Zitat von JaNeIsKlar
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). Sie bestätigt auch das, was hier viele immer wieder mehrfach schreiben und geschrieben haben: Für die Details muss man in die Akten schauen bzw. zwei Zeitungsartikel reichen nicht aus, um sich ein Bild zu machen. Und dabei nehme ich mich selbst auch nicht aus. Deswegen schreibe ich von Zeit zu Zeit in meine Beiträge auch "meines Wissens nach", "wenn ich recht informiert bin", "wenn ich mich nicht irre" etc.
Der Strafbefehl ist allerdings bei Ordnungswidrigkeiten nicht unbekannt:
Die "Phantastereien", die ich erwähnt habe, beziehen sich außerdem auf die Ferndiagnosen zum Anzeigesteller und dessen Motiven.
Im Gegensatz zu Bethany Rhade habe ich auch niemals behauptet, zu wissen, was die Staatsanwaltschaft genau gemacht hat oder nicht.
Also hat der StA auch nach Entlastendem zu schauen.

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