Zitat von Tibo
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) da schon andere Urteile rauskommen würden. Außerdem muss man ja unterscheiden um was es für einen Angstzustand es sich handelt. Dieser Mann war geistesgegenwärtig genug sich ins Bein zu schiessen und ins nächste Lazarett zu schaffen. Wäre er dagegen vor Angst erstarrt und hätte überhaupt nichts mehr tun können, weder wegrennen, schiessen oder sonst etwas, wäre das Verständnis sicherlich größer.
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