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Die Schweiz schafft aus - kriminelle Ausländer müssen gehen

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  • d12
    antwortet
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Das ist doch laut den beiden anderen egal, seit wievielen Generationen die eigentlich hier leben, da nur der Pass entscheidend sei.
    Genau. Der Pass ist nunmal maßgebend für die rechtliche Behandlung einer Person.

    Aber für mich persönlich gibt es auch immer noch einen Unterschied ob es Deutsche mit Staatsangehörigkeit, Deutsche ohne Staatsangehörigkeit, Ausländer mit Staatsangehörigkeit oder Ausländer ohne Staatsangehörigkeit sind.

    Aber bitte nicht falsch verstehen. Ich beziehe mich nicht auf irgendeinen Rassen- oder Genscheiß sondern auf die Verbundenheit mit Land, Leuten und Kultur, pflegen der Bräuche und natürlich auch die Sprache. DIE war und ist es, was alle Deutschen seit Jahrhunderten vereinte.

    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Es gibt hier auch Türken, die seit dritter, vierter Generation hier leben (das ist sogar die Mehrzahl), und deren Vorfahren waren auch keine Wirtschaftsflüchtlinge, sondern gesuchte Arbeiter.
    Natürlich waren das Wirtschaftsflüchtlinge! Was denn bitte sonst??

    Richtig ist zwar, dass die damals massiv angeworben wurden. Aber warum sind sie gekommen? Genau, wegen der deutlich besseren wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Nur wurde versäumt den Gästen zeitig nahezulegen wieder nach Hause zu gehen nachdem sie nicht mehr gebraucht wurden.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Trotzdem war/ist er ein Ü60facher Wiederholungstäter.
    Ich bin kein Jurist (und werde mich auch sicher davor hüten, einer zu werden ), aber natürlich ist es schon so, dass auch die bisherige "Laufbahn" eines Angeklagten in das Urteil miteinfließt, was ja auch richtig so ist. In diesem Fall lag das alles aber schon eine ganze Weile zurück und der Mensch galt ja als resozialisiert. Jetzt mal unabhängig davon, ob das nun tatsächlich zutraf oder nicht, ist die Entscheidung des Gerichts durchaus nachvollziehbar.


    Habe ich auch nicht behauptet. Ich werde ganz sicher auch nicht die "Wir sind kein Einwanderungsland"-Politk der damaligen CDU/CSU verteidigen. Nichtsdestotrotz bleibt: Unter ROT-GRÜN kam man auf die Idee, die Abschiebung dieses Subjekts wäre rechtswidrig.
    Ich mnöchte auch mal wissen, wo du den Quatsch herhast, die rot-grüne Regierung hätte das alles als total rechtswidrig bezeichnet. Und Claudia Roth ist NICHT die rot-grüne Regierung.

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Das ist halt der Unterschied zwischen libertärem und autoritärem Staatsdenken.
    Interessante Interpretation.

    Bei einem libertären Staatsdenken geht es erst einmal darum den Bürger und seine Freiheiten vor dem Staat und ausufernden Staatseingriffen (Stichwort Leviathan) ins private Leben zu schützen. Der Staat wird bestenfalls als notwendiges Übel angesehen.

    Ich sehe nicht warum die Ausweisung von Ausländern ein Beispiel für ein libertäres Staatsdenken sein soll, vielmehr doch für das Gegenteil. Der Staat greift - und wenn auch Migranten von Folgegenerationen hinzugezählt werden sogar relativ willkürlich - in eine Freiheit ein. Nach libertärem Staatsdenken bräuchte der Staat für so einen Eingriff schon sehr, sehr gute Begründungen.
    Eher wird man gerade in diesem politischen Spektrum große Anhänger der Bewegungs- und Reisefreiheit finden.

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Er ist türkischer Staatsbürger, das hat die Türkei damit zu schaffen.
    Sinn?

    Zitat von burpie Beitrag anzeigen
    So ein Müll! Die Deutschrussen dort sind teilweise mehrere Generationen lang Bürger (z.B. seit Katharina der Großen) und nicht erst letztens als Wirtschaftsflüchtlinge dorthin gegangen...
    Das ist doch laut den beiden anderen egal, seit wievielen Generationen die eigentlich hier leben, da nur der Pass entscheidend sei.

    Es gibt hier auch Türken, die seit dritter, vierter Generation hier leben (das ist sogar die Mehrzahl), und deren Vorfahren waren auch keine Wirtschaftsflüchtlinge, sondern gesuchte Arbeiter.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Bei der Verhandlung, wo er 18 Monate gekriegt hat, ging es auch nicht um 60 Fälle, sondern nur um einen!
    Trotzdem war/ist er ein Ü60facher Wiederholungstäter.

    So viel doller scheinen ja die Gesetze unter Kohl nicht gewesen zu sein.
    Habe ich auch nicht behauptet. Ich werde ganz sicher auch nicht die "Wir sind kein Einwanderungsland"-Politk der damaligen CDU/CSU verteidigen. Nichtsdestotrotz bleibt: Unter ROT-GRÜN kam man auf die Idee, die Abschiebung dieses Subjekts wäre rechtswidrig.

    Wie dem auch sei, in diesem Thread hier sollten wir thematisch bei der Schweiz bleiben und nicht unser deutsches Polit-Desaster aufwärmen.
    Deshalb also nochmal in puncto Schweiz:

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass es bei den Ü60 Fällen von Raub, Erpressung, Nötigung und schwerer Körperverletzung um Lollis ging. Und trotzdem kam diese 3-Jahres-Regel nicht mal bei diesem "Extremfall" zum Zug, weil das Gericht nur lächerliche 18 Monate verhängt hat - bei einem Ü60fachen Wiederholungstäter!
    Bei der Verhandlung, wo er 18 Monate gekriegt hat, ging es auch nicht um 60 Fälle, sondern nur um einen!

    Ach ja:
    Bereits vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ mehr als 60 Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle begangen. Als er 1998 mit 14 Jahren – und damit strafmündig – einen Mitschüler krankenhausreif schlug und das bewusstlose Opfer ausraubte, wurde er am 9. Oktober desselben Jahres vom Amtsgericht München zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt. Diese Strafe trat er nie an, weil er stattdessen auf Veranlassung der Stadt München, die seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängerte, in die Türkei abgeschoben wurde. Der Fall sorgte international für Aufsehen, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein zurück in deren angestammte Heimat abgeschoben wurde.
    Fall Mehmet ? Wikipedia

    So viel doller scheinen ja die Gesetze unter Kohl nicht gewesen zu sein. Er wurde dann, wenn ich das richtig verstehe, auch nicht ausgewiesen, weil ein Gesetz das vorsah, sondern weil die Stadt München ihm die Aufenthaltsgenehkigung auf freiwilliger Basis nicht verlängert hat.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Und, kommt jetzt noch eine Quelle, wie die Rechtslage vor dem Zuwanderungsgesetz war?
    Ich habe bislang nicht nach gesucht. Wenn du keine gefunden hast, wie du schreibst, gehe ich davon aus, dass ich ebenfalls keine finde. Macht ja auch nichts. 1998-2002-2005 und die jeweiligen Regierungszusammenstellungen reichen mir aus, um mir zumindest eine Meinung zu bilden. Die Fakten zu den Umständen sagen auch genug aus, oder? Über 60 Straftaten, darunter schwere Körperverletzung, und trotzdem war man unter ROT-GRÜN der Meinung, die Abschiebung dieses kriminellen Subjekts wäre "rechtswidrig" gewesen. Eigentlich nicht zu fassen. Aber: Das ist deutsche Realität!

    Üblicherweise ist es doch so, dass beim Strafmaß zuallererst mal der Art der Straftat zählt, nicht die Menge.

    Jemand, der Lollis klaut, kann man auch nicht zu Lebenslang verurteilen, auch wenn er es zum 1000sten mal getan hat.
    Ich glaube nicht, dass es bei den Ü60 Fällen von Raub, Erpressung, Nötigung und schwerer Körperverletzung um Lollis ging. Und trotzdem kam diese 3-Jahres-Regel nicht mal bei diesem "Extremfall" zum Zug, weil das Gericht nur lächerliche 18 Monate verhängt hat - bei einem Ü60fachen Wiederholungstäter!

    Und ich habe bereits geschrieben, dass es immer wieder unverbesserliche Extremfälle geben wird. Die sollte man aber nicht zur alleinigen Grundlage seiner Gesetzgebung machen. Auch, dass man schwere Straftäter abschieben sollte, habe ich bereits geschrieben.
    Ich will dieses Larifari-Verfahren ja auch gar nicht dir vorwerfen, nicht mal deiner Partei, denn die sind halt so (warum auch immer), ich will damit nur ausdrücken, dass der Weg der Schweizer vollkommen nachzuvollziehen ist. Diesen konsequenten Weg würde auch ich beschreiten, wäre er in Deutschland möglich. Bei uns reichts aber leider nicht mal bis zu einer Abstimmung.

    Falls jetzt das Argument von endar wiederholt werden sollte, wonach solche Regelungen potenzielle Gastarbeiter und Einwanderer von der Schweiz fernhalten werden, gebe ich zu bedenken: Auf Einwanderer, die einem Land fernbleiben, bloß weil sie dort nicht sanktionslos Verbrechen begehen können, kann jedes Land der Welt verzichten - auch die Schweiz.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Und, kommt jetzt noch eine Quelle, wie die Rechtslage vor dem Zuwanderungsgesetz war?

    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Obwohl Mehmet Muhlis Ari Ü-60facher Serientäter war, schafften es die Gerichte nur, ihm 18 Monate aufzubrummen. Mit Ausweisen wäre also nix gegangen, da weniger als 3 Jahre.
    Üblicherweise ist es doch so, dass beim Strafmaß zuallererst mal der Art der Straftat zählt, nicht die Menge.

    Jemand, der Lollis klaut, kann man auch nicht zu Lebenslang verurteilen, auch wenn er es zum 1000sten mal getan hat.

    Und ich habe bereits geschrieben, dass es immer wieder unverbesserliche Extremfälle geben wird. Die sollte man aber nicht zur alleinigen Grundlage seiner Gesetzgebung machen. Auch, dass man schwere Straftäter abschieben sollte, habe ich bereits geschrieben.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    *schnarch*
    Das haben wir jetzt schon x mal gehabt. Die derzeitige, mit dem Zuwanderungsgesetz geschaffene Rechtslage sieht vor, dass Ausländer, die zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, zwingend auszuweisen sind.
    Na, da haben wirs doch!

    Obwohl Mehmet Muhlis Ari Ü-60facher Serientäter war, schafften es die Gerichte nur, ihm 18 Monate aufzubrummen. Mit Ausweisen wäre also nix gegangen, da weniger als 3 Jahre. Und das bei einem Straftäter, dem man 60x Raub, Nötigung, Erpressung und wiederholt schwere Körperverletzung vorwerfen konnte.

    Merkst du, was diese Regelung wert ist? Gar nichts. Wenn selbst so eine Person, ein Ü60facher Serientäter nicht ausgewiesen werden kann, fehlt es mir echt am Verständnis und verdeutlicht mir die Nutzlosigkeit unserer Regeln.

    Deshalb: Ich kann die Schweizer bestens verstehen und beneide sie für ihre Freiheit, ihr Land nach wie vor mitgestalten zu können.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    *schnarch*
    Das haben wir jetzt schon x mal gehabt. Die derzeitige, mit dem Zuwanderungsgesetz geschaffene Rechtslage sieht vor, dass Ausländer, die zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, zwingend auszuweisen sind.

    Wie es vorher war, weiß ich nicht. Ich habe mal versucht, da was zu finden, aber nichts gefunden. Du kannst natürlich gerne eine entsprechende Quelle vorlegen. Außer Geprolle hast du ja wieder mal nichts zu bieten bisher.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Bist du eigentlich schonmal auf die Idee gekommen, dass zum Zeitpunkt von "Mehmets" Abschiebung (1998) noch ganz andere gesetzliche Regelungen gegolten haben könnten?
    Nett, dass du darauf hinweist. Die Regelungen von 2002 (während der ROT-GRÜNEN Herrschaft ) sahen jedenfalls vor, die Abschiebung dieser Person als "rechtswidrig" zu erklären.

    Doch eins nach dem anderen:

    1998 war es also noch möglich diesen Serienverbrecher abzuschieben. Kurz danach, noch im selben Jahr, übernahmen die GRÜNEN die Regierungsgewalt.

    2002 stellte man fest (unter rot-grüner Herrschaft), "Hoppla, der arme kleine goldige Junge Mehmet Muhlis Ari, den müssen wir unbedingt zurückholen. Über 60 Verbrechen auf deutschem Boden, Verachtung Deutschlands und seiner Bürger im türkischen TV, ist doch völlig unerheblich, diesen netten Jungen wollen wir wiederhaben." (Ich kann Frau Claudia Roth tatsächlich diese Worte sagen hören)

    Seit 2005 ist der Typ wieder in der Türkei. Aber nicht, weil es die deutsche Gesetzgebung zustande gebracht hätte, diesen "drolligen kleinen Rabauken" auszuweisen, sondern weil ihn nach weiteren begangenen Verbrechen die bayrischen Gefängnisse schreckten, ist er selber außer Landes geflohen.

    Ausweisen hätten wir ihn auch 2005 unter Garantie nicht können. Es gibt genug Anwälte, vorwiegend türkische, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben.

    Zitat von Nighthawk_ Beitrag anzeigen
    Lass gut sein sein Sinclair, solange es gegen die deutsche Kartoffel geht steht der Täterschutz bei den Grünen über allem.
    Kriminelle Ausländer ausweisen? Garnie, das müssen wir aushalten, das ist eine Bereicherung.
    Den Eindruck habe ich leider auch viel zu oft.
    Zuletzt geändert von Sinclair_; 30.11.2010, 17:59. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Ja, ganz toll, diese Regelung, siehe Mehmet, den man erst nach über 60 Straftaten inkl. Raub, schwerer Körperverletzung, Erpressung, Nötigung NUR UNTER MASSIVEM PROTEST ausweisen konnte.
    Bist du eigentlich schonmal auf die Idee gekommen, dass zum Zeitpunkt von "Mehmets" Abschiebung (1998) noch ganz andere gesetzliche Regelungen gegolten haben könnten?

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Lass gut sein sein Sinclair, solange es gegen die deutsche Kartoffel geht steht der Täterschutz bei den Grünen über allem.
    Kriminelle Ausländer ausweisen? Garnie, das müssen wir aushalten, das ist eine Bereicherung.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Prinziepiell sehe ich das so wie Harmakhis, endar und Co.: Bei schweren Straftaten ist eine Ausweisung vollkommen okay, aber natürlich mit Einzelfallprüfung. Also so wie es in Deutschland ist.
    Ja, ganz toll, diese Regelung, siehe Mehmet, den man erst nach über 60 Straftaten inkl. Raub, schwerer Körperverletzung, Erpressung, Nötigung NUR UNTER MASSIVEM PROTEST ausweisen konnte.

    Tja, und dann kam er lustigerweise nach ein paar Jahren zurück, weil man ihn für resozialisiert hielt. Ganz klar, immerhin hatte er ein paar coole Musikvideos gedreht, nachdem man ihn in der Türkei als kleinen Star aufgebaut hatte, der Deutschland und seine Bürger so richtig gefickt hat. Zurück in Deutschland machte er dann was? Erneut Prügel und Erpressung u.a. gegen die eigenen Eltern.

    Die Quintessenz ist ganz einfach: Selbst einen Serienvergewaltiger könnte man gegenwärtig nicht ausweisen, weil es genug schlaue Anwältig gibt, die die tollsten Schlupflöcher finden, um den Verbrecher im deutschen Sozialsystem zu behalten.


    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Der Hebel muss gerade bei den Tätern ansetzen und zwar möglichst bevor sie überhaupt zu Tätern werden. Man muss untersuchen, welche Mileus tendenziell dazu neigen, Gewalttätern und Konsorten hervorzubringen und dann Maßnahmen finden, solche Mileus abzubauen.
    Genau das passiert doch schon lange. Und die "Experten" finden regelmäßig heraus, dass es die Milieus von WOW-Spieler, Egoshooter-Freunde und Horrorfilmseher sind, die man angehen muss.
    Zuletzt geändert von Sinclair_; 30.11.2010, 17:37. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Will man den Staat als allfürsorgenden Weltverbesserer, dann lässt man die kriminellen Ausländer da und investiert noch zusätzlich Geld in (Um-)Erziehungsprogramme für die diskriminierende einheimische Bevölkerung.
    Was für ein grenzenloser Schwachsinn. Ich habe kein Wort von irgendwelchen "Umerziehungsprogrammen für die Bevölkerung" geschrieben. Wie kommst du nur auf so einen Mist?

    Ich habe das genaue Gegenteil geschrieben! Der Hebel muss gerade bei den Tätern ansetzen und zwar möglichst bevor sie überhaupt zu Tätern werden. Man muss untersuchen, welche Mileus tendenziell dazu neigen, Gewalttätern und Konsorten hervorzubringen und dann Maßnahmen finden, solche Mileus abzubauen. Dann kann man sich dieses dämliche Geschrei nach der harten Hand und husch, husch Abschieben nach jeder Schlägerei denken.

    Das ist dann übrigens auch Opferschutz par excelence.


    Und hoffnungslose Einzelfälle wird es immer geben. Die dürfen in keinem Fall Maßstab für Gesetze sein.

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