RAF - Freiheit für die Terroristen von Gestern? -
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Ich bin zwar hier nicht auf dem aktuellsten Stand aber ich kenne das normale Begnadigungsrecht ist so: Ein Gnadengesuch kann ein Verurteilter frühestens nach Hälfte der Zeit, die er verbüßen muss, stellen. Wer also 6 Jahre brummt, kann nach 3 Jahren den ersten Antrag stellen. 4 Parteien geben dann eine Empfehlung an den Gnadengeber (Justizminister oder wer auch immer) ab: der Vorstand des Gefängnisses, der Vorstand des Gerichts, der Staatsanwalt und der Generalstaatsanwalt. Fallen alle vier positiv aus, dann kommt es zu einer Begnadigung. Die Norm ist, soweit ich weiß, ungefähr bei 2/3 der Zeit anzusiedeln, bei sechs Jahren also nach 4 Jahren. Es gibt natürlich dann auch Gründe, ein Gnadengesuch abzulehnen. Beurteilungsgrundlagen sind dann Art der Führung, soziale Situation, Schwere der Tat, materielle Rechtsprechung. Wie gesagt, mein Sachstand ist nicht ganz aktuell , aber soo willkürlich ist die Angelegenheit nun auch wieder nicht, denn das ist schon ein eingespieltes Prozedere zwischen Rechtsanwälten, die Justizbehörden und dem Justizminister (bzw. anderen Gnadengebern).
Und Rückgrat hat der Staat bewiesen, indem er die Täter konsequent verfolgt, geschnappt und verurteilt hat und sich niemals auf irgendwelche Tauschgeschäfte eingelassen hat, s. Schleyer-Fall. Mehr braucht es meiner Meinung nach nicht.
Wann war das? Vor Jahrzehnten. Würdest du deine Hand dafür ins Feuer legen, dass das heute noch genauso laufen würde? Ich nicht.
Rückrat muss der Staat immer wieder neu beweisen. Es reicht nicht das einmal vor einer Generation getan zu haben.
Auf was stützt Du diese Behauptung? Kennst Du Fälle von anderen Mördern, die wegen mangelnder Reue nicht freigelassen wurden? Ich habe mich damit jedenfalls noch nicht eingehend genug befasst, um das beurteilen zu können.
Schon mal einen Mörder dieser Klasse gesehen der Aufgrund eines Gnadenerlasses des Bundespräsidenten freigekommen ist? Ich nicht.
Zitat von max
Cmdr. Ch`ReI will da ein Sonderrecht für ehemalige RAF-Terroristen, eben politische Willkür.
Nö, wenn es nach mir Ginge bekämen alle Mörder dieser Klasse wirklich Lebenslänglich.
Zitat von endar
... die im übrigen, wenn ich das laienhaft ergänzen darf, nicht nur RAF-Terroristen zugute kommen kann, sondern jedem Strafgefangen, wenn er halt die Voraussetzungen erfüllt. In anderen Fällen übernimmt das, soweit ich weiß, der jeweilige Landesjustizminister
In Bayern der Ministerpräsident Art. 47 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung.
... die im übrigen, wenn ich das laienhaft ergänzen darf, nicht nur RAF-Terroristen zugute kommen kann, sondern jedem Strafgefangen, wenn er halt die Voraussetzungen erfüllt.
Eben. Und da sich die wenigsten (mich eingeschlossen) mit den Voraussetzungen für eine positive Gnadenetscheidung auseinandergesetzt haben dürften, ist es schwer darüber zu urteilen, ob hier eine Ausnahme für einen Terroristen gemacht wird, bzw. ob in seinem Fall andere Maßstäbe angelegt werden.
So, wie ich das ganze verstanden habe, ist gerade eine Begnadigung durch den Präsidenten politische Willkür-Justiz, da er einfach die Judikatur teilweise aushebelt...
Das ganze Begnadigungs-Rechst ist willkürlich. Aber das war ja nicht der Punkt, sondern die Frage, dass man verurteilte Terroristen nach Verbüssung ihrer Strafe wieder freilässt und sich dann um eine Resozialisierung bemüht. Cmdr. Ch`ReI will da ein Sonderrecht für ehemalige RAF-Terroristen, eben politische Willkür.
... die im übrigen, wenn ich das laienhaft ergänzen darf, nicht nur RAF-Terroristen zugute kommen kann, sondern jedem Strafgefangen, wenn er halt die Voraussetzungen erfüllt. In anderen Fällen übernimmt das, soweit ich weiß, der jeweilige Landesjustizminister (falls sich da in den letzten 50 Jahren nichts getan hat ).
So, wie ich das ganze verstanden habe, ist gerade eine Begnadigung durch den Präsidenten politische Willkür-Justiz, da er einfach die Judikatur teilweise aushebelt...
Strenggenommen ist das gar keine Justiz, weil der Präsident nicht Teil der Judikative ist. Es ergeht nunmal "Gnade vor Recht" (was eigentlich Quatsch ist, weil Gnade erst nach Recht ergehen kann...). Er übt ein überkommenes Privileg des Staatsoberhauptes aus. Das ist sicher nicht unproblematisch, wird aber weitgehend noch für verfassungskonform gehalten.
Es ist also einfach eine politische Entscheidung, die im Ermessen des Bundespräsidenten liegt.
Der Staat würde politische Willkür-Justiz beweisen.
Das ist doch eigentlich umgekehrt, oder?
So, wie ich das ganze verstanden habe, ist gerade eine Begnadigung durch den Präsidenten politische Willkür-Justiz, da er einfach die Judikatur teilweise aushebelt...
Und wenn man einen Kinderschänder im Kindergarten arbeiten lässt tobt die Republik. Aber bei einem RAF-Terroristen geht das ja in Ordnung.
Jetzt wird es aber ganz peinlich. Was soll der der Vergleich? Aber das von der Welt und von dir solches Zeug auf BILD-Zeitung-Niveau kommt, ist nicht wirklich überraschend.
Im übrigen ist deine Argumentation sowieso lächerlich, weil du selbst terroristische Mittel propagierst.
Damit würde der Staat Rückrat beweisen und zeigen das man diesen Möchtegernrevolutionären auch heute keinen Fußbreit Boden abgibt.
Muss man denen denn noch was beweisen? Die RAF ist definitiv keine Gefährdung mehr. Ich glaube auch nicht, dass sich irgendein so verblendeter Radikaler, der sowieso alles aufs Spiel setzt für seinen Kampf gegen "den Staat" / "die Ungläubigen" / sonstwelche Feindbilder sich durch Gefängnisstrafen abschrecken lässt.
Und Rückgrat hat der Staat bewiesen, indem er die Täter konsequent verfolgt, geschnappt und verurteilt hat und sich niemals auf irgendwelche Tauschgeschäfte eingelassen hat, s. Schleyer-Fall. Mehr braucht es meiner Meinung nach nicht.
Das Köhler im Falle Klars womöglich darauf verzichten will, zeigt doch schon allein, das die RAF-Terroristen keine gewöhnlichen Gefangenen sind.
Auf was stützt Du diese Behauptung? Kennst Du Fälle von anderen Mördern, die wegen mangelnder Reue nicht freigelassen wurden? Ich habe mich damit jedenfalls noch nicht eingehend genug befasst, um das beurteilen zu können.
Wer für seine "politischen" Ziele Menschenopfer in Kauf nimmt, ja sogar herbeiführt, der hat keinerlei Gnade von der Gesellschaft verdient.
Sie hatte schließlich auch keine Gnade mit der Gesellschaft, bzw. mit einigen davon.
Das gilt für jeden anderen Mörder auch, der aus rein subjektiven Motiven wie z.B. auch Habgier tötet. So gesehen dürfte dann keiner mehr rauskommen.
Wenn es nicht so absurd wäre könnte man fast drüber Lachen:
"Resozialisierung auf dem Rücken der Kinder"
Kurz vor Bürgerschaftswahl in Bremen am 13. Mai sorgt die frühere RAF-Terroristin Susanne Albrecht für politischen Streit. Albrecht unterrichtet in der Hansestadt seit mehr als zehn Jahren Migrantenkinder. Vor allem die CDU reagiert darauf empört.
Sie ermöglichte einem Killerkommando der RAF den Zugang zu dem Haus ihres Onkels, dem Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und war bei seiner Ermordung dabei. Jetzt unterrichtet die ehemalige Terroristin an einer Bremer Grundschule Deutsch für Migrantenkinder. Wenige Tage vor der Bremer Bürgerschaftswahl zeigt sich vor allem die Union darüber empört und hält den Zustand für untragbar. Bremens SPD-Schulsenator Willi Lemke (SPD) sieht in Albrechts Beschäftigung als Grundschullehrerin hingegen „ein Beispiel gelungener Resozialisierung“.
"Recht auf Resozialisiereung - aber..."
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) kritisiert den Bremer Senat. „Selbstverständlich haben auch ehemalige Terroristen ein Recht auf Resozialisierung. Die Frage ist, ob Frau Albrecht ausgerechnet in der pädagogischen Arbeit mit Kindern eingesetzt werden muss“, sagte Bosbach WELT ONLINE. An der Charakterstärke und persönlichen Integrität dürfe es keine Zweifel geben. „Genau diese sind angebracht. Der Bremer Senat sollte begründen, warum Frau Albrecht ausgerechnet diese Funktion ausüben muss“, sagte Bosbach.
Susanne Albrecht unterrichtet seit mehr als zehn Jahren unter anderem Namen als Deutschlehrerin Migrantenkinder an einer Bremer Grundschule. Die gebürtige Hamburgerin war 1991 wegen der Beteiligung an der Ermordung von Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Ihre Haftstrafe hatte Albrecht in Bremen verbüßt und war 1996 vorzeitig auf freien Fuß gesetzt worden.
Der Zustand ist „völlig untragbar“
Der Vorsitzende der Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion, Hartmut Perschau, reagierte mit Erstaunen und Unverständnis. Er bezeichnete es als völlig untragbar, dass „unsere Kinder von einer verurteilten RAF-Terroristin unterrichtet werden“. Die Äußerung von Lemke sei schwer nachvollziehbar: „Unser Rechtsstaat sieht eine Resozialisierung vor, diese darf aber nicht auf dem Rücken unserer Kinder erfolgen.“ [...]
Und wenn man einen Kinderschänder im Kindergarten arbeiten lässt tobt die Republik. Aber bei einem RAF-Terroristen geht das ja in Ordnung.
Der Bock als Gärtner.
Ich will garnicht wissen wo der Rest der Bande untergekommen ist.
Mich auch, solche Subjekte sollten ewig im Knast sitzen. Wer für seine "politischen" Ziele Menschenopfer in Kauf nimmt, ja sogar herbeiführt, der hat keinerlei Gnade von der Gesellschaft verdient.
Sie hatte schließlich auch keine Gnade mit der Gesellschaft, bzw. mit einigen davon.
Das sind wiederum rein politische Erwägungen, die zumindest für die Entlassung auf Bewährung 2009 kaum eine Rolle spielen dürfen. Da geht's um eine rein juristische Abwägung.
Das bezieht sich ja jetzt alles auf Köhler.
2009 sind wieder die Jurafritzen an der Reihe, das ist schon klar.
Genauso wie das Ergebnis.
Nein, das habe ich ja schon früher gesagt. An sich würde ich ihn, mit der gegenwärtigen sturen Haltung eher bis zum Ende seiner Mindesthaftdauer sitzen lassen. Allerdings sollte sich der Bundespräsident nicht an solchen Überlegungen orientieren, sondern die gleiche Maßstäbe anlegen, wie an jeden anderen Antragsteller auch. Darum geht es mir, denn der Schaden wäre größer, wenn Klar aufgrund einer Sonderbehandlung mit dem Finger auf den Staat zeigen könnte.
Damit würde der Staat Rückrat beweisen und zeigen das man diesen Möchtegernrevolutionären auch heute keinen Fußbreit Boden abgibt.
Im Übrigen sollte jedwede Gewährung von Gnade von der Reue des Straftäters abhängig gemacht werden.
Vollkommen irrelevant wegen was man sitzt.
Das Köhler im Falle Klars womöglich darauf verzichten will, zeigt doch schon allein, das die RAF-Terroristen keine gewöhnlichen Gefangenen sind.
Köhlers Entscheidung ist ja gerade an keinerlei juristischen Regeln gebunden...
Naja, es gibt zumindest eine Gnadenordnung, aber im wesentlichen hast Du schon recht, es ergeht ja "Gnade vor Recht". Ich bezog das auch eher darauf, dass Du anscheinend auch der Auffassung bist, dass Klar auch über 2009 hinaus sitzen sollte. Insoweit hab ich mich unklar ausgedrückt, sorry.
Das sind wiederum rein politische Erwägungen, die zumindest für die Entlassung auf Bewährung 2009 kaum eine Rolle spielen dürfen. Da geht's um eine rein juristische Abwägung.
Nein, das habe ich ja schon früher gesagt. An sich würde ich ihn, mit der gegenwärtigen sturen Haltung eher bis zum Ende seiner Mindesthaftdauer sitzen lassen. Allerdings sollte sich der Bundespräsident nicht an solchen Überlegungen orientieren, sondern die gleiche Maßstäbe anlegen, wie an jeden anderen Antragsteller auch. Darum geht es mir, denn der Schaden wäre größer, wenn Klar aufgrund einer Sonderbehandlung mit dem Finger auf den Staat zeigen könnte.
Ich spreche Dir auch keineswegs Deine Meinung ab. Allerdings kann die, wie auch die so mancher "Stammtischphilosophen" nicht entscheidend sein für rechtsstaatliche Strafverfahren.
Köhlers Entscheidung ist ja gerade an keinerlei juristischen Regeln gebunden...
Ach naja, als ob das wirklich irgendeine Gefahr für irgendwen wäre.
Interessiert nicht. Es geht ums Prinzip.
Terroristen sollten nicht Vorzeitig entlassen werden. Durch Gnadenakte ohne gezeigte Reue schon gleich gar nicht.
Ich hätte es allerdings auch begrüßt, wenn er sich wenigstens von seinen Taten distanziert hätte und Reue gezeigt hätte.
Ja genau, und wenn nicht ist es dir auch egal.
Toll. Ich für meinen Teil beziehe lieber Position.
"Ach, das schadet doch nicht wirklich" ist in unserem Staat eh schon viel zu weit verbreitet.
Das ist ein separates Problem, das mit Köhlers Entscheidung nichts zu tun hat.
Wie gesagt, schon rein aus Prinzip hat der solange in Haft zu bleiben wie irgend möglich.
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