Zitat von Skymarshall
Zurück zu schlagen wäre zwar auch nicht so schlau wie Wegrennen, falls das geht, aber niemand stribt an einen Schlag ins Gesicht, zumindest meistens nicht.
Außerdem wird das Zurückschlagen nicht Gerichtlich angeordnet und vollstreckt.


Abgesehen davon, ist "Notwehr" nur, wenn Dir keine Rückzugsmöglichkeit bleibt. Und zum Kern Deiner Frage; Nein, nur weil jemand geschlagen wird, hat er noch nicht direkt das Recht zurück zu schlagen. Man sollte versuchen, die Person unschädlich zu machen, statt auf das Recht zu pochen, diesen ob seiner Frechheit blutig zu prügeln.



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