Übrigens hat das Gericht gerade die Klage der Bahn vollständig abgewiesen
Vorher gabs einen Versuch zu einem Vergleich.
GDL hat dann aber abgelehnt als die Bahn sich beständig weigerte von der Forderung nach Streikverbot für alle wenn sich eine Teilgewerkschaft mit der Bahn einigt (Siehe mein Text zu EVG).
Die Urteilsbegründung: Die Richterin weist alle Argumente der Bahn gegen den Streik zurück. Er sei verhältnismäßig und verstoße nicht gegen die Friedenspflicht.
GDL hat dann aber abgelehnt als die Bahn sich beständig weigerte von der Forderung nach Streikverbot für alle wenn sich eine Teilgewerkschaft mit der Bahn einigt (Siehe mein Text zu EVG).
Die GDL hatte den von der Vorsitzenden Richterin Ursula Schmidt vorgelegten Text zunächst abgelehnt und verlangt, darin die Tarifpluralität festzuschreiben. Dies wollte die Bahn am Ende nicht akzeptieren.
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