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Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren

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    #46
    @endar: Was ist denn mit den speziellen Personenakten, zB die Kriminalakte und die INPOL-Datenbank?. Letztere enthalten doch imho auch Einträge über eingestellte Ermittlungsverfahren?
    Eine Kriminalakte (KA) – auch Polizeiakte oder Krim-Akte genannt – ist eine personenorientierte Akte, die der Polizei zur Dokumentation dieser bestimmten Person dient. Sie dient hauptsächlich der Gefahrenabwehr (z. B. bei Zwangseinweisungen), aber auch dem Strafverfahren und der Eigensicherung (z. B. Hinweise auf Waffenbesitz).
    Hier wurde doch gerade der letzte Punkt ("Eigensicherung") in letzter Zeit in den Medien diskutiert, da in diesem Datenbanken u.U. auch Informationen zu früheren, auch eingestellten, Verfahren gespeichert wurden, die zur Eigensicherung von Beamten nicht zwingend notwendig wären.


    Die Berliner Polizei nutzt darüber hinaus weitere PHW, darunter “Auskunftssperre”, “Aufenthaltsverbot”, “BTM-Kontakt”, (...)
    Eine frühere Anfrage hatte ergeben, dass der Zuordnung eines PHW keine Verurteilung vorausgehen muss: Der Hinweis wird auch dann vergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden war.
    Auf Anfrage der Berliner Piratenfraktion hat der zuständige Innensenator Frank Henkel (CDU) Auskunft über die Verwendung sogenannter „personengebundenen Hinweise“ (PHW) erteilt. Demnach sind in der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL derzeit rund 152.000 Menschen als „BTM-Konsument“ (BTM=Betäubungsmittel) gekennzeichnet (INPOL ist das polizeiliche Informationssystem der deutschen Bundes- und Landespolizeien). Ein Viertel davon wurden […]
    Zuletzt geändert von xanrof; 12.02.2015, 22:10.
    .

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      #47
      Zitat von endar Beitrag anzeigen
      Da liegt vielleicht tatsächlich ein Missverständnis vor.

      Die Polizei und die Staatsanwaltschaft führen keine Akten zu Personen, sondern zu Vorgängen. z.B. eine Akte mit dem Aktenzeichen 2 Js 17/2015 "Brandstiftung am 15.2.2015 an dem und dem Gebäude".

      Wenn also 20 Personen der Brandstiftung angeklagt sind, findet sich alles in dieser Akte. Ich habe auch schon Gerichtsverfahren gegen 30 Personen bearbeitet, die sich auf 20 verschiedene Einzelakten aufteilten (Staatsanwaltschaftliche, Gerichtliche, Generalstaatsanwaltschaftliche etc.)

      Das andere mag sich auf das polizeiliche Führungszeugnis beziehen, die dann wiederum mit einer Art Kartei zu vergleichen ist. Rechtskräftige Verurteilungen finden sich ja im Führungszeugnis. Wenn jetzt nach X Jahren z.B. eine Verurteilungen wegen § XYZ aus dem Führungszeugnis gelöscht wird, bedeutet das aber nicht, dass der dazugehörige Aktenvorgang auch geschreddert wird. Der wird natürlich nicht geschreddert, sondern liegt in irgendwelchen Schränken.
      Mal ne ganz banale Frage: Müsste im Einklang mit dem Datenschutz nicht in der Vorgangsakte bei Einstellung des Verfahren der Name der Person, gegen die die Ermittlung eingestellt wurde, geschwärzt werden???
      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

      "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

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        #48
        Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
        Mal ne ganz banale Frage: Müsste im Einklang mit dem Datenschutz nicht in der Vorgangsakte bei Einstellung des Verfahren der Name der Person, gegen die die Ermittlung eingestellt wurde, geschwärzt werden???
        Datenschutz gehört zu den Grundrechten bzw. folgt diesen. Grund- und Menschenrechte (bzw. der erste Teil des GG) regeln das Verhältnis von Bürger und Staat, nicht das Verhältnis von einzelnen Bürgern untereinander. Das sind Schutzrechte gegen die Willkür des Staates. Wenn ein Kind ohne Erlaubnis die Post seiner Eltern öffnet und liest, ist das kein Verstoß gegen das Briefgeheimnis, denn das schützt die Eltern nur davor, dass der Staat bzw. seine Vertreter die Post lesen. Auch dieses Verfahren, was Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Biographen geführt hat, war ein zivilrechtliches. Ob das Zivilrecht die Post der Eltern vor neugierigen Kindern schützt, weiß ich nicht.

        Der Datenschutz regelt, wer unter welchen Umständen Einsicht in die Akten nehmen darf, d.h. wem welche Informationen wann zur Verfügung gestellt werden. Mehr nicht und das ist auch völlig ausreichend. Hier wird dann zwischen den Interessen des Einzelen und den Interessen der Allgemeinheit auf Information abgewogen, wie man z.B. bei der "Person der Zeitgeschichte" sehen kann. Dabei gab es immer Tendenzen, den Schutz des Einzelnen zu übertreiben (...der deutsche Diktator Adolf H. ...)

        Denn alles andere würde die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht nur mit unsinnger Arbeit belasten, sondern sogar massiv behindern.

        Ich bleibe mal bei der Brandstiftung. Wenn jetzt gegen Person A ermittelt wird und das Verfahren eingestellt wird und zwei Jahre später ein neuer Verdächtiger auftaucht und neue Ermittlungen angestellt werden, greift man natürlich praktischerweise auf die Ermittlungsergebnisse des ersten Verfahrens gegen A zurück. Wären diese Akten jetzt vernichtet oder in Teilen geschwärzt, müsste man völlig von neuem beginnen.
        Man würde dann irgendwann auf Person A als Zeugen kommen, ohne zu wissen, dass dieser bereits einmal angeklagt worden war. U.U. könnten sich bei Wechsel des Personal sogar Ermittlungen gegen Person A wiederholen.

        Staatliche Behörden müssen natürlich arbeitsfähig bleiben.

        @xanrof: Auch staatliche Behörden neigen zu Datensammelwut und auch da gibt es immer wieder Streitpunkte und es kommt auch immer wieder vor, dass BGH oder BVG die Löschung ganzer Datenbanken anordnen. Historisch gab es ja die "Rosa Listen", in denen die Polizei Schwule verzeichnet hat. Das scheint hier in dem netzpolitk Artikel etwas ähnliches zu sein.
        Das sind aber jetzt sehr spezielle Fragen, so genau kenne ich mich auch mit der Rechtspraxis in den einzelnen Ländern nicht aus.
        Zuletzt geändert von endar; 13.02.2015, 11:18.
        Republicans hate ducklings!

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          #49
          Tibo,

          ich finde es erstaunlich, wie du mir mit - als berliner Landesbeamten - mit NRW-Landesrecht kommst. Dir sollte klar sein, dass dieses außerhalb von NRW keinerlei Anwendung findet.


          Zu Vorgängen:

          Die Berliner Polizei verwendet als Arbeitssystem POLIKS (auf Bundesebene können von allen Polizeien Datenabfragen über INPOL gemacht werden.).
          Über POLIKS kann ich Personaldaten, Einwohnermeldedaten, Fahrzeugdaten usw. überprüfen.

          Schreibe ich jetzt einen Vorgang gegen Tibo bzgl. "blablablub" mit der Vorgangsnummer 150213-1415-237205 so wird dieser Vorgang im POLIKS-System unter dieser Nummer gespeichert. Und da bleibt er auch bis er gelöscht wird. Ob und wenn "ja" wann dieser Vorgang gelöscht wird weiß ich nicht. Das Interessiert mich auch nicht wirklich. Irgendwann werden aus dem Vorgang selbst alle Inhalte entfernt. D.h., wenn ich Tibo 2025 nochmal im POLIKS abfragen sollte werde ich die Vorgangsnummer sehen und auch den Grund (Titel) des Vorgangs. Wenn ich das Ding dann aufmache steht da dann wahrscheinlich nix mehr drin - außer leeren Seiten.


          @ xanrof

          Zu den PHWs (Personengebundenen Hinweisen): diese dienen tatsächlich nur den Steifenbeamten als Hinweis, wie eine Perosn einzuschätzen ist.
          Wenn da als PHW "Btm" steht, kann ich erstmal davon ausgehen, dass diese Person der Drogenszene angehört oder angehörte. Dass führt dazu dass ich, falls ich die Person durchsuchen sollte, vorsichtiger bin um nicht evtl. in Spritzen zu greifen.

          Hinweise wie "LiMO" oder "ReMo" (links/recht motovierter Straftäter) geben mir einen Hinweis auf seine politische Gesinnung und darauf, wie diese Person möglicherweise gegenüber der Polizei drauf ist.

          Andere Hinweise sind z.B. "Gewalttätig", "Bewaffnet", usw.

          Die Hinweise haben nichts mit Verurteilungen zu tun. Sie ergeben sich aus Sachverhalten bei denen die entsprechende Person polizeilich in Erscheinung getreten ist.
          Jemand der ständig an Schlägereien beteiligt ist kann - auch ohne Verurteilung - für uns Polizisten als gewalttätig gelten. Ebenso jemand der Widerstände leistet.
          Wenn jemand mal polizeilich mit Waffen in Erscheinung getreten ist wird auch der Hinweis "Bewaffnet" eingetragen. Einfahc um bei künftigen Kontakten die dann eingesetzten Beamten zu sensibilisieren, dass dieser Mensch evtl eine Waffe bei sich führt.

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            #50
            Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
            Tibo,

            ich finde es erstaunlich, wie du mir mit - als berliner Landesbeamten - mit NRW-Landesrecht kommst. Dir sollte klar sein, dass dieses außerhalb von NRW keinerlei Anwendung findet.


            Zu Vorgängen:

            Die Berliner Polizei verwendet als Arbeitssystem POLIKS (auf Bundesebene können von allen Polizeien Datenabfragen über INPOL gemacht werden.).
            Über POLIKS kann ich Personaldaten, Einwohnermeldedaten, Fahrzeugdaten usw. überprüfen.

            Schreibe ich jetzt einen Vorgang gegen Tibo bzgl. "blablablub" mit der Vorgangsnummer 150213-1415-237205 so wird dieser Vorgang im POLIKS-System unter dieser Nummer gespeichert. Und da bleibt er auch bis er gelöscht wird. Ob und wenn "ja" wann dieser Vorgang gelöscht wird weiß ich nicht. Das Interessiert mich auch nicht wirklich. Irgendwann werden aus dem Vorgang selbst alle Inhalte entfernt. D.h., wenn ich Tibo 2025 nochmal im POLIKS abfragen sollte werde ich die Vorgangsnummer sehen und auch den Grund (Titel) des Vorgangs. Wenn ich das Ding dann aufmache steht da dann wahrscheinlich nix mehr drin - außer leeren Seiten.
            Wie gesagt, ich verstehe unter St. Nimmerleinstag etwas anderes als du. Der Duden unterstützt übrigens mein Verständnis. Wenn du dich nur falsch ausgedrückt hast, lag ich mit meiner Kritik an deiner diesbezüglich Befähigung falsch. Das habe ich schon gesagt. Tut mir leid. Was willst du eigentlich noch.
            Was die unterschiedlichen Länder angeht: Wir haben kaum miteinander zu tun, ich wusste einfach nicht wo du Polizist bist. Ich kann auch nicht versprechen, dass ich es morgen noch weiß.

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              #51
              @ Tibo:

              Ich dachte ich hätte meinen Dienstherren (das Pleiteland) schonmal genannt: Macht nix.

              "St. Nimmerleinstag" ist für mich soviel wie "irgendwann oder nie".

              Ansonsten: wie gesagt, ich hab keine Ahnung von Löschfristen. Die sind mir aber auch relativ egal. Ich brauch dieses Wissen für meine Arbeit nicht. Da können sich Polizisten drum kümmern, die eine höhere Besoldungsstufe und weniger "Straßenerfahrung" haben als ich. Mir reichts Funkwagen zu fahren und den "spaßigen" Teil der Polizeiarbeit zu machen -> weniger Geld, mehr berufszufriedenheit.

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                #52
                Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                @ Tibo:

                Ich dachte ich hätte meinen Dienstherren (das Pleiteland) schonmal genannt: Macht nix.

                "St. Nimmerleinstag" ist für mich soviel wie "irgendwann oder nie".

                Ansonsten: wie gesagt, ich hab keine Ahnung von Löschfristen. Die sind mir aber auch relativ egal. Ich brauch dieses Wissen für meine Arbeit nicht. Da können sich Polizisten drum kümmern, die eine höhere Besoldungsstufe und weniger "Straßenerfahrung" haben als ich. Mir reichts Funkwagen zu fahren und den "spaßigen" Teil der Polizeiarbeit zu machen -> weniger Geld, mehr berufszufriedenheit.
                Ja, das passt schon. Ich dachte wie gesagt anders als du. War ein Missverständnis. Klar sind kannst und musst du nicht alle Fristen kennen. Und ob du die für deinen Job brauchst, weißt du besser als ich. Von daher steht mir da auch kein Widerwort zu.

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                  #53
                  Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                  D.h., wenn ich Tibo 2025 nochmal im POLIKS abfragen sollte werde ich die Vorgangsnummer sehen und auch den Grund (Titel) des Vorgangs. Wenn ich das Ding dann aufmache steht da dann wahrscheinlich nix mehr drin - außer leeren Seiten.
                  Warum bleiben dann Vorgangsnummer und Name und Straftat (=Grund, Titel) erhalten und werden nicht gleich auch gelöscht? So läßt das nur Raum für Spekulationen ("Oh, der hatte mal ein Verfahren wegen XY...")

                  @ xanrof
                  Zu den PHWs (Personengebundenen Hinweisen): diese dienen tatsächlich nur den Steifenbeamten als Hinweis, wie eine Perosn einzuschätzen ist. (...)
                  Erstmal danke für die Erläuterungen.
                  Die Verwendung einer solchen Sammlung für die Eigensicherung kann ich insgesamt schon nachvollziehen.

                  @alle:

                  Dass ich hier etwas auf diesem Thema herumreite, hat folgenden Grund:

                  Ich las in diversen Auswanderer- und Expat-Foren immer wieder mal von Fällen, in denen Betroffene von diversen Problemen bei Visa- und GreenCard-Anträgen (USA) berichten. Konkret geht es darum, dass man bei manchen Visa-Anträgen auch angeben muss, ob man in der Vergangenheit ein Ermittlungsverfahren (inklusive schwerer Verkehrsdelikte) hatte - egal, wie dieses ausging, also auch bei Einstellung wegen Unschuld. Natürlich mit entsprechenden Details.

                  Manche Leute "vergessen" nun, absichtlich oder unabsichtlich, einen solchen Behördenkontakt anzugeben. Nach deren Angaben, weil es Jahrzehnte(!) zurücklag und nach §170 Abs 2 StPO eingestellt wurde. (Dieser Absatz beschreibt die Einstellung des Verfahrens weil "es nicht genügend Anlass zur Klageerhebung" gab, also ein "Freispruch erster Klasse"). Dann ist man ganz geschockt, dass die Enwanderungsbehörden des anderen Landes trotzdem von diesen Fällen wissen.

                  Angenommen, diese Fälle sind nicht völlig frei erfunden, so würd das bedeuten:

                  * Irgendwo muss es personenbezogene Datenbanken geben, in denen alle, auch
                  wegen Unschuld eingestellte, Ermittlungsverfahren gespeichert werden.
                  * Diese Daten liegen auch nach Jahrzehnten in vollem Umfang noch vor.
                  * Diese Datenbanken werden nicht nur von Polizisten mit Bürgerkontakt zur
                  Eigensicherung abgerufen.
                  * Offenbar haben (direkt oder indirekt) auch Behörden von anderen Ländern Zugriff.

                  Nochmal: mir geht es hier speziell um die Fälle, in denen Leute nachweislich nichts angestellt haben und trotzdem in entsprechenden Datenbanken landen.

                  Ich sehe das deswegen problematisch, weil diese Leute damit erneut in Rechtfertigungszwang geraten. Dass die Daten in andere Länder mit "anderen" Datenschutzgesetzen abwandern, birgt zusätzliche Risiken.
                  Und schließlich besteht immer die Möglichkeit, dass der Zugriff auf diese Daten in der Zukunft auf andere Gruppen erweitert wird.
                  (Beispiel: bereits heute werden einfache Arbeiter in sensitiven Betrieben und Fabriken (zB Chemiewerke) mit Terrorlisten abgeglichen. Und in Zukunft - mit allen anderen Polizeidatenbanken? )


                  Ich erwarte da natürlich jetzt keine Antwort darauf.
                  Ich wollte einfach mal meine Bedenken kundtun.
                  Zuletzt geändert von xanrof; 13.02.2015, 16:31.
                  .

                  Kommentar


                    #54
                    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                    Warum bleiben dann Vorgangsnummer und Name und Straftat (=Grund, Titel) erhalten und werden nicht gleich auch gelöscht? So läßt das nur Raum für Spekulationen ("Oh, der hatte mal ein Verfahren wegen XY...")
                    Hauptsächlich wegen der recherchierbarkeit (auch aufgrund von Fragen wie "Wiederholungstäter?").


                    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                    Erstmal danke für die Erläuterungen.
                    Die Verwendung einer solchen Sammlung für die Eigensicherung kann ich insgesamt schon nachvollziehen.
                    Bitte^^

                    Kommentar


                      #55
                      Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                      Der Anzeigende wird vollkommen überrascht davon gewesen sein, dass ein Notarztwagen mit Martinshorn und Blaulicht Platz haben wollte um zum Einsatzort zu kommen und dabei die StVO ignoriert hat. Das geht doch nicht, den armen Anzeigenden in seiner Fahrt zu stören...
                      Kurze Frage: Ist es bei euch denn üblich bei Einsatzfahrten bei hoher Geschwindigkeit in den Gegenverkehr zu ziehen? Der Punkt ist ja nicht, dass der Anzeigende anhalten musste, sondern dass er ein Ausweichmanöver vornehmen (und dabei die Fahrbahn verlassen) musste um einen Unfall mit dem Notarzt zu verhindern. Ob das wirklich passiert ist steht natürlich auf einem anderen Blatt, und weil wir beide nicht dabei waren können wir es nicht wissen, aber das war der Grund für die Anzeige.

                      Ich habe zumindest immer gehört dass eine OWI von einem anderen nicht rechtfertigt, selbst eine Straftat zu begehen .

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                        #56
                        Zitat von endar Beitrag anzeigen

                        Jemand, der es angeblich "genau weiß", sollte schon zumindest zwischen Strafrechtsverstößen und Ordnungswidrigkeiten unterscheiden können. Was du da zitiert hast, betrifft das Strafrecht. Die Straßenverkehrsordnung ist was anderes und fällt nicht unter das Strafrecht (stattdessen eben... k.A., wie man das zusammenfassend nennt, Ordnungskatalog vielleicht ).

                        Deine ganze Empörung basiert wieder einmal auf irgendwelchen Phantastereien, die auf Unkenntnis aufbauen.

                        Ist auch nicht schlimm, wenn man das durcheinander bringt. Man sollte aber schon soviel Reflexion mitbringen, sich die eigene Unkenntnis einzugestehen, sonst verliert man den Boden der Realität.
                        Hi, ich bin ja eigentlich nur Mitleser, aber hier muss ich mal einhaken. Ich las den Thread jezt seit dieser Meldung: Wende im Notarztfall: Staatsanwaltschaft zieht Strafbefehl zurück | Oberbayern | Nachrichten | BR.de.
                        Ich habe keine Ahnung, was da zwischen dir und Bethany vorgefallen ist, aber sie hat mit dem recht, was die Staatsanwaltschaft betrifft. Denn, und da liegst Du falsch, handelte es sich um eine Verurteilung nach Strafrecht (Strafbefehl) und mitnichten um eine Ordnungswidrigkeit nach StVO (Bußgeld).
                        Also hat der StA auch nach Entlastendem zu schauen. Und da wäre der Blick in die StVO schon von Vorteil gewesen. § 35 wäre da schon entlastend genug.

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                          #57
                          Zitat von JaNeIsKlar Beitrag anzeigen
                          Also hat der StA auch nach Entlastendem zu schauen. Und da wäre der Blick in die StVO schon von Vorteil gewesen. § 35 wäre da schon entlastend genug.
                          Der entbindet nur von der StVO, hier dürfte nach §315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden sein, der davon unbetroffen ist.
                          Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                            #58
                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Der entbindet nur von der StVO, hier dürfte nach §315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden sein, der davon unbetroffen ist.
                            Stimmt, hast recht. Mein Fehler.

                            Kommentar


                              #59
                              Zitat von JaNeIsKlar Beitrag anzeigen
                              Hi, ich bin ja eigentlich nur Mitleser, aber hier muss ich mal einhaken. (...)
                              Danke für deine Richtigstellung (oder auch nicht Richtigstellung ). Sie bestätigt auch das, was hier viele immer wieder mehrfach schreiben und geschrieben haben: Für die Details muss man in die Akten schauen bzw. zwei Zeitungsartikel reichen nicht aus, um sich ein Bild zu machen.

                              Und dabei nehme ich mich selbst auch nicht aus. Deswegen schreibe ich von Zeit zu Zeit in meine Beiträge auch "meines Wissens nach", "wenn ich recht informiert bin", "wenn ich mich nicht irre" etc.

                              Der Strafbefehl ist allerdings bei Ordnungswidrigkeiten nicht unbekannt:


                              Die "Phantastereien", die ich erwähnt habe, beziehen sich außerdem auf die Ferndiagnosen zum Anzeigesteller und dessen Motiven.

                              Im Gegensatz zu Bethany Rhade habe ich auch niemals behauptet, zu wissen, was die Staatsanwaltschaft genau gemacht hat oder nicht.

                              Also hat der StA auch nach Entlastendem zu schauen.
                              Dafür muss man in die Akte schauen. Zwei Zeitungsartikel reichen nicht aus, um sich ein Bild zu machen. Da muss man schon ein Hellseher sein.
                              Zuletzt geändert von endar; 14.02.2015, 17:20.
                              Republicans hate ducklings!

                              Kommentar


                                #60
                                @ xanrof:

                                Man kann natürlich nur Verfahren angeben, von denen man weiß. Wenn man jetzt nicht weiß, dass es ein Verfahren gab (undja, das ist möglich) dann kann man es nicht angeben.

                                Manchmal wird ein Strafverfahren gegen einen Person eingeleitet, ohne dass diese Person davon etwas weiß (nicht am Ort bei Anzeigenaufnahme; Anzeigenaufnahme auf der Wache). Dann stellt sich in den Ermittlungen heraus, dass keine Straftat vorliegt oder die Anschuldigungen nicht den Tatsachen entsprechen und die anfänglich im Verfahren beschuldigte Person nicht mehr Beschuldigter ist. Dann wird das Verfahren gegen diese Person eingestellt. Und manchmal erfährt diese Person von dem ganzen Ablauf nichts.

                                Im "Polizeicomputer" bleibt sie natürlich trotzdem, es wurde ja mal ein Vorgang gefertigt.

                                Die Möglichkeiten im System zu landen sind vielfältig und haben absolut nichts mit dem Ausgang eines Verfahrens zu tun.


                                Zitat von Dax Beitrag anzeigen
                                Kurze Frage: Ist es bei euch denn üblich bei Einsatzfahrten bei hoher Geschwindigkeit in den Gegenverkehr zu ziehen? Der Punkt ist ja nicht, dass der Anzeigende anhalten musste, sondern dass er ein Ausweichmanöver vornehmen (und dabei die Fahrbahn verlassen) musste um einen Unfall mit dem Notarzt zu verhindern. Ob das wirklich passiert ist steht natürlich auf einem anderen Blatt, und weil wir beide nicht dabei waren können wir es nicht wissen, aber das war der Grund für die Anzeige.
                                Ich bin selbst schon in der Gegenfahrbahn gefahren, weil der Fließverkehr in Fahrtrichtung einen Funkwagen mit Martinshorn und Blaulicht irgendwie nicht wahrgenommen hat...
                                Und wenn die Gegenfahrbahn frei ist fahr ich da auch recht schnell lang, ich bin ja nicht auf Vergnügungstour mit Sonder-/Wegerechten sondern soll irgendwo irgendjemandem in einer sch**ß Situation helfen.

                                Der Notarzt wird auch nicht einfach in den Gegenverkehr rübergezogen sein. Aber der Anzeigende wird nicht aufmerksam gewesen sein. Genau wie das Fahrzeug das den Notarzt dazu veranlasst hat in den Gegenverkehr zu ziehen.
                                Das der Anzeigende die Fahrbahn verlassen musste um freie Bahn zu schaffen ist kein Problem. Dazu ist er verpflichtet.
                                Ein Verkehrsteilnehmer hat freie Bahn zu schaffen um Fahrzeugen mit Sonder-/Wegerechten das passieren zu ermöglichen. Man muss sein Fahrzeug dabei nicht zerlegen, aber dreckig machen ist zumutbar.


                                Zitat von Dax Beitrag anzeigen
                                Ich habe zumindest immer gehört dass eine OWI von einem anderen nicht rechtfertigt, selbst eine Straftat zu begehen .
                                Der Notarzt hat keine Straftat begangen. Das verfahren wurde eingestellt da kein strafbares Handeln vorwerfbar war (es fehlt mindestens ein notwendiges Tatbestandsmerkmal für den 315c StGB -> die "Eigennützigkeit")

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