Zitat von EREIGNISHORIZONT
Auch sollte man sich mal ins Gedächtnis rufen, dass es den Tatbestand "Ehrenmord" bisher nicht gibt (darum geht ja die Gesetzesdebatte, selbigen als besonders verwerfliche Form des Mordes unter Strafe zustellen). Der Junge wurde als Mörder angeklagt und verurteilt und damit ist sowas wie "niedere Beweggründe" automatisch inklusive. Denn wäre das Gericht der Meinung, es hätte keinen niederen Beweggründe gegeben, dann wäre er nicht wegen Mordes, sondern höchstens wegen Totschlags verurteilt worden. Ein Mord erfolgt immer aus niederen Beweggründen, zumindest der juristischen Definition nach.
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