Behinderung in Bewerbung angeben? - SciFi-Forum

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Behinderung in Bewerbung angeben?

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    #31
    Um was für eine Behinderung geht es denn eigentlich? Wenn 50 % rauskommt, muss es schon was heftiges sein.

    Eine Sehschwäche oder eine leichte Taubheit bringen keine 50 % ein.

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      #32
      In meinem Fall kommen mehrere Sachen zusammen, die allerdings kummulativ wechselwirken.

      Im Übrigen: Ein Arbeitgeber erfährt automatisch von der Schwerbehinderung seiner Mitarbeiter, sobald diese den schwerbehinderten Freibetrag beantragt haben.
      Das stimmt nicht, das Finanzamt bekommt die Informationen, da der Pauschbetrag dort zur Anwendung kommt. Falls bei mir die SB-Feststellung getroffen wird, habe ich zwei Wahlmöglichkeiten:

      Entweder wird der Pauschbetrag auf die 12 Monate eines Jahres verteilt (d.h. monatliche Steuervergünstigungen) oder ich bekomme am Ende eines Kalenderjahres den entsprechenden Betrag zurückgezahlt.

      Ich persönlich würde ggf. meinen Arbeitgeber über meine SB informieren, aber eben erst nach der Bewerbung, falls das rechtlich zulässig ist.

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        #33
        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
        Wenn 50 % rauskommt, muss es schon was heftiges sein.

        Eine Sehschwäche oder eine leichte Taubheit bringen keine 50 % ein.
        Und woher willst du das wissen?
        Was wäre den deiner Meinung nach heftig genug für 50% oder gar 100%?

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          #34
          @Bethany Rhade: Definiere bitte "was heftiges".

          Wenn man mehrere "kleiere Einzelsachen" hat, die jeweils eine Wechselwirkung haben, können die einen durchaus auf einen GdB von >=50% bringen.

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            #35
            Wie ich darauf komme? Weil ich genug SB kenne. Mit 3 heftigen Sachen (wovon 2 tödlich enden können) gerade mal 50 % SB. Bei einer anderen Sache (hätte alles tödlich enden können) gerade mal 60 %. Jemand mit Krebs im mittleren Stadium auch gerade mal 60 %.

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              #36
              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Wie ich darauf komme? Weil ich genug SB kenne. Mit 3 heftigen Sachen (wovon 2 tödlich enden können) gerade mal 50 % SB. Bei einer anderen Sache (hätte alles tödlich enden können) gerade mal 60 %. Jemand mit Krebs im mittleren Stadium auch gerade mal 60 %.
              Ich finde die Frage trotzdem deplatziert. Der TE hätte das angegeben, wenn er es angeben wollte.

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                #37
                Na ja, damit man die Frage, ob man es dem AG unbedingt mitteilen muss, muss man wissen, ob es Berufsrelevant ist.

                Ich würde es angeben, wenn ein Ausweis besteht, weil Verschweigen (irgendwann kommts raus) schon mal das Vertrauensverhältnis zerstört.

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                  #38
                  Dummerweise richtet sich der GdB nicht nach tödlichkeit einer Krankheit, sondern eher nach Dingen wie Erwerbsfähigkeit o.ä.

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                    #39
                    Nach Schwere der Krankheit und wie es mit anderen Sachen zusammenpasst. Aber nur 50 % zu kriegen nach 3 Herzinfarkten, mit stark eingeschränkter Herz- und Lungenfähigkeit und noch ein paar Sachen, ist schon deftig.

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                      #40
                      Der GdB richtet sich danach inwieweit das, was der betreffende hat, sich einschränkend auf die Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, auswirkt.

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                        #41
                        Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                        Der GdB richtet sich danach inwieweit das, was der betreffende hat, sich einschränkend auf die Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, auswirkt.
                        Na dann viel Spaß bei der Sichtweise.

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                          #42
                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Na dann viel Spaß bei der Sichtweise.
                          Diesen Satz verstehe ich nicht. Was bitte meinst Du damit?

                          Kommentar


                            #43
                            Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                            Das stimmt nicht, das Finanzamt bekommt die Informationen, da der Pauschbetrag dort zur Anwendung kommt.
                            Blöderweise kommt es zwischen dem Finanzamt und den Arbeitgebern in Deutschland zu Datenabgleichen. Wie beim Kinderfreibetrag steht dann auch beim Schwerbehinderten-Pauschbetrag eine "1", anstelle einer "0".

                            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                            Na dann viel Spaß bei der Sichtweise.
                            Es geht beim Schwerbehindertengesetz SGB IX und angrenzenden Gesetzen nicht um Sichtweisen, sondern um Gesetzesregelungen.
                            ____________________

                            Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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                              #44
                              Tja und die werden immer strenger und immer mehr gebogen. Um 50 % zu kriegen, muss man echt viel haben und dann auch hart drum kämpfen, damit man das auch kriegt.

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                                #45
                                Komisch, als ich letztes Jahr meinen befristeten Ausweis (GdB 70) verlängern ließ, bekamm ich einen unbefristeten zurück mit GdB 100, ohne Kampf und ich habe nicht "echt viel"

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