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Formelle Fehler im Arbeitsvertrag: Möglichkeiten für den Arbeitgeber?

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    Formelle Fehler im Arbeitsvertrag: Möglichkeiten für den Arbeitgeber?

    Vorneweg: Der Fall den ich hier anspreche basiert auf wahren Gegebenheiten. Ich bin keine der hier erwähnten Personen (Nein, bin ich wirklich nicht.) aber ich bin durch die Bekanntschaft mit dem Personaler indirekt in die Sache verwickelt.

    Also folgender Fall: Ein Personalsachbearbeiter hat für seinen Boss einen Arbeitsvertrag ausgefertigt und diesen von selbigen unterschreiben lassen. Anschließend hat Ersterer den Vertrag seinem Neuling zur Unterschrift vorgelegt und dieser hat (mit oder ohne Absicht weiß ich nicht) Datum und Unterschrift zu gelegt, dass er aufgrund von Formvorschriften jetzt unbefristet eingestellt wäre.

    Der Boss will definitiv keine unbefristete Einstellung zu einem so frühen Zeitpunkt, weshalb er den Personaler angewiesen hat, den Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen in der Probezeit zu kündigen. Ich habe eigentlich nur ungern vor mich in diesen Fall einzumischen, aber da mich mein Kumpel schon gefragt hat, wüsste ich gerne ob es eine andere Möglichkeit als einen Rausschmiss durch die Hintertür für dieses Dilemma gibt.
    And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

    #2
    Äh beidseitige Kündigung im einvernehmen und dann einen neuen Vertrag machen.

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      #3
      Zitat von Feydaykin Beitrag anzeigen
      Äh beidseitige Kündigung im einvernehmen und dann einen neuen Vertrag machen.
      Macht der Arbeitnehmer im eigenen Interesse besser nicht, denn wer ein unbefristetes Verhältnis selbst kündigt, kann dann, wenn es soweit kommt, von den zuständigen Ämtern gesperrt werden.

      @Ace: Was der Neuling da "mit oder ohne Absicht" bei "Datum und Unterschrift zu legen" gemacht haben soll, daß es dadurch zum Formfehler gekommen ist, versteh ich gerade nicht. Kannst du das irgendwie griffiger formulieren oder näher darauf eingehen? Der einzige Formfehler, der mir bezüglich Datum zum ungewollt unbefristeten Arbeitsvertrag einfällt, ist, wenn das Startdatum innerhalb einer Frist liegt, die zusammen mit vorherigen Anstellungen beim gleichen Unternehmen dann zu einer unbefristeten Anstellung führen (normalerweise die mehrfache Verlängerung befristeter Verträge). Dann wäre der Arbeitnehmer aber kein "Neuling" mehr.
      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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        #4
        Zitat von Feydaykin Beitrag anzeigen
        Äh beidseitige Kündigung im einvernehmen und dann einen neuen Vertrag machen.
        Warum sollte ein Arbeitnehmer, der einen unbefristeten Vertrag hat von sich aus kündigen? Da wäre er ja schön blöd.

        Wenn der AG schlampig gearbeitet hat, dann muss er die Konsequenzen tragen. Er kann den Arbeitnehmer auch nur dann ohne Grund kündigen, wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart worden ist, die nicht länger als 6 Monate andauern darf. In vielen Fällen wird von Seiten des AG und AN auf eine Probezeit verzichtet.

        Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
        Macht der Arbeitnehmer im eigenen Interesse besser nicht, denn wer ein unbefristetes Verhältnis selbst kündigt, kann dann, wenn es soweit kommt, von den zuständigen Ämtern gesperrt werden.
        Das gilt nicht bei Kündigung während der Probezeit. Die Probezeit ist für beide Parteien AG und AN ein Zeitraum, wo getestet werden kann, ob der AG oder der AN zu einem passen. Erst nach der erfolgreich bestandenen Probezeit, mündet das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes. Dann müssen mit Sanktionen von seiten des Amtes gerechnet werden, aber auch in diesen Fällen gibt es Ausnahmen.

        @Ace: Was der Neuling da "mit oder ohne Absicht" bei "Datum und Unterschrift zu legen" gemacht haben soll, daß es dadurch zum Formfehler gekommen ist, versteh ich gerade nicht.
        Ich ahne, um was es sich dabei handeln könnte.

        Wenn ein AN einen Arbeitsvertrag nicht unterschreibt und der AN seinen Dienst am Tag des Beginns des befristeten Beschäftigungsverhältnisses antritt (und seien es nur 2 Stunden) ist das befristete Arbeitsverhätnis zustande gekommen. Wenn der AG nach sagen wir einem Monat bemerkt, dass der AN den Vertrag nicht unterzeichnet hat und ihn diesen unterzeichnen lässt, dann handelt es sich lt. Recht (so wie ich es verstehe) um keine Neueinstellung mehr, sondern um eine 2. befristete Arbeitsverhältnis. Eine zweite Befristung muss aber einen sachlichen Grund aufweisen, der im Arbeitsvertrag fehlt. Die Befristung aus dem Arbeitsvertrag ist somit ungültig und der Arbeitsvertag wurde unbefristet abgeschlossen.

        Was passiert jetzt also, wenn der AG den AN in der Probezeit kündigt und in ohne sachlichen Grund wieder einstellen will?

        Am besten wäre es, sich mit rechtsberatenden Berufen kurzzuschließen.
        ____________________

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          #5
          @Ace Ich denke da würde nur ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer helfen. Da das Vertrauensverhältnis aber wohl beidseitig nicht sicher besteht (so interpretiere ich mal dein "(mit oder ohne Absicht weiß ich nicht)"), ist das aber ziemlich aussichtslos. Dein Bekannter sollte sich da besser zurückhalten, nicht dass der Chef noch denkt er hätte dem Arbeitnehmer zum falschen Datum geraten.
          Wäre ja durchaus denkbar, wenn der Chef die gleichen Zweifel hat wie du und dein Bekannter die Partei des Neulings ergreift bzw. sich für ihn einsetzt.

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            #6
            Macht der Arbeitnehmer im eigenen Interesse besser nicht, denn wer ein unbefristetes Verhältnis selbst kündigt, kann dann, wenn es soweit kommt, von den zuständigen Ämtern gesperrt werden.
            Na wenn sie eh auf Konfrontation gehen, dann ist das Beharren des Arbeitnehmers so oder so Unsinn.


            Äh beidseitige Kündigung im einvernehmen und dann einen neuen Vertrag machen.
            Warum sollte ein Arbeitnehmer, der einen unbefristeten Vertrag hat von sich aus kündigen? Da wäre er ja schön blöd
            Na weil er so viel eher gekündigt wird, und der er für den Arbeitgeber gestorben ist.

            Was nützt ein denn ein Unbefristeter Vertrag der durch nen Formfehler entstanden ist? Nix.


            Der Boss will definitiv keine unbefristete Einstellung zu einem so frühen Zeitpunkt, weshalb er den Personaler angewiesen hat, den Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen in der Probezeit zu kündigen
            Wenn einem sowas besser gefällt.. gut.

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              #7
              Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
              Vorneweg: Der Fall den ich hier anspreche basiert auf wahren Gegebenheiten. Ich bin keine der hier erwähnten Personen (Nein, bin ich wirklich nicht.) aber ich bin durch die Bekanntschaft mit dem Personaler indirekt in die Sache verwickelt.

              Also folgender Fall: Ein Personalsachbearbeiter hat für seinen Boss einen Arbeitsvertrag ausgefertigt und diesen von selbigen unterschreiben lassen. Anschließend hat Ersterer den Vertrag seinem Neuling zur Unterschrift vorgelegt und dieser hat (mit oder ohne Absicht weiß ich nicht) Datum und Unterschrift zu gelegt, dass er aufgrund von Formvorschriften jetzt unbefristet eingestellt wäre.

              Der Boss will definitiv keine unbefristete Einstellung zu einem so frühen Zeitpunkt, weshalb er den Personaler angewiesen hat, den Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen in der Probezeit zu kündigen. Ich habe eigentlich nur ungern vor mich in diesen Fall einzumischen, aber da mich mein Kumpel schon gefragt hat, wüsste ich gerne ob es eine andere Möglichkeit als einen Rausschmiss durch die Hintertür für dieses Dilemma gibt.
              Hierbei tut es doch ein regulärer Änderungsvertrag mit dem Anhang, dass es bei Vertragsabschluss zu einem Formfehler gekommen ist. Unabhängig von der Ursache hat er dann einen Arbeitsvertrag der auch von seinem Chef legitimiert ist.

              Wichtig ist dabei nur, dass der AN den Vorgang versteht und sich das Vertrauen eines Unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses in diesem Unternehmen erst verdienen darf. Ich denke hier hilft ein einfaches Gespräch um eine übereinstimmende Willenserklärung zu erzielen.


              Ich hoffe das konnte helfen.

              LG Infinitas
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                #8
                japp in die Richtung wollte ich verweisen.

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                  #9
                  Ich bin weiß Gott kein Experte, daher meine Frage: Ist das nicht ein Risiko für den Arbeitgeber?
                  Also mir ist klar, dass er in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen darf. In dem Moment, da er aber ins Gespräch geht, gibt er einen Grund an. Jetzt ist die Frage darf man bei einer Kündigung in der Probezeit jeden Grund angeben?
                  Ich denke, sobald ein Grund genannt wird (noch dazu, wenn er in der Verantwortung des AG steht) macht man die Kündigung anfechtbar.

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                    #10
                    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                    Hierbei tut es doch ein regulärer Änderungsvertrag mit dem Anhang, dass es bei Vertragsabschluss zu einem Formfehler gekommen ist. Unabhängig von der Ursache hat er dann einen Arbeitsvertrag der auch von seinem Chef legitimiert ist.
                    Es bleibt allerdings dabei, dass bei einer Befristung ein Befristungsgrund angegeben werden muss, nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Schwangerschaftsvertretung, Saisonarbeit .... ect. Hat das Unternehmen einen Personalrat, gehen alle Vertragsänderungen durch den Rat und müssen auch konform sein.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                    Jetzt ist die Frage darf man bei einer Kündigung in der Probezeit jeden Grund angeben? Ich denke, sobald ein Grund genannt wird (noch dazu, wenn er in der Verantwortung des AG steht) macht man die Kündigung anfechtbar.
                    In der Probezeit braucht der AG keinen Grund angeben, tut er es dennoch, und sind die Gründe z.B. sittenwidrig, kann der AN vor Gericht gehen. Die Beweislast liegt aber beim AN. Handelt es sich um AN mit besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere Auszubildende ...) wird es für den AG schwerer, sie während der Probezeit einfach zu kündigen. Dennoch ist es möglich. Der Gang vor Gericht bleibt dabei meist nicht aus.
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                      #11
                      Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                      Ich bin weiß Gott kein Experte, daher meine Frage: Ist das nicht ein Risiko für den Arbeitgeber?
                      Also mir ist klar, dass er in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen darf. In dem Moment, da er aber ins Gespräch geht, gibt er einen Grund an. Jetzt ist die Frage darf man bei einer Kündigung in der Probezeit jeden Grund angeben?
                      Ich denke, sobald ein Grund genannt wird (noch dazu, wenn er in der Verantwortung des AG steht) macht man die Kündigung anfechtbar.
                      Grundsätzlich darf ein Arbeitsvertrag, beiderseitig während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ein Grund erfolgt schriftlich, eine mündliche Begründung ist abstreitbar, jedoch kann, ( wenn vorhanden) auf Gesprächsnotizen zurückgegriffen werden.

                      Mein Rat geht jedoch nicht dahin, dass dieses Gespräch auf eine Kündigung hinausläuft sondern er zielt darauf ab den AN für den AG mit einem Änderungsvertrag zu erhalten. So ist eine Vertauensbasis, die für einen AN als auch für den AG elementar ist, gewährleistet.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
                      Es bleibt allerdings dabei, dass bei einer Befristung ein Befristungsgrund angegeben werden muss, nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Schwangerschaftsvertretung, Saisonarbeit .... ect. Hat das Unternehmen einen Personalrat, gehen alle Vertragsänderungen durch den Rat und müssen auch konform sein.
                      Das ist richtig, da prozentual in der heutigen Zeit viele Unternehmen standardmäßig mit Befristungen arbeiten dürfte es kein Problem sein dafür eine "standardmäßige" Begründung zu finden. Es handelt sich hierbei ja um einen Änderungsvertrag und nicht um eine Kündigung. Verweigert der AN jedoch die Vetragsänderung so kann dies schon eine rechtliche Konsequenz nach sich ziehen.


                      Auch ist der Kündigungschutz bei einem Unbefristeten Arbeitsvertrag recht Kurz, so hat der AN im Endeffekt die Wahl.

                      In einer vertraglich festgelegten Probezeit die maximal sechs Monate betragen darf, können beide Parteien das Vertragsverhältnis in einer verkürzten Zeitspanne auflösen. Dies ist innerhalb von zwei Wochen möglich, entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Das gilt auch für einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

                      Also liegen die Optionen des AN recht einfach. Hinsichtlich dieser Thematik ( im Hinterkopf) würde ich jedem Falle zu einem Gespräch mit Vertragsänderung raten. Auch wenn das in dem Fall ein Ärgernis für den AN sein kann.
                      Zuletzt geändert von Infinitas; 05.11.2015, 12:47.
                      Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                        #12
                        Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hab mich heute mal über die Sache unterhalten und ein paar Antworten auf die hier gestellten Fragen eingeholt:

                        - Beidseitige Kündigung im Einvernehmen können wir vergessen. Der Personaler hat die klare Anweisung den Neuen zu kündigen. Weisung des Vorgesetzten ist ganz klar, dass der Neue nichts von den Gründen wissen darf, damit er nicht juristisch dagegen vorgehen kann.

                        - Dem entsprechend fällt natürlich auch das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer flach. Wird dem Neuen die Situation erklärt, würde er juristisch gegen eine Kündigung aus den o. g. Gründen vorgehen können und mein Kumpel würde dafür den Kopf hinhalten.

                        - Der Neuling hat den Vertrag wohl ein oder zwei Tage zu spät vorgelegt bekommen. Er war also bereits in einem Arbeitsverhältnis welches mündlich festgehalten und dann schriftlich fixiert wurde. Das Datum welches er in den AV eingetragen hat, war das Datum der Unterzeichnung und liegt somit innerhalb der Beschäftigungszeit. Die Laufzeit des Vertrages beginnt somit vor dem Unterzeichnungsdatum, was anscheinend zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag führt. Dieser Passus war mit bis dahin auch neu, aber mein Kumpel sagt, dass ihm das die Rechtsabteilung so mitgeteilt hat.

                        - Ein regulärer Änderungsvertrag wäre zwar eine Möglichkeit, aber nichts kann den Neuen dazu zwingen, diesen zu unterschreiben, wenn ich mich nicht irre. Und würde der Hinweis darauf, dass der Vertrag aus den genannten Gründen geändert wird nicht dazu führen, dass der Neue eine Handhabe gegen seinen AG hat?
                        And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

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                          #13
                          Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
                          - Der Neuling hat den Vertrag wohl ein oder zwei Tage zu spät vorgelegt bekommen. Er war also bereits in einem Arbeitsverhältnis welches mündlich festgehalten und dann schriftlich fixiert wurde. Das Datum welches er in den AV eingetragen hat, war das Datum der Unterzeichnung und liegt somit innerhalb der Beschäftigungszeit. Die Laufzeit des Vertrages beginnt somit vor dem Unterzeichnungsdatum, was anscheinend zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag führt. Dieser Passus war mit bis dahin auch neu, aber mein Kumpel sagt, dass ihm das die Rechtsabteilung so mitgeteilt hat.
                          Das geht wohl auf diesen Fall hier zurück:

                          Berlin. Einen befristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitnehmer von beiden Seiten unterschrieben vor Beginn der Tätigkeit erhalten haben. Andernfalls wird aus dem befristeten Arbeitsplatz eine unbefristete Stelle.

                          So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin (Az.: 15 Sa 128/07). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin. In dem Fall sollte eine Lehrerin befristet eingestellt werden. Sie unterschrieb zwei vom Arbeitgeber vorgelegte, aber noch nicht unterzeichnete Arbeitsverträge. Nachdem sie ihre Tätigkeit aufgenommen hatte, verstrich noch mehr als eine Woche, bevor sie vom zuständigen Landesschulamtsleiter den unterschriebenen Arbeitsvertrag erhielt.

                          Sie reichte Klage gegen die Befristung ein mit der Begründung, ein wirksamer befristeter Arbeitsvertrag sei nicht zustande gekommen. Dafür hätte der Arbeitsvertrag ihr vor Aufnahme der Tätigkeit zugehen müssen. Das sahen die Richter auch so. Entsprechend gilt die Lehrerin als unbefristet eingestellt.
                          Vertrag geht zu spät zu: Jobverhältnis wird unbefristet | Karriere - Frankfurter Rundschau

                          Der Neue wird wohl fliegen, das ist klar. Allerdings ists schon eine unschöne Geschichte, denn der Neue hat nach deiner Schilderung nichts falsch gemacht, er hat den Vertrag unterschrieben, als er ihn vorgelegt bekam, nur wurde der ihm wohl vom Personaler oder sonst wem aus dem Betrieb zu spät vorgelegt (damit ist das mit der Absicht seitens des Neuen hinfällig ). Allerdings darf der Neue jetzt trotzdem seine Sachen packen (die Frage ist wohl nur noch, wann und wie mans ihm sagt), und damit nicht einmal den befristeten Job ausführen, obwohl jemand anders in dem Betrieb geschlampt hat - der Neue darf den Fehler eines anderen ausbaden.
                          Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                          Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                            #14
                            Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
                            Der Personaler hat die klare Anweisung den Neuen zu kündigen. Weisung des Vorgesetzten ist ganz klar, dass der Neue nichts von den Gründen wissen darf, damit er nicht juristisch dagegen vorgehen kann.
                            Dann ist die Sache doch wohl klar. Der "Neue" wird in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt. Der AG scheint hier auch keine andere Lösung in Erwägung zu ziehen, wie du das beschreibst.
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                              #15
                              Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
                              Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hab mich heute mal über die Sache unterhalten und ein paar Antworten auf die hier gestellten Fragen eingeholt:

                              - Beidseitige Kündigung im Einvernehmen können wir vergessen. Der Personaler hat die klare Anweisung den Neuen zu kündigen. Weisung des Vorgesetzten ist ganz klar, dass der Neue nichts von den Gründen wissen darf, damit er nicht juristisch dagegen vorgehen kann.

                              - Dem entsprechend fällt natürlich auch das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer flach. Wird dem Neuen die Situation erklärt, würde er juristisch gegen eine Kündigung aus den o. g. Gründen vorgehen können und mein Kumpel würde dafür den Kopf hinhalten.

                              - Der Neuling hat den Vertrag wohl ein oder zwei Tage zu spät vorgelegt bekommen. Er war also bereits in einem Arbeitsverhältnis welches mündlich festgehalten und dann schriftlich fixiert wurde. Das Datum welches er in den AV eingetragen hat, war das Datum der Unterzeichnung und liegt somit innerhalb der Beschäftigungszeit. Die Laufzeit des Vertrages beginnt somit vor dem Unterzeichnungsdatum, was anscheinend zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag führt. Dieser Passus war mit bis dahin auch neu, aber mein Kumpel sagt, dass ihm das die Rechtsabteilung so mitgeteilt hat.

                              - Ein regulärer Änderungsvertrag wäre zwar eine Möglichkeit, aber nichts kann den Neuen dazu zwingen, diesen zu unterschreiben, wenn ich mich nicht irre. Und würde der Hinweis darauf, dass der Vertrag aus den genannten Gründen geändert wird nicht dazu führen, dass der Neue eine Handhabe gegen seinen AG hat?
                              Ja wie gesagt das würde, wenn der "Neuling" die Sachlage nicht versteht die er nur durch das Persönliche Gespräch verstehen kann, kann das eine Rechtliche Konsequenz nach sich ziehen.
                              Hier sollte meiner Ansicht nach entschieden werden was wichtiger ist, ein ehrbares, vertrauensvolles Arbeitsverhältnis in dem der AG und AN beiderseitig zufrieden sind oder eben Ärger.Wobei ich davon ausgehe, dass die Sachlage vom AN durch ein persönliches Gespräch (welches abstreitbar ist) verstanden werden kann. Eine Garantie auf eine Wohlwollende Reaktion gibt es natürlich nicht, deswegen ist ein Arbeitsverhältnis grob gesehen ja auch ein Vertrauensverhältnis, welches die Basis für erst genanntes ist. Es gibt natürlich noch die meines erachtens etwas unlautere Möglichkeit einen rechtlichen Verzicht einzubauen. Allerdings wird eine gute Kraft sich nach deren Vorlage zum nächst möglichen Zeitpunkt anders orientieren.
                              Es ist jedoch nur meine persönliche Sichtweise, wie eine Lösung erzielt werden kann, ohne das es einer Kündigung bedarf.

                              Der von dir genannte Passus ist mir in diesem Bezug allerdings auch neu, jedoch ist er mir beispielsweise bei einer Vertragsverlängerung gängig. Also zb AN X erscheint nach Ablauf seines befristeten Vertrages an seinem Arbeitsplatz und geht mit stillschweigendem Einvernehmen seines AG seiner Arbeit nach.In diesem Falle würde sich die Befristung automatisch lösen und der AN hätte einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
                              Dann ist die Sache doch wohl klar. Der "Neue" wird in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt. Der AG scheint hier auch keine andere Lösung in Erwägung zu ziehen, wie du das beschreibst.
                              Jep, da hast du leider recht. Mit dieser Weisung wird der "Neue " in jedem Fall wie beschrieben gekündigt.
                              Zuletzt geändert von Infinitas; 05.11.2015, 21:34.
                              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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