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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

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    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

    Hallo auch wenn ich hier meistens nur mitlese. Es gibt zur Zeit eine geplante Änderung am WaffG die in der Erläuterung auch auf den Fantasy-SF Bereich wirkt.



    Begründung Seite 19 unter Anscheins-Kriegswaffen

    ich zitiere mal:

    .....Anscheins-Kriegswaffen brauchen keine getreuen Nachahmungen realer aktueller
    oder früherer vollautomatischer Kriegswaffenmodelle oder ihrer zivilen Weiterentwicklung
    sein. Es kommt auf das Gesamterscheinungsbild an, wobei Aussehen und
    Größe bedeutsam sind. Bei diesem Erscheinungsbild ist nicht auf die Sicht eines
    Waffenkenners mit seinen besonderen Kenntnissen und Erfahrungen abzustellen
    (BVerwG, NVwZ-RR 1998, S. 559 f.). Dabei sind an die Entsprechung von Original
    und Imitat nicht dieselben hohen Anforderungen zu stellen wie beim Begriff der getreuen
    Nachahmung in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1, 2. Anstrich,
    Nr. 2, 2. Anstrich und Nr. 3, 2. Anstrich der bisherigen Fassung. Wie der Ausdruck
    „von Vollautomaten“ (im Plural) deutlich macht, ist der martialische Look das Ausschlaggebende.
    Daher werden auch Fantasy-Kriegswaffen erfasst, wie sie als Fanartikel zu einschlägigen Filmen (z.B. „Krieg der Sterne“) produziert werden, wenn sie
    nicht eindeutig als Spielzeug zu identifizieren sind.....

    Praktisch bedeutet dies ein Verbot aller Waffen auf Events die einer Waffe auch nur im Ansatz ähnlich sehen.
    Zuletzt geändert von ente; 28.11.2007, 11:00.

    #2
    Hast du die 64 Seiten komplett gelesen? Falls dem so ist, wäre eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte echt nett, da ich persönlich grad keine Zeit hab mich da durch zu arbeiten

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      #3
      Der für uns wohl wichtigste Punkt ist das Anscheinskriegswaffen (und die meisten Waffen in SF-Filmen basieren auf echten Waffen, d.h. sehen auch so aus). Wohl gekauft und Zuhause auch aufbewahrt werden, aber ansonsten nicht mehr geführt werden dürfen. Das heisst nur noch der Transport in einem geschlossenen Behältniss ausserhalb der eigenen Wände wäre zulässig.

      Ansonsten jede Menge neue Vorschriften und Kosten. Taser sollen verboten werden. Klarstellungen zur gelben WBK und zu Vereinswaffenbesitzkarten.

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        #4
        Zitat von ente Beitrag anzeigen
        Der für uns wohl wichtigste Punkt ist das Anscheinskriegswaffen (und die meisten Waffen in SF-Filmen basieren auf echten Waffen, d.h. sehen auch so aus). Wohl gekauft und Zuhause auch aufbewahrt werden, aber ansonsten nicht mehr geführt werden dürfen. Das heisst nur noch der Transport in einem geschlossenen Behältniss ausserhalb der eigenen Wände wäre zulässig.

        Ansonsten jede Menge neue Vorschriften und Kosten. Taser sollen verboten werden. Klarstellungen zur gelben WBK und zu Vereinswaffenbesitzkarten.
        Nach den relativ jüngsten Ereignissen, was Taser angeht (getaserter Student), finde ich es richtig, dass diese Dinger verboten werden, denn man kann bei entsprechender Einstellung auch Menschen damit betäuben, bzw. so stark lähmen, dass man sie auch für einen Raubüberfall nehmen kann oder Ähnlichem. Ich finde, das Waffengesetz kann nicht scharf genug sein. Es darf hier niemals so werden wie in den USA, wo es wirklich außer Kontrolle geraten ist.

        Dabei fällt mir ein, ich hab ein Schweizer Taschenmesser dabei, immer in meinem Rucksack. Das Teil gilt eigentlich auch als Waffe, oder?! Aber darauf kann und will ich nicht verzichten...Ist das eigentlich noch erlaubt, so ein Messer mit sich zu führen?!

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          #5
          Da muss ich Picard vollkommen zustimmen. Wozu muss man Waffen (vor allem Anscheinskriegwaffen) mit sich herumtragen? Waffen sind für nichts gut als jemanden umzubringen. Also ist es bessern wenn sie keiner mitführen darf. Besser wäre es noch wenn sie keiner besitzen dürfte.

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            #6
            Problem ist, dass nicht nur das Führen in der Öffentlichkeit verboten werden soll (Da wäre ich 100% dafür!), sondern das Führen allgemein - Events wie Airsoft-Veranstaltungen oder einfaches Zielschießen je nach Auslegung mit eingeschlossen. Zumindest wenn es der Entwurf ist den ich kenne, denn in dem den ich kenne ist von "Führen" die Rede, was nicht gleichbedeutend mit Führen in der Öffentlichkeit ist.

            Gibt ne Riesen-Diskussion über die gelplante Waffengesetzänderung im Airsoft-Bereich, und ich mach mir auch sorgen, bald hunderte von Euros förmlich in die Tonne kloppen zu dürfen. Ich hoffe der Entwurf kommt so nicht 100%ig durch - wäre ein schrecklicher Tiefschlag im Bereich Fantasy, LARP und Airsoft.

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              #7
              Das neue Gesetz ist wieder voll für den Arsch, weil weiter hinten bei den Ausnahmen für die Anscheinskriegswaffen die Faustfeuerwaffen ausgenommen sind. Das Trageverbot bezieht sich nur auf MP's und Sturmgewehre etc. Pistolen und Revolver sind explizit ausgenommen. Aber genau das ist das Problem, das über 95% der Straftaten mit Faustfeuerwaffenimitaten begangen werden. Wenn die Polizei zu Banküberfällen, Raubüberfällen oder Geiselnahmen kommt, dann fuchtelt da keiner mit nem G3-Imitat oder nem Uzi-Imitat rum sondern es sind überwiegend Pistolen und Revolver, und die sind weiterhin erlaubt.

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                #8
                @Picard.

                ich kenne das genaue Gesetz in Deutschland nicht, aber in der Schweiz gilt bei Klingenwaffen ab einer Klingenlänge von 30 cm oder Messern mit einer Säge ein Tragverbot.
                Verboten sind alle Klingenwaffen mit zweischneidiger Klinge und einhändig bedienbare Klapp und Springmesser mit einer Klingenlänge über 5 cm.
                Ein Taschenmesser, oder ein Pfadimesser ist da noch allemal erlaubt.

                ich gehe mal davon aus, dass es in Deutschland ähnlich aussieht.
                Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                - Florance Ambrose

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                  #9
                  Praktisch bedeutet dies ein Verbot aller Waffen auf Events die einer Waffe auch nur im Ansatz ähnlich sehen.
                  Ist das nicht sowieso auf den meisten Events der Fall? Ich erinnere mich eigentlich öfters gelesen zu haben, dass man Waffen jeglicher Art nicht mitbringen soll.

                  Das Führungsverbot gilt auch für Kostümwettbewerbe etc. nicht, solange die nicht in der Öffentlichkeit auf der Fußgängerzone stattfinden(Und selbst da geht es wenn es für Film oder Theater ist).
                  Es geht ja hier nur um ein Führungsverbot(= Öffentlichkeit) und das ist längst überfällig.

                  Ich kann meine freien Waffen gottseidank auch nicht führen, muss mich damit aber trotzdem nicht im Schrank einschliessen. Überbewerte das also nicht.


                  Wozu muss man Waffen (vor allem Anscheinskriegwaffen) mit sich herumtragen? Waffen sind für nichts gut als jemanden umzubringen. Also ist es bessern wenn sie keiner mitführen darf. Besser wäre es noch wenn sie keiner besitzen dürfte.
                  1. Das Herumtragen von Anscheinswaffen ist durch jüngste Gesetzesänderungen erst möglich geworden. Man hatte den Paragraph, der Anscheinswaffen verbot, zwar gestrichen. Es fielen aber alle solche Waffen in einem oder anderen Falle unter das Waffengesetz. Nur Als dann Geschossspielzeug mit einer Energie von weniger als 0,5j zu Spielzeug erklärt wurde, gab es die Möglichkeit rechtlich erst.
                  Abgesehen von Replika und Teilesätzen, die aber nur relativ selten sind und daher für die Polizei keine große Rolle gespielt haben.

                  2. Man kann damit auch auf Zielscheiben schiessen und Wild erlegen.
                  3. Wenn keiner Waffen besitzen darf, werden auch nur Kriminelle Waffen haben. Meinst du die Mafia interessiert es, dass ihre vollautomatischen, unregistrierten Waffen grade illegal sind? Wer morden geht, wird sich um so kleine Gesetzesverstöße nicht scheren.
                  Eine Erinnerung ihres Atlantisbeauftragten:
                  Antiker,Galaxie,Hive

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                    #10
                    Führungsverbot(= Öffentlichkeit)
                    Nein, eben nicht. Das kann man auslegen wie man will - Öffentlichkeit ist nichtmal 100% sicher definiert, aber wenn sie gar nicht erst erwähnt wird, kann jegliches Führen verboten werden, ob auf befriedetem Grunstrück oder nicht.

                    Das Herumtragen von Anscheinswaffen ist durch jüngste Gesetzesänderungen erst möglich geworden. Man hatte den Paragraph, der Anscheinswaffen verbot, zwar gestrichen. Es fielen aber alle solche Waffen in einem oder anderen Falle unter das Waffengesetz. Nur Als dann Geschossspielzeug mit einer Energie von weniger als 0,5j zu Spielzeug erklärt wurde, gab es die Möglichkeit rechtlich erst.
                    Nein, das war eine Rechtliche Grauzone aufgrund des BKA-Feststellungbescheids. Eigentlich galt die 0,08 Joule Regelung, allerdings hat das BKA einen Feststellungsbescheid herausgebracht, der diese Grenze anheben sollte. Dieser Bescheid ist nur gültig, weil nicht rechtzeitig Einspruch gegen ihn eingelegt wurde, es gibt kein Gesetz dass die 0,5 Joule-Regel kennt.

                    Optimal wäre:
                    Komplettes Führungsverbot in der Öffentlichkeit, solange kein entsprechender Waffenschein vorhanden, allerdings Bestätigung des BKA-Bescheids.

                    Wozu muss man Waffen (vor allem Anscheinskriegwaffen) mit sich herumtragen?
                    Sport. Allerdings unterstütze ich ein Verbot in der Öffentlichkeit, der Sport soll auf befriedetem Grund ausgeführt werden, wie überall sonst auch. Ein "Führungsverbot" kann je nach Auslegung als Todesurteil für den Sport gesehen werden, als auch hunderte Jugendliche Kriminalisieren, die ihre 0,5 Joule Airsoft-Waffen nicht drosseln lassen, sowie Erwachsene die sie nicht für viel Geld <F>'en und auf Semi umbauen lassen, oder gleich vernichten.

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                      #11
                      Dieser Bescheid ist nur gültig, weil nicht rechtzeitig Einspruch gegen ihn eingelegt wurde, es gibt kein Gesetz dass die 0,5 Joule-Regel kennt.
                      Richtig, aber Spielzeuge fielen nicht unter freie Waffen und konnten damit geführt werden. Das geht mit F im Fünfeck nicht.

                      Nein, eben nicht. Das kann man auslegen wie man will - Öffentlichkeit ist nichtmal 100% sicher definiert, aber wenn sie gar nicht erst erwähnt wird, kann jegliches Führen verboten werden, ob auf befriedetem Grunstrück oder nicht.
                      Führen ist erstmal Führen. Solange du nicht schiesst, sieht die Situation für kostümiertes Volk gut aus.

                      Das Waffengesetz sagt dazu in § 12
                      (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
                      1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder
                      befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis
                      umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

                      2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort
                      befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten
                      Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
                      Komplettes Führungsverbot in der Öffentlichkeit, solange kein entsprechender Waffenschein vorhanden, allerdings Bestätigung des BKA-Bescheids.
                      Quatsch Waffenschein. Ich kenne keinen einzigen logischen Grund warum jemand eine Airsoftwaffe führen wollte. Viel eher sollten die endlich seperat behandelt werden und innerhalb vom üblichen Energieniveau auch Vollauto erlaubt werden. Dann fallen auch mal die Handelsbarrieren.
                      Eine Erinnerung ihres Atlantisbeauftragten:
                      Antiker,Galaxie,Hive

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                        #12
                        Quatsch Waffenschein. Ich kenne keinen einzigen logischen Grund warum jemand eine Airsoftwaffe führen wollte. Viel eher sollten die endlich seperat behandelt werden und innerhalb vom üblichen Energieniveau auch Vollauto erlaubt werden. Dann fallen auch mal die Handelsbarrieren.
                        Mit dem Waffenschein meinte ich nicht ASG's, sondern "Anscheinwaffen" allgemein, also Schreckschusspistolen etc, die ja auch im Moment afaik einen kleinen Waffenschein erfordern, um's konkreter auszudrücken. Hat mit Kriegswaffen oder ASG's nix zu tun, Missverständnis

                        Ansonsten stimme ich zu, wir sollten es so handhaben wie andere Länder auch. Befriedetes Gelände sollte pflicht sein, Airsoftwaffe nicht ge-F-t(, hoffentlich) und solche Sinnlosen Gesetze wie Automatik-Verbot (was fürn unterschied macht das?) oder Lampen-Verbot (In Insiderforen würde man mich jetzt schlagen, aber ehrlich, wie macht eine Lampe eine ASG gefährlich?) weg.

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                          #13
                          Das Lampenverbot bezieht sich auch am ehesten auf die Spezialisten, die an ihre Air Soft Guns echte Laser dranschraubten, als eben diese LAM Module. (Laser Aiming Module). Hab selbst ne Socom MK 23 Softair. Allerdings nur eine Spring, also mit FEder. Und eigentlich gehört ein LAM Modul dazu. Aber das ist viel zu gefährlich. Vor allem wenn manche Idioten die Teile dann auf die Augen richten. Da könnte ich so einem jedesmal wieder eins in die Kauleiste geben.

                          Wenn ich damit für Kostümwettbewerbe auf Cons gehe, lasse ich die Mun zuhause und die Knifte trage ich auch nur im Bereich des Wettbewerbs, ansonsten ruht sie vor sich hin in ihrer Box.

                          Larp Waffen, in Form von Schwertern (Schaumstoffwaffen, keine Schaukampfwaffen) sind davon ja wohl nicht betroffen, oder?
                          Noir. Das ist ein Name.
                          Ein Schicksal aus alten Zeiten.
                          Zwei Mädchen die den Tod beeinflussen.
                          Ihre dunklen Hände beschützen den friedlichen Schlaf des Neugeborenen.

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                            #14
                            Alle Airsoft-Waffen sind mehr oder weniger "Spring", abgesehen von Gas-Waffen. Der Unterschied ist nur ob die Feder manuell oder elektrisch betrieben wird Aber egal.

                            Klar, irgendwer kann immer Schwachsinn machen, aber man könnte ja gleich sämtliche Lichtquellen verbieten wenn jemand mal nen Laser missbraucht. Das kommt afaik aus dem Jagdbereich, wegen Wild verschrecken und so. Naja, egal, so wichtig ist das nicht.

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                              #15
                              Mit spring bezeichne ich alle Soft Airs, die eben Manuell gespannt werden müssen.

                              Meine ist da keine Ausnahme.

                              Elektrische oder gar Luftdruckgetriebene kämen mir nicht ins haus. Schon allein wegen meiner Nichte. Ich hab die Waffe zwar im Schrank unter VErschluss, aber ich bin manchmal den ganzen Tag nicht da, und ich weiss das sie nicht die Kraft hat das Ding zu spannen. Bei ner El. oder luftgetriebenen hätte ich wirklich grosse Sorgen.
                              Noir. Das ist ein Name.
                              Ein Schicksal aus alten Zeiten.
                              Zwei Mädchen die den Tod beeinflussen.
                              Ihre dunklen Hände beschützen den friedlichen Schlaf des Neugeborenen.

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