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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Im Endeffekt haben Frauen mindestens genausoviele Vorteile wie Männer. Da ich aber keine Lust habe hier nochmal alles zu schreiben könnt ihr das in meinen Beiträgen im verlinkten Forum lesen^^.
    Mein lieber Freund, als ein mehr als erfahrener Internetuser teile ich dir hiermit mit das die Verlinkung solcher Seiten hier nicht zwingend gerne gesehen werden. Da sie womöglich aktuell eine strafrechtliche Relevanz innerhalb von DE besitzt.

    Wer steckt hinter .....to?

    Wir sind ein loses Kollektiv von Internet-Aktivisten. Eine Interessengemeinschaft, keine Firma. Unser Ziel ist es, Druck auf die Lobby und Politik aufzubauen, um das Urheberrecht endgültig zu reformieren. Das Team besteht außerdem zum großen Teil aus den Moderatoren der ehemaligen Boerse.bz.

    Wir möchten uns ausdrücklich von den Vorfällen auf Boerse.bz distanzieren. Bis auf die ähnliche Domain und die alten Inhalte aus dem Backup haben wir nichts mit Boerse.bz gemeinsam. Bei uns wird es niemals Ländersperren geben.
    Dieses Board hat Filesharing Charakter und macht es den Nutzer problemlos möglich Softwarepiraterie zu betreiben oder sich einen Film illegal aus dem Internet herunterzuladen. Die Endung .to steht übrigens für das Land Tonga und besteht aus ca 176 Inseln und Atollen im Pazifik.

    kleiner Infolink was du hier überhaupt verlinkst - Herr Rechtsanwalt:
    Boerse.bz: Was droht den Downloadern? - SPIEGEL ONLINE



    Zuletzt geändert von Infinitas; 11.12.2015, 19:29.

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  • Knörf
    antwortet
    Im Endeffekt haben Frauen mindestens genausoviele Vorteile wie Männer. Da ich aber keine Lust habe hier nochmal alles zu schreiben könnt ihr das in meinen Beiträgen im verlinkten Forum lesen^^.
    Zuletzt geändert von Dax; 11.12.2015, 16:22. Grund: Link zu Seite mit potentiell illegalem Inhalt entfernt.

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    Du zählst hier allerdings eine einzige Kommune auf, gegen das Gesamtbild. Davon ab, sprach ich nicht von Leitungsfunktionen - bei denen ich angesichts der heutigen Lage eine solche Ansage sogar unterstützen kann - sondern von Einstellungen.

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  • Sunny
    antwortet
    Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
    Ausgleich von Benachteiligungen? Hast du dir mal die Männerquote im ö.D. angeschaut?

    Once more: Frauen bilden bereits die Mehrheit der Personalien im ö.D.
    Wenn überhaupt, müssten also Männer dazu ermutigt werden sich zu bewerben, oder siehst du das anders?
    Ich will dir hier nur mal zwei Absätze aus einem aktuellen Stellenangebot der Stadt Köln (Öffentlicher Dienst) kopieren.

    Zitat von Stadt Köln
    Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

    Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen und gebeten, sich zu bewerben.
    Ich denke, dass unterstreicht meine Aussage vom 07.12.2015 noch einmal, wonach Frauen vor allem in "Leitungsfunktionen" und "unterrepräsentierten Berufsbereichen" aufgefordert werden sich zu bewerben. Im oberen Absatz kann man erkennen, dass eine Gleichstellung gefördert wird und niemand diskriminiert werden soll und sich eben auch Männer angesprochen fühlen sollen, sich zu bewerben.

    Quelle: http://www.stadt-koeln.de/politik-un...er-stadt-koeln

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    Zitat von Sunny
    In beiden Fällen geht es um den Ausgleich von Benachteiligungen.
    Ausgleich von Benachteiligungen? Hast du dir mal die Männerquote im ö.D. angeschaut?

    Frauen sollten dadurch ermutigt werden sich zu bewerben.
    Once more: Frauen bilden bereits die Mehrheit der Personalien im ö.D.
    Wenn überhaupt, müssten also Männer dazu ermutigt werden sich zu bewerben, oder siehst du das anders?

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  • Sunny
    antwortet
    Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
    Sunny: Du möchtest jetzt nicht wirklich den Ausgleich von Benachteiligungen von Behinderten mit der Unterstützung von weiblichen Bewerbern gleichsetzen?
    In beiden Fällen geht es um den Ausgleich von Benachteiligungen.

    Davon ab, ist der Anteil der weiblichen Kommunalbeschäftigten deutschlandweit weit über fünfzig Prozent. Von daher ist diese Vorschrift eher eine Zementierung des Status quo, oder etwa nicht?
    Der Absatz in Stellenausschreibungen "Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt" oder andere Formulierung kommt nicht nur bei der Besetzung von öffentlichen Stellen vor, sondern bei vielen "Frauenuntypischen" Berufen oder bei Berufen, die im höheren Management angesiedelt sind. Frauen sollten dadurch ermutigt werden sich zu bewerben. Ob dies im Endeffekt dazu führt, dass sie auch genommen werden oder ob es sich nur um Floskeln habdelt, sei jetzt mal dahingestellt.

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    Sunny: Du möchtest jetzt nicht wirklich den Ausgleich von Benachteiligungen von Behinderten mit der Unterstützung von weiblichen Bewerbern gleichsetzen?

    Davon ab, ist der Anteil der weiblichen Kommunalbeschäftigten deutschlandweit weit über fünfzig Prozent. Von daher ist diese Vorschrift eher eine Zementierung des Status quo, oder etwa nicht?

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  • Sunny
    antwortet
    Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
    Im öffentlichen Dienst gibt es einen Passus, der bei einer Überzahl an Männern in einer Kommune die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation vorschreibt. Dieser Passus fehlt auf der Gegenseite. Natürlich ist das ein Verstoß gegen das AGG, aber er existiert trotzdem und wird auch nicht als nichtig behandelt.
    Es gibt bei einigen Stellenausschreibungen ebenfalls Passus die besagen, dass schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Schwerbehindertengesetz. Man geht als Grundsatz davon aus, dass schwerbehinderte Personen im täglichen Leben benachteiligt werden. Eine Bevorzugung durch den Passus "schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt" existiert damit nicht, denn es soll ein Ausgleich geschaffen werden. Somit verstößt dieses Gesetz und die damit verbundenden Folgen nicht gegen das AGG. Dies kann man auch auf den Passus "Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt" anwenden, da die Annahme besteht, dass Frauen beim Bewerbungsprozess oft benachteiligt werden.

    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    [...] von der Gleichstellungsbeuaftragten, die so selbstverständlich immer weiblich ist, dass der Plan einer Uni, einen Mann auf den Posten zu setzen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nach sich zog, ganz zu schweigen.
    Es hat sich gezeigt, dass die weiblichen Mitarbeiterbelange von männlichen Gleichstellungsbauftragten nicht immer ausreichend Genüge getragen wurden. Dies kann man natürlich nicht verallgemeinern. Was ich persönlich fraglich finde, ist die Praxis, dass ausschließlich weibliche Angestellte DIE Gleichstellungsbeauftragte wählen dürfen!

    Auch unterscheiden Tarifverträge nicht nach Geschlecht.
    Nicht alle Branchen haben Tarifverträge. Tarifverträge regeln ua. Gehälter allerdings nur bis zu einer gewissen Stufe. Führungsebenen befinden sich meist im Bereich der außertariflichen Regelungen und werden über Verhandlungen "eingruppiert", wie dies in der freien Wirtschaft gang und gäbe ist. Bei Gehaltsverhandlungen schneiden Männer grds. besser ab als Frauen und erhalten damit ein höheres Gehalt.

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
    Im öffentlichen Dienst gibt es einen Passus, der bei einer Überzahl an Männern in einer Kommune die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation vorschreibt. Dieser Passus fehlt auf der Gegenseite. Natürlich ist das ein Verstoß gegen das AGG, aber er existiert trotzdem und wird auch nicht als nichtig behandelt.
    Ja, das scheint doch gar nicht so einfach.
    Es gibt widersprüchliche EuGH-Urteile.

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    Zitat von newman
    Eine rein geschlechtsspezifische Quote würde gegen das AGG verstoßen und wäre nichtig.
    Im öffentlichen Dienst gibt es einen Passus, der bei einer Überzahl an Männern in einer Kommune die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation vorschreibt. Dieser Passus fehlt auf der Gegenseite. Natürlich ist das ein Verstoß gegen das AGG, aber er existiert trotzdem und wird auch nicht als nichtig behandelt.

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  • newman
    antwortet
    Dass prozentual mehr Mütter als Väter eine Auszeit nehmen ist auch nicht verwerflich, solange die Entscheidung in Freiheit getroffen wurde.

    Das treffende Wort hierfür ist auch nicht Diskriminierung sondern Selbstselektion. Da hier kein Dritter zwischen Mann und Frau unterscheidet sondern Mann und Frau für sich unterschiedliche Entscheidungen treffen.

    Ich sehe hier zwei Hauptgründe, die beide nichts mit Diskriminierung zu tun haben

    1. Ökonomische Gründe
    Mann verdient mehr. Und das nicht auf Grund von Diskriminierung sondern auf Grund der weiblichen Partnerwahl. So könnte dahinter etwas so banales liegen wie ein Altersunterschied. Und weil viele Frauen nicht unter ihr eigenes Bildungsniveau heiraten.

    2. Emotionale Gründe
    Eine Frau entwickelt zu dem Baby, das 9 Monate in ihr heranwächst, eine ganz andere Bindung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Versprechen wie "Ich komm gleich nach dem Mutterschutz wieder" oft nur bis zur Geburt Bestand haben.
    Ich will da gar nicht mit Biologie, Evolution oder Psychologie kommen. Ich denke außer ein paar weltfremden Geisteswissenschaftlern in ihrem Elfenbeinturm leuchtet das jedem ein.


    Verwerflich und noch weit mehr als nur Diskriminierung wäre es wenn die Entscheidung unter Zwang getroffen würde.
    Ich denke das dürfte heute aber nur noch eine kleine Minderheit betreffen. Die meisten Frauen in Deutschland dürften heute Beziehungen führen, in denen sie sich von ihrem Partner nicht zwingen lassen etwas gegen ihren Willen zu tun.


    PS Ich spreche von der relativen Verteilung der Auszeit zwischen Mann und Frau. Insgesamt gibt es einen Trend früh wieder in Teilzeit zurückzukommen. Der dürfte Unterschiede abmildern,
    Zuletzt geändert von newman; 04.12.2015, 18:16.

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  • AChristoteles
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Besser wäre gleich eine anonyme Bewerbung (ohne Namen, Bilder, Geburtsdatum, usw, nur die Erfahrungen auflisten), wie es in vielen Ländern schon üblich ist. Das würde zumindest bis es um die engere Auswahl geht für eine gewisse Gleichheit sorgen. Das beträfe dann nicht nur die Geschlechter, sondern zB auch Leute mit ausländischen Namen.
    Um ganz ehrlich zu sein, weiß ich nicht, was das ändern soll. Haben denn die Erfahrungen in UK und USA irgendwas diesbezüglich gezeigt?

    Da ich in Personaleinstellungen in meinem Bereich (Lagertätigkeit) mit einbezogen bin, kann ich mal so sagen, dass für "die engere Auswahl" sowieso eher erstmal Sachen wie der Lebenslauf, die berufliche Erfahrung und die Arbeitszeugnisse wichtig sind. Hinzu kommt dass die Gestaltung/Aufmachung einer Bewerbung ziemlich viel über die Person verrät (insbesondere Gründlichkeit und Engagement).

    Das Optische und das Geburtsdatum spielt (zumindest für meinen Zuständigkeitsbereich) keine bis eine sehr geringe Rolle. Da ist es dann eher an meinen Kollegen und mir abzuschätzen, ob die physischen Voraussetzungen für die Arbeit passen. Es sei angemerkt, dass wir bei Frauen keine Vorbehalte haben und da sehr individuell vorgehen.

    Und was den Namen betrifft... man kann natürlich nie ausschließen, dass der ein oder andere Personaleinsteller eine eher rassistisch gefärbte Ader hat oder etwas gegen Frauen hat (habe ich auch schon erlebt, wenn auch nicht bei meiner jetzigen Firma), aber idR ist auch das irrelevant. Relevanter ist da schon eher ob die betreffende Person einen Aufenthaltstitel hat und man sich mit dem Menschen einigermaßen in Deutsch verständigen kann.

    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Eine Quote ist allerdings keine gute Lösung, da es unnötige Bürokratie für sehr heterogene Arbeitsmärkte kreiert.
    Volle Zustimmung. Ein Job sollte immer die dafür beste Wahl erhalten. Ob das die 24jährige Sandra, der 30jährige Peter oder der 48jährige Yusuf sollte keine Rolle spielen und auch nicht bewertet werden.

    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Wesentlich wirksamer ist die Kombination gute Ausbildung + Wille. Bei der Ausbildung sind Frauen inzwischen gleichwertig oder besser aufgestellt. Am Willen scheitert es oft. Frau müsste beteit sein für ihre Karriere die Familie ebenso nach hinten zu schieben wie männliche Karrieristen es i.d.R. tun und/oder sich einen männlichen Partner suchen, der lieber Familie als Karriere den Vorzug gibt.
    Ich denke das trifft es ziemlich gut. Ich habe das Gefühl, dass rein von der Arbeitsqualität betrachtet, Frauen wenig bis keine Vorbehalte gegenüber einem Mann gemacht werden (von unverbesserlichen Chauvinisten mal abgesehen). Ein gutes Beispiel ist ja auch unsere Bundeskanzlerin. Man kann ja von Frau Merkel halten was man will, aber eine geschlechtsspezifische Kritik habe ich weder in meinem Umfeld noch allgemein in Presse, Funk und Fernsehen über sie erlebt. Dito Ursula von der Leyen, Claudia Roth, Renate Künast etc.

    Es ist wirklich eher so, dass die alten Rollenbilder eher noch drin sind, wenn es um eine Familienplanung geht. Abgesehen von der Tatsache dass meist das jeweilige Einkommen eine wichtige Rolle spielt, ist mir in meinem Bekanntenkreis stark aufgefallen, dass auch bei etwa gleichem Verdienst meist die Frau sich für die Auszeit entscheidet... und das auch nicht bereut.

    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Familie und Karriere halte ich nur bis zu einer gewissen Hierarchieebene für 100%ig vereinbar. Spätestens um leitender Angestellter zu werden, für den das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, dürfte es auf eine Priorisierung hinauslaufen.
    Wir haben ein weibliches Vorstandsmitglied. Bei ihr hat der Mann die Elternzeit genommen. Elternzeit ist vor dem Gesetz geschlechtsneutral...also eine Frage des Wollens (der Absprachen zwischen Vater und Mutter) und damit nicht politisch lenkbaren (ohne Freiheitsrechte zu beschneiden). Ja, Elternzeit, zumindest ohne Teilzeitbeschäftigung, schadet vermutlich der Karriere im Vergleich zum Sammeln von je 3 weiteren Jahren Berufserfahrung. Aber die Entscheidung wer Elternzeit nimmt wird nirgends festgelegt , das kann jede Familie in voller Freiheit für sich ausdiskutieren.
    Gut formuliert und auf den Punkt gebracht. Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.
    Zuletzt geändert von AChristoteles; 04.12.2015, 09:38.

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  • newman
    antwortet
    Eine rein geschlechtsspezifische Quote würde gegen das AGG verstoßen und wäre nichtig.

    Die Quotenregelung zum Aufsichtsrat ist keine Frauenquote. Der Wortlaut besagt min. 30% Frauen und min. 30% Männer.

    Eine Quote ist allerdings keine gute Lösung, da es unnötige Bürokratie für sehr heterogene Arbeitsmärkte kreiert.

    Wesentlich wirksamer ist die Kombination gute Ausbildung + Wille. Bei der Ausbildung sind Frauen inzwischen gleichwertig oder besser aufgestellt. Am Willen scheitert es oft. Frau müsste beteit sein für ihre Karriere die Familie ebenso nach hinten zu schieben wie männliche Karrieristen es i.d.R. tun und/oder sich einen männlichen Partner suchen, der lieber Familie als Karriere den Vorzug gibt.

    Familie und Karriere halte ich nur bis zu einer gewissen Hierarchieebene für 100%ig vereinbar. Spätestens um leitender Angestellter zu werden, für den das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, dürfte es auf eine Priorisierung hinauslaufen. Wir haben ein weibliches Vorstandsmitglied. Bei ihr hat der Mann die Elternzeit genommen. Elternzeit ist vor dem Gesetz geschlechtsneutral...also eine Frage des Wollens (der Absprachen zwischen Vater und Mutter) und damit nicht politisch lenkbaren (ohne Freiheitsrechte zu beschneiden). Ja, Elternzeit, zumindes ohne Teilzeitbeschäftigung, schadet vermutlich der Karriere im Vergleich zum Sammeln von je 3 weiteren Jahren Berufserfahrung. Aber die Entscheidung wer Elternzeit nimmt wird nirgends festgelegt , das kann jede Familie in voller Freiheit für sich ausdiskutieren.

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  • xanrof
    antwortet
    Quoten können eine kurzzeitige Massnahme sein, wenn es eine offensichtliche Diskrepanz zur (idealen) Gleichverteilung gibt. Da sollte das M/W-Verhältnis aber schon sehr weit von 1:1 entfernt sein.

    Daher stehe ich allgemeinen Quoten skeptisch gegenüber. Weil dann irgendwann die Forderung kommt, die Quote umzudrehen, weil das Pendel zu sehr in eine Richtung ausgeschlagen hat.

    Besser wäre gleich eine anonyme Bewerbung (ohne Namen, Bilder, Geburtsdatum, usw, nur die Erfahrungen auflisten), wie es in vielen Ländern schon üblich ist. Das würde zumindest bis es um die engere Auswahl geht für eine gewisse Gleichheit sorgen. Das beträfe dann nicht nur die Geschlechter, sondern zB auch Leute mit ausländischen Namen.

    Das ist natürlich kein Allheilmittel, und je spezialisierter die ausgeschriebene Stelle ist, desto mehr kennt sich die Szene, und die Personaler wissen vielleicht trotzdem, wer sich bewirbt. Aber in der Masse des mittleren Arbeitsmarktes würde das etwas bewirken (imho, basierend auf den Erfahrungen zB in USA und UK)

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  • Seether
    antwortet
    Das ist derselbe Zufall, der deine plötzliche Verwendung von Smilies im Austausch mit meiner Person ursächlich begründet. Nachtrag: Ich kann auch zufällig "extrovertiert" mit "kommunikativ" und "introvertiert" mit "abweisend" verknüpfen.
    Oder jede andere Kombination wählen, die mir passt. Purer Zufall. Verstehst du? :-)

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