Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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    Richtig. Das "Führen" ist das "griffbereite mit-sich-tragen im öffentlichen Raum" (sprich: außerhalb von Privatgrundstücken).[/QUOTE]

    Das ist aber im Waffenrecht auch genau geregelt. Ich darf auch nicht auf meinem Grundstück eine Waffe führen.
    Ich muss diese "vor dem Zugriff sicher" bis zum Aufbewahrungsort transportieren.
    Dabei müssen Waffe und Munition zugriffssicher, getrennt transportiert werden.

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Und? Eine Waffe muss nicht "geladen unter dem Bettkasten" liegen um sie in einer Notwehrsituation einzusetzen.
    Also doch: Schlüssel raus Tresor (sofern ich drankomme ) auf, Munition aus Extraschließfach raus, beides zusammengeführt. Da Waffe und Munition laut Waffengesetz getrennt gelagert werden müssen. Und das unter Stress. Da kommt die Frage: "Haben Sie das trainiert und warum?"

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    Möglich dass diese Frage gestellt wird. Auch möglich, dass der StA den Sachverhalt prüft, feststellt dass der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war und das entsprechende Ermittlungsverfahren einstellt.
    Eine Antwortmöglichkeit wäre: "Weil ich Waffe und Munition vorschriftsmäßig neben meinem Bett aufbewahre."
    Na wenn der Tresor neben das Bett passt! Da wäre immer noch der Umstand des "unauffälligen Aufstellens" auf den die ausstellende Behörde großen Wert legt.
    Eine ausführliche Begehung Deiner Privaträume wäre das "kleinste" Übel.
    Wobei ein Legalwaffenbesitzer die Unverletzlichkeit seiner Wohnung /Grundstück schon per Definition abgegeben hat.


    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    Wieso?
    Der evtl. vorliegende waffenrechtliche Verstoß ist gesondert von der Notwehrsituation zu betrachten. Und selbst dann kann der waffenrechtliche Verstoß aufgrund der Notwehrbestimmungen von StGB, OWiG und BGB wegfallen und durch die Notwehrsituation gerechtfertigt sein.
    Du meinst im Ernst eine illegale Waffe plus Munition geht dann spurlos an Dir vorbei? Das ist lächerlich. Das riecht nach Haftstrafe.


    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    Meine Dienstwaffe lagert in meiner Wohnung in einem kleinen Waffenschließfach. Es entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und ermöglicht das getrennte Lagern von Waffe und Munition (in jeweils eigenen verschließbaren Fächern).
    Und als Polizist bin ich noch nichteinmal an die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften gebunden (§ 55 WaffG befreit mich von diesem). Ich muss meine Waffe nur in zwei verschiedenen verschließbaren Behältnissen lagern (da reichen zwei Geldkassetten).
    Das mit den Geldkassetten lass mal keinen hören, da gibt es einen Standard auch Widerstandsklasse genannt. Das du Deine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen kannst wundert mich, das ist in Berlin nicht mehr möglich!

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    In einer Notwehrsituation ist es - für die Rechtmäßigkeit der Notwehrhandlung - vollkommen belanglos ob die Waffe legal ist oder nicht. An der Notwehrlage ändert sich dadurch nichts.Ansonsten: wenn man nicht an die Waffe drankommt kann man sie auch nicht benutzen, das ist klar.
    Was schon richtig ist - keine Frage. Aber bei Illegal - ab in den Bau !,und wer weiß was ein geschickter Anwalt da noch für Zeug draus macht. Illegal ist also unter keinen Umständen eine Option. Und dann noch Eines! - auf eine unbewegliche Scheibe "Löchle stanzen" oder Verteidigungsschießen (wobei das letztere illegal ist ) unter Stress sind zwei völlig andere Dinge.

    mfg

    Prix
    Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

    Kommentar


      Zitat von Prix Beitrag anzeigen
      Da Waffe und Munition laut Waffengesetz getrennt gelagert werden müssen.
      Nicht zwingend, in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder höher dürfen sie gemischt gelagert werden. Und solche gibt es auch in nachttischgerechter Größe.


      Zitat von Prix Beitrag anzeigen
      Da wäre immer noch der Umstand des "unauffälligen Aufstellens" auf den die ausstellende Behörde großen Wert legt.
      Auf welcher Rechtsgrundlage?

      Kommentar


        Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
        Nicht zwingend, in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder höher dürfen sie gemischt gelagert werden. Und solche gibt es auch in nachttischgerechter Größe
        Auf welcher Rechtsgrundlage?
        Waffen und Munition zwar zusammen in einem Tresor, aber voneinander getrennt.
        In einem extra abschließbaren Fach.

        Der ausstellenden Behörde, sonst bekommst du keinen Eintrag. Die stellen sich einfach "zickig" an. Rechtsgrundlage hin oder her, dann bekommst du eben keine Waffenbesitzkarte oder dir wird einfach Unzuverlässigkeit unterstellt mit dem Ergebnis entweder machst du was die wollen oder der Schein ist in Gefahr.

        mfg

        Prix
        Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

        Kommentar


          Zitat von Prix Beitrag anzeigen
          Zitat von Baal´sebub Nicht zwingend, in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder höher dürfen sie gemischt gelagert werden. Und solche gibt es auch in nachttischgerechter Größe
          Waffen und Munition zwar zusammen in einem Tresor, aber voneinander getrennt.
          In einem extra abschließbaren Fach.
          @Prix: Nope, Baal'sebub hat Recht.

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ID: 4273009
          (LKA BW., 2009)

          .

          Kommentar


            Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
            @Prix: Nope, Baal'sebub hat Recht.
            Ich glaube das (Unter-) Thema ist ausgereizt.
            Es wird jetzt so speziell, dass ich für meinen Teil eine letzte Antwort einstellen werde. Das heißt nicht : "Ich kneife!"

            Nur noch ein paar (klitzekleine) Dinge .

            1. Das entschiedene Wort heißt: Empfehlung! (Das Waffenrecht ist (leider) Ländersache)
            2. Die Empfehlung kommt aus Baden-Württemberg
            (wenn eine "Empfehlung" Beachtung fand, kam diese meist aus NRW, was (traurige) Erfahrung sagt)
            3. Die Empfehlung ist von 2009!
            4. Da die Behörden (Landauf-landab) frei in Ihrer Entscheidung ist, kann! - muss sich aber nicht an die Empfehlung halten.

            Es wäre für ALLE endlich Zeit ein einheitliches bundesweites Waffenrecht zu haben.
            Denn es gibt bis zum heutigen Tage zwar ein Gesetz aber keine (so weit ich weiß)
            verbindlichen Durchführungsbestimmungen.

            So, das war es von meiner Seite.

            mfg

            Prix
            Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

            Kommentar


              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
              Das ist aber im Waffenrecht auch genau geregelt. Ich darf auch nicht auf meinem Grundstück eine Waffe führen.
              Ich muss diese "vor dem Zugriff sicher" bis zum Aufbewahrungsort transportieren.
              Dabei müssen Waffe und Munition zugriffssicher, getrennt transportiert werden.
              Auf Privatgrund darf jeder Legalwaffenbesitzer seine Waffen führen. Es ist nicht verboten.
              Lediglich der Zugriff durch Unbefugte muss dabei ausgeschlossen werden.

              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
              Also doch: Schlüssel raus Tresor (sofern ich drankomme ) auf, Munition aus Extraschließfach raus, beides zusammengeführt. Da Waffe und Munition laut Waffengesetz getrennt gelagert werden müssen. Und das unter Stress. Da kommt die Frage: "Haben Sie das trainiert und warum?"
              Ist das trainieren der Waffenhandhabung (inklusive schnelles Laden) verboten? - Nein!


              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
              Na wenn der Tresor neben das Bett passt! Da wäre immer noch der Umstand des "unauffälligen Aufstellens" auf den die ausstellende Behörde großen Wert legt.
              Eine ausführliche Begehung Deiner Privaträume wäre das "kleinste" Übel.
              Wobei ein Legalwaffenbesitzer die Unverletzlichkeit seiner Wohnung /Grundstück schon per Definition abgegeben hat.
              Es gibt keine Regelung, die ein "unauffälliges" Aufstellen eines Waffenschrankes/Waffentresors vorsieht.


              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
              Du meinst im Ernst eine illegale Waffe plus Munition geht dann spurlos an Dir vorbei? Das ist lächerlich. Das riecht nach Haftstrafe.
              Beispiel eines illegalen Schusswaffenbesitzes der ungestraft durchgehen würde:
              Du bist in der Stadt unterwegs. Du siehst, wie ein Polizist angeschossen wird. Der Polizist verliert seine Dienstwaffe. Du hebst die Dienstwaffe auf und erschießt den Täter der gerade der Polizisten "erledigen" will.
              - dein Schusswaffengebrauch ist durch Nothilfe gerechtfertigt
              - dein illegaler Schusswaffenbesitz ist durch Nothilfe gerechtfertigt


              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
              Das mit den Geldkassetten lass mal keinen hören, da gibt es einen Standard auch Widerstandsklasse genannt. Das du Deine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen kannst wundert mich, das ist in Berlin nicht mehr möglich!
              Meine Geschäftsanweisung über Fausfeuerwaffen sagt inhaltlich folgendes:
              - die Dienstwaffe befindet sich in der tatsächlichen Gewalt ("Besitz") des Polizeibeamten
              - die Dienstwaffe darf auch Privat geführt werden. Beim privaten Führen der Dienstwaffe ist diese verdeckt zu tragen.
              - bei der Aufbewahrung außerhalb von Dienststellen sind Dienstwaffe und Munition in zwei verschiedenen verschließbaren Behältnissen aufzubewahren.
              - die Waffe muss in folgenden Fällen auf der Dienststelle hinterlegt werden:
              - Krankheit über 3 Tage Abwesenheit
              - in der Zeit des Jahresurlaubs


              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
              Was schon richtig ist - keine Frage. Aber bei Illegal - ab in den Bau !,und wer weiß was ein geschickter Anwalt da noch für Zeug draus macht. Illegal ist also unter keinen Umständen eine Option.
              1. Für illegalen Waffenbesitz geht man nicht zwangsweise in den Knast.
              2. Lieber mit einer illegalen Waffen ein Leben verteidigen als ohne eines verlieren.


              Zitat von Prix Beitrag anzeigen
              Und dann noch Eines! - auf eine unbewegliche Scheibe "Löchle stanzen" oder Verteidigungsschießen (wobei das letztere illegal ist ) unter Stress sind zwei völlig andere Dinge.
              Richtig. Deshalb ist es auch vollkommen realitätsfern von Zivilisten (auch Jägern) zu fordern in einer Notwehrsituation auf Arme oder Beine zu schießen und das mit deren Schießausbildung zu begründen.
              DAS wird nämlich nicht einmal von Polizisten gefordert. Und die lernen "Verteidigungsschießen".

              Kommentar


                Ich finde diese Thematik hoch interessant. Selber habe ich keine Feuerwaffen, war lediglich mal Mitglied im örtlichen Schützenverein, bei dem das Brauchtum, also Umzüge in Uniform, Fackelbau und Saufen wichtiger sind als Schießen. Geschossen wird dort mit Luftgewehr und gelegentlich auch Kleinkaliber.

                Nur interessehalber und studientechnisch habe ich mit Feuerwaffen zu tun. Also immer theoretisch.


                Eines muss ich aber ganz ehrlich sagen: Öfters wenn ich mit Leuten zu tun habe, die Feuerwaffen besonders geil finden und die auch selber Sportschießen machen, habe ich ein merkwürdiges Gefühl. Vielleicht liegts daran dass ich die "falschen" Leute kennenlerne. Aber manchmal verspüre ich eine gewisse Gewaltaffinität. Klingt jetzt provokant ich weiss. Nicht nett von mir. Aber ehrlich.

                Zurück zum Threadthema: Den Austausch-Schüler in der Garage hätte der Hausherr ja theoretisch auch mit nem Knüppel und Reizgas bearbeiten können. Auch wenn wir schon besprochen hatten dass auch ein Nubelholz tötlich sein kann, ist die Feuerwaffe in dem Fall ein sehr UN-mildes Mittel aus meiner Sicht.

                Klar, wenn man Todesangst hat sollte man schießen wenn man kann um sein Leben zu schützen.
                Und der Eindringling wurde vom Hausherrn vermutlich für bewaffnet und gefährlich gehalten.
                Dennoch: Mit Reizgas wäre er jetzt noch am leben und gleichzeitig hätte der Hausherr sein Ziel erreicht, nämlich einen fertig zu machen der ungefragt eindringt.

                Übrigens nochmal zum Thema Waffenfanatiker: Ich kaufe ja gelegentlich in nem Laden in dem es auch Waffen gibt.
                Da erzählte mir ein Verkäufer dass eine 9mm Waffe eigentlich viel zu schlapp sei um nen Einbrecher wirklich zu schädigen. Er würde dann lieber eine großkalibrige Pumpgun einsetzen.
                Sehr merkwürdige Einstellung!

                Kommentar


                  Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
                  Zurück zum Threadthema: Den Austausch-Schüler in der Garage hätte der Hausherr ja theoretisch auch mit nem Knüppel und Reizgas bearbeiten können. Auch wenn wir schon besprochen hatten dass auch ein Nubelholz tötlich sein kann, ist die Feuerwaffe in dem Fall ein sehr UN-mildes Mittel aus meiner Sicht.
                  Das "milde Mittel" in der Notwehr ist relativ. Es ergibt sich aus der ERFORDERLICHKEIT der Notwehrhandlung die GEEIGNET sein muss den Angriff zu beenden.
                  Und erst wenn man mehrere gleich GEEIGNETE Mittel hat muss das für den Angreifer mildeste Mittel gewählt werden - sofern sich der Verteidiger dadurch nicht einem größeren Risiko aussetzt.


                  Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
                  Klar, wenn man Todesangst hat sollte man schießen wenn man kann um sein Leben zu schützen.
                  Und der Eindringling wurde vom Hausherrn vermutlich für bewaffnet und gefährlich gehalten.
                  Dennoch: Mit Reizgas wäre er jetzt noch am leben und gleichzeitig hätte der Hausherr sein Ziel erreicht, nämlich einen fertig zu machen der ungefragt eindringt.
                  Die Wirkung von Reizgas wird allgemein überschätzt. Man kann nach Pfeffersprayeinsatz noch mehrere Minuten agieren. Je nach Schmerzresistenz und Willensstärke auch noch angreifen. Reizgase stoppen in den wenigsten Fällen einen Angreifer sofort. Und sie bergen ein erhöhtes Risiko des "Friendly-Fire" -> wenn man selbst in die Reizgaswolke gerät ist das "ungünstig".

                  Der Hausherr hätte möglicherweise den Einbrecher (was anderes war unser Austauschschüler nicht) anrufen können - d.h. ihn auffordern die Garage langsam mit erhobenen Händen zu verlassen. Hätte können.
                  Wir waren nicht dabei und vor allem kann man Menschen nicht "in den Kopf schauen". Gerichte und Anwälte haben "hinterher" alle Zeit der Welt einen Sachverhalt zu analysieren und "Handlungsalternativen" herauszuarbeiten. Die zugrunde liegende Handlung und dazugehörige Entscheidungsfindung spielt sich allerdings innerhalb von Sekundenbruchteilen ab.


                  Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
                  Übrigens nochmal zum Thema Waffenfanatiker: Ich kaufe ja gelegentlich in nem Laden in dem es auch Waffen gibt.
                  Da erzählte mir ein Verkäufer dass eine 9mm Waffe eigentlich viel zu schlapp sei um nen Einbrecher wirklich zu schädigen. Er würde dann lieber eine großkalibrige Pumpgun einsetzen.
                  Sehr merkwürdige Einstellung!
                  Prinzipiell hat der Verkäufer Recht. 9mm ist ein recht durchschlagskräftiges Kalliber. Das hat allerdings zur Folge, dass die Energieabgabe im Ziel verhältnismäßig gering ist.
                  Um einen "schnellen Erfolg" im Weichziel (Menschen sind "weich") zu haben verwendet man "besser" Munition mit verhältnismäßig geringer Durchschlagskraft die ihre ihre Energie maximal im Ziel abgibt und so auf dieses wirkt.

                  Das ist ja auch der Grund, weshalb die deutsche Polizei "Mannstoppmunition" angeschafft hat: die 9x19mm Vollmantelgeschosse durchschlugen oft ihr Ziel und verursachten so Kollateralschäden ("eine Kugel, 5 Verletzte).
                  Die neue Einsatzmunition gibt konstruktionsbedingt mehr Energie im Ziel ab und vermeidet so - ab einer bestimmten Eindringtiefe - Durchschüsse. "Mannstoppend" heißt dabei "stoppt im Mann (Ziel)" und nicht "stoppt den Mann (Ziel)".

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                    Interessant. Hab mal gehört die Polizeipistolen früher durchschlugen wenn das Projektil nicht auf Knochen traf locker mal 9 Körper und manche sogar noch mehr.
                    Ist schon viele Jahre her die Information.

                    Ein etwas durchgeknallter Dozent von mir erzählte mal er habe eine Pistole mit Kaliber 7,65 (wenn ich nicht irre). Da sagte ich: Die hat aber wenig Durchschlagskraft. Sagte er: Aber auch weniger Rückstoß.


                    In den Medien hieß es irgendwie der Schüler hätte wohl Getränke gesucht in der Garage. Schon komisch. Nur weil ein Tor offen steht heisst das nicht dass man reingehen kann.
                    So wie ich es auf den Filmaufnahmen gesehen habe, hat das Haus keinen Gartenzaun "nach Berliner Art". Die Amis stehen nicht so auf Zäune. Aber sie wissen sich zu verteidigen.
                    Und das muss halt wahrscheinlich jedem klar sein der sich in einem Land mit vielen Waffen in ein fremdes Gebäude schleicht.
                    Will seinen Tod auf keinen Fall rechtfertigen..... aber Du hast Recht in dem Sinne dass wir alle nicht dabei waren.

                    Kommentar


                      Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
                      Interessant. Hab mal gehört die Polizeipistolen früher durchschlugen wenn das Projektil nicht auf Knochen traf locker mal 9 Körper und manche sogar noch mehr.
                      Ist schon viele Jahre her die Information.
                      Jupp, dass kenn ich auch.


                      Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
                      In den Medien hieß es irgendwie der Schüler hätte wohl Getränke gesucht in der Garage. Schon komisch. Nur weil ein Tor offen steht heisst das nicht dass man reingehen kann.
                      So wie ich es auf den Filmaufnahmen gesehen habe, hat das Haus keinen Gartenzaun "nach Berliner Art". Die Amis stehen nicht so auf Zäune. Aber sie wissen sich zu verteidigen.
                      Und das muss halt wahrscheinlich jedem klar sein der sich in einem Land mit vielen Waffen in ein fremdes Gebäude schleicht.
                      Will seinen Tod auf keinen Fall rechtfertigen..... aber Du hast Recht in dem Sinne dass wir alle nicht dabei waren.
                      Dieses "Bier klauen aus Garagen" ist in der Gegend wohl so eine Art Mutprobe gewesen...

                      Kommentar


                        Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                        Der Hausherr hätte möglicherweise den Einbrecher (was anderes war unser Austauschschüler nicht) anrufen können - d.h. ihn auffordern die Garage langsam mit erhobenen Händen zu verlassen. Hätte können.
                        Wieso nur möglicherweise? Mir fällt da jetzt kein Hindernisgrund ein. Was denkst du hätte den Mörder davon abhalten können zu rufen?
                        Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

                        Wir waren nicht dabei und vor allem kann man Menschen nicht "in den Kopf schauen". Gerichte und Anwälte haben "hinterher" alle Zeit der Welt einen Sachverhalt zu analysieren und "Handlungsalternativen" herauszuarbeiten. Die zugrunde liegende Handlung und dazugehörige Entscheidungsfindung spielt sich allerdings innerhalb von Sekundenbruchteilen ab.
                        Wenn wir nicht dabei, gehe ich davon aus, dass du auch nicht dabei warst. Das heißt du weißt gar nicht ob der Mörder wirklich nur Sekundenbruchteile hatte sich zum Mord zu entscheiden. Diese Annahme halte ich für absurd. Der Junge wird sich sicherlich nicht nur Sekundenbruchteile im Raum aufgehalten haben. Selbstverständlich übertreibst du auch maßlos bei der Darstellung der Zeit der Justizbehörden. Die haben schon einen nicht unerheblichen Zeitdruck. Ein Polizist müsste das eigentlich wissen.

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                          Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                          Wieso nur möglicherweise? Mir fällt da jetzt kein Hindernisgrund ein. Was denkst du hätte den Mörder davon abhalten können zu rufen?
                          Ganz einfach: man muss - zumindest nach deutschem Recht - nicht in Kauf nehmen die eigenenVerteidigungsposition zu verschlechtern. Das Warnen eines "Gegners" verschlechtert die eigene Verteidigungsposition.


                          Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                          Wenn wir nicht dabei, gehe ich davon aus, dass du auch nicht dabei warst. Das heißt du weißt gar nicht ob der Mörder wirklich nur Sekundenbruchteile hatte sich zum Mord zu entscheiden. Diese Annahme halte ich für absurd. Der Junge wird sich sicherlich nicht nur Sekundenbruchteile im Raum aufgehalten haben. Selbstverständlich übertreibst du auch maßlos bei der Darstellung der Zeit der Justizbehörden. Die haben schon einen nicht unerheblichen Zeitdruck. Ein Polizist müsste das eigentlich wissen.
                          Dir ist vielleicht aufgefallen, dass nach der von dir zitierte Text hier nach dem ersten "und" allgemein gehalten ist, oder? Notwehrsituation und ihre Handlungen sind sekundenbruchteil Entscheidungen.

                          Wenn es Mord war, dann war es keine gerechtfertigte Notwehr. Aber das sollte dir klar sein. Auch braucht man für Mord "niedere" Beweggründe. Ich tendiere eher zu Todschlag.


                          Die Justiz braucht mitunter schon "ewig" um selbst einfache Sachverhalte vor Gericht zur Hauptverhandlung zu bringen. Erlebe ich regelmäßig, wenn Jahre nach dem Fertigen der Anzeige der Gerichtstermin mit Zeugenvorladen eintrudelt.
                          Zeitdruck hin oder her: die Justiz kann auch nicht zaubern und auch bei denen wurde massiv Personal eingespart.

                          Es gibt Fälle wie den Neptungbrunnen, wo das Verfahren gegen den Schützen nach wenigen Tagen eingestellt wurde. Es gibt aber auch Fälle, da dauert es 1 1/2 Jahre oder länger, bis ein Verfahren eingestellt wird (-> alles Notwehrfälle).
                          Mitunter liegt es auch daran, dass einige StA bei polizeiliche Schusswaffengebräuchen die verwaltungsrechtliche Grundalge (Polizeigesetze) zur Prüfung heranziehen. Was auch prinzipiell richtig ist. Nur: Notwehr prüft sich schneller und "Bundesrecht bricht Landesrecht". Nach "Polizeirecht" braucht man eigentlich nur zu prüfen, wenn keine Notwehr/-hilfe vorlag.

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                            Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                            - die Waffe muss in folgenden Fällen auf der Dienststelle hinterlegt werden:
                            - Krankheit über 3 Tage Abwesenheit
                            Das bedeutet also, du musst, wenn du länger krank bist, deine Dienstwaffe abliefern?

                            Musst du das persönlich tun? Theoretisch solltest ja nur du die Waffe besitzen dürfen. Was ist, wenn du einen Unfall hast und im Krankenhaus liegst oder aus sonstigen Gründen nicht dazu in der Lage, die Waffe persönlich abzuliefern?
                            Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                            endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
                            Klickt für Bananen!
                            Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

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                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Ganz einfach: man muss - zumindest nach deutschem Recht - nicht in Kauf nehmen die eigenenVerteidigungsposition zu verschlechtern. Das Warnen eines "Gegners" verschlechtert die eigene Verteidigungsposition.
                              Bin ich jetzt ganz falsch orientiert oder werden in Montana Tötungsdelikte nicht nach deutschem Recht verhandelt? Desweiteren beantwortet das meine Frage nicht. Dass man etwas nicht tun muss, ist kein Grund es nicht zu tun.
                              Ich muss auch mit meinen Hunden nicht Gassi gehen, ich lass sie trotzdem nicht ins Haus kacken.

                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Dir ist vielleicht aufgefallen, dass nach der von dir zitierte Text hier nach dem ersten "und" allgemein gehalten ist, oder? Notwehrsituation und ihre Handlungen sind sekundenbruchteil Entscheidungen.
                              Ich verstehe die Frage nicht. Die Aussage ist so absolut nicht richtig.
                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Wenn es Mord war, dann war es keine gerechtfertigte Notwehr. Aber das sollte dir klar sein. Auch braucht man für Mord "niedere" Beweggründe. Ich tendiere eher zu Todschlag.
                              Was soll der Konditionalsatz? Der Mörder wurde doch des Mordes verurteilt. Was soll ich da auf die Meinung eines deutschen Beamten geben?
                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

                              Die Justiz braucht mitunter schon "ewig" um selbst einfache Sachverhalte vor Gericht zur Hauptverhandlung zu bringen. Erlebe ich regelmäßig, wenn Jahre nach dem Fertigen der Anzeige der Gerichtstermin mit Zeugenvorladen eintrudelt.
                              Zeitdruck hin oder her: die Justiz kann auch nicht zaubern und auch bei denen wurde massiv Personal eingespart.
                              Was denn nun? Haben die jetzt massig Personal und können sich für alles ewig Zeit nehmen oder sind die unterbesetzt und arbeiten unter Zeitdruck?

                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Es gibt Fälle wie den Neptungbrunnen, wo das Verfahren gegen den Schützen nach wenigen Tagen eingestellt wurde. Es gibt aber auch Fälle, da dauert es 1 1/2 Jahre oder länger, bis ein Verfahren eingestellt wird (-> alles Notwehrfälle).
                              Ich finde es sehr schade, dass die Tötung am Neptunbrunnen nicht verhandelt wurde.
                              Das hat dem Ansehen der Polizei geschadet, so fern es Notwehr war.

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                              Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                              Das bedeutet also, du musst, wenn du länger krank bist, deine Dienstwaffe abliefern?

                              Musst du das persönlich tun? Theoretisch solltest ja nur du die Waffe besitzen dürfen. Was ist, wenn du einen Unfall hast und im Krankenhaus liegst oder aus sonstigen Gründen nicht dazu in der Lage, die Waffe persönlich abzuliefern?
                              Das sollte kein Problem sein, man muss doch die Waffe nicht mit heim nehmen. Mir fällt kein Grund ein, ne Waffe mit Heim zu nehmen ich lasse ja auch den Schul-PC in der Schule stehen.

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                                Ich könnte mir vorstellen dass ein Kollege vorbeikommt und die Waffe "sicher stellt".
                                Besonders wenn der Beamte im Krankenhaus gelandet ist, dann könnte ich mir denken dass dann sofort die Polizei zur Stelle ist um die Waffe sicher zu stellen, denn man kann sie ja schlecht in den Spint neben dem Krankenbett legen.

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