Zitat von Cmdr. Ch`ReI
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Keine Ankündigung bisher.
Ausweitung des Sexualstrafrechts geplant
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So haben wir wenigstens ein bisschen Gegenleistung für die enormen Steuergelder, die da verschwendet werden....Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.
"Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!
Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!
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Da kann der Richter was machen, aber nicht viel. Bei uns in Recht haben wir gelernt, das es das zwingende (Das was geschriebensteht im BGB, StGB usw.)und dann gibt es das Richterrecht (Gewohnheitsrecht) wo der Richter entscheiden kann(je nach Region) ob er die Anklage fallen lässt oder nicht, sowohl auch die Art und Härte der Sanktion.Zitat von Sandswind Beitrag anzeigenWas soll der Richter denn bitteschön tun? Dann geltendes Recht ignorieren kann er sicher nicht.
Wenn der Richter dann Kinderfreundlich ist, kann er die Anklage liegen lassen.
Pech dann nur wenn der Fall einem Richter vorgelegt wird, der keine Kinder mag. In Jeder Objektivität steckt Subjektivität drin, auch wenn sie noch so klein ist.
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Öhm, ich hoffe nicht, dass Ihr das im Rechtsunterricht gelernt habt - das stimmt nämlich nicht. Der Richter ist an die gesetzlichen Grundlagen gebunden, kann also nicht nach eigenem Gutdünken die Anklage abschmettern. Das wäre auch nicht Richterrecht, sondern Willkür. Unter Richterrecht versteht man die Rechtsfortbildung durch richterliche Entscheidungen. Und Gewohnheitsrecht hat gerade im Strafrecht nichts zu suchen, da dort der Bestimmtheitsgrundsatz greift: Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz.Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigenBei uns in Recht haben wir gelernt, das es das zwingende (Das was geschriebensteht im BGB, StGB usw.)und dann gibt es das Richterrecht (Gewohnheitsrecht) wo der Richter entscheiden kann(je nach Region) ob er die Anklage fallen lässt oder nicht, sowohl auch die Art und Härte der Sanktion.
Und in dieser Arbeitsweise steckt die strafbare Rechtsbeugung, mit der der Richter sich sein eigenes Grab schaufelt.Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigenWenn der Richter dann Kinderfreundlich ist, kann er die Anklage liegen lassen.
Pech dann nur wenn der Fall einem Richter vorgelegt wird, der keine Kinder mag. In Jeder Objektivität steckt Subjektivität drin, auch wenn sie noch so klein ist.
Dass die Sache vom Tisch ist, ist übrigens kein Grund zur Freude (sofern man die da empfinden kann oder will): Da die ganze Kiste auf einer EU-Vorgabe basiert, kommt das Thema früher oder später wieder auf die Tagesordnung.Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
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Ich entschuldige mich, ich hatte es falsch aus dem Hefter abgelesen
es gibt das zwingende und Dispositive Recht. Das zwingende ist klar und das dispositive erlaub geltende allgemein Rechtsvorschriften durch Beteiligung abgeändert oder ausgeschlossen werden können. So falsch war ich mit meinen gedanken da nicht.
Richterrecht ist Recht was sich im laufe der Zeit entwickelt hat und nirgends geschriben steht, sich aber trotzdem alle danach richten.
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Ja, allerdings gibt's das nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Da darf nicht von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden. Das ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, während im Zivilrecht natürlich die (ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgte) Privatautonomie greift - deshalb sind da einige Regeln eben dispositiv, d.h. sie unterliegen der Verfügungsmacht der Parteien.Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigenes gibt das zwingende und Dispositive Recht. Das zwingende ist klar und das dispositive erlaub geltende allgemein Rechtsvorschriften durch Beteiligung abgeändert oder ausgeschlossen werden können. So falsch war ich mit meinen gedanken da nicht.
Nee, das was Du beschreibst, ist Gewohnheitsrecht.Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigenRichterrecht ist Recht was sich im laufe der Zeit entwickelt hat und nirgends geschriben steht, sich aber trotzdem alle danach richten.
Wie sind wir da eigentlich drauf gekommen?
Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
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Weil ihr euch mal wieder nicht ans Thema halten könnt. Naja, eure Sanktion dürft ihr euch aussuchen, die stelle ich zur Disposition.Zitat von Sandswind Beitrag anzeigenWie sind wir da eigentlich drauf gekommen?
Und wo wir grad dabei sind: Ach ja, der gute Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege. Immer wieder toll.Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz.
Aber zurück zur Sache: Natürlich kann die Bundesregierung etwas dagegen machen und kann sehr wohl dafür sorgen, dass das Ding nicht wieder auf den Tisch kommt. Dass mit "Brüssel hat uns das vorgeschrieben" ist nämlich in sehr vielen Fällen nur ein Vorwand, um die Verantwortung schön abzuschieben.
Ganz sicherlich war der Entwurf oder die Verordnung bekannt, bevor das Ding verabschiedet wurde.
Es hat soetwas übrigens schonmal gegeben und zwar mit der Fassung des § 175 StGB (wegen homosexueller Handlungen unter Männern), die zwischen 1969 und 1972 gültig war. Dort war die Formulierung (grob wiedergegeben) "wenn ein über 18jähriger ... mit einem unter 21jährigen"...
Das hieß konkret, dass zwei 17jährige miteinander durften, zwei 21jährige auch, aber Personen zwischen 18 und 21 nicht.Republicans hate ducklings!
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Richterrecht ist schon etwas anderes als Gewohnheitsrecht. Ersteres ist in erster Linie Rechtsfortbildung, während das andere sich gerade auf bestehende Konventionen, bzw. ungeschriebene Normen bezieht. Schon die zeitliche Komponente unterscheidet beide.Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigenBei mir steht Richterrecht neben Gewohnheitsrecht und in der gleichen Definition.Ich hab auch mit Absicht Richterecht higeschrieben.
So, und jetzt pack ich mal den erhobenen Zeigefinger wieder ein.
Hundertfaches Abschreiben der Forenregeln. Oder alternativ betroffenes Dreinblicken.Zitat von endar Beitrag anzeigenWeil ihr euch mal wieder nicht ans Thema halten könnt. Naja, eure Sanktion dürft ihr euch aussuchen, die stelle ich zur Disposition.
Jaja, die ganzen lateinische Phrasen sind klasse. Wirkt immer sehr belesen, wenn der gemeine Jurist mit sowas protzt.Zitat von endar Beitrag anzeigenUnd wo wir grad dabei sind: Ach ja, der gute Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege. Immer wieder toll.
Sehe ich auch so. Die Bundesregierung selbst hat bei den Entwürfen die Finger drin, die fallen ja nicht vom Himmel. Deswegen werden die "unpopulären Entscheidungen" (davon hatten wir's ja erst) nicht selten über den Umweg Brüssel abgearbeitet, da man so immer auf die anderen zeigen kann.Zitat von endar Beitrag anzeigenDass mit "Brüssel hat uns das vorgeschrieben" ist nämlich in sehr vielen Fällen nur ein Vorwand, um die Verantwortung schön abzuschieben.
Ganz sicherlich war der Entwurf oder die Verordnung bekannt, bevor das Ding verabschiedet wurde.
Das ist intransparent, undemokratisch (weil die Exekutive so die - nationale - Legislative umgeht) und vor allem bringt man so die an sich positive Idee der EU in Mißkredit.
Tja, sowas sieht das Grundgesetz schlicht nicht vor. Von daher wird es eine entsprechende Abstimmung nicht geben.Zitat von Philliph Adama Beitrag anzeigenWie stark dürfte sich eigentlich ein Volkseintscheid auswirken?
Ich würde sagen, dass es dann so zu handeln ist, wie es das Volk gestimmt hat.Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
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Muss nicht unbedingt sein, dass das nochmal auf den Tisch kommt, schließlich wissen wir ja, dass das Strafrecht gar nicht in das Aufgabengebiet der EU fällt und somit Sache der einzelnen Nationen ist. Außerdem hat die Bundesregierung jetzt gesehen, das da von Seiten der Opposition, Juristen und Sexualforschern ordentlich Gegenwind herrscht. Aber bei dieser Koalition kann man ja nie wissen.Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
Stalter: "Nope, it's all bad."
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"Oh yes, I'm the great pretender..." - das wußte schon Freddie Mercury!Zitat von endar Beitrag anzeigenEr ist außerdem ein erfolgreicher Absolvent meines VHS-Kurses "Bestmögliches Auftreten trotz größtmöglicher Ahnungslosigkeit".
Gestern ist mir noch folgendes eingefallen: Dieser Gesetzesentwurf ist gerade vor dem Hintergrund des Falls "Marco W." fragwürdig. Dort schwang - gerade bei der Kritik aus den Reihen der Bundesregierung - immer ein wenig der Vorwurf mit, die Türkei sei ein rückständiges Land, da sie erste sexuelle Erfahrungen Jugendlicher unter die strafrechtliche Knute stellt. Da wirkt eine solche geplante Rolle rückwärts in die Fünfziger natürlich "etwas" inkonsequent.
An sich ja, wobei über die Rechtsnatur dieser "EU-Vorgabe" in den Medien nichts gesagt wird. Jedenfalls beruht die ganze Intiative anscheinend auf einer Ministerrunde, bei der das ausgeklüngelt wurde. Es wäre daher sehr peinlich, wenn Deutschland einfach ausschert und die Sache dann unter den Tisch fallen lässt, obwohl man selbst die Sache mitausgearbeitet hat.Zitat von Kai "the spy" Beitrag anzeigenMuss nicht unbedingt sein, dass das nochmal auf den Tisch kommt, schließlich wissen wir ja, dass das Strafrecht gar nicht in das Aufgabengebiet der EU fällt und somit Sache der einzelnen Nationen ist.Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
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In der Tat, die Berichterstattung wird immer schlimmer und es wird immer schlechter durchgegriffen, die Jugendämter leisten ja im Moment auch "tolle" Arbeit....Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen....Bei allem Verständnis für die berechtigte Ereiferung - aber sind solche Gesetze nicht die logische Konsequenz aus der hysterischen Berichterstattung und der Entrüstung in der Bevölkerung, die bei jeder Sexualstraftat ausbricht? Setzen die Politiker nicht das um, was BILD, Stammtisch und Co. fordern?
Und sind nicht all diejenigen mit dran schuld, die sich so bereitwillig ereifern über die angeblich immer größere Zahl von Kinderschändern - Motto: "Es wird immer schlimmer!"? ....
Ich denke aber nicht das diese "BILD" und "Stammtischleute" ein solches gesetz wollen, denn das ist ja vollends blödsinnig. Schutz ja, aber nicht um jeden Preis. Dieser Preis würde ganz klar auf Kosten der Jugendlichen gehen, die sexuelle Entwicklung würde ja fast komplett in die Hände des Staates gehen. Er schreibt ja einem vor, wann er sexuell aktiv werden darf und was er machen darf. Das will keiner !
Und das kann wohl kaum durchgesetzt werden. Es greift drastisch in die "künstlerische" Arbeit eines Schriftstellers etc ein. Solche "Lapalien" dürfen einfach nicht unter Strafe gestellt werden, dann ist schon eine Zeichnung im Schulheft strafbar ganz überspitzt gesagt, auch wenn Zypries solche "Kleinigkeiten" nicht erfassen will ! Ein unglaublicher Griff ins *lo würdeich mal sagen !Sogar wer nur eine junge Schönheit zeichnet, die erkennbar unter 18 ist, oder schriftlich detailliert und unverhohlen Sex unter Jugendlichen beschreibt, kann sich strafbar machen, wenn er ein "tatsächliches Geschehen" wiedergibt - professionellen Künstlern und Schriftstellern droht dabei sogar mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Ja, der Beste halt !Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen"Oh yes, I'm the great pretender..." - das wußte schon Freddie Mercury!
Eben, gerade vor dem Hintergrund des Marco ist dieser Entwurf ein Schlag ins Gesicht nicht nur von Marco, denn eine Verurteilung wäre dann hier auch möglich, nein auch ein Schlag in das Gesicht aller Jugendlichen.Zitat von Sandswind Beitrag anzeigenGestern ist mir noch folgendes eingefallen: Dieser Gesetzesentwurf ist gerade vor dem Hintergrund des Falls "Marco W." fragwürdig. Dort schwang - gerade bei der Kritik aus den Reihen der Bundesregierung - immer ein wenig der Vorwurf mit, die Türkei sei ein rückständiges Land, da sie erste sexuelle Erfahrungen Jugendlicher unter die strafrechtliche Knute stellt. Da wirkt eine solche geplante Rolle rückwärts in die Fünfziger natürlich "etwas" inkonsequent.
Ein Schritt zurück, Frühe Neuzeit wir kommen !
Das so ein Quatsch durch Amerika ausgelöst wurde zeigt meiner Meinung eindeutig wie weit hinten sie in ihrer Entwicklung liegen ! Das "große" Amerika ist in vielen Dingen eben nur ein Zwerg !Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
Carolin Witt (*1983), Studentin
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Das wäre ja dann (das sexuale Einschränken) ein Verstoß gegen das GG:
Entfaltung der Persönlichkeit
und Einschränkung der Person selbst.
Aber wem kümmert schon das Grundgesetz
ist ja schließlich keine Verfassung! Was solls!
(mir sind die korrekten Bezeichnungen für die Artikel nicht eingefallen)
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Er ist außerdem ein erfolgreicher Absolvent meines VHS-Kurses "Bestmögliches Auftreten trotz größtmöglicher Ahnungslosigkeit". 
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