Bis wider so einer einen Haufen unschuldiger Leute umbringt. Dann schreien alle und fragen warum das niemand verhindert hat.
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Keine Ankündigung bisher.
RAF - Freiheit für die Terroristen von Gestern?
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Dann frägst DU, warum man keine Todesstrafe, Folter etc. hat. Aber das forderst du ja sowieso. Du vergisst ja schliesslich, dass die RAF seit bald zehn Jahren nicht mehr existiert und der letzte Anschlag ewig her ist. Auch ohne die von dir geforderten barbarischen Methoden gab es eben keine neue RAF. Und es gab auch keine neue RAF, als früher schon ehemalige RAF-Leute nach Absitzen ihrer Strafe freigelassen wurden.Zitat von cäptn.oli Beitrag anzeigenBis wider so einer einen Haufen unschuldiger Leute umbringt. Dann schreien alle und fragen warum das niemand verhindert hat.Resistance is fertile
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The only general I like is called strike
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Das ist doch keine Argumentation. "Den Räuber", "den Dieb" und "den Gewohnheitsverbrecher" gibt's nicht. Das ist seit ca. 80 Jahren überholt, hat sich als vollkommen unhaltbar herausgestellt.Zitat von Rothemd Beitrag anzeigenIch finde die sollten im Gefängnis bleiben wenn die doch Terroristen sind!Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
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Man braucht die Zellen für echte Schwerverbrecher wie Steuerhinterzieher usw.
Das ist der Grund, warum Vergewaltiger und Kinderschänder usw. (Pädophilie z.B. ist wie homo- oder meinetwegen Heterosexualität NICHT heilbar, sondern eine sexuelle Ausrichtung) wieder auf freien Fuß kommen.
Artikel Eins unserer Verfassung sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Das gilt aber nur für Privatpersonen untereinander; der Staat jedoch kann auch hierzulande diese Würde beliebig verletzen (was er auch täglich aufs Neue beweist), wenn es in seinem Interesse ist. Wie sonst erklärt es sich, dass die Steuerfahndung mehr Rechte hat als die Mordkomission?
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Unsinn. Die Todesstrafe ist in Deutschland auch im Kriegsfall nicht anwendbar. Nenn mir einen Gesetzestext, oder sonstige Anordnungen die soetwas belegen.Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDoch doch. Das geht dann mittels Standgerichten und so.
Alle Staatsdiener dürfen dann Tribunale anordnen, jeden nach belieben anklagen, aburteilen und an die Wand stellen.Möp!
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Schon traurig. Mörderin auf freien Fuß. Gute Nacht Deutschland fällt mir da nur ein ! Nicht mal die Strafe abgesessen und die "nette" Mörderin will sogar verbieten lassen, dass ihre Bilder abgedruckt werden, speziell die Fahndungsfotos. Die gehören zur Geschichte Deutschlands, jetzt will sie wohl die Geschichte verbieten ?!
Sie nutzt das von ihr so verhasste System in Deutschland und will mit ihm etwas durchsetzen. Ist doch paradox
Ich hoffe ALLE in Deutschland inhaftierten Mörder stellen an unseren Präsidenten einen Antrag auf Haftentlassung, weil sie sich ja auch ordentlich verhalten. Man sollte sich die Frage stellen : Warum sollten sie nicht auch frei gelassen werden? Gibt es meiner Meinung nach keinen Grund für, sie noch im Knast zu lassen. Die Frau Mohnhaupt hat vorsätzlich und kaltblütig Menschen umgebracht.
Dieser Skandal kann nicht größer sein. Mörder sollten hingerichtet werden
ABER das ist ja nicht Thema des Threads !
Resozialisierung hat hier kaum was zu suchen. Arm, traurig, unglaublich. Ex-Häftlinge gibt es, jedoch nicht Ex-Opfer. Nur weiter so Deutschland. So belohnt man Mörder !!!!!!Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
Carolin Witt (*1983), Studentin
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Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigenUnsinn. Die Todesstrafe ist in Deutschland auch im Kriegsfall nicht anwendbar. Nenn mir einen Gesetzestext, oder sonstige Anordnungen die soetwas belegen.Zitat von Cmdr. Ch`ReIDoch doch. Das geht dann mittels Standgerichten und so.
Alle Staatsdiener dürfen dann Tribunale anordnen, jeden nach belieben anklagen, aburteilen und an die Wand stellen

Zitat von Jack CrowIch vermute mal der gute Commander wollte sich in den Aprilscherz einklinken, oder
Was mir da wieder alles zugetraut wird
Allerdings ist die Sache nicht so einfach wie man meinen möchte: Nach dem GG ist die Todesstrafe abgeschafft, keine Frage. Würde man den entsprechenden Artikel über den etablierten Weg streichen (wenn das BVerfG da mitzieht was fraglich ist) sollte es anhand des sechsten Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention möglich sein die Todesstrafe in Kriegszeiten anzuwenden.
Was aber mangels Rechtsvorschrift zur Thematik akademisch ist.Zuletzt geändert von Nighthawk_; 02.04.2007, 09:32.
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Soweit ich weiß, kommt noch hinzu, dass man das Todesstrafenverbot unter anderem auch mit der Würde des Menschen begründet (Art. 1 GG), welche der Ewigkeitsgarantie unterliegt und damit auch nicht mit Verfassungsändernder Mehrheit abgeschafft werden kann. Kenne mich damit ja auch nicht wirklich aus, aber das heißt soweit ich weiß, das man, solange unsere Verfassung gültig ist, die Todesstrafe nicht einführen kann.Zitat von Cmdr. Ch'ReI
Allerdings ist die Sache nicht so einfach wie man meinen möchte: Nach dem GG ist die Todesstrafe abgeschafft, keine Frage. Würde man den entsprechenden Artikel über den etablierten Weg streichen (wenn das BVerfG da mitzieht was fraglich ist) sollte es anhand des sechsten Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention möglich sein die Todesstrafe in Kriegszeiten anzuwenden.
Was aber mangels Rechtsvorschrift zur Thematik akademisch ist."Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
-Cpt. Jean-Luc Picard
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