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Uni vernichtet Zeugnis - darf die das?

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    Uni vernichtet Zeugnis - darf die das?

    Ich habe unlängst von der Uni Passau mein Abitur-Zeugnis zurück verlangt, das ich bei der Bewerbung 2010 eingereicht habe. Heute kommt ein Brief zurück, dass alle Bewerbungsunterlagen bereits vernichtet wurden.

    Das finde ich doch ein wenig seltsam. Ein Abiturzeugnis ist ja nicht irgendein Wisch sondern ein Dokument. Dürfen die das nach nur zwei Jahren schon schreddern?

    #2
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Ich habe unlängst von der Uni Passau mein Abitur-Zeugnis zurück verlangt, das ich bei der Bewerbung 2010 eingereicht habe. Heute kommt ein Brief zurück, dass alle Bewerbungsunterlagen bereits vernichtet wurden.

    Das finde ich doch ein wenig seltsam. Ein Abiturzeugnis ist ja nicht irgendein Wisch sondern ein Dokument. Dürfen die das nach nur zwei Jahren schon schreddern?
    So seltsam finde ich das gar nicht. Was sollen die, die ganze Zeit mit deinen Unterlagen anfangen?! Alles was über dich bekannt ist, wird im Computer gespeichert, demnach kann ich mir das schon vorstellen.

    Und dein Abiturzeugnis ist natürlich ein Dokument, allerdings ist es eine "beglaubigte Kopie" die du hingeschickt hast und nicht das Original.

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      #3
      Zitat von Rock_Bottom Beitrag anzeigen
      Und dein Abiturzeugnis ist natürlich ein Dokument, allerdings ist es eine "beglaubigte Kopie" die du hingeschickt hast und nicht das Original.
      Woher willst du das Wissen? Wenn er schreibt, dass es das Abiturzeugniss war, wird es das auch gewesen sein.
      Allerdings würde ich nie ein Original für eine Bewerbung nutzen, dass viele die Unterlagen vernichten ist nun mal so, ich wüsste auch keinen Grund, warum sie dass nicht tun dürfen sollten. Viele schicken die Unterlagen aber Glücklicherweise wieder zurück.
      Ich glaube Unterlagen müssen nach einer gewissen Zeit sogar vernichtet bzw. gelöscht werden.
      "Gestern war es noch Science-fiction, heute eine Tatsache, und morgen schon ist es veraltet."
      (Otto Oskar Binder)

      "The greatest lesson in life is to know that even fools are right sometimes." (Sir Winston Churchill)

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        #4
        Die Unterlagen müssen zurückgeschickt oder vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden, Bundesdatenschutzgesetz. Ich glaube, die Frist ist eineinhalb oder zwei Jahre.

        Du hast doch hoffentlich kein Original dahin geschickt.

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          #5
          Also ich habe hier noch ein Originalexemplar zu Hause. Dann muss es wohl doch eine beglaubigte Kopie gewesen sein. Puh, und ich dachte schon...

          Ne, dann ist gut. Beglaubigte Kopien kann man ja bei Bedarf neue anfordern.

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            #6
            Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
            Die Unterlagen müssen zurückgeschickt oder vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden, Bundesdatenschutzgesetz. Ich glaube, die Frist ist eineinhalb oder zwei Jahre.
            Laut diesem Link:
            Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Themen - Bewerbungsunterlagen
            sind es sogar nur 2 Monate nach der Entscheidung. Allerdings müssen sie nicht, sondern dürfen nur höchstens solange aufbewahrt werden.
            "Gestern war es noch Science-fiction, heute eine Tatsache, und morgen schon ist es veraltet."
            (Otto Oskar Binder)

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              #7
              Na dann nochmal Glück gehabt. Originale schickt man ja auch wirklich nie wohin, selbst wenns wo geschrieben stehen sollte. Denn wenns abhanden kommt oder weggeworfen wird, hast du die Ar*-Karte.

              Bei Schul-Unterlagen ist die Frist aber wenigstens länger, das wird alles nach 10 Jahren vernichtet. Da kann man dann vorher nen Termin machen und sich seine Sachen abholen. (Ich habs blöderweise immer verpasst. Zumindest meine Prüfungsunterlagen hätten mich mal interessiert. )
              Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                #8
                Ich würde mal sagen, nein, die dürfen das nicht:

                Urkundenunterdrückung ? Wikipedia

                Bei einer Kopie geht das aber demnach offenbar i.O. auch wenn es u.U. ärgerlich ist, weil eine beglaubigte Kopie Geld kosten kann.
                können wir nicht?

                macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                  #9
                  Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                  Ich würde mal sagen, nein, die dürfen das nicht:

                  Urkundenunterdrückung ? Wikipedia

                  Bei einer Kopie geht das aber demnach offenbar i.O. auch wenn es u.U. ärgerlich ist, weil eine beglaubigte Kopie Geld kosten kann.
                  Du hast da ein kleines Problem: Du müsstest der Uni nachweisen das sie dies absichtlich machen um dir einen Nachteil zuzufügen. Und das wird schwierig.
                  Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                    #10
                    Zitat von Lord Yu Beitrag anzeigen
                    Woher willst du das Wissen?
                    Weil niemand so viele "Originale" besitzt, dass man die einfach verschenken kann. Spätestens nachdem der Threadautor sein Original gefunden hat, wurde ihm klar, was ich schon wusste. Es war nur ein beglaubigtes Zeugnis. Alles andere wäre.... unteriridisch doof...auch von der Uni...
                    Zuletzt geändert von Rock_Bottom; 26.05.2012, 00:07.

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                      #11
                      Laut diesem Link:
                      Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Themen - Bewerbungsunterlagen
                      sind es sogar nur 2 Monate nach der Entscheidung. Allerdings müssen sie nicht, sondern dürfen nur höchstens solange aufbewahrt werden.
                      Tja, hier liegt genau der Hase im Pfeffer. Zum Einen sind die Unterlagen nach spätestens 2 Monaten zu vernichten und zum Anderen handelt es sich bei den Bewerbungsunterlagen immer noch um das Eigentum vom Einsender.

                      Wie so oft ein Widerspruch in sich - wobei das sehr einfach zu regeln ist:
                      einfach die Unterlagen zurücksenden und nicht vernichten. Dann umschiffe ich das Ganze sehr elegant.
                      Gregory DeLouise
                      kommandierender Offizier der USS HORUS, NCC-90810
                      --------------------------------------------------------------
                      "Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid." - Albert Einstein

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                        #12
                        Zitat von DeLouise Beitrag anzeigen
                        Tja, hier liegt genau der Hase im Pfeffer. Zum Einen sind die Unterlagen nach spätestens 2 Monaten zu vernichten und zum Anderen handelt es sich bei den Bewerbungsunterlagen immer noch um das Eigentum vom Einsender.

                        Wie so oft ein Widerspruch in sich - wobei das sehr einfach zu regeln ist:
                        einfach die Unterlagen zurücksenden und nicht vernichten. Dann umschiffe ich das Ganze sehr elegant.
                        Das kannst du machen wenn du das Geld dafür hast. Aber welche Uni kann das schon von sich behaupten?

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                          #13
                          Ich hab mal gehört, Bewerbungsunterlagen würden gerade des Geldes wegen oft zurückgeschickt, weil die Abfallkosten höher wären als das Porto...
                          Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                            #14
                            Das kannst du machen wenn du das Geld dafür hast. Aber welche Uni kann das schon von sich behaupten?
                            Und? Was ändert die Finanzschwäche der Universitäten an der rechtlichen Tatsache, dass die Unterlagen, die zugehörige Mappe etc. das Eigentum des Einsenders ist?
                            Gregory DeLouise
                            kommandierender Offizier der USS HORUS, NCC-90810
                            --------------------------------------------------------------
                            "Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid." - Albert Einstein

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                              #15
                              Zitat von DeLouise Beitrag anzeigen
                              Und? Was ändert die Finanzschwäche der Universitäten an der rechtlichen Tatsache, dass die Unterlagen, die zugehörige Mappe etc. das Eigentum des Einsenders ist?
                              Nichts!
                              Sorry hab das unklug zitiert, bezog mich nur auf den zweiten Absatz.

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