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    #16
    Die entsprechende Ankündigung wurde auf Grund der mittlerweile bekannten Rechtslage entsprechend aktualisiert. Ferner habe ich deshalb die beiden vorangegangen Posts entfernt (zumal das eine eh ein Einzeiler war ).

    Wie bereits an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht, muss ich als Administrator dieses Forums auch hier mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass Konversationen bezüglich rechtswidrigen Inhalten - auch wenn diese nur andeutungsweise gemacht werden - nicht von uns toleriert werden können.

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      #17
      Na ja, ich hab mich erst vorhin angemeldet und bin mit den Regeln noch nicht so vertraut. In den meisten Foren steht ja eh immer nur das gleiche drin, daher liest man das nie. Irgendwo hab ich mich mal in einem Forum angemeldet, das nur ganz wenige, aber dafür sehr spezielle Bedingungen haben. Da das nicht viele waren, hat man sie auch nicht gelesen.

      Na, jetzt da ich weiß, daß sowas hier unerwünscht ist, werd ich's auch in Zukunft nicht mehr schreiben.

      Dennoch kann ich die Rechtslage nicht ganz verstehen. Warum soll man etwas nicht runterladen dürfen, wenn es sowieso schon im Fernsehen kam? Bei Pay-TV kann ich diese Haltung ja noch verstehen, aber bei "frei verfügbaren Programmen"... na ja, wie wir ja wissen, ist nicht jedes Gesetz sinnvoll.

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        #18
        Nur weil es das "FreeTV" ausgestrahlt hat und es jeder Mann kostenlos sehen konnte, heißt das nicht, dass es sich um sogenanntes "Freies Gut" handelt, das nach belieben dupliziert bzw. via Internet oder ähnlichem verbreitet werden darf.
        Bei unerlaubter Verfielfältigung rechtlich geschützem Materials (und dazu gehören Filme und Musik, die als so genanntes geistiges Eigentum definiert und somit gesetzlich geschützt ist) wird laut der international geltenden Rechtslage eine Raubkopie erstellt. So ist zum Beispiel auch auf Kaufvideos oft zu lesen, dass der Käufer kein Verleihrecht hat. Einzig und alleine der Rechtsträger bzw. Urheber darf darüber entscheiden, wie, in welcher Form und in welchen Mengen sein Werk verbreitet werden darf.

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          #19
          Ja, aber selbst bei Kaufvideos ist die Rechtslage ziemlich schwammig formuliert. In der Computerzeitschrift Chip war hierzu mal ein ziemlich interessanter/witziger Artikel. Scheinbar geht es darum, in welcher Beziehung man zu den Leuten steht, mit denen man etwas schaut. Da sind ja immer so Hinweise wie "öffentliche Vorführung blabla" - soweit ich mich erinnere durfte man in dem Artikel theoretisch sein komplette Nachbarschaft einladen, um einen neuen Film zu schauen, solange man die Leute auch nur ein bißchen persönlich kennt.

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