Zitat von Infinitas
Beitrag anzeigen
Ich erinnere hier an das erste populäre Urteil über das "Recht auf Vergessen". Dort wurde Google auch verpflichtet, Suchergebnisse von einer bestimmten Person aus dem Index zu entfernen. Natürlich entfernt das die Suchergebnisse selbst nicht aus dem Netz und andere Suchmaschinen und vergleichbare Dienste können die Einträge immer noch (theoretisch) finden. Dennoch hat das Gericht so entschieden.
Hier war die "Verhältnismäßigkeit" offenbar kein Argument und ich sehe einfach nicht, wieso die Verhältnismäßigkeit jetzt plötzlich ein gültiges Argument werden kann.
Zitat von Infinitas
Ob man das persönlich für absurd hält spielt ja keine Rolle. Es gab und gibt viele Gesetze, die von einigen oder sogar der Mehrheit der Bürger als absurd angesehen werden, die rechtliche Gültigkeit berührt das nicht.
Zitat von Infinitas
Mein Problem damit ist aber: Es gibt den § 42 Urheberrechtsgesetz, das einen Rücktritt vom Werk vorsieht. Das stelle ich mir bei einem schon veröffentlichten Buch auch sehr schwer vor.
Zitat von Infinitas
Der Gesetzgeber hatte klar nicht den einfachen Bürger im Blick gehabt, sondern große Konzerne, Medienhäuser oder Verlage, nicht gewöhnliche "Internauten".
Einen Kommentar schreiben: