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    Webforen sind eine "besonders gefährliche Einrichtung"

    Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar


    Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

    Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

    Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.

    Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht von heise online über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

    Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtungserklärung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Obwohl nach der Löschung kein weiterer Beitrag mit einem entsprechenden Aufruf folgte, erwirkte die Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht ab.

    Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden." Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.

    Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." Der Heise Zeitschriften Verlag verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig". Dies dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter zumindest nicht vor.

    Sogar bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorlag, hatten Rechtsanwälte bereits unter Berufung darauf mißliebige Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt. Derlei Fälle dürften sich nun häufen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten", kommentierte Verlagsjustiziar Joerg Heidrich: "Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte."


    Qualle


    also ich fühle mich im forum hier sicher wir haben die waffe der zukunft, die waffe der vernünft, sind richter eigentlich ständig dumm oder leisten die auch mal etwas vernüftiges.

    #2
    Zitat von QDataseven
    also ich fühle mich im forum hier sicher wir haben die waffe der zukunft, die waffe der vernünft, sind richter eigentlich ständig dumm oder leisten die auch mal etwas vernüftiges.
    Um dich als User geht’s ja in dem sinne, bei diesem Urteil nicht, sondern um den Betreiber der für das was wir schreiben haftbar gemacht werden kann.

    Die Urteilsbegründung im originalwortlaut: http://www.r-archiv.de/article2379.html
    "...To boldly go where no man has gone before."
    ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

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      #3
      Und wohin soll das führen? Der ZDF z.B. wird ja auch nicht dafür verantwortlich gemacht, was die interviewten Personen von sich geben.
      Textemitter, powered by C8H10N4O2

      It takes the Power of a Pentium to run Windows, but it took the Power of 3 C-64 to fly to the Moon!

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        #4
        Das Urteil erscheint mir irgendwie Sinnlos.
        Schwäbisches Sprichwort: Schau lieber durch a Mikroskop als durch a Zielfernrohr, do kommt mehr dabei raus.
        Die Unwissenheit des einen, ist die Wissenschaft des anderen.
        Es gab nur einen Gott, der lebte 10^-43s.

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          #5
          Warten wir doch mal ab, denn es wurden ja noch Rechtsmittel eingelegt, also gehts noch weiter.

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            #6
            "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken"
            Das heißt dann wohl, dass wesentlich mehr Moderatoren benötigt werden, um eine ständige Kontrolle aller Unterforen, rund um die Uhr zu ermöglichen. Viel Glück beim Suchen.

            Im Endeffekt wird dadurch die (sowieso nie wirklich umgeseztzte) Meinungsfreiheit noch weiter eingeschränkt. So wie es den Unterdrückungssysem der BRD eben passt.

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              #7
              Das Problem ist nicht das Urteil, das Problem ist die dümmliche Formulierung des Urteils vom Gericht. Diese macht beispielsweise jeden Forenbetreiber zu einen Gewerbetreibenden.

              Windige Anwälte werden sich freuen, eine neue Abmahnwelle ist vorprogrammiert. Die Politik wird erst was machen wenn es knallt. Das arme unschuldige Bürger hier abgezockt werden, interessiert erst, wenn Politiker sich von einem einsetzen auch vorteile versprechen, das auftreten in der presse/Medien in etwa.

              Solange das aber in den Medien nicht groß platz findet, passiert auch nichts.
              "...To boldly go where no man has gone before."
              ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

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                #8
                Das einzige positive ist IMO, dass es hier um heise geht. Die werden bestimmt nicht so schnell locker lassen. Hätte das einfach einen "normalen" Forenbetreiber erwischt, dann wäre das wohl sang- und klanglos über die Bühne gegangen.
                Man kann jetzt nur hoffen, dass die Richter in der nächsten Instanz etwas mehr Hirnschmalz besitzen.
                Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                Makes perfect sense.

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                  #9
                  Denk ich auch, man kann nur hoffen das konkurrierende Verlage sich hier zusammenschließen, denn es betrifft letztendlich ja alle.

                  Alleine dieser abschnitt ist gefährlich und mehr als realitätsfremd formuliert:
                  Wenn die Antragsgegnerin ein Unternehmen betreibt - und das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar -, das in großer Zahl Einträge über solche Foren verbreitet, muss sie ihr Unternehmen daher so einrichten, dass sie mit ihren sachlichen und personellen Ressourcen auch in der Lage ist, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen.

                  Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht Über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes - etwa durch Verkleinerung der Zahl der Foren oder Limitierung der Zahl der Einträge - beschränken.

                  Insoweit kann für ein Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb in der Unterhaltung eines lntemetauftritts liegt, nichts anderes gelten als für alle anderen Unternehmen auch.

                  Alles dies bedarf indessen keiner abschließenden Erörterung.
                  "...To boldly go where no man has gone before."
                  ...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...

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                    #10
                    SciFi-Forum vor dem Aus ??

                    Sorry für diese krasse Überschrift, aber wenn das Urteil des Hamburger Landgerichts nicht aufgehoben wird, könnte genau das die Folge sein.

                    Ich hoffe das hier ist kein alter Hut oder wurde womöglich schon mal hier Diskutiert.

                    Heute Abend 23:15 auf SAT1 ..... Planetopia Online.........ein Bericht zum Thema.

                    Kurz und knapp zusammengefaßt: Der Betreiber eines Internetforums kann für alle Inhalte der Postings haftbar gemacht werden.

                    Ich hoffe die Admins hier sehen das jetzt genannte Forum nicht als Konkurenz

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                      #11
                      Also ich bin kein Jurist, aber:
                      Wenn ich recht informiert bin, kann man gegen Entscheidungen des Landgerichts immernoch Einspruch einlegen bzw. beim nächsthöheren Gremium protestieren, oder?
                      Es gibt glaube ich immermal Fälle, das irgendein Popelgericht aus Stadt A eine Entscheidung ganz anders trifft, als das vergleichbare Gericht 10 km nebenan in Stadt B. Und das kommt dann groß in den Medien.

                      Dieses Urteil wird in meinen Augen entweder aufgehoben oder aber als einmaliger Querschuß gelten und nicht mehr länger beachtet werden. Sollte dies auf Bundesebene durchgesetzt werden, würde die Forenlandschaft sicherlich stark verändert werden, aber soweit wird es in meinen Augen sicher nicht kommen.

                      Man muß als Forenbetreiber aber dafür sorgen, dass es Regeln gibt, die mit den Gesetzen des jeweiligen Landes konform gehen, und muß auch beachten, dass diese eingehalten werden. Deswegen werden hier ja z.B. auch Threads bezüglich "Episoden runterladen" etc. sofort geschlossen.

                      AFAIR gab es aber genau zu dem Thema auch schon einen Thread irgendwo...

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                        #12
                        Zitat von Star Bug
                        Sorry für diese krasse Überschrift, aber wenn das Urteil des Hamburger Landgerichts nicht aufgehoben wird, könnte genau das die Folge sein.

                        Ich hoffe das hier ist kein alter Hut oder wurde womöglich schon mal hier Diskutiert.
                        http://www.scifi-forum.de/showthread.php?t=33878

                        EDIT by Dr.Bock: In dem Sinne zusammengefügt
                        Zuletzt geändert von Dr.Bock; 20.04.2006, 15:00.

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                          #13
                          Wirklich albern daran ist, dass niemand andere Medien für deren Äußerungen belangen kann. Das geht dann unter Pressefreiheit. Wenn ich in der BILD in einem Interview den Holocaust leugne, und die drucken das, dann bin ja immer noch ich für die Äußerungen verantwortlich. Schlimmstenfalls kann dann die Weiterverbreitung unterbunden werden.
                          können wir nicht?

                          macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                            #14
                            Das Urteil kann irgendwie nur von einem Richter verhängt worden sein, der mit geschlossenen Augen, Fingern in den Ohren und Windeln um den Lenden auf der Spitze eines einsamen, von beisend kalten Winden umwehten Berggipfels wohnt.

                            Wenn man da Sachen liest wie

                            Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht Über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge VOR ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern
                            liest, sollte jedem Juristen der einmal in einem BulletinBoard war, klar sein, dass dies ein Ding der Unmöglichkeit ist. Besonders bei einer Größe wie den heiseforen. Wenn man sich mal überlegt, für was a) Leute im Internet schon verklagt wurden [bsp.: ein Forenbetreiber, weil einer der User ein Logo irgendeiner FIrma als Avatar benutzt hat] und b) was man dementsprechend für einen Anwaltsstab braucht, um das Forum in jeglicher Sicht hin rechtlich abzusichern, kann man Foren gleich per Gesetz verbieten.

                            Außerdem. Wer nimmt schon ein, entschuldigt, Arschloch wie Mario Dolzer ernst? Bewegt sich dank Domaingrabbing in einer rechtlichen Grauzone und kommt zumindest mir persönlich wegen Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei, die erst vor kurzem durch schweren Raubkopienhandel (geschätzter Ertrag: ungefähr eine Million) aufgefallen ist, ziemlich fragwürdig vor.


                            Ich hoffe inständigst, dass heise-online kräftig Eier zeigt.
                            "BSD, Lunix, Debian and Mandrake are all versions of an illegal hacker operation system, invented by a Soviet computer hacker named Linyos Torovoltos."

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                              #15
                              Das mit der Überprüfung wurde in einem anderen Gerichtsverfahren für ebay entschieden. Es wurde erkannt, das ebay nicht alle Angebote überprüfen können und daher auch nicht müssen.

                              Generell müßte man nach dem HH-Urteil eigentlich auch jegliche Gastronomie verbieten und alles andere wo sich Menschen treffen ebenfalls.
                              Oder der Wirt muß immer einen Angestellten beim Stammtisch sitzen haben, damit nicht ausversehen einer in seiner Kneipe sagt: Firma XY ist Scheiße.

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