Grundsätzlich habe ich kein Problem, dass der Papst Deutschland besucht. Soll er. Er soll vor seinen Anhängern so viele Messen feiern und Reden halten, wie es ihm beliebt. Das Recht dazu hat er. Der Staat als Gemeinwesen aller garantiert und schützt dieses Recht. Und das ist gut so. Ich sage das als säkularer, atheistischer Humanist. Allen seinen Anhängern wünsche ich viel Freude. Ich habe auch kein Problem damit, dass der Bundespräsident als Repräsentant aller Deutschen und die Bundeskanzlerin als Regierungschefin das religiöse Oberhaupt von rund 1,2 Milliarden Menschen auf einen Höflichkeitsbesuch empfangen. Soweit, so gut.
Aber eine Rede im Bundestag, dem Herzen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ? Das geht eindeutig zu weit. Hier wird dem Oberhaupt einer religiösen Gemeinschaft, deren Verhältnis zu freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestenfalls zweifelhaft ist, einseitig ein Forum geboten und damit die Trennung von Staat und Religion verletzt. Da hilft auch die spitzfindige Ausrede nicht, der Papst sei ja auch Staatsoberhaupt des Vatikanstaats. Denn laut Verfassung des Vatikans ist der Zweck dieses Staates allein die Verbreitung der katholischen Lehre. Der Vatikanstaat ist nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Zwar ist zutreffend, dass die katholische Kirche in der jüngsten Vergangenheit durchaus Verdienste erworben hat beim Sturz diktatorischer Systeme, namentlich im kommunistischen Polen. Wahr ist leider aber auch, dass sich die katholische Kirche immer nur da für Religionsfreiheit und Pluralität einsetzt, wo sie selbst zu den Verfolgten zählt. In Staaten, in denen sie Privilegien genießt , ist davon nichts zu spüren, vielmehr hat sie stets sie privilegierende diktatorische Systeme, wie im Spanien Francos , gestützt. Und in Staaten, wo sie einen privilegierten gesellschaftlichen Status hat wie z.B. im heutigen Polen, in Litauen oder bis vor kurzem in Irland versucht sie stets massiven Einfluss auf die staatliche Gesetzgebung zu nehmen und Andersdenkende einzuschüchtern. Ein besonders krasses Beispiel hierfür war die Rolle der katholischen Kirche beim jüngsten Referendum zur Zulassung der Scheidung in Malta.
Besonders entsetzt mich aber, dass auch die höchsten Hüter unserer Verfassung, die Richter des Bundesverfassungsgerichtes als Kollegium dem Papst ihre Aufwartung machen. Das Bundesverfassungsgericht ist im besonders hohem Maße unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Und es ist noch nicht mal so, dass das Gericht den Papst als Gast im Amtssitz des Gerichtes empfängt. Nein, die Richter fahren extra nach Freiburg und werden vom Papst in einem Priesterseminar empfangen. Welch verheerendes Symbol. Die höchsten Hüter unserer Verfassung und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor dem Oberhaupt eines erklärtermaßen nichtdemokratischen Staates vorgeführt wie eine Schulklasse! Beschämend !!! Welche Rückschlüsse lässt dies auf die religiöse und weltanschauliche Neutralität der Institution Bundesverfassungsgericht zu ? Zumindest wird diese erheblich in Zweifel gezogen und das Ansehen und die Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichtes damit nachhaltig beschädigt. Wahrlich ein Tiefpunkt für unser freiheitlich-demokratisches System.
Aber eine Rede im Bundestag, dem Herzen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ? Das geht eindeutig zu weit. Hier wird dem Oberhaupt einer religiösen Gemeinschaft, deren Verhältnis zu freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestenfalls zweifelhaft ist, einseitig ein Forum geboten und damit die Trennung von Staat und Religion verletzt. Da hilft auch die spitzfindige Ausrede nicht, der Papst sei ja auch Staatsoberhaupt des Vatikanstaats. Denn laut Verfassung des Vatikans ist der Zweck dieses Staates allein die Verbreitung der katholischen Lehre. Der Vatikanstaat ist nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Zwar ist zutreffend, dass die katholische Kirche in der jüngsten Vergangenheit durchaus Verdienste erworben hat beim Sturz diktatorischer Systeme, namentlich im kommunistischen Polen. Wahr ist leider aber auch, dass sich die katholische Kirche immer nur da für Religionsfreiheit und Pluralität einsetzt, wo sie selbst zu den Verfolgten zählt. In Staaten, in denen sie Privilegien genießt , ist davon nichts zu spüren, vielmehr hat sie stets sie privilegierende diktatorische Systeme, wie im Spanien Francos , gestützt. Und in Staaten, wo sie einen privilegierten gesellschaftlichen Status hat wie z.B. im heutigen Polen, in Litauen oder bis vor kurzem in Irland versucht sie stets massiven Einfluss auf die staatliche Gesetzgebung zu nehmen und Andersdenkende einzuschüchtern. Ein besonders krasses Beispiel hierfür war die Rolle der katholischen Kirche beim jüngsten Referendum zur Zulassung der Scheidung in Malta.
Besonders entsetzt mich aber, dass auch die höchsten Hüter unserer Verfassung, die Richter des Bundesverfassungsgerichtes als Kollegium dem Papst ihre Aufwartung machen. Das Bundesverfassungsgericht ist im besonders hohem Maße unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Und es ist noch nicht mal so, dass das Gericht den Papst als Gast im Amtssitz des Gerichtes empfängt. Nein, die Richter fahren extra nach Freiburg und werden vom Papst in einem Priesterseminar empfangen. Welch verheerendes Symbol. Die höchsten Hüter unserer Verfassung und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor dem Oberhaupt eines erklärtermaßen nichtdemokratischen Staates vorgeführt wie eine Schulklasse! Beschämend !!! Welche Rückschlüsse lässt dies auf die religiöse und weltanschauliche Neutralität der Institution Bundesverfassungsgericht zu ? Zumindest wird diese erheblich in Zweifel gezogen und das Ansehen und die Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichtes damit nachhaltig beschädigt. Wahrlich ein Tiefpunkt für unser freiheitlich-demokratisches System.
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