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  • DragoMuseveni
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Schau, ein erhöhter nicht zumutbarer Aufwand - Das kann passieren. z. B. eine Forderung das der Betreiber alle 1000 Postings und deren Zitate danach prüft und löscht ist ein verhältnismäßig hoher Aufwand für den Betreiber. Insbesondere wen sie der ehemalige User über Jahre oder Jahrzehnte selbst verfasst hat.
    Ich kann das faktische Argument schon nachvollziehen, aber ein Fakt hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Gültigkeit einer Norm.

    Ich erinnere hier an das erste populäre Urteil über das "Recht auf Vergessen". Dort wurde Google auch verpflichtet, Suchergebnisse von einer bestimmten Person aus dem Index zu entfernen. Natürlich entfernt das die Suchergebnisse selbst nicht aus dem Netz und andere Suchmaschinen und vergleichbare Dienste können die Einträge immer noch (theoretisch) finden. Dennoch hat das Gericht so entschieden.
    Hier war die "Verhältnismäßigkeit" offenbar kein Argument und ich sehe einfach nicht, wieso die Verhältnismäßigkeit jetzt plötzlich ein gültiges Argument werden kann.

    Zitat von Infinitas
    Es hat mit der prüfbaren Möglichkeit zu tun was im Internet möglich ist und was nicht.
    Es ist auch prüfbar unmöglich ein Suchergebnis dadurch unauffindbar zu machen, dass dieses Ergebnis aus dem Index der Suchmaschine entfernt wird, aber genau das bewirkt das "Recht auf Vergessen".
    Ob man das persönlich für absurd hält spielt ja keine Rolle. Es gab und gibt viele Gesetze, die von einigen oder sogar der Mehrheit der Bürger als absurd angesehen werden, die rechtliche Gültigkeit berührt das nicht.

    Zitat von Infinitas
    Der User ist sich darum bewusst, dass seine Beiträge öffentlich sind, auch weiß er um das damit verbundene Risiko. (Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte sich lieber ganz aus dem Internet Fern halten.)
    Das wäre vielleicht wirklich ein Argument. Man hat sozusagen das Risiko durch Nutzung des Internets stillschweigend auf sich genommen. Diese Argumentation würde konsequenterweise dazu führen, dass man bei jedem Einwählen ins Netz eine Art Warnugn bekomme müsste "Warnung! Nach Veröffentlichung von Daten im Netz kann es sein, dass Sie diese Daten nicht mehr in Ihrer Verbreitung kontrollieren können", aber sie scheint erst mal nicht offensichtlich abzulehnen.

    Mein Problem damit ist aber: Es gibt den § 42 Urheberrechtsgesetz, das einen Rücktritt vom Werk vorsieht. Das stelle ich mir bei einem schon veröffentlichten Buch auch sehr schwer vor.

    Zitat von Infinitas
    Allerdings kostet das schon etwas Zeit.
    Vielleicht sehe ich mir das mal an. Klar scheint mir aber zu sein, dass das Ganze für einen einfachen Bürger sehr schwer zu durchschauen ist.
    Der Gesetzgeber hatte klar nicht den einfachen Bürger im Blick gehabt, sondern große Konzerne, Medienhäuser oder Verlage, nicht gewöhnliche "Internauten".

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen

    Ob die "Verhältnismäßigkeit" da eine rettene Rolle spielt, wage ich zu bezweifeln. Allerdings kommt es wohl letztlich auf die Tagesform und die privaten Auffassungen des Richters an.
    Falls man da also auf einen Richter trifft, der mit den "neuen Medien" erkennbar nichts anfangen kann, würde ich nicht darauf wetten, dass man mit dem Argument durchkommt.

    Ich denke schon ( und gehe auch stark davon aus) das sich ein Richter in diesem Fall mit „neuen Medien“ befassen wird. Anderweitig wird er auf die Meinung von einem oder Mehreren Sachverständigen zurückgreifen. Die Art der Verhältnismäßigkeit wurde ja im Video der Anwaltskanzlei zumindest theoretisch belegt.


    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Bitte was?

    Wenn ich das Recht dazu habe, über meine eigenen Daten zu entscheiden und ich die Löschung fordere, dann wird es ja wohl zumutbar sein. Sonst könnten diverse Datensammler sich ja sofort auf die Unzumutbarkeit berufen, ist schließlich ihr Geschäftsmodell, maßgeschneiderte Werbung anzubieten und dazu brauchen die Daten.
    Ein für künftige Leser nachvollziehbarer Diskussionsverlauf in einem Thread ist kein Rechtsgut, das war es auch nie. In alten Usenet-Archiven (und vergleichbaren) fehlen ja auch oft viele Postings aus einem Thread, weil entweder der Autor der Aufnahme seines Beitrags in ein Archiv von vornherein widersprochen hat oder weil er nachträglich auf Löschung bestand. Natürlich sind die Fälle nicht zu 100% vergleichbar, dennoch beweist das meines Erachtens, dass die Nachvollziehbarkeit einer Diskussion kein Rechtsgut ist. Selbst wenn würde sich das höstwahrscheinlich nur auf "öffentliche Debatten" und auf den Zeitschriften-, Zeitungs- und Büchermarkt beziehen.
    Schau, ein erhöhter nicht zumutbarer Aufwand - Das kann passieren. z. B. eine Forderung das der Betreiber alle 1000 Postings und deren Zitate danach prüft und löscht ist ein verhältnismäßig hoher Aufwand für den Betreiber. Insbesondere wen sie der ehemalige User über Jahre oder Jahrzehnte selbst verfasst hat. Anders ist es, wenn der ehemalige User eine oder mehrere bestimmte Passagen gelöscht haben möchte, die er von vornherein zur Anzeige bringt und sich der Forenbetreiber permanent weigert diese zu löschen. Hierbei würde die Rechtslage auch nach DSGVO geprüft werden.

    Die Nachvollziehbarkeit müsste sich natürlich theoretisch der Gesetzgebung unterordnen (Ober sticht Unter). Bei der Erwägung einer Komplettlöschung werden die Karten jedoch durch andere Methodik gemischt ( siehe Video, siehe Beschreibung).


    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Der Bürger kann seine Recht nur einfordern, sofern der Adressat groß genug ist?
    Es hat mit der prüfbaren Möglichkeit zu tun was im Internet möglich ist und was nicht. Es gibt keinerlei Sicherheit das Textstellen in Foren, Blogs oder Websites nicht anderweitig vervielfältigt, analysiert und personalisiert werden. Der User ist sich darum bewusst, dass seine Beiträge öffentlich sind, auch weiß er um das damit verbundene Risiko. (Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte sich lieber ganz aus dem Internet Fern halten.)

    Ein fairer Richter wird diesen Umstand mehr als berücksichtigen, denn er sieht den Forenbeiteiber ebenso als Bürger ( natürliche Person ) oder als Juristische Person. Art.97 GG



    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Siehe Art. 17 (1) Satz 1 DSGVO.

    Da sind eine Menge interpretierbare Begriffe drin und man wird letztlich wohl auf die Klärung eines Gerichtes warten müssen.

    Wie gesagt eine analyse des DSGVO insbesondere auf Art 17 ist für mich nur in Verbindung mit einem Präzedenzurteil möglich ( sehe ich genauso ). Daher auch min anfänglicher Post über den Gedankenmanipulator
    Es gibt darüber sogar Witze:


    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 214993_DasdochWalter_05mKMBY.jpg Ansichten: 1 Größe: 103,1 KB ID: 4508086



    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Aus Sicht eines Laien muss ich da zustimmen. Für mich ist das Gesetz da auch ziemlich unübersichtlich... Ob das im Sinne der Bürger ist, sei dahingestellt.

    Es gibt allerdings eine Reihe von Begriffsbestimmungen in Artikel4 - DSGVO die schon genau erläutern was gemeint ist. Allerdings kostet das schon etwas Zeit.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 04.10.2018, 00:48.

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  • DragoMuseveni
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Sondern rechtlich löschenswerte Daten entweder durch ein Copyright ( Schöpfungshöhe ) oder durch die rechtliche Definition von personenbezogenen Daten (BDSG) definiert werden. Auch hier spielt die Verhältnismäßigkeit des Aufwands der Löschung, den der Forenbetreiber hat rechtlich eine Rolle
    Ob die "Verhältnismäßigkeit" da eine rettene Rolle spielt, wage ich zu bezweifeln. Allerdings kommt es wohl letztlich auf die Tagesform und die privaten Auffassungen des Richters an.
    Falls man da also auf einen Richter trifft, der mit den "neuen Medien" erkennbar nichts anfangen kann, würde ich nicht darauf wetten, dass man mit dem Argument durchkommt.

    Zitat von Infinitas
    Da bin ich mir wie gesagt nicht so sicher. Wir haben auf der einen Seite die Verhältnismäßigkeit in wie weit es dem Forenbetreiber zumutbar ist Daten zu löschen
    Bitte was?

    Wenn ich das Recht dazu habe, über meine eigenen Daten zu entscheiden und ich die Löschung fordere, dann wird es ja wohl zumutbar sein. Sonst könnten diverse Datensammler sich ja sofort auf die Unzumutbarkeit berufen, ist schließlich ihr Geschäftsmodell, maßgeschneiderte Werbung anzubieten und dazu brauchen die Daten.
    Ein für künftige Leser nachvollziehbarer Diskussionsverlauf in einem Thread ist kein Rechtsgut, das war es auch nie. In alten Usenet-Archiven (und vergleichbaren) fehlen ja auch oft viele Postings aus einem Thread, weil entweder der Autor der Aufnahme seines Beitrags in ein Archiv von vornherein widersprochen hat oder weil er nachträglich auf Löschung bestand. Natürlich sind die Fälle nicht zu 100% vergleichbar, dennoch beweist das meines Erachtens, dass die Nachvollziehbarkeit einer Diskussion kein Rechtsgut ist. Selbst wenn würde sich das höstwahrscheinlich nur auf "öffentliche Debatten" und auf den Zeitschriften-, Zeitungs- und Büchermarkt beziehen.

    Zitat von Infinitas
    Auch ist ein Forum größentechnisch nicht unbedingt mit einem Unternehmen wie Google oder Facebook vergleichbar.
    Der Bürger kann seine Recht nur einfordern, sofern der Adressat groß genug ist?

    Zitat von Infinitas
    Der Betreiber hat nicht die umfassende Möglichkeit öffentliche Postings und deren Inhalt an der Verbreitung zu hindern.
    Siehe Art. 17 (1) Satz 1 DSGVO.
    Da sind eine Menge interpretierbare Begriffe drin und man wird letztlich wohl auf die Klärung eines Gerichtes warten müssen.

    Zitat von Infinitas
    Das passiert auch, wie ein bereits belegtes Urteil von mir bestätigt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge auch in dieser Hinsicht gilt der anfängliche Spruch Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand.
    Aus Sicht eines Laien muss ich da zustimmen. Für mich ist das Gesetz da auch ziemlich unübersichtlich... Ob das im Sinne der Bürger ist, sei dahingestellt.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen

    Das halte ich wiederum für zumindest fragwürdig. Wer seinen Account hier mit Facebook verbunden hat, der hat allen Grund, um seine Daten zu fürchten.
    Zu Facebook ( und dem „Recht auf Vergessen“ innerhalb meines Erfahrungswertes im SFF )

    Naja Facebook ist eh ein anderes Thema, aber ja innerhalb dieser Verbindung ( Facebook) sollte man sich allerdings tatsächlich Gedanken machen. Ich für meinen Teil habe das so gehalten das man mich auf Anfrage gerne über Fakebook kontaktieren kann, jedoch habe ich nun nie beide Accounts miteinander verbunden. Wobei es bei mir in manche Fällen auch blödsinnig ist den spätestens nach dem ersten Forentreffen kann mich die Moderation oder andere User , die dort auch zugegen waren persönlich Einschätzen, somit wissen die Menschen wer ich in Echt bin. Da müsste dann schon ein Gedankenmanipulator aus einem Sci Fi Film her um das Gedächtnis zu Manipulieren. Also ist das Recht auf Vergessen in vielen Fällen schlicht nicht möglich.
    Ähnlich ist das mit Facebook , mein Spielkollege aus Australien wird sich auch an mich erinnern und geschäftlich werden sich die Gäste meines Arbeitgebers an mich erinnern.

    Darum geht es aber nicht, es geht darum das Facebook nicht unbedingt die Plattform mit dem best verfügbaren Schutz persönlicher Daten ist. Facebook ist aber auch eine Plattform die Kontakt einfach über hohe Distanzen ermöglicht und einen hohen Informationsradius hat. Das für und wieder sollte jeder für sich selbst filtern. Aber vor allen Dingen sollte sich der Nutzer gut darüber informieren.

    Auf dem Punkt gebracht ( Fragwürdigkeit)

    Auch hat das von mir verlinkte Video ja gezeigt, das bei meinetwegen 1000 Postings nicht von einem Gesamtwerk ausgegangen wird. Sondern rechtlich löschenswerte Daten entweder durch ein Copyright ( Schöpfungshöhe ) oder durch die rechtliche Definition von personenbezogenen Daten (BDSG) definiert werden. Auch hier spielt die Verhältnismäßigkeit des Aufwands der Löschung, den der Forenbetreiber hat rechtlich eine Rolle

    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Zudem ist die Bedeutung von "personenbezogenen Daten" in der Umgangssprache hier irrelevant. Relevant ist einzig und allein, was die Gesetzgebung und die Judikative dazu sagt.
    Was die Gesetzgebung dazu sagt habe ich ja erklärt ( bzw, erklären lassen) Wobei es dafür nie eine Garantie gibt. Personenbezogene Daten per Definition, also wie ich sie angemerkt habe sind jedoch rechtlich relevante Daten (BDSG).

    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Entschuldige, aber spielt das wirklich eine Rolle?
    Wenn sogar die Verwendung von Cookies usw. die Zustimmung des Users voraussetzt, dann müsste das hier noch weiter gehen.
    Klar spiet es eine Rolle ob man eine User öffentlich mit echten Namen und Bebilderung sieht oder ob ein Pseudonym gewählt wird. Sicherlich geht das noch weiter allerdings sind Cookies im Gegensatz zu Namen nicht öffentlich sichtbar.


    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Es gibt sogar zwei Vorgehensweisen, einmal kann man das Konto stillegen und andererseits kann man das Konto komplett entfernen, dann steht nur noch ein Name z. B. "Gast" bei dem Teil des Forums.
    Im Prinzip habe ich nichts anderes geschrieben – also bin ich einverstanden

    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Das ist letztlich egal. Genauso wie Google in Europa dazu verpflichtet ist, dass beim Suchen nach bestimmten Namen nichts erscheint, genauso kann auch ein Forenbetreiber verpflichtet werden.
    Ob wir diese Norm für sinnvoll oder absurd halten spielt ja für die rechtliche Gültigkeit nicht die geringste Rolle. Natürlich könnten die nationale Gesetzgebung bei Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung oder später Richter ("Richterrecht") das etwas abmildern. Ersteres war aber unwahrscheinlich und ist meines Wissens auch nicht passiert, zweiteres setzt voraus, dass die Richter so viel Spielraum für sich sehen und eine ähnliche Sichtweise haben. Viele Richter werden mit dem Internet aber nicht so viel anfangen können...
    Da bin ich mir wie gesagt nicht so sicher. Wir haben auf der einen Seite die Verhältnismäßigkeit in wie weit es dem Forenbetreiber zumutbar ist Daten zu löschen, auf der anderen Seite haben wir eine Fülle von Suchbots und auch Personen-Suchmaschinen die Persönliche Daten auch gezielt suchen.
    Auch ist ein Forum größentechnisch nicht unbedingt mit einem Unternehmen wie Google oder Facebook vergleichbar.

    Der Betreiber hat nicht die umfassende Möglichkeit öffentliche Postings und deren Inhalt an der Verbreitung zu hindern.

    Im Bereich des Web-Trackings fallen mir ( z.B. im SFF ) lediglich zwei Tracker auf die das Suchverhalten des Nutzers nachvollziehen möchten ( beides google ). Das ist relativ gering.

    Zumindest können wir uns anhand von bereits getätigten rechtskräftigen Urteilen ein Bild davon machen wie ein Richter in so einem Fall entscheiden würde. Auch können wir uns zansehen welche Postings, zumindest theoretisch von Rechtswegen löschbar sind und wir können uns ein Bild davon machen welche Rechte und Pflichten ein Forenbetreiber in dieser Hinsicht hat.

    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Das Problem ist nur, es muss nur eine einzige Person (aus, eventuell, nachvollziehbaren Motiven) auf seinen vermeintlichen Recht beharren und den Fall vor ein Gericht bringen und schon ist der Stein ins Rollen gebracht.
    Du kannst dich natürlich nicht dazu entscheiden, ob für dich das Recht gilt oder nicht.
    Das passiert auch, wie ein bereits belegtes Urteil von mir bestätigt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge auch in dieser Hinsicht gilt der anfängliche Spruch Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand.

    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Ich kann dir jetzt grade nicht folgen.
    Ach das ist nur der Allgemeine Teil der sich auf die Aktuellen jüngsten Ereignisse hier im Forum bezieht und hat anfürsich nichts mit unserer kleinen Diskussion zu tun.

    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Wenn der - in dem Fall, europäische - Gesetzgeber ein "Recht auf Vergessen" in Gesetzesform bringt, dann können sich selbstverständlich auch Leute, die vergessen werden möchte, darauf berufen.

    In Übrigen: Wenn ich jeden Unsinn, der irgendwo irgendwie durch die Medien verbreitet wird, widersprechen wollte, dann käme ich zu nichts ordentlichen mehr.
    Zum Recht auf Vergessen, habe ich anfänglich mal ansatzweise meine Gedanken zugrunde gelegt. Aber ja sollte es so ein Recht geben, dann kann sich natürlich darauf berufen werden ( zumindest was den geposteten Teil angeht ). Im nächsten Satz gebe ich dir recht, wobei es hier um Unsinn ging der zur Untermauerung einer halbpolitischen Sichtweise diente.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 03.10.2018, 00:48.

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  • DragoMuseveni
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Ja theoretisch ist das möglich, allerdings müsste dann wahrscheinlich ein Nachweis über jedes einzelne Posting erbracht werden in dem Personenbezogene Daten auftauchen.
    Das halte ich wiederum für zumindest fragwürdig. Wer seinen Account hier mit Facebook verbunden hat, der hat allen Grund, um seine Daten zu fürchten.

    Zudem ist die Bedeutung von "personenbezogenen Daten" in der Umgangssprache hier irrelevant. Relevant ist einzig und allein, was die Gesetzgebung und die Judikative dazu sagt.

    Zitat von Infinitas
    Allerdings ist der Nutzername in den meisten Fällen ein Pseudonym das eine real existierende Person benutzt, diese heißt mit Namen aber anders.
    Entschuldige, aber spielt das wirklich eine Rolle?
    Wenn sogar die Verwendung von Cookies usw. die Zustimmung des Users voraussetzt, dann müsste das hier noch weiter gehen.

    Zitat von Infinitas
    Soweit ich weiß gibt v. Bulletin die Möglichkeit diesen Namen zu ändern, man könnte den Nutzernamen durch "Gast" ersetzen. Am Ende des Tages hat man dann halt 20 Gäste.
    Es gibt sogar zwei Vorgehensweisen, einmal kann man das Konto stillegen und andererseits kann man das Konto komplett entfernen, dann steht nur noch ein Name z. B. "Gast" bei dem Teil des Forums.

    Zitat von Infinitas
    Dazu sei ebenso angemerkt: Sofern irgendwo einmal Daten ins Netz gestellt wurden, sind die Daten weltweit im Netz verfügbar. Kein Forenbetreiber kann aber Einfluss darauf nehmen, ob auch Daten aus dem Cache von Suchmaschinen etc. entfernt wurden.
    Das ist letztlich egal. Genauso wie Google in Europa dazu verpflichtet ist, dass beim Suchen nach bestimmten Namen nichts erscheint, genauso kann auch ein Forenbetreiber verpflichtet werden.
    Ob wir diese Norm für sinnvoll oder absurd halten spielt ja für die rechtliche Gültigkeit nicht die geringste Rolle. Natürlich könnten die nationale Gesetzgebung bei Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung oder später Richter ("Richterrecht") das etwas abmildern. Ersteres war aber unwahrscheinlich und ist meines Wissens auch nicht passiert, zweiteres setzt voraus, dass die Richter so viel Spielraum für sich sehen und eine ähnliche Sichtweise haben. Viele Richter werden mit dem Internet aber nicht so viel anfangen können...

    Zitat von Infinitas
    Ich ziehe da im Regelfall die Menschliche Seite der rein Rechtlichen vor , erstere macht auch eine brauchbare Community aus.
    Das Problem ist nur, es muss nur eine einzige Person (aus, eventuell, nachvollziehbaren Motiven) auf seinen vermeintlichen Recht beharren und den Fall vor ein Gericht bringen und schon ist der Stein ins Rollen gebracht.
    Du kannst dich natürlich nicht dazu entscheiden, ob für dich das Recht gilt oder nicht.

    Zitat von Infinitas
    Bei mir ist es schlicht eine Frage der persönlichen sowie ethischen Integrität, ob ich bestimmte Aussagen ohne Widerspruch im Raum stehen lassen möchte. Ob das in einem Internetforum, in dem es primär um Sci Fi geht immer Sinnvoll ist, sei mal so dahingestellt....
    Ich kann dir jetzt grade nicht folgen.

    Wenn der - in dem Fall, europäische - Gesetzgeber ein "Recht auf Vergessen" in Gesetzesform bringt, dann können sich selbstverständlich auch Leute, die vergessen werden möchte, darauf berufen.

    In Übrigen: Wenn ich jeden Unsinn, der irgendwo irgendwie durch die Medien verbreitet wird, widersprechen wollte, dann käme ich zu nichts ordentlichen mehr.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Ich persönlich halte das auch für absurd, aber man könnte theoretisch argumentieren, dass man anhang der Thematik der Beiträge, Schreib- und Argumentationsstil usw. die Person erraten könnte usw. Man könnte auch ganz trivial darauf verweisen, dass unter "personenbezogene Daten" ja wohl Postings in einem Forum fallen dürften.
    Ja theoretisch ist das möglich, allerdings müsste dann wahrscheinlich ein Nachweis über jedes einzelne Posting erbracht werden in dem Personenbezogene Daten auftauchen. Ich gehe mal davon aus das Personenbezogene Kernthemen wie z.B. ein Vorstellungsthema so oder so geprüft und gelöscht werden. Das mit dem Argumentationsstil halte auch ich für fragwürdig, da er bei mir oft von der Tagesform abhängig ist. Man könnte einen Nutzer auch daran erkennen somit zieht es Rückschlüsse auf seine Persönlichkeit. Allerdings ist der Nutzername in den meisten Fällen ein Pseudonym das eine real existierende Person benutzt, diese heißt mit Namen aber anders. Soweit ich weiß gibt v. Bulletin die Möglichkeit diesen Namen zu ändern, man könnte den Nutzernamen durch "Gast" ersetzen. Am Ende des Tages hat man dann halt 20 Gäste.

    Dazu sei ebenso angemerkt: Sofern irgendwo einmal Daten ins Netz gestellt wurden, sind die Daten weltweit im Netz verfügbar. Kein Forenbetreiber kann aber Einfluss darauf nehmen, ob auch Daten aus dem Cache von Suchmaschinen etc. entfernt wurden.


    ( Viedo von you tube - Ich hab das Video wegen der guten Bildlichen Erklärung gewählt - nicht um Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei zu machen )


    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Das Urheberrecht kennt in Deutschland die Möglichkeit des Rücktritts von einem Werk, so dass die weitere Verbreitung eingestellt werden müsste. Die meisten Beiträge dürften nicht die Schöpfungshöhe überragen, dennoch könnte man irgendwie von einem "Gesamtwerk" ausgehen. Auf der anderen Seite würde diese Interpretation ja auch Wikipedia in Probleme stürzen. Die Rechtschreibkorrektur von 2002 müsste dann rückwirkend entfernt werden.
    Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ich gehe aber nicht davon aus das es möglich ist meinetwegen 1000 postings als ein schöpferisches Gesamtwerk zu betrachten, da 95% der geposteten Inhalte keine Schöpfungshöhe erreichen. Auch kann der Betreiber versuchen einen Urheberrechtsanspruch auf diverse Postings von vorn herein ausschließen, was es den restlichen 5% dann schwerer machen würde einen Anspruch durchzusetzen.

    Ich ziehe da im Regelfall die Menschliche Seite der rein Rechtlichen vor , erstere macht auch eine brauchbare Community aus. Gestritten wird genügend, insbesondere bei politisierenden Themen - was mir persönlich auch von Zeit zu Zeit zum Vorwurf gemacht wird ( auch von Menschen die mich ein wenig besser kennen ). Bei mir ist es schlicht eine Frage der persönlichen sowie ethischen Integrität, ob ich bestimmte Aussagen ohne Widerspruch im Raum stehen lassen möchte. Ob das in einem Internetforum, in dem es primär um Sci Fi geht immer Sinnvoll ist, sei mal so dahingestellt....
    Zuletzt geändert von Infinitas; 30.09.2018, 16:08.

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  • DragoMuseveni
    antwortet
    Ich persönlich halte das auch für absurd, aber man könnte theoretisch argumentieren, dass man anhang der Thematik der Beiträge, Schreib- und Argumentationsstil usw. die Person erraten könnte usw. Man könnte auch ganz trivial darauf verweisen, dass unter "personenbezogene Daten" ja wohl Postings in einem Forum fallen dürften.

    Das Urheberrecht kennt in Deutschland die Möglichkeit des Rücktritts von einem Werk, so dass die weitere Verbreitung eingestellt werden müsste. Die meisten Beiträge dürften nicht die Schöpfungshöhe überragen, dennoch könnte man irgendwie von einem "Gesamtwerk" ausgehen. Auf der anderen Seite würde diese Interpretation ja auch Wikipedia in Probleme stürzen. Die Rechtschreibkorrektur von 2002 müsste dann rückwirkend entfernt werden.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von DragoMuseveni Beitrag anzeigen
    Wie ist eigentlich der Standpunkt des Forums bezüglich rückwirkender Löschung aller Forenbeiträge nach dem neuen Datenschutzrecht?
    Da gab es ja vereinzelt die Meinung, man kann die Löschung aller Beiträge fordern (Lesbarkeit der Diskussion ist offenbar kein Rechtsgut).
    - Wer schreibt der bleibt -

    Wir räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft in seinem Forum zu veröffentlichen. Im Prinzip kommt es weiterhin auf den zugestimmten "Passus" bei der jeweiligen Accounterstellung an.

    Bei einer Klage wird im Regelfall auf das Geistige Eigentum "Urheberrecht" geklagt. Hierbei ist das lediglich von der Schöpfungshöhe eines Beitrages abhängig. Im Regelfall wird diese per Definition nicht erreicht. Ein Nutzer müsste also die Schöpfungshöhe in all seinen Beiträgen nachweisen.

    Kontaktdaten und Bilder müssten hingegen sowohl bei einem freiwilligen Austritt, als auch bei einem Ausschluss gelöscht werden. Ein Anspruch auf die Löschung aller Beiträge ist abhängig vom zugehörigen Passus in den Forenregeln. Der Nutzer besitzt daher hier sogut wie keinen Löschungsanspruch.

    Angabe ohne Gewähr - Das ist keine Rechtsberatung ! Denn, auf hoher See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand.



    https://www.e-recht24.de/news/blog-f...nem-forum.html


    Nachtrag:

    Nach dem BDSG sind personenbezogene Daten all jene Daten die sich auf eine natürliche Person beziehen oder beziehbar sind und Rückschlüsse auf die Persönlichkeit erlauben. Darunter Fallen in der Kurzfassung Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit.

    Im Groben fällt das unter die informelle Selbstbestimmung, die unabhängig von eigens aufgesetzten Regelwerken (auch in Internetforen) ist und auch nur mit der Zustimmung des/der Betroffenen zulässig ist. Diese Zustimmung lässt sich jederzeit entziehen.Präzedenzurteile hierzu habe ich noch nicht. Allerdings kann man, denke ich, hier schon davon ausgehen dass im Fall der Fälle das Möglichste getan wird, um dem gerecht zu werden. - Zumindest auch, nachdem was ich bisher in diesem Thema von der Administration gelesen habe.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 29.09.2018, 23:07.

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  • DragoMuseveni
    antwortet
    Wie ist eigentlich der Standpunkt des Forums bezüglich rückwirkender Löschung aller Forenbeiträge nach dem neuen Datenschutzrecht?
    Da gab es ja vereinzelt die Meinung, man kann die Löschung aller Beiträge fordern (Lesbarkeit der Diskussion ist offenbar kein Rechtsgut).

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  • Tirot Sing
    antwortet
    Oh Kobor weggeschickt. Es ist deswegen so ruhig in diese Afd Thread, ich hatte schon Verwunderung es war so ruhig.
    Jetzt ich bin sehr froh, dass Obere von mein Familie sagten, es ist besser nicht mehr diese Thread zu schreiben und löschte letzte. Mein Meinung ist ähnlich wie Kobor in manche Thema und vielleicht ist mein mehr strenge und schlechte für diese Forum und es ist auch Angelegenheit von Deutsche mit diese Partei. Aber es ist schwer, diese Thread nicht antworten, mich macht Angst und Ärger.
    Internet ist groß vielleicht er geht in Forum dort ist mehr sein Meinung in Politik, ich suche auch und hier ist mehr für Sciencefiction lesen besser. :-)

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  • HanSolo
    antwortet
    Kobor hat schon sehr gerne andere User beleidigt (habe erst vor wenigen Wochen einen Beitrag von ihm gemeldet, wo er Psycho hd als "Psycho" beschimpft hat). Wobei er sich in letzter Zeit entweder mehr zusammen gerissen hat oder ich einfach auf zu wenige seiner Postings gestoßen bin (bin nicht im Afd-Thread aktiv ).
    Zuletzt geändert von HanSolo; 26.09.2018, 16:44.

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  • Anthea
    antwortet
    Ich guck ja nur noch sporadisch rein und habe gerade gesehen, dass der User Kobor nun auch deaktiviert worden ist.
    Das verwirrt mich etwas, da ich in seinen Beiträgen nichts Verwerfliches erkennen konnte oder wurden die entsprechenden Beiträge mit entfernt?

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von earthquake Beitrag anzeigen

    Hallo Infinitas!

    Nee, ich bin jetzt nicht belästigt worden!
    ​Ich habe auch schon eine Antwort auf meine Frage bekommen. Ich habe mich halt nur gewundert und war neugierig!

    Aber Danke für den Tipp! Vielleicht brauche ich den ja mal irgendwann!
    Hab ich auch nicht so verstanden, dass du belästigt worden wärest
    Ich fands nur ebenso ein wenig gruselig das auf einmal früh am morgen zwei deaktivierte User online waren von denen ich nie irgendetwas gehört hatte. Was Besseres als dies, nach deiner Frage mit Saw zu parodieren ist mir leider nicht eingefallen PS: Ich hoffe ich bin damit keinem auf den Schlips getreten....

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  • earthquake
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen

    Hm wundert mich ehrlich gesagt auch ein wenig. Einfach ignorieren eventuell will wer ein Spiel spielen. - So sollte keine Gelegenheit dazu geben werden.



    Hallo Infinitas!

    Nee, ich bin jetzt nicht belästigt worden!
    ​Ich habe auch schon eine Antwort auf meine Frage bekommen. Ich habe mich halt nur gewundert und war neugierig!

    Aber Danke für den Tipp! Vielleicht brauche ich den ja mal irgendwann!

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von earthquake Beitrag anzeigen
    Ist hier vielleicht etwas fehl am Platze, aber ich wusste nicht recht, wo danach fragen:

    Hier sind seit mindestens zwei Tagen User aktiv, zumindest angemeldet, die deaktiviert sind?!
    Geht das? Kann man dann noch PN schreiben?
    Nur so aus Neugier!
    Hm wundert mich ehrlich gesagt auch ein wenig. Einfach ignorieren eventuell will wer ein Spiel spielen. - So sollte keine Gelegenheit dazu geben werden.




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