Einer 34-jährige Studentin afro-britischer Abstammung wurde gemeinsam mit ihrer 12-jährigen Tochter ihre Wohnung gekündigt.
taz.de| Studentin klagt Gleichbehandlung ein: Wohnung wegen Hautfarbe gekündigt.
Mit ihrer Klage auf 10.000 € Schmerzensgeld und Schadensersatz dürfte sie einen Präzedenzfall für die Anwendung des seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) begonnen haben.
taz.de| Studentin klagt Gleichbehandlung ein: Wohnung wegen Hautfarbe gekündigt.
Zitat von taz.de



Das kann mitnichten eine Begründung sein.
Du hast noch vergessen, dass sich die "nur wichtig machen" wolle. 
Solange sich die Frau nichts zuschulden kommen lässt, was eine Kündigung rechtfertigt, gibt es keinen Grund für eine Kündigung. 
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