ALLE in Deutschland inhaftierten Mörder stellen an unseren Präsidenten einen Antrag auf Haftentlassung, weil sie sich ja auch ordentlich verhalten.
          Bitte mach Dich erstmal kundig. Die Mohnhaupt ist draußen, weil nach 24 Jahren Haft die Reststrafe auf Bewährung verbüßt werden kann, wenn von dem Täter keine Gefahr mehr ausgeht. Der Bundespräsident hat damit nichts zu tun, der entscheidet nur über Klars Gnadengesuch.

          Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
          Resozialisierung hat hier kaum was zu suchen. Arm, traurig, unglaublich. Ex-Häftlinge gibt es, jedoch nicht Ex-Opfer. Nur weiter so Deutschland. So belohnt man Mörder !!!!!!
          Als Belohnung würde ich die lange Haftstrafe nicht bezeichnen. Und im Fall Klar kann man auch darüber streiten, ob er begnadigt werden sollte. Ich bin dagegen.

          Mohnhaupts Entlassung hingegen war vollkommen in Ordnung. Den Affentanz mit den Medien hingegen finde ich einfach nur peinlich. Jeder weiß, daß sie eine mehrfache Mörderin ist, da hilft auch kein Verbot.

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            Zitat von Stormking Beitrag anzeigen
            Bitte mach Dich erstmal kundig. Die Mohnhaupt ist draußen, weil nach 24 Jahren Haft die Reststrafe auf Bewährung verbüßt werden kann, wenn von dem Täter keine Gefahr mehr ausgeht. Der Bundespräsident hat damit nichts zu tun, der entscheidet nur über Klars Gnadengesuch.
            Ach ja, herrlich...eine mehrfache Mörderin von der keine Gefahr mehr ausgeht. Sie ist in die Jahre gekommen keine Frage, ich denke sie wird auch keinen Mord mehr begehen, ABER sie wird an dem System in Deutschland kräftig rütteln. Und für mehrfachen Mord kann es wohl kaum etwas auf Bewährung geben. Wir haben leider keine Todesstrafe, aber Lebenslange Haft sollte auch dies sein, nun ja, wir haben in diesem Falle eine weiche Auffassung von Recht. Danke, kundig gemacht.

            Zitat von Stormking Beitrag anzeigen
            Als Belohnung würde ich die lange Haftstrafe nicht bezeichnen. Und im Fall Klar kann man auch darüber streiten, ob er begnadigt werden sollte. Ich bin dagegen.

            Mohnhaupts Entlassung hingegen war vollkommen in Ordnung. Den Affentanz mit den Medien hingegen finde ich einfach nur peinlich. Jeder weiß, daß sie eine mehrfache Mörderin ist, da hilft auch kein Verbot.
            Die Medien haben damit nichts zu tun !!!! Lass die mal schön außen vor.
            Die Entlassung einer mehrfachen Mörderin, EGAL unter welchen Umständen, kann nicht richtig sein. Wer mit dem Maschinengewehr und Bomben Menschen umbringt kann nicht "Gnade" verlangen. Wäre so, wenn ich jemanden umbringe und dann um Gnade bitte. Ich habe absichtlich die Haftzeit nicht mit einbezogen, da ich eh für die Todesstrafe bin, aber anderer Thread

            Und Haft war Belohnung für sie, aber es hat Dich ja nicht betroffen, deshalb kann man auch so reden. Gehört aber auch nicht in diesen Thread !
            Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
            Carolin Witt (*1983), Studentin

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              Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
              Sie ist in die Jahre gekommen keine Frage, ich denke sie wird auch keinen Mord mehr begehen, ABER sie wird an dem System in Deutschland kräftig rütteln.
              Ähem, das darf sie im Grunde genommen auch. Es ist durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt, auch fundamentale Kritik zu üben. Problematisch wird's nur dann, wenn mit Gewalt die bestehende Ordnung beseitigt werden soll. Solange sie das nicht tut, kann sie Kritik üben und sich poltitisch engagieren wie jeder andere auch.

              Ein Gesinnungsstrafrecht, wonach unliebsame Geister weggeschlossen werden, haben wir zum Glück nicht. Nichts anderes wäre das aber, wenn ich Dich richtig verstehe.

              Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
              Wer mit dem Maschinengewehr und Bomben Menschen umbringt kann nicht "Gnade" verlangen.
              Es geht auch nicht um "Gnade", das war doch gerade die Crux am vorangegangenen Beitrag: Mohnhaupts Entlassung war kein Gnadenakt, sondern eine Entlassung nach Verbüßung der Mindeststrafe!
              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
              -Peter Ustinov

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                Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                Ähem, das darf sie im Grunde genommen auch. Es ist durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt, auch fundamentale Kritik zu üben. Problematisch wird's nur dann, wenn mit Gewalt die bestehende Ordnung beseitigt werden soll. Solange sie das nicht tut, kann sie Kritik üben und sich poltitisch engagieren wie jeder andere auch.

                Ein Gesinnungsstrafrecht, wonach unliebsame Geister weggeschlossen werden, haben wir zum Glück nicht. Nichts anderes wäre das aber, wenn ich Dich richtig verstehe.
                Natürlich darf sie Kritik üben, nur nicht so wie früher ! Das meinte ich.

                Und natürlich sollten unliebsame Geister nicht einfach weggesperrt werden. Wohl aber Mörder !

                Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                Es geht auch nicht um "Gnade", das war doch gerade die Crux am vorangegangenen Beitrag: Mohnhaupts Entlassung war kein Gnadenakt, sondern eine Entlassung nach Verbüßung der Mindeststrafe!
                Und ich meinte mit meinem Beitrag einfach nur, dass es für Mord keine Mindeststrafe geben kann, hier in Deutschland sollte es dann wirklich lebenslänglich sein ! Meiner Meinung wäre die Todesstrafe das Richtige für sie, aber wie geschrieben - anderer Thread !
                Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
                Carolin Witt (*1983), Studentin

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                  Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
                  Natürlich darf sie Kritik üben, nur nicht so wie früher !
                  Dann macht der Beitrag aber aus meiner Sicht wenig Sinn. Denn wenn sie wegen der Art und Weise, wie sie Kritik geübt hat (nämlich durch Morde) im Knast saß - wieso sollte sie dann ein mögliches "Rütteln am System" ein Problem sein, wenn weitere Morde nicht zu befürchten sind?

                  Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
                  Und natürlich sollten unliebsame Geister nicht einfach weggesperrt werden. Wohl aber Mörder !
                  Ist ja passiert. Immerhin 24 Jahre lang.

                  Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
                  Und ich meinte mit meinem Beitrag einfach nur, dass es für Mord keine Mindeststrafe geben kann, hier in Deutschland sollte es dann wirklich lebenslänglich sein !
                  Im Grund genommen wird ja auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt. Es besteht die Möglichkeit einer Bewährung nach mindestens 15 Jahren. In der Regel dauert es sowieso länger.
                  Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                  -Peter Ustinov

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                    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                    Dann macht der Beitrag aber aus meiner Sicht wenig Sinn. Denn wenn sie wegen der Art und Weise, wie sie Kritik geübt hat (nämlich durch Morde) im Knast saß - wieso sollte sie dann ein mögliches "Rütteln am System" ein Problem sein, wenn weitere Morde nicht zu befürchten sind?
                    Meiner bescheidenen Meinung nach sind von ihr keine weiteren Morde zu befürchten, deshalb darf sie ja auch Kritik üben. Ob sie sich daran hält ist die andere Seite der Medaille. Ob sie die Kritik nicht wieder durch Taten ausübt bleibt offen....


                    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                    Ist ja passiert. Immerhin 24 Jahre lang.
                    Meiner Meinung nach nicht genug ! Ich kann aber wenig gegen die deutsche Rechtsprechung ändern, was meiner Meinung nach eine Gesetzeslücke ist !


                    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                    Im Grund genommen wird ja auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt. Es besteht die Möglichkeit einer Bewährung nach mindestens 15 Jahren. In der Regel dauert es sowieso länger.
                    Siehe Antwort davor !
                    Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
                    Carolin Witt (*1983), Studentin

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                      Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
                      Ich kann aber wenig gegen die deutsche Rechtsprechung ändern, was meiner Meinung nach eine Gesetzeslücke ist !
                      Die Rechtsprechung, bzw. die zugrundeliegenden Normen des Strafgesetzbuchs gehen immerhin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Die Lektüre kann man eigentlich nur empfehlen, da wird deutlich Stellung genommen zum Problem der lebenslangen Freiheitsstrafe.
                      Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                      -Peter Ustinov

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                        Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
                        Unsinn. Die Todesstrafe ist in Deutschland auch im Kriegsfall nicht anwendbar. Nenn mir einen Gesetzestext, oder sonstige Anordnungen die soetwas belegen.
                        Aha, ist ja auch noch nicht so lange her wenn ich richtig recherchiert habe. Vor 4 jahren oder so, richtig?

                        Jetzt mal ein Gedankenexperiment:

                        Es bricht Krieg aus und Deutschland zieht junge Männer ein, da aber keiner sterben will, desertieren alle und werden verhaftet und inhaftiert.
                        1. Die Gefängnisse reichen dafür sicher nicht aus.
                        2. Die Moral geht in den Keller, da jeder gefahrlos verweigern könnte.
                        3. Defacto würden wir dann über keinerlei Streitkräfte verfügen.


                        Von daher denke ich, dass man diesen Status sicherlich schnellstens wieder rückgängig machen könnte, wenn man denn wollte/müsste.
                        Gruß,

                        vanR

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                          Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                          Aha, ist ja auch noch nicht so lange her wenn ich richtig recherchiert habe. Vor 4 jahren oder so, richtig?
                          Falls Du damit die Todesstrafe und den Verteidigungsfall meinst: Das war schon immer so, denn der Verteidigungsfall wurde nachträglich ins Grundgesetz eingefügt. Die Todesstrafe war von Anfang an abgeschafft.
                          Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                          -Peter Ustinov

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                            Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                            Falls Du damit die Todesstrafe und den Verteidigungsfall meinst: Das war schon immer so, denn der Verteidigungsfall wurde nachträglich ins Grundgesetz eingefügt. Die Todesstrafe war von Anfang an abgeschafft.
                            Jep, ich meinte das "Hintertürchen" im V-Fall, die Letzten "Massenhinrichtungen" waren ja schließlich die Nazigrößen und denen hatte man die Menschlichkeit zu Recht abgestritten.

                            Laut Wiki war im Jahre 1949 dann Schluss mit dem staatlichen/besatzungsmäßigen Töten.
                            Gruß,

                            vanR

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                              Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                              Jep, ich meinte das "Hintertürchen" im V-Fall, die Letzten "Massenhinrichtungen" waren ja schließlich die Nazigrößen und denen hatte man die Menschlichkeit zu Recht abgestritten.
                              Das hat mit dem Verteidigungsfall nichts zu tun, zumal das hauptsächlich im Rahmen der Nürnberger Prozesse auftrat - also nicht von einem deutschen Gericht ausgesprochene Urteile betrifft.

                              Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                              Laut Wiki war im Jahre 1949 dann Schluss mit dem staatlichen/besatzungsmäßigen Töten.
                              Eben: Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes. Wieso dann vier Jahre?
                              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                              -Peter Ustinov

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                                Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                                Die Rechtsprechung, bzw. die zugrundeliegenden Normen des Strafgesetzbuchs gehen immerhin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Die Lektüre kann man eigentlich nur empfehlen, da wird deutlich Stellung genommen zum Problem der lebenslangen Freiheitsstrafe.
                                Ach ist das so Hab es mir fast gedacht

                                Trotz unserer Gesetze ist es aber mehr als fragwürdig eine Terroristin und Mörderin auf freien Fuß zu lassen. Vor allem im Falle Mohnhaupt. Die wird sich den Rest ihres Lebens vergolden lassen mit Büchern, Filmen, etc... Das ist ja sehr gerecht den Opfern gegenüber. Die Angehörigen haben da nichts von, die Opfer kann man nicht zurückbringen. Alleine aus diesem Aspekt hätte sie nicht freikommen dürfen - Gesetz hin, Gesetz her.
                                Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
                                Carolin Witt (*1983), Studentin

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