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    #16
    Also ich spiele alle spiele die mir gefallen, vorallem half Life in der Amerikanischen Originalversion im Alien-Mode(Nur PS) kann ich sehr empfehlen.

    Und wenn ich was zu lachen haben will les ich mir die Begründung des ComputerBILDSpiele durch warum sie keine Spiele testen die Ab 18 sind.
    "Weil wir dann nichtmehr,wie sie es gewohnt sind, offen in den Regalen liegen dürften"
    HAHA ich lach mich tot!
    Erfahrung ist ein guter Lehrmeister - meist jedoch kein angenehmer.

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      #17
      Allerdings ist auch mancher Spieler nicht zu verstehen, der unbedingt Nazi-Gemetzel-3d-Ultra 2001 kaufen muss
      ...kein Mensch würde sich das kaufen, wenn es
      a) nicht von der Qualität her eines der besten Action-Spektakel überhaupt ist und
      b) nicht indiziert wäre!

      Die Indizierung, oder gar erst die Beschlagnahmung machen solche Spiele doch erst so begehrenswert! Jeder will es haben, jeder muss es haben...sonst gilt er vor seinen Kumpels als "Weichei"!
      So einfach ist das...aber das ist irgendwie noch immer nicht an die BPJS oder wen auch immer vorgedrungen...

      Und wenn ich was zu lachen haben will les ich mir die Begründung des ComputerBILDSpiele durch warum sie keine Spiele testen die Ab 18 sind.
      ...schwachsinnig...jede andere PC Spielezeitschrift liegt in Regalen wuer um den Globus..und beinhaltet auch Spiele FSK18!

      Überhaupt ist es immer sehr amüsant, diese Zeitschrift zu lesen...man kommt sich erstens vor, wie in der Grundschule, und zweitens sind die Tests sowas von daneben wie bei keiner andern Spielezeitschrift!
      Prinzipiell!
      Mein Nachbar (bzw. dessen Vater) hat die im Abo...wirklich köstlich!

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        #18
        Originalnachricht erstellt von DocBrown
        Und wenn ich was zu lachen haben will les ich mir die Begründung des ComputerBILDSpiele durch warum sie keine Spiele testen die Ab 18 sind.
        "Weil wir dann nichtmehr,wie sie es gewohnt sind, offen in den Regalen liegen dürften"
        HAHA ich lach mich tot!
        Vieleicht ist dir das damals entgangen, aber es wurde schonmal eine Spielezeitschrift (AFAIR die PC Action, weiß aber nicht mehr genau) aus den Regalen genommen, aufgrund eines Quake-Testes. So unbegründet ist diese Furcht durchaus nicht, denn theoretisch kann ein positiver Test über ein indiziertes Spiel als Werbung ausgelegt werden.

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          #19
          Es ging nicht um indizierte Spiele, sondern um Spiele FSK 18...ein feiner Unterschied!
          Ich glaube aber auch, dass doe PCA damals nichts dafür konnte, weil es gängige Praxis ist, Spiele zu testen, BEVOR diese indiziert werden!

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            #20
            Das wurde woanders schon einmal andiskutiert.

            Ich will euch nur etwas fragen: Warum darf ein Sechzehnjähriger Alkohol konsumieren und Rauchen, nicht aber den Film ansehen oder das Spiel spielen, das er will?

            IMHO gehen von Alkohol, Zigaretten, Drogen und dergleichen die größeren Gefahren für die Jugend aus.

            Liebe Grüße, Gene
            Live well. It is the greatest revenge.

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              #21
              Bei Computerspielen gibt es keine FSK, die USK ist eine reine Empfehlung und nicht bindend. Es ist aber natürlich möglich bis wahrscheinlich, daß ab 18 eingestufte Spiele dann auch indiziert werden - was eine einziehung rechtfertigen würde. Ob dies tatsächlich eintritt ist sicherlich eine andre Frage, ob sich da wer den Zorn des Springer-Konzerns zuziehen möchte... Soweit ich weiß ist die tatsächliche Bedrohung auch relativ gering, AFAIR hat die PCA damals auch Kingpin normal getestet. Aber die BILD-Leute waren ja schon immer die Saubermänner der Nation...

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                #22
                Originalnachricht erstellt von Lt.Cmdr. J.Crow
                Bei Computerspielen gibt es keine FSK, die USK ist eine reine Empfehlung und nicht bindend. Es ist aber natürlich möglich bis wahrscheinlich, daß ab 18 eingestufte Spiele dann auch indiziert werden - was eine einziehung rechtfertigen würde. Ob dies tatsächlich eintritt ist sicherlich eine andre Frage, ob sich da wer den Zorn des Springer-Konzerns zuziehen möchte... Soweit ich weiß ist die tatsächliche Bedrohung auch relativ gering, AFAIR hat die PCA damals auch Kingpin normal getestet. Aber die BILD-Leute waren ja schon immer die Saubermänner der Nation...
                Die Bild Leute Saubermänner?? Und was war dann vor drei jahren täglich für unsägliche schweinereien auf ihrer titelseite, garnicht jugendfrei...zztztzt

                Achja apropos USK u. FSK:
                FSK=Freiwllige Selbstkontrolle(Alterfreigabe: ab 0,ab 12)
                USK= U(?vieleicht Unfreiwillige)Selbstkontrolle(Altersfreigaben: ab 16,ab18)

                Und indiziert:
                Für ein indiziertes Spiel darf nicht geworben werden, und auch nur "unter der Ladentheke" verkauft werden.
                Jeder ab 18 kann da hin und sagen "Ich hätte Gerne Resident Evil 2"(Resident Evil 2 ist ein Indiziertes Spiel).

                Und nun die gro0e Frage:
                Die meißten indizierten Titel sind:
                a)Ego-Shooter
                und
                b) Schon ab 18 freigegeben

                Warum muß man sich als 18 Jähriger so bevormunden lassen obwohl man volljährig ist??
                Woher nimmt sich der Staat das Recht jemanden der Rauchen,Saufen,Autofahren usw. darf jemanden in der Wahl eines Spiels zu bevormunden?
                *Den großen "FRECHHEIT" Stempel raushol und auf den Staat drück*

                PS: Die BPJS(Bundesprüfstelle für jämmerlichen Schwachsinn) ist Weltweit einzigartig..."Crazy Germans"
                Erfahrung ist ein guter Lehrmeister - meist jedoch kein angenehmer.

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                  #23
                  USK steht für Unterhaltungssoftware SebstKontrolle.

                  Die Indizierung hat schon ihren Sinn, auch für 18jährige. Indiziert werden nur Spiele und sonstige Bild/Tonträger, die FSK 18 sind - alles drunter darf die BPjS gar nicht anrühren.
                  Indiziert bedeutet in diesem Fall NICHT, dass man diese Spiele als 18jähriger oder älter nicht erwerben kann, sondern (im Gegensatz zu Spielen die rein FSK 18 sind) man macht sich strafbar, wenn man diese Spiele unter 18jährigen überlässt bzw. ihnen die Nutzung selbiger erlaubt.
                  Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                  Makes perfect sense.

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                    #24
                    ...heißt das, wenn meine Eltern mir damals erlaubt haben, Quake zu spielen, haben sie sich somit strafbar gemacht, oder sind Erziehungsberechtigte von dieser Regel nicht betroffen

                    Kommentar


                      #25
                      Ich werde damal die entsprechnden Gesetze bzw. Erklärungen quoten:

                      Folgen der Indizierung:

                      Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen!
                      Verboten ist das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen indizierter Medien gegenüber Kindern oder Jugendlichen.


                      Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob den Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines indizierten Buches zugänglich, wenn er den Minderjährigen daraus vorliest.

                      Bei den Fällen des Anbietens und des Überlassens wird Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben.

                      Ebenso dürfen indizierte Inhalte nicht durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste verbreitet, bereitgehalten oder sonst zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen ist, dass das Angebot oder die Verbreitung des Inhalts auf volljährige Nutzer beschränkt werden kann.

                      Elternrecht

                      Da das Elternrecht in Art. 6 des Grundgesetzes privilegiert bleiben muss, sind alle Erziehungsberechtigten von Strafe ausgenommen, wenn sie indizierte Medien ihren Kindern zugänglich machen. Das steht in § 21 Abs. 4 GjS. Erziehungsberechtigter ist, wer das Sorgerecht für den Minderjährigen hat. In erster Linie sind das die Eltern.
                      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                      Makes perfect sense.

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                        #26
                        Ich will diesen Thread nur ungern vom Thema abbringen uch endschuldige mich auch dafür... AAAAAABER:
                        Mir kommt es irgentwie vor das dieser Thread mittendrinn anfängt kann das sein????????
                        Und wieso is er im Games Forum?!

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                          #27
                          Originalnachricht erstellt von DocBrown

                          Die Bild Leute Saubermänner?? Und was war dann vor drei jahren täglich für unsägliche schweinereien auf ihrer titelseite, garnicht jugendfrei...zztztzt
                          Das bezog sich natürlich auf die eher, äh, "(wert-)konservative" Ausrichtung des Springer-Konzerns.

                          Achja apropos USK u. FSK:
                          FSK=Freiwllige Selbstkontrolle(Alterfreigabe: ab 0,ab 12)
                          USK= U(?vieleicht Unfreiwillige)Selbstkontrolle(Altersfreigaben: ab 16,ab18)
                          Hä? Bei FSK gibt es selbstverständlich auch ab16 und ab18

                          Und indiziert:
                          Für ein indiziertes Spiel darf nicht geworben werden, und auch nur "unter der Ladentheke" verkauft werden.
                          Jeder ab 18 kann da hin und sagen "Ich hätte Gerne Resident Evil 2"(Resident Evil 2 ist ein Indiziertes Spiel).

                          Und nun die gro0e Frage:
                          Die meißten indizierten Titel sind:
                          a)Ego-Shooter
                          und
                          b) Schon ab 18 freigegeben

                          Warum muß man sich als 18 Jähriger so bevormunden lassen obwohl man volljährig ist??
                          Woher nimmt sich der Staat das Recht jemanden der Rauchen,Saufen,Autofahren usw. darf jemanden in der Wahl eines Spiels zu bevormunden?
                          *Den großen "FRECHHEIT" Stempel raushol und auf den Staat drück*

                          PS: Die BPJS(Bundesprüfstelle für jämmerlichen Schwachsinn) ist Weltweit einzigartig..."Crazy Germans"
                          Wieso bevormunden? Wenn man 18 ist kann man doch ein entsprechendes Spiel normal kaufen - man muss halt nur selbst hingehen und es sagen. Das das in der Praxis anders aussieht weiß ich auch (Werbeverbote behindern Verkauf etc.), aber das sind Sekundärfolgen die nicht der BPjS angelastet werden können. Und was zur Einziogartigkeit der Institution: Vielleicht würde Amerika was ähnliches gar nicht schlecht tun...

                          Kommentar


                            #28
                            Ich will diesen Thread nur ungern vom Thema abbringen uch endschuldige mich auch dafür... AAAAAABER:
                            Mir kommt es irgentwie vor das dieser Thread mittendrinn anfängt kann das sein????????
                            Und wieso is er im Games Forum?!
                            ...diese Diskussion ist im Thread "Alter" (wie alt seit ihr) entstanden; war aber durchaus wert, einen extra-Thread zu bekommen...und weil es hauptsächlich um Computerspiele dabei geht, ist er hier gelandet!

                            Kommentar


                              #29
                              Da das Elternrecht in Art. 6 des Grundgesetzes privilegiert bleiben muss, sind alle Erziehungsberechtigten von Strafe ausgenommen, wenn sie indizierte Medien ihren Kindern zugänglich machen. Das steht in § 21 Abs. 4 GjS. Erziehungsberechtigter ist, wer das Sorgerecht für den Minderjährigen hat. In erster Linie sind das die Eltern.
                              Macht Platz, ich kotz gleich!
                              .
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                                Originalnachricht erstellt von buba

                                Macht Platz, ich kotz gleich!
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                                Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                                Makes perfect sense.

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