Der Betriebsbedingte kann zwar klagen, aber ob das so aussichtsreich ist... . Der Betrieb kann sich dann immernoch darauf berufen das kurz nach der Entlassung die Auftragslage sich unerwartet rapide geändert hat und daher Neueinstellungen nötig waren. Oder er sagt schlicht und ergreifend Betriebsbedingt war nur zur Vershcleierung, dass der Arbeitnehmer sich im Unternehmen schlecht benommen hat oder sonst irgendwelchen Blöödsinn gemacht hat, man ihm aber nicht die Zukunft verbauen wollte indem man ihn wg genau diesem an die Luft setzt.
Btw hab ich mal für ein Callcenter eines Versandthauses gearbeitet mit zeitlich begrenzten Vertrag. 3 Monate vor Ablauf kam da die Chefin zu mir (und zu ein paar andren Kollegen) und hat gesagt wir würden verlängert werden aber nur unter der Voraussetzung ab sofort 48 Stunden Woche bei gleichen Lohn bis zum Datum der effektiven Verlängerung. Als es dann soweit war hat sie allen gesagt sie könne uns nicht übernehmen, da wir nicht mehr ins Bild des Unternehmens passen würden. Mir hat sie dann noch gesagt ich wäre sozial nicht kompatibel, aber egal ^^. Massig Überstunden und noch fast der komplette Urlaubsanspruch durchn Schornstein geblasen... .
Btw hab ich mal für ein Callcenter eines Versandthauses gearbeitet mit zeitlich begrenzten Vertrag. 3 Monate vor Ablauf kam da die Chefin zu mir (und zu ein paar andren Kollegen) und hat gesagt wir würden verlängert werden aber nur unter der Voraussetzung ab sofort 48 Stunden Woche bei gleichen Lohn bis zum Datum der effektiven Verlängerung. Als es dann soweit war hat sie allen gesagt sie könne uns nicht übernehmen, da wir nicht mehr ins Bild des Unternehmens passen würden. Mir hat sie dann noch gesagt ich wäre sozial nicht kompatibel, aber egal ^^. Massig Überstunden und noch fast der komplette Urlaubsanspruch durchn Schornstein geblasen... .
Kommentar