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Die Schweiz schafft aus - kriminelle Ausländer müssen gehen

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Du hast ja offenbar echt rein gar nix kapiert. All die Monate nicht, unglaublich. Bethany, du bist die mit Abstand dämlichste Lebensform, die mir im www bislang untergekommen ist. Unfähig zu diskutieren, unfähig zu differenzieren, unfähig Zusammenhänge zu erkennen (oder erkennen zu wollen). Und zugleich stinkfaul über alles und jeden lästern (Unternehmer, Selbständige, Politiker ...), was deiner Bequemlichkeit nicht dienlich ist. Dafür habe ich nur ein Wort: Erbärmlich.
    Betrachte dich aufgrund dieser persönlichen Beleidigung als verwarnt!

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Aber so kann man unliebsame Ausländer natürlich loswerden, was? Ich wette, Sinclair fände die Idee toll. Dann kann er ordentlich Anzeigen gegen alle Muslime machen, denen er begegnet, weil die ihn ja alle bedrohen, beschimpfen, verkloppen und seine Freundin vergewaltigen wollen.
    Du hast ja offenbar echt rein gar nix kapiert. All die Monate nicht, unglaublich. Bethany, du bist die mit Abstand dämlichste Lebensform, die mir im www bislang untergekommen ist. Unfähig zu diskutieren, unfähig zu differenzieren, unfähig Zusammenhänge zu erkennen (oder erkennen zu wollen). Und zugleich stinkfaul über alles und jeden lästern (Unternehmer, Selbständige, Politiker ...), was deiner Bequemlichkeit nicht dienlich ist. Dafür habe ich nur ein Wort: Erbärmlich.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Also um das ganze dann doch noch zu kommentieren. Grundsätzlich finde ich es gut,wenn zur Feststellung und anschliessender Bestrafung von Verbrechen grundsätzlich für ALLE das gleiche recht und Verfahrensweise gilt,alles andere wäre totaler Unfug und würde jeder Art von Willkür und Rechtsfehlern Tür und Tor öffnen.
    Was eine mögliche Abschiebung DANACH angeht,wenn der Täter wirklich feststeht ist es halt wirklich die Frage nach der Art und schwere des Verbrechens. Was aber ein absolutes NO GO ist für mich,wäre es dann die (unschuldige) Familie gleich mit abzuschieben.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von DJSun1981 Beitrag anzeigen
    Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.

    Und wem die Staatsbürgerschaft schon nachgeschmissen wurde, sofort aberkennen und zrückgschicken und wer hier geboren wurde und auch die Staatsbürgerschaft hat das Gleiche mit allen Verwanten. Und wenn das nicht geht, muss halt das Gesetz geändert werden. Sonst ändert man ja auch gleich das Gesetz, so wie es grad passt zum Nachteil der einheimschen Bürger und anständigen Eingewanderten.
    Stell dir mal vor: Du bist Ausländer und bist zur falschen Zeit am falschen Ort. Hast vielleicht geraucht und deinen Zigarettenstummel fallenlassen. Dann hat dich wer da rumlatschen sehen und ungefähr zur selben Zeit passiert ein Mord, die Leute erinnern sich an dich, da du ja ein böser Muslime bist und du wirst aufgegriffen und eingebuchtet, um dann ein paar Tage später abgeschoben zu werden. Würdest du das gut finden? Immerhin hast du ja nichts getan. Du bist ja lediglich nur verdächtigt worden.

    Aber so kann man unliebsame Ausländer natürlich loswerden, was? Ich wette, Sinclair fände die Idee toll. Dann kann er ordentlich Anzeigen gegen alle Muslime machen, denen er begegnet, weil die ihn ja alle bedrohen, beschimpfen, verkloppen und seine Freundin vergewaltigen wollen.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von DJSun1981 Beitrag anzeigen
    Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.

    Und wem die Staatsbürgerschaft schon nachgeschmissen wurde, sofort aberkennen und zrückgschicken und wer hier geboren wurde und auch die Staatsbürgerschaft hat das Gleiche mit allen Verwanten. Und wenn das nicht geht, muss halt das Gesetz geändert werden. Sonst ändert man ja auch gleich das Gesetz, so wie es grad passt zum Nachteil der einheimschen Bürger und anständigen Eingewanderten.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von DJSun1981 Beitrag anzeigen
    Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.
    Aber aufklären/ermitteln und rechtskräftig veruteilen oder freisprechen darf man schon noch ja?

    Also ich bin ja nun schon recht radikal und stockkonservtiv in manchen Dingen.. aber den Rechtsstaat möchte ich nun doch nicht aushebeln/abschaffen.
    (Nur diese selbstherrliche "Demokratie" von oben zwischen den Wahlen eingrenzen^^).

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  • Seythia
    antwortet
    Zitat von DJSun1981 Beitrag anzeigen
    Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.
    Ok, das heißt, wenn ich einen Ausländer zu unrecht der Vergewaltigung bezichtige, er seine Unschuld aber nicht ohne Weiteres beweisen kann, dann soll er abgeschoben werden?

    Ich sehe ein, dass Schwerverbrecher abgeschoben werden sollen, aber doch bitte auch nur die, die mit ihrem Heimatland etwas zu schaffen haben.

    Nur weil ich einen belgischen Pass habe (hatte, seit geraumer Zeit nicht mehr ) kann man mich doch noch lange nicht in dieses Land abschieben, dessen Sprache ich nicht spreche.

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  • endar
    antwortet
    Och Leute, ist doch echt der Hammer, was man hier teilweise liest. Denkt ihr auch mal nach, bevor ihr hier schreibt (zumindest einige)?

    Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.
    Klaro. Und der Mord bleibt dann unaufgeklärt. Man kann sich hier wirklich nur noch an den Kopf fassen. Das erzähle mal einem Juristen und such dir ruhig den konservativsten deiner Stadt.

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  • DJSun1981
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Daher denke ich sollte eine Abschiebung direkt mit der Verurteilung beginnen, also nicht erst die 2/3 hier absitzen sondern vom Gerichtssaal direkt in die Abschiebezelle und weg mit dem.
    Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.

    Und wem die Staatsbürgerschaft schon nachgeschmissen wurde, sofort aberkennen und zrückgschicken und wer hier geboren wurde und auch die Staatsbürgerschaft hat das Gleiche mit allen Verwanten. Und wenn das nicht geht, muss halt das Gesetz geändert werden. Sonst ändert man ja auch gleich das Gesetz, so wie es grad passt zum Nachteil der einheimschen Bürger und anständigen Eingewanderten.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Wenn es denn so wäre ,könnte man ja noch sagen das ist OK..
    aber:
    teilweise sitzen diese Leute hier ihre strafe von zb. 3jahren zu 2/3 im Knast ab,werden dann in Abschiebehaft verlegt und kommen anschliessend wieder frei,weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat..oder sie kommen nach den 2/3 sowieso wieder raus und alles andere ist noch nicht endschieden und bis dann die eine Behörde die Akten zur anderen verschoben hat und der zuständige sie gelesen und geprüft hat vergehen dann schon mal noch 2-3 jahre in denen sich die Grundsituation völlig verändert haben kann (und oft hat) zb.das derjenige bis dahin verheiratet ist und dsnn eben nicht mehr so einfach rausgeworfen werden kann

    Daher denke ich sollte eine Abschiebung direkt mit der Verurteilung beginnen, also nicht erst die 2/3 hier absitzen sondern vom Gerichtssaal direkt in die Abschiebezelle und weg mit dem.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Damit dass das dt Grundrecht nunmal nur für dt Bürger gedacht war. Der Gedanke der Gleichheit bezieht sich darauf dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Wer hier verurteilt wird wird es nach dt Gesetz. Also ist der Gleichbehandlung genüge getan. Durchaus kann man sagen, um zB Kosten zu sparen, dass auslndische Straftäter der Einfachheit halber rausgeworfen werden. Spart Kosten und Platz.
    Wenn es denn so wäre ,könnte man ja noch sagen das ist OK..
    aber:
    teilweise sitzen diese Leute hier ihre strafe von zb. 3jahren zu 2/3 im Knast ab,werden dann in Abschiebehaft verlegt und kommen anschliessend wieder frei,weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat..oder sie kommen nach den 2/3 sowieso wieder raus und alles andere ist noch nicht endschieden und bis dann die eine Behörde die Akten zur anderen verschoben hat und der zuständige sie gelesen und geprüft hat vergehen dann schon mal noch 2-3 jahre in denen sich die Grundsituation völlig verändert haben kann (und oft hat) zb.das derjenige bis dahin verheiratet ist und dsnn eben nicht mehr so einfach rausgeworfen werden kann

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Komodo Beitrag anzeigen
    Ich halte das Abschieben von Straftätern für ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Ein Staatsbürger wird verurteilt und sitzt 5 Jahre im Gefängnis. Wäre er aber Ausländer, würde er nicht nur 5 Jahre im Gefängnis sitzen, sondern muss danach auch noch das Land verlassen.
    Juristen denken so nicht
    So denkt höchstens ein Ökonom, der ausrechnet was Netto rauskommt und ob zwischen diesen Nettozahlen ein Gleichheitszeichen steht.


    Was ich tatsächlich nicht so ganz nachvollziehen kann, dass man bei jedem noch so kleinen Scheiß gleich irgendwelche Gesetze verschärfen muss, aber bei Vergewaltigung, wo ein breiter gesellschaftlicher Konsens existiert, nichts dergleichen durchgesetzt wird.
    Ich kann mir das nur so erklären, dass wir vielleicht gar keine Probleme mit der Gesetzeslage haben sondern ein Problem mit der Beweisführung. Ein Richter kann halt nicht ohne entsprechende Beweise eine haushohe Höchststrafe erlassen und diese Beweisführung ist bei Vergewaltigungen aus angesprochenen Gründen gewiss nicht so leicht darzubieten.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von Komodo Beitrag anzeigen
    Ich halte das Abschieben von Straftätern für ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Ein Staatsbürger wird verurteilt und sitzt 5 Jahre im Gefängnis. Wäre er aber Ausländer, würde er nicht nur 5 Jahre im Gefängnis sitzen, sondern muss danach auch noch das Land verlassen.

    Wie soll man das Rechtfertigen?
    Damit dass das dt Grundrecht nunmal nur für dt Bürger gedacht war. Der Gedanke der Gleichheit bezieht sich darauf dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Wer hier verurteilt wird wird es nach dt Gesetz. Also ist der Gleichbehandlung genüge getan. Durchaus kann man sagen, um zB Kosten zu sparen, dass auslndische Straftäter der Einfachheit halber rausgeworfen werden. Spart Kosten und Platz.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Einfach. Sie sind keine Schweizer. Ungleiches kann ungleich behandelt werden.

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  • Komodo
    antwortet
    Ich halte das Abschieben von Straftätern für ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Ein Staatsbürger wird verurteilt und sitzt 5 Jahre im Gefängnis. Wäre er aber Ausländer, würde er nicht nur 5 Jahre im Gefängnis sitzen, sondern muss danach auch noch das Land verlassen.

    Wie soll man das Rechtfertigen?

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