Zitat von Atahualpa
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Was?? Haben wir einen ganzen Keller voll. Sag mal geht`s noch? Waffen?! EINE Waffe ( mit 10 Schuss Minition) würde ich ja noch verstehen aber einen ganzen Keller voll?Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigenWenn mit Waffen Macheten usw. auch mitdefiniert sind, haben wir einen ganzen Keller voll.An alle Individuen..... " Nobody is Perfekt...und schon gar nicht ICH....!!! " wer das nicht verstehen will kann Blumen pflücken gehen...
Wer sein Fahrrad liebt schiebt, wer sein Fahrrad Ehrt, Fährt.
Ich bin der Wahn des Obi.
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Wurde zwar schon gesagt, aber ich sage es gerne nochmal, weil ich den gequoteten Beitrag so wundervoll absonderlich finde: dann nimm Pfefferspray, ist zur Selbstverteidigung ja legal. Und wenn die Alternative eh Schüsse oder Verstümmelung sind, kommst bei Pfefferspray sicherlich mit einer geringeren Strafe davon.Zitat von Atahualpa Beitrag anzeigenGegen Tränengas sind etwa 20% der Menschen immun.
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Einen Einbrecher abzuwehren ist erlaubte Notwehr, wenn es nicht anders geht auch mit Waffen oder scharfen Gartenwerkzeugen.Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigenWarum nicht gleich einen Pfefferspraywerfer neben der Türklingel?
Man kanns auch übertreiben. Und wer einem Einbrecher den Arm abhackt, macht sich sowieso strafbar.
Und was den abgehackten Arm angeht: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. (§33 StGB)".
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Die Frage ist in dem fall halt,was ne "Waffe" ist?? Mit dem Was du sagst,hab ich auch die ganze Garage voll davon,einige Äxte (zum Holzhacken) Macheten und ähnliches fürs Gestrüpp im Garten und obendrauf noch opas alten Spazierstock aus Hartholz,mit Stählerner Spitze und Handgriff irgendwo rumstehen,meine Sammlung echter Japanischer Küchenmesser nicht zu vergessenZitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigenIch sage Macheten usw. Das deutet an, dass es in der Beziehung ähnliche Hiebwaffen sein müssen. Da wir trotz Stadtnähe einen großen, uns gehörigen Wald haben, liegen derer auch genügend herum. Irgendetwas muss da immer gemacht werden.
Verstehst?
,ich bin also zuhause schwer bewaffnet
.>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Ich wäre sehr vorsichtig auf juristischer Ebene irgendwas mit nem herausgezogenen Gesetz zu rechtfertigen. Das funktioniert normalerweise nur bei sehr speziellen Dingen. Ich hab keinen Plan vom Strafgesetz, aber ein Angriff auf deine Person oder dein Eigentum ist keine Absolution den Angreifer unverhältnismäßig zu verletzen. Wenn du jemandem den Arm abhackst, gehst du bewusst das Risiko ein die Person zu töten.Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigenEinen Einbrecher abzuwehren ist erlaubte Notwehr, wenn es nicht anders geht auch mit Waffen oder scharfen Gartenwerkzeugen.
Und was den abgehackten Arm angeht: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. (§33 StGB)".
Hab keine Waffen zuhause. Küchenmesser natürlich und einen Hammer, aber nichts was größer ist. Auch keine Heckenschere o.ä.
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Im Notwehrrecht gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Wenn du jemandem den Arm abhacken oder in den Kopf schießen musst, um dessen gegenwärtige, rechtswidrigen Angriff zu beenden (müssen = es gibt keine andere, ebenso verlässliche, aber für den Angreifer schonendere Möglichkeit), dann darfst du das. Da ist das deutsche Strafrecht erstaunlich großzügig.Zitat von Adm.Hays Beitrag anzeigenIch wäre sehr vorsichtig auf juristischer Ebene irgendwas mit nem herausgezogenen Gesetz zu rechtfertigen. Das funktioniert normalerweise nur bei sehr speziellen Dingen. Ich hab keinen Plan vom Strafgesetz, aber ein Angriff auf deine Person oder dein Eigentum ist keine Absolution den Angreifer unverhältnismäßig zu verletzen.
Du wirst dem Richter halt nur erklären müssen, warum es ein Schuß ins Bein nicht auch getan hätte.
Außerdem: Einen Arm hackt man nicht so leicht ab. Haut, Muskeln, Sehnen, Knochen, da kommt man mit einer üblichen "Machete" (in Deutschland wird das ja wohl auch eher eine Hippe oder Knipp sein) nie und nimmer durch. So zerbrechlich ist der menschliche Körper nicht.
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Ist die Kriminalität (oder die psychopathischen Axtmörder) in Mitteleuropa schon derart gestiegen, das man Hieb- und Stichwaffen zur Selbstverteidigung bereit halten muss?
Ich würde doch sehr davon abraten, einen eventuellen Einbrecher anzugreifen. Laut Alarm schlagen und den Täter Gelegenheit geben zu fliehen, ist die bessere Alternative. Bedrängt man einen Einbrecher, zieht dieser womöglich eine Schusswaffe, und dann ist man recht schnell ein toter Held.Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
Dr. Sheldon Lee Cooper
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Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll.Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigenIst die Kriminalität (oder die psychopathischen Axtmörder) in Mitteleuropa schon derart gestiegen, das man Hieb- und Stichwaffen zur Selbstverteidigung bereit halten muss?
Ich würde doch sehr davon abraten, einen eventuellen Einbrecher anzugreifen. Laut Alarm schlagen und den Täter Gelegenheit geben zu fliehen, ist die bessere Alternative. Bedrängt man einen Einbrecher, zieht dieser womöglich eine Schusswaffe, und dann ist man recht schnell ein toter Held.
Und auch das laute Alarm schlagen kann einen Einbrecher in Panik versetzen, so dass er gewalttätig wird. Dann schon lieber leise bleiben, heimlich die Polizei rufen und mit etwas Glück können die den Einbrecher dann gleich vor Ort verhaften.
Die scharfkantigen Gartenwerkzeuge hat man natürlich nicht wegen potentieller Einbrecher im Keller, sondern, um beim kommenden Volksaufstand oder einer hypothetischen Zombie-Apokalypse ordentlich mitmischen zu können!
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Tja, das ist halt die Frage. Was macht man wenn man einen Einbrecher erwischt?Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigenIch würde doch sehr davon abraten, einen eventuellen Einbrecher anzugreifen. Laut Alarm schlagen und den Täter Gelegenheit geben zu fliehen, ist die bessere Alternative. Bedrängt man einen Einbrecher, zieht dieser womöglich eine Schusswaffe, und dann ist man recht schnell ein toter Held.
Laut Alarm schlagen und ihn fliehen lassen? Was ist wenn er nicht flieht und mich erschießt, weil er entdeckt wurde? Vielleicht hatte er von Anfang an Tötungsabsichten, weil er krank in der Birne ist?
Und wenn man zur Tat schreitet, wie stellt man das an? Versucht man ihm ins Bein zu schießen, um ihn "nur" kampfunfähig zu machen? Vielleicht dreht er sich dann um, schießt zurück und zielt eben nicht auf die Beine/Arme?
Oder verteilt man gleich einen Kopfschuss, oder hackt mit der Axt voll ins Kreuz?
In so einer Situation bleibt nicht viel Zeit zum Nachdenken und rational handeln, von daher dürfte das deutsche Recht in diesen Fällen recht großzügig sein.
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Zumindest bei der Notwehrregerlung weiß ich von der Verhältnismäßigkeit.Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigenIm Notwehrrecht gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Wenn du jemandem den Arm abhacken oder in den Kopf schießen musst, um dessen gegenwärtige, rechtswidrigen Angriff zu beenden (müssen = es gibt keine andere, ebenso verlässliche, aber für den Angreifer schonendere Möglichkeit), dann darfst du das. Da ist das deutsche Strafrecht erstaunlich großzügig.
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Es gibt eine ganze Reihe von erlaubnisfreien Waffen.Zitat von VincentLaMort Beitrag anzeigen... An sonnten hast Du kein anrecht auf Waffen.
Schreckschuss, Hieb- und Stichwaffen, Pfeil und Bogen, Armbrust, etc. pp.
Armbrüste darf man sogar ohne Weiteres in der Öffentlichkeit führen. Pfeil und Bogen sind nicht mal als Waffen im Sinne des WaffG definiert (Macheten übrigens auch nicht).
Im Großen und Ganzen vollkommen richtig.Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigenIm Notwehrrecht gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Wenn du jemandem den Arm abhacken oder in den Kopf schießen musst, um dessen gegenwärtige, rechtswidrigen Angriff zu beenden (müssen = es gibt keine andere, ebenso verlässliche, aber für den Angreifer schonendere Möglichkeit), dann darfst du das. Da ist das deutsche Strafrecht erstaunlich großzügig.
Du wirst dem Richter halt nur erklären müssen, warum es ein Schuß ins Bein nicht auch getan hätte.
Außerdem: Einen Arm hackt man nicht so leicht ab. Haut, Muskeln, Sehnen, Knochen, da kommt man mit einer üblichen "Machete" (in Deutschland wird das ja wohl auch eher eine Hippe oder Knipp sein) nie und nimmer durch. So zerbrechlich ist der menschliche Körper nicht.
Zum markierten Teil: man muss das sanftere Mittel nicht wählen, wenn man dadurch das eigene Risiko erhöht.
Es gibt im Notwehrrecht nicht die geringste Verhältnismäßigkeitsprüfung.Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigenZumindest bei der Notwehrregerlung weiß ich von der Verhältnismäßigkeit.
Die Verhältnismäßigkeit wird nur im Rahmen des unmittelbaren Zwanges geprüft (bezüglich behördlichen Handelns).
Eine Notwehrhandlung muss erforderlich sein.
Sie ist erforderlich, wenn sie geeignet ist den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden.
Bei mehreren gleich wirksamen Mitteln ist das mildere zu wählen, WENN sich der Verteidiger dadurch nicht selbst einem höheren Risiko aussetzt.
Und generell gilt im deutschen Recht: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!"
Außer bei Kindern und "Geisteskranken" gilt dies uneingeschränkt.
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So weit ich es verstanden habe, muss die Verhältnismässigkeit dann gewahrt werden, wenn es um andere Rechtsgüter als Leben und Gesundheit geht.Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
Es gibt im Notwehrrecht nicht die geringste Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Die Verhältnismäßigkeit wird nur im Rahmen des unmittelbaren Zwanges geprüft (bezüglich behördlichen Handelns).
Sprich: Man dar auch Gewalt anwenden um sein Hab und Gut zu Verteidigen, muss es in diesem Fall aber mit moderaten Mitteln tun (z.B. nicht auf einen Obstdieb schiessen, auch wenn man sonst nichts tun kann).
Man darf aber die Situation eskalieren lassen.
z.B. durch die Weigerung die Brieftasche herauszugeben.
Wenn der Angreifer dann gewalttätig wird, oder Gewalt androht, kann man sich mit allem was zur Verfügung steht, wehren.
Den markierten Teil verstehe ich nicht ganz.Und generell gilt im deutschen Recht: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!"
Außer bei Kindern und "Geisteskranken" gilt dies uneingeschränkt.
Darf ich mich gegen Minderjärige und Durchgeknallte nicht auf die selbe Art wehren wie gegen einen zurechnungsfähigen Erwachsenen?
Ich meine, die Bedrohung an sich ändert sich ja dadurch nicht grundsätzlich.
Und wie mache ich das in der Praxis? Muss ich vor einer Abwehrhandlung den Angreifer nach Alter und Geisteszustand fragen?
Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.
- Florance Ambrose
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