Zitat von [OTG]Marauder
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Keine Ankündigung bisher.
Wie soll man sich vor einem Vergewaltigungsvorwurf schützen?
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Das Urteil wurde nachher sicher aufgehoben. Aus einem einfachen Grund: Doppelte Strafe ist verfassungswidrig. Nach der Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs hätte er nicht neu wegen Vergewaltigung angeklagt werden dürfen, da der zugrundeliegende Tatbestand derselbe war (Gleiche Person, gleicher Zeitpunkt, gleicher Ort). Sonst wäre das ein Verstoß gegen den Ne bis in Idem Grundsatz.
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Nöö..der Vergewaltigungsvorwurf war eine ganz anderenPeron ,anderen Alters und nicht, hier in Europa,die "Beweislage" war ganz ähnlich der wie jetzt bei Kachelmann (also keine wirkliche) nur fand das gericht halt ,das einer der der "Kinder "poppt" ach fähig ist frauen zu vergewaltigen..Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenDas Urteil wurde nachher sicher aufgehoben. Aus einem einfachen Grund: Doppelte Strafe ist verfassungswidrig. Nach der Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs hätte er nicht neu wegen Vergewaltigung angeklagt werden dürfen, da der zugrundeliegende Tatbestand derselbe war (Gleiche Person, gleicher Zeitpunkt, gleicher Ort). Sonst wäre das ein Verstoß gegen den Ne bis in Idem Grundsatz.
das dann hinterher rauskam,das derjenige gar nicht wissen konnte,das ers da mit ner "minderjährigen" treibt,hat dann die urteilsbegründung doch ein bsichen "absurd" erscheinen lassen...>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Danke. Ich dachte, es sei derselbe Fall gewesen. So ist es klar. Abwandlung von "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht" eben. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum ein Pädophiler eine erwachsene Frau vergewaltigen sollte. Pädophilie ist ja gerade dadurch charakterisiert, dass die Betroffenen ja nicht auf erwachsene Geschlechtspartner aus sind, sondern auf Kinder. Und da die Sexualneigung sich auch nicht ändern lässt (so bedauerlich das im Falle Pädophilie auch ist) wäre das wohl eher sogar ein Fall für begründete Zweifel.Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigenNöö..der Vergewaltigungsvorwurf war eine ganz anderenPeron ,anderen Alters und nicht, hier in Europa,die "Beweislage" war ganz ähnlich der wie jetzt bei Kachelmann (also keine wirkliche) nur fand das gericht halt ,das einer der der "Kinder "poppt" ach fähig ist frauen zu vergewaltigen..
das dann hinterher rauskam,das derjenige gar nicht wissen konnte,das ers da mit ner "minderjährigen" treibt,hat dann die urteilsbegründung doch ein bsichen "absurd" erscheinen lassen..
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*vielleicht sollte man Wahrheitsdrogen benutzen um rauszufinden was wirklich geschehen ist.....
*nicht ganz ernst zu nehmen,dennoch eine interessante Methode...vom CIA und KGB (jetzt FSB) getestet und für gut empfunden"Eines Tages wird alles gut sein, das ist unsere Hoffnung. Heute ist alles in Ordnung, das ist unsere Illusion." Voltaire
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Die Wirksamkeit solcher Substanzen wird gemeinhin überschätzt. Vor allem wäre das ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Egal, wem von beiden man es verabreicht.Zitat von kosmoaffe Beitrag anzeigen*vielleicht sollte man Wahrheitsdrogen benutzen um rauszufinden was wirklich geschehen ist.....
*nicht ganz ernst zu nehmen,dennoch eine interessante Methode...vom CIA und KGB (jetzt FSB) getestet und für gut empfunden
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Gegen den Vorwurf selbst kann sich niemand schützen. Jede(r) kann ja immer alles behaupten. Die Kachelmann-Medienshow fand ich wirklich widerlich. Da stürzen sich diese Medienhetzer wie eine Horde Ratten auf einen und stellen ihn an den Pranger. Fand ich ganz schön ätzend."Der Überwachungsstaat der Zukunft findet dich!"
www.alexander-merow.de.tl
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Dazu muß der Täter pädophil sein, aber nicht jeder Täter ist pädophil nur weil er sich an Kindern und Teenagern vergreift.Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenAllerdings stellt sich mir die Frage, warum ein Pädophiler eine erwachsene Frau vergewaltigen sollte. Pädophilie ist ja gerade dadurch charakterisiert, dass die Betroffenen ja nicht auf erwachsene Geschlechtspartner aus sind, sondern auf Kinder.
Bei Sexualstraftaten geht es meis um Macht, Sexualität ist zweitrangig. Ein Grund mit, warum chemische Kastrationen oder auch echte Kastrationen nicht zwangsläufig funktionieren.
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Ich würde es hier begrüßen, wenn die Medien bei hohen Strafdrohungen ein Berichtsverbot über nicht abgeschlossene Fälle bekommen würden. Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, gehört der Fall nicht in die Medien, egal wie prominent oder unbekannt ein Verdächtiger ist.Zitat von Alexandermerow Beitrag anzeigenGegen den Vorwurf selbst kann sich niemand schützen. Jede(r) kann ja immer alles behaupten. Die Kachelmann-Medienshow fand ich wirklich widerlich. Da stürzen sich diese Medienhetzer wie eine Horde Ratten auf einen und stellen ihn an den Pranger. Fand ich ganz schön ätzend.
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