Zitat von newman
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Keine Ankündigung bisher.
Die Schweiz schafft aus - kriminelle Ausländer müssen gehen
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Nur leider legt die Politik neue Aufgaben fest, ohne die dadurch entstehenden Kosten zu berücksichtigen bzw. Mittel freizugeben. Das lässt mich manchmal den zweiten vor dem ersten Schritt machen. -> Berufskrankheit ^^
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Und wer legt fest, was seriös ist? Außer dir?Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenWenn du seriöse Links hast, kannst du sie ruhig posten.
Hier ganz klar: Automatisch ausweisen - Automatismus!Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Berlin):
Über 300 Intensivtäter hat die Staatsanwaltschaft erfasst, der Migrantenanteil liegt bei circa 80 Prozent, vor allem Türken, Araber, Jugoslawen. In manchen Stadtteilen gehört es für die Kinder zum Alltagsrisiko, auf dem Schulweg überfallen zu werden, beklagt der zuständige Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch: "Sie werden hemmungslos und völlig rücksichtslos überfallen. Wenn junge Mädchen unter den Opfern sind, dann haben die auch immer mit sexuellen Übergriffen zu rechnen - also Betatschen ist völlig normal. Wenn man Mädchen in die Finger bekommt, dann macht man das eben. Sie bewegen sich in dieser Stadt wie in einem Selbstbedienungsladen. Und so fühlen sie sich. Ich bin der King - ich kann zugreifen."
Bericht im Zweiten Deutschen Fernsehen:
ZDF.de - Sendungen & Programm
Denn die 3-Jahres-Regel kann bei einer solchen "Bagatelle" nicht fruchten.
Auch hierbei nicht:
Eine türkische Hauptschülerin in Berlin erzählt in Hiltrud Schröters Buch "Mohammeds deutsche Töchter", was es heißt, in Kreuzberg kein Kopftuch zu tragen: 'Türkische Jung-Machos laufen hinter uns her und drohen: "Wenn du das Kopftuch nicht anziehst, dann ficken wir dich" '.
Mit Vernunft, Appellen und Abwägungen kommst du da nicht mehr weit. Die Abschreckung, bei Delikten SOFORT und OHNE UMSCHWEIFE abgeschoben zu werden, könnte solches Gesindel dazu bringen, ihre Standpunkte zu überdenken.
Frauen könnten sich wieder sicherer und freier fühlen, wenn sie wüssten, dass potenziellen Gewalttätern kein Larifari-Prozess mit Therapie am Ende blüht, sondern ein konsequentes Vorgehen - > zB die sofortge Abschiebung nach verbüßter Strafe.
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Die Verwaltung ist ja auch in der traurigen Position immer nur Kosten produzieren zu können und natürlich muss die Verwaltung möglichst effizient funktionieren.
Nur darf man halt auch bei allem Kostendruck nicht die drei Worte "Erledigung der Aufgabe" vergessen.
Das Minimalprinzip bedeutet "nur" Optimierung des Ressourceneinsatzes und nicht Sparen bis zum Tod.
Ob Einzelfallüberprüfung oder Automatismus fällt m.E. unter die Rubrik politisches Ziel und nicht unter die Fragen zur Kosteneinsparung.
Ich muss mich zuerst fragen, ob ich eine Einzelfallüberprüfung oder einen Automatismus haben möchte und erst dann im zweiten Schritt wie ich nach dem Minimalprinzip diese Aufgabe mit geringstem Ressourcenverbrauch erreichen kann. Denn würde ich die Kosten an die erste Stelle setzen, käme ich zu dem abstrusen Ergebnis, dass es mich am billigsten kommt, wenn ich als Verwaltung gar nichts tue.
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Das mit den Begriffen war mir bisher nicht bewusst.Zitat von newman Beitrag anzeigenMit sparsam und wirtschaftlich hast du schön zwei verschiedene Begriffe gewählt.
Denn wie mein Controlling-Prof immer sagt. Wer auf Teufel komm raus Kostenminimierung möchte, der schließe den Laden, dann sind die Kosten = 0€.
Aber die Verwaltung arbeitet nun mal nach dem Minimalprinzip.
Erledigung der Aufgabe unter dem Einsatz von möglichst wenig Mitteln.
(Man sage mir wenn ich mich bei der Definition das Minimalprinzips irre. Hab grad keine Lust zu recherchieren)
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Ein Gast antworteteOkay, dann habe ich das falsch verstanden.Zitat von d12 Beitrag anzeigenSelbstverständlich! Tut mir leid, wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt und für evtl. Verwirrung gesorgt habe.
Und bei meiner Frage hier, habe natürlich eine korrekte Gerichtsverhandlung vorausgesetzt
Dann sind wir ja eh mehr oder weniger beisammen.
Ja, so sehe ich das auch. Wenn wir anfangen, Leute wegen jeder Wirtshausschlägerei auszuweisen, dann wird Bayern bald sehr leer werden.Zitat von newman Beitrag anzeigenWas die Ausweisung angeht:
Bei schweren Straftaten kann gern ein Automatismus her. 3 Jahre sind bei einem Spektrum, das bis 15 geht, eine vernünftige Grenze.
Bei nicht schweren Delikten muss aber eine Einzelfallprüfung her. Egal ob es dem Bürokraten gefällt oder nicht.
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
SF-Junky schrieb nach 2 Minuten und 45 Sekunden:
Wenn du seriöse Links hast, kannst du sie ruhig posten. Aber ich interessiere mich nicht für irgendwelche Typen in Sydney oder warum irgendein Depp meint, warum es schon okay ist seine Frau zu verdreschen, sondern dafür, wie viele verurteilte Vergewaltiger/Mörder/Brutaloschläger es in Deutschland gibt, die entgegen klarer gesetzlicher Vorschriften nicht abgeschoben werden, obwohl es sich um sichere Länder handelt, in denen keine Menschenrechtsverletzungen drohen.Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigenWas dagegen, wenn ich dir ein paar Links als PN schicke?Zuletzt geändert von Gast; 30.11.2010, 21:31. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Da könnte ich nun sehr wohl auf Seiten verweisen, nur würden mir dann Vereinzelte (Altbekannte) wieder vorwerfen, auf Muslime herumzuhacken.Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenUntermauere deine Behauptungen doch einfach mal mit Quellen und bring nicht ständig nur dieses hohle Stammtischgequatsche. Wie viele verurteilte Vergewaltiger gibt es denn, die nicht abgeschoben werden? Wie viele Fälle von Mördern? Wie viele Fälle von schwerer Körperverletzung?
Da stünden dann nämlich u.a. solche Sachen:
Was dagegen, wenn ich dir ein paar Links als PN schicke?Islamische Männer vergewaltigen westliche Frauen aus ethnischen Gründen. Sie würden sich offen zu ihren Motiven bekennen. Die Opfer hätten kein Recht, „nein“ zu sagen, weil sie kein Kopftuch trügen. In dieser Ansicht werden sie von ihren religiösen Führern bestärkt.
In Sydney erklärte Sheik Faiz Mohammed während eines Vortrages seinen Zuhörern, dass Vergewaltigungsopfer niemand anderen anzuklagen hätten als nur sich selbst. Frauen in knapper Kleidung würden Männer zur Vergewaltigung einladen. Westliche Mädchen seien Huren und Schlampen.
Schon 2004 verkündete der ägyptische Scheich Yusaf Alkaradawy in London, Vergewaltigungsopfer müssten bestraft werden, sofern sie sich nicht angemessen gekleidet hätten.
...
Rechtsanwältin Ann Christin Hjelm fand heraus, dass 85% aller wegen Vergewaltigung verurteilten Straftäter Zuwanderer bzw. deren Nachkommen waren,
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Mit sparsam und wirtschaftlich hast du schön zwei verschiedene Begriffe gewählt.Zitat von d12 Beitrag anzeigenDie Verwaltung hat sparsam und wirtschaftlich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umzugehen.
Denn wie mein Controlling-Prof immer sagt. Wer auf Teufel komm raus Kostenminimierung möchte, der schließe den Laden, dann sind die Kosten = 0€.
Was die Ausweisung angeht:
Bei schweren Straftaten kann gern ein Automatismus her. 3 Jahre sind bei einem Spektrum, das bis 15 geht, eine vernünftige Grenze.
Bei nicht schweren Delikten muss aber eine Einzelfallprüfung her. Egal ob es dem Bürokraten gefällt oder nicht.
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Selbstverständlich! Tut mir leid, wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt und für evtl. Verwirrung gesorgt habe.Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenAber die Verurteilung muss natürlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zustande kommen.
Und bei meiner Frage hier, habe ich natürlich eine korrekte Gerichtsverhandlung vorausgesetztZuletzt geändert von d12; 30.11.2010, 21:34.
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Ein Gast antworteteUntermauere deine Behauptungen doch einfach mal mit Quellen und bring nicht ständig nur dieses hohle Stammtischgequatsche. Wie viele verurteilte Vergewaltiger gibt es denn, die nicht abgeschoben werden? Wie viele Fälle von Mördern? Wie viele Fälle von schwerer Körperverletzung?Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigenVergewaltiger nicht. Schläger, Nötiger und Diebe auch nicht. Integrationsverweigerer auch nicht. Puh, diese Liste...
Fakten auf den Tisch!
Ja, da kann es natürlich einen Automatismus geben, dass Schwerverbrecher ausgewiesen werden unter der Voraussetzung, dass im Zielland nicht Folter und/oder Tod drohen. Aber die Verurteilung muss natürlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zustande kommen.Zitat von d12 Beitrag anzeigenNatürlich rede ich nicht von Gerichtsverfahren sondern halt von Verwaltungsakten. Nichts anderes ist doch die Ausweisung per AUtomatismus oder mit Einzelfallprüfung. Das wird doch nicht von Gerichten durchgeführt sondern von den Ausländerbehörden. Die Gerichte stellen lediglich den Straftatbestand fest der dann die Verwaltung dazu veranlasst die Ausweisung durchzuführen.
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Wer sich der Integration verweigert sollte auch rausfliegen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass jeder sich entscheidet in einem land zu leben auch dessen Sitten zu berücksichtigen, anzuerkennen und zu achten hat.Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigenVergewaltiger nicht. Schläger, Nötiger und Diebe auch nicht. Integrationsverweigerer auch nicht. Puh, diese Liste...
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Natürlich rede ich nicht von Gerichtsverfahren sondern halt von Verwaltungsakten. Nichts anderes ist doch die Ausweisung per AUtomatismus oder mit Einzelfallprüfung. Das wird doch nicht von Gerichten durchgeführt sondern von den Ausländerbehörden. Die Gerichte stellen lediglich den Straftatbestand fest der dann die Verwaltung dazu veranlasst die Ausweisung durchzuführen.Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenOh mann, ich rede hier nicht von alltäglichem Verwaltungskram, sondern von fairen Prozessen für Verbrecher. Der Rechtsstaat hat sich NICHT nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu richten, sondern danach, dass jeder Angeklagte eine fairen Prozess bekommt und auf Basis derselben Gesetze verurteilt bzw. freigesprochen wird.
Was ist das bitte für eine kadaver-ökonomische Denke? Sollen wir dann auch Wahlen abschaffen, weil die ja auch so bürokratisch sind?
...und natürlich sollen keine Wahlen angeschafft werden. Jetzt wirst du polemisch.
Die Judikative soll so lange und kostenintensiv arbeiten wie nötig um jeden Fehler bei der Rechtssprechung auszuschließen. Nur die Exekutive steht immer unter Sparzwang.
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Vergewaltiger nicht. Schläger, Nötiger und Diebe auch nicht. Integrationsverweigerer auch nicht. Puh, diese Liste...
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Ein Gast antworteteIch weiß eigentlich nicht wirklich, was du willst. Verurteilte Mörder etc. werden auch jetzt schon automatisch ausgewiesen. Aber das hatten wir ja vor zwei Stunden erst...Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigenWie gesagt, wenn die Hürden ensprechend niedrig sind, gerne auch Einzelfallprüfungen - aber mit einem Atomatismus, der Vergewaltiger, Mörder bzw. generell Körperverletzer OHNE AUSNAHME UND EINZELFALLPRÜFUNG ausweist. Bei solchen Delikten erachte ich "Einzelfallprüfungen" für Zeitverschwendung.
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
SF-Junky schrieb nach 2 Minuten und 6 Sekunden:
Oh mann, ich rede hier nicht von alltäglichem Verwaltungskram, sondern von fairen Prozessen für Verbrecher. Der Rechtsstaat hat sich NICHT nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu richten, sondern danach, dass jeder Angeklagte eine fairen Prozess bekommt und auf Basis derselben Gesetze verurteilt bzw. freigesprochen wird.Zitat von d12 Beitrag anzeigenDie Verwaltung hat sparsam und wirtschaftlich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umzugehen. Ob das möglich ist oder nicht liegt aber an der Politik und den von ihnen erstellten Gesetzen und Verordnungen.
Was ist das bitte für eine kadaver-ökonomische Denke? Sollen wir dann auch Wahlen abschaffen, weil die ja auch so bürokratisch sind?Zuletzt geändert von Gast; 30.11.2010, 21:07. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Die Verwaltung hat sparsam und wirtschaftlich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umzugehen. Ob das möglich ist oder nicht liegt aber an der Politik und den von ihnen erstellten Gesetzen und Verordnungen.Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenÄh, hallo? Wir reden hier nicht von irgendeinem Verwaltungskram á la Führerscheinausstellung, sondern von der Frage, ob jemand in den Bau muss bzw. abgeschoben gehört! Seit wann muss ein Rechtsstaat bitte wirtschaftlich sein?
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Wie gesagt, wenn die Hürden ensprechend niedrig sind, gerne auch Einzelfallprüfungen - aber mit einem Atomatismus, der Vergewaltiger, Mörder bzw. generell Körperverletzer OHNE AUSNAHME UND EINZELFALLPRÜFUNG ausweist. Bei solchen Delikten erachte ich "Einzelfallprüfungen" für Zeitverschwendung.Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenGenau! Am besten schaffen wir Gerichte gleich ganz ab. Dann können wir uns den ganzen unsinnigen Rechtsstaatsblödsinn endlich schenken und sparen sogar noch eine Menge Geld.
Wenn ich nur daran denke, wie viel diese profilierungssüchtigen Anwälte und feigen Richter alle verdienen. 
(Jetzt werden dazu vermutlich recht abenteuerliche bis abstruse Fälle konstruiert... abwarten ...
)
Einen gesunden Automatismus bei Straffälligen, dafür Einzelfallprüfungen bei ARGE-Angewiesenen könnte ich mir wunderbar vorstellen.
Aber wie das halt so ist in Deutschland: Wir können hier labern und philosophieren, wie wir wollen, es wird sich nichts ändern. Unser Land wird weder Integrationsverweigerer ausweisen noch Vergewaltiger.
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