[Ich antworte mal hier, da das thematisch besser reinpasst als in den eh schon überfrachteten Eurokrisenthread]
Bleiben wir hier mal kurz stehen. Nur dass ich das richtig verstanden habe: Ehe man ein neues GG macht, müsste man erstmal wissen wie eine etwaige europäische Verfassung überhaupt aussieht, damit man dieses neue GG daran anpassen kann. Andernfalls läuft man wieder Gefahr, dass man - bewusst oder unbewusst - ultimative Schranken für einen Bundesstaat EU aufbaut, die wiederum nur mit einer grds. Verfassungsreform überwunden werden, ja?
Aber könnte man dann nicht simpel mit dem neuen GG die Kernentscheidung treffen, dass Deutschland seine souveräne Nationalstaatlichkeit als überholt ansieht und als Staatsziel z.B. die Errichtung eines demokratischen und sozialen Bundesstaates auf europäischer Ebene ausgeben. Oder wäre das dann wieder zu wischiwaschi?
Und - wenn wir schon dabei sind - wie war das denn eigentlich bei der Gründung der BRD? War der Fall da nicht ähnlich, immerhin waren die Bundesländer zuerst da und hatten auch bereits eigene Verfassungen. Hat es da nicht ähnliche Probleme gegeben?
Zitat von Seether
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Aber könnte man dann nicht simpel mit dem neuen GG die Kernentscheidung treffen, dass Deutschland seine souveräne Nationalstaatlichkeit als überholt ansieht und als Staatsziel z.B. die Errichtung eines demokratischen und sozialen Bundesstaates auf europäischer Ebene ausgeben. Oder wäre das dann wieder zu wischiwaschi?
Und - wenn wir schon dabei sind - wie war das denn eigentlich bei der Gründung der BRD? War der Fall da nicht ähnlich, immerhin waren die Bundesländer zuerst da und hatten auch bereits eigene Verfassungen. Hat es da nicht ähnliche Probleme gegeben?
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