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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Das ist soo nicht richtig..und ich will zur "Untermauerung" einen "unserer Fälle" zitieren,zu dem wir mehr oder minder regelmässig gerufen werden:
    Frau und Mann leben in "wilder Ehe" zusammen. Jeder hat seine eigene Wohnung die aber im gleichen Haus und "Tür an Tür" liegen..
    Samstag: frau ist besoffen,Frau ist "Geil",geht nebenan und es kommt zum "einvernehmlichen" Sex..der ist dabei so laut das die Nachbarn uns rufen ,weil sie der Meinung sind da geht grade ne Vergewaltigung ab..wir kommen hin und : NIX iss..
    Sonntag:das gleiche nochmal.. (Aktenkundig)
    Montag: Frau ist wieder im gleichen Zustand,geht aber nicht zum "Partner" nebenan,sondern "bestellt sich einen "Lover" aus dem Internet..der taucht aber nicht auf,worauf der "Partner" von "nebenan" zu ihr rübergeht,es dann zum (wiederholten) Sex kommt...
    Dienstag: "Frau ist wieder bei Sinnen" und stellt fest das sie sich in der NAcht davor "NICHT" wie erhofft mit dem Prinzen aus dem Internet,sondern mit dem schon "Bekannten" von nebenan vergnügt hat,weil sie das aber "iegentlich" nicht wollte stellt sie Anzeige wegen Vergewaltigung..

    Mittwoch: Ich soll jetzt ne Anzeige aufnehmen wegen WAS???
    Ach und das ist Normalzustand? Wohl eher kaum. Ich hab das halbe Jahr, wo ich bei einer Strafrechtsanwältin gearbeitet habe, genug Akten gelesen, wo es um Vergewaltigung ging. Nix mit besoffene Frau. Eher mit "Och der Täter hatte eine schwere Kindheit, Bewährung oder geringste Haftstrafe". Brutal waren auch unsere Kindesmissbrauchsfälle. Ihr kennt doch die Werbung im Kino für Raubmordkopierer. 5 Jahre. Wäre schön gewesen, wenn der eine das auch gekriegt hätte.

    @SF-Junky: Kein Freispruch, aber Bewährungsstrafe. Also etwas, was hinterher nur auf dem Papier steht.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Mittwoch: Ich soll jetzt ne Anzeige aufnehmen wegen WAS???
    Dummheit, ganz klar

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Oftmals sind auch k.o. Tropfen im Spiel oder tatsächlich so: Kerl fällt über Frau her. Leider Realität.

    Und Vergewaltigung in der Ehe ist was ganz übles und leider auch oft genug verbreitet - auch unter Deutschen. Kenne das leider aus meiner Familie und auch da konnte die Frau nichts machen, weil das Gericht der Meinung war, dass sie mit ihrem Mann Sex zu haben hat, wenn er will.

    Viele Vergewaltiger sind ja auch vorbestraft, weil Vergewaltigung oftmals auch mit Bewährung bestraft wird.

    Für ein Vergewaltigungsopfer ist es unheimlich schwer, zum Arzt zu gehen, die Verletzungen festhalten zu lassen und dann eine Anzeige zu machen. Hört sich für Außenstehende so einfach an: Geh zum Arzt und mach Anzeige, aber der psychische Knacks und die Angst... das unterschätzen viele.
    Das ist soo nicht richtig..und ich will zur "Untermauerung" einen "unserer Fälle" zitieren,zu dem wir mehr oder minder regelmässig gerufen werden:
    Frau und Mann leben in "wilder Ehe" zusammen. Jeder hat seine eigene Wohnung die aber im gleichen Haus und "Tür an Tür" liegen..
    Samstag: frau ist besoffen,Frau ist "Geil",geht nebenan und es kommt zum "einvernehmlichen" Sex..der ist dabei so laut das die Nachbarn uns rufen ,weil sie der Meinung sind da geht grade ne Vergewaltigung ab..wir kommen hin und : NIX iss..
    Sonntag:das gleiche nochmal.. (Aktenkundig)
    Montag: Frau ist wieder im gleichen Zustand,geht aber nicht zum "Partner" nebenan,sondern "bestellt sich einen "Lover" aus dem Internet..der taucht aber nicht auf,worauf der "Partner" von "nebenan" zu ihr rübergeht,es dann zum (wiederholten) Sex kommt...
    Dienstag: "Frau ist wieder bei Sinnen" und stellt fest das sie sich in der NAcht davor "NICHT" wie erhofft mit dem Prinzen aus dem Internet,sondern mit dem schon "Bekannten" von nebenan vergnügt hat,weil sie das aber "iegentlich" nicht wollte stellt sie Anzeige wegen Vergewaltigung..

    Mittwoch: Ich soll jetzt ne Anzeige aufnehmen wegen WAS???

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  • burpie
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Ich möchte jetzt mal auch nur einen einzigen Fall genannt haben, in dem jemand freigesprochen wurde, weil ihm eine "schwere Kindheit" diagnostiziert worden ist.
    Natürlich gab und gibt es einen solchen Freispruch nicht. Allerdings sind genügend Beispiele vorhanden, bei denen dieser Aspekt sich in der Urteilsfindung und dem Strafmaß niederschlägt.
    Und wieder wird gekräht -Ich hatte auch eine schwere Kindheit- usw.
    Jede schwere Kindheit ist anders verlaufen und jeder geht mit diesen Erfahrungen verschieden um. Wer "danach" die Kurve gekriegt hat - toll.
    Viele andere sind in ihrer Persönlichkeit und Psyche aber zerstört...

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Sag ich doch. Kommt leider aber immer wieder in der Justiz vor, speziell, was Vergewaltigungen und auch Kindesmissbrauch angeht. (Und dabei isses egal, welche Nationalität der Täter hat.)
    Bei sowas wäre ich persönlich fürs Arbeitslager. So model römischer Steinbruch.
    Dannsind die typen wenigstens nütlich udnkloppensteine für Bodenbeläge aus naturstein^^

    Aber zum eigentlichen Thema..
    generll finde ich es gut, Bürger anderer nation auszuweisen und in ihrem heimatländern ihre strafen absitzen zu lassen.
    die meisten west-EU-gefägnisse haben mehr was von Hotel als knast.
    Natürlich wäre es kitschig, einen dieb direkt beim ersten mal rauszuwerfen. diese kleinen bagatellen kann man ja beim 2mal wippen.

    bei schwerkriminellen bin ich eh immer für die höchsttrafe und nix mildernde umstände/unzurechnungsfähig oder bewehrung(egal woher).

    in deutschland empfinde ich dne umgang der justiz mit kriminellen eh für viel zu lasch und achsichtig.
    hie rist man als opfer gefühlt schuldiger als der täter.

    -----------------------------------

    ich wurde echt mal gefragt, ob ich dne typen der mich angegriffen hätte, nicht irgendwie provoziert hätte, also ob ich mitschuldig wäre...wenn über die strasse gehen als provokation ausgelegt wird.....
    kann ich was dafür das ich kampfsport betreibe und mich daher recht gut wehren kann?^^
    aber nein..ich hätte mich ja deeskalierend verhalten sollen.. is klar. ichredeauch gut auf jemandem ein, der mich gerade demolierne will.....


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Guy de Lusignan schrieb nach 1 Minute und 14 Sekunden:

    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Ich möchte jetzt mal auch nur einen einzigen Fall genannt haben, in dem jemand freigesprochen wurde, weil ihm eine "schwere Kindheit" diagnostiziert worden ist.
    frei nein..aber schuldmindernd, was ansich für mich schon inakzeptabel ist.
    Zuletzt geändert von [OTG]Guy de Lusignan; 02.12.2010, 15:06. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Täter hatte schwere Kindheit Kacke.
    Ich möchte jetzt mal auch nur einen einzigen Fall genannt haben, in dem jemand freigesprochen wurde, weil ihm eine "schwere Kindheit" diagnostiziert worden ist.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    SF-Junky schrieb nach 4 Minuten und 36 Sekunden:

    Noch was:
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Die Vergewaltigung in Deutschland in der Ehe hat eine lange, christliche Tradition und ist anscheinend ein hohes, schützenswertes Kulturgut. Nicht umsonst haben CDU/CSU sich noch vor fünfzehn Jahren dafür ausgesprochen, dass die Vergewaltigung in der Ehe straffrei bleiben müsse. Und auch heute ist die Vergewaltigung in der Ehe kein Offizialdelikt, sondern wird nur auf Antrag verfolgt, d.h. wenn die Frau nur genügend unter Druck gesetzt wird, bleibt sie weiterhin straffrei. So sieht es nämlich in Deutschland aus.
    Laut Wikipedia ist Vergewaltigung auch in der Ehe seit 2004 ein Offizialdelikt:
    Im deutschen Strafrecht wurden 1997 die bis dahin getrennten Tatbestände der Vergewaltigung (§ 177 StGB a. F.) und der sexuellen Nötigung (§ 178 StGB a. F.) unter einem einzigen Tatbestand zusammengefasst und inhaltlich beträchtlich erweitert (§ 177 StGB n. F.). Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit geschlechtsneutral auf „eine andere Person“ (erstmals damit auch auf Männer als Tatopfer) und insbesondere auf das Erzwingen des ehelichen (nicht mehr nur des außerehelichen) Beischlafs erweitert. Damit ist die Vergewaltigung ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung (vgl. Regelbeispiel). Hat der Täter (erniedrigende) sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen oder an sich von ihm vornehmen lassen, die mit einem Eindringen in den Körper (des Täters oder des Opfers) verbunden waren, lautet der Urteilstenor auf Verurteilung wegen Vergewaltigung. Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wurde es zu einem Offizialdelikt.
    Zuletzt geändert von Gast; 02.12.2010, 15:04. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Sag ich doch. Kommt leider aber immer wieder in der Justiz vor, speziell, was Vergewaltigungen und auch Kindesmissbrauch angeht. (Und dabei isses egal, welche Nationalität der Täter hat.)

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Generell ist alle Vergewaltigung zu bestrafen und zwar hart. Und nicht so Kuschelkurs/Täter hatte schwere Kindheit Kacke.
    Kuschelkurs bei jemandem,der es mit absicht getanhat, is wirklich völliger schwachsinn.

    ich hatte auch ne "harte" kindheit..noch lange kein grund, jetzt andere menschen abzustechen oder sonstwas.
    blöde ausrede.
    genau wie diese gutachten von wegen schuldunfähig. blödsinn.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Das ist doch völliger Quatsch. Klar gibts sowas auch, aber das eher selten.

    Generell ist alle Vergewaltigung zu bestrafen und zwar hart. Und nicht so Kuschelkurs/Täter hatte schwere Kindheit Kacke.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Ein Hauptproblem dass ich hier sehe ist, dass ihr davon ausgeht dass nur ein Mann eine Frau vergewaltigen kann. Eine Frau kann aber einen Mann genauso unter Drogen oder Zwang setzen gegen seinen Willen mit ihr zu schlafen, was per Definition auch eine Vergewaltigung wäre.
    Erklär das mal nem richter.. oder ner richterin
    frauen,.. nö die sind immer die opfer....

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Ein Hauptproblem dass ich hier sehe ist, dass ihr davon ausgeht dass nur ein Mann eine Frau vergewaltigen kann. Eine Frau kann aber einen Mann genauso unter Drogen oder Zwang setzen gegen seinen Willen mit ihr zu schlafen, was per Definition auch eine Vergewaltigung wäre. Oder unter Homosexuellen kann auch eine Vergewaltigung Mann/Mann bzw Frau/Frau vorkommen. Hier nur von Vergewaltigungen zwischen Mann/frau zu reden blendet leider einen Großteil der Möglichkeiten aus.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Vergewaltigung ist ein grundsätzliches Problem in der Rechtsprechung,denn die wenigsten Fälle sind so "simpel" wie: Böser Mann lauert frau auf und vergewaltigt sie. Meist ist es sehr schwer herauszufinden wem der beteiligten man den glauben kann oder soll. Grade das thema Vergewaltigungen innerhalb Ehe/Partnerschaft ist gaaanz extrem schwer zu beurteilen..
    Oftmals sind auch k.o. Tropfen im Spiel oder tatsächlich so: Kerl fällt über Frau her. Leider Realität.

    Und Vergewaltigung in der Ehe ist was ganz übles und leider auch oft genug verbreitet - auch unter Deutschen. Kenne das leider aus meiner Familie und auch da konnte die Frau nichts machen, weil das Gericht der Meinung war, dass sie mit ihrem Mann Sex zu haben hat, wenn er will.

    Viele Vergewaltiger sind ja auch vorbestraft, weil Vergewaltigung oftmals auch mit Bewährung bestraft wird.

    Für ein Vergewaltigungsopfer ist es unheimlich schwer, zum Arzt zu gehen, die Verletzungen festhalten zu lassen und dann eine Anzeige zu machen. Hört sich für Außenstehende so einfach an: Geh zum Arzt und mach Anzeige, aber der psychische Knacks und die Angst... das unterschätzen viele.

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  • endar
    antwortet
    Die Vergewaltigung in Deutschland in der Ehe hat eine lange, christliche Tradition und ist anscheinend ein hohes, schützenswertes Kulturgut. Nicht umsonst haben CDU/CSU sich noch vor fünfzehn Jahren dafür ausgesprochen, dass die Vergewaltigung in der Ehe straffrei bleiben müsse. Und auch heute ist die Vergewaltigung in der Ehe kein Offizialdelikt, sondern wird nur auf Antrag verfolgt, d.h. wenn die Frau nur genügend unter Druck gesetzt wird, bleibt sie weiterhin straffrei. So sieht es nämlich in Deutschland aus.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Hm, das dürfte vereinzelt vorkommen, aber nicht in der Masse der Türken und Araber. Übrigens sind viele Deutsche Männer auch gut darin, Frauen zu vergewaltigen. Also generell ein Problem. Solange aber mit Vergewaltigern Kuschelkurs gefahren wird, wird das nix. Wenn die um die 5 Jahre oder weniger kriegen (und in Deutschland gibts die geile 2/3 Regelung), dann ist es kein Wunder, dass es auch immer mehr Opfer werden.

    Werden eigentlich die nicht kriminellen Muslime in der Schweiz geduldet? Oder sollen die gleich mit raus am besten?
    Vergewaltigung ist ein grundsätzliches Problem in der Rechtsprechung,denn die wenigsten Fälle sind so "simpel" wie: Böser Mann lauert frau auf und vergewaltigt sie. Meist ist es sehr schwer herauszufinden wem der beteiligten man den glauben kann oder soll. Grade das thema Vergewaltigungen innerhalb Ehe/Partnerschaft ist gaaanz extrem schwer zu beurteilen..

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Hm, das dürfte vereinzelt vorkommen, aber nicht in der Masse der Türken und Araber. Übrigens sind viele Deutsche Männer auch gut darin, Frauen zu vergewaltigen. Also generell ein Problem. Solange aber mit Vergewaltigern Kuschelkurs gefahren wird, wird das nix. Wenn die um die 5 Jahre oder weniger kriegen (und in Deutschland gibts die geile 2/3 Regelung), dann ist es kein Wunder, dass es auch immer mehr Opfer werden.

    Werden eigentlich die nicht kriminellen Muslime in der Schweiz geduldet? Oder sollen die gleich mit raus am besten?

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