Zitat von T`Pau
Beitrag anzeigen
Das sind kirchenrechtliche Bestimmungen. Das Papstwahlrecht ist sehr alt und natürlich brauchte es früher mehr Zeit, bis alle Kardinäle über den Tod des Papstes informiert werden konnten und sie brauchten auch eine Weile, bis sie in Rom waren. Daher die Frist von zwei Wochen.





– letztlich wird. Ich könnte mir vorstellen, dass er schnell in Vergessenheit geraten wird, auch hier in Deutschland. So prägend für die Deutschen war seine Amtszeit ja auch wieder nicht, zumindest inhaltlich. So jedenfalls mein Eindruck.



Kommentar