Die Marktwirtschaft und das Soziale - SciFi-Forum

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Die Marktwirtschaft und das Soziale

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  • max
    antwortet
    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
    Die Grundrechte richten sich ja auch nicht an Private, die ihre Rechtsgeschäfte untereinander zu regeln haben, sondern als Abwehrrechte gegen den Staat.
    Nee, die Grundrechte richten sich auch gegen Privatpersonen. Auch Privatpersonen dürfen nicht die Grundrechte anderer Privatpersonen verletzten - was dann im Detail in der Regel die Strafgesetzordnung regelt.
    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
    "Freiheit" bezieht sich in erster Linie auf die Freiheit von Staatsmacht. Das ist der Rahmen, in dem dann frei, also nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gewirtschaftet wird.
    Das ist ein schon sehr verengter Freiheits-Begriff. Selbst dieser ist heute in den Zeiten von Hartz IV nicht mehr gegeben, da man jetzt per Gesetz als Arbeitsloser in jeden Beruf gezwungen werden kann.
    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
    Was Du meinst, scheint mir nicht "Freiheit" zu sein, sondern eher "Sicherheit" bei absoluter Gleichheit, daher ja auch das Beispiel Massenentlassungen: Der Hauptaspekt liegt dabei nämlich nicht so sehr auf der Selbstentfaltung und -verwirklichung, sondern der absoluten Sicherheit vor materiellen Veränderungen. Das ist was anderes als Freiheit.
    Selbstentfaltung und Selbstwirklichung brauchen eben nicht nur Freiheit vor staatlichen Zwängen, sondern allgemein als Grundlage auch Freiheit von möglichst jeder Form von Zwängen. Dazu gehören natürlich auch materielle Zwänge. Jemand, der in armen Verhältnisse aufwächst und dessen Chance, aus diesen heraus zu kommen, wegen der Klassenstruktur (und nicht nur wegen staatlicher Zwänge, z.B. das auf soziale Selektion ausgerichtete deutsche Bildungssystem) nicht aus diesen Verhältnissen herauskommt, kann sich eben keineswegs frei selbst entfalten und selbst verwirklichen.

    Materielle Zwänge schränken dazu offensichtlich die Freiheit allgemein ein, was man gut im Vergleich von einem Milliardär zu einer Verkäuferin bei Schlecker sieht. Ersterer hat den notwendigen Besitz, um sich selbst verwirklichen zu können - letztere hat enge Grenzen, die ihr durch die materielle Situation diktiert werden. In einer Klassengesellschaft sind diese Grenzen auch nicht etwas durch Mangel diktiert, sondern durch die herrschende Klasse, im Falle des Beispiels die konkret ein Herr Schlecker.

    Zur Freiheit gehört Gleichheit. Ohne Gleichheit gibt es keine Freiheit (und umgedreht). Zur Freiheit gehört eben reale Gleichberechtigung und diese ist nicht gegeben, wenn man auf der einen Seite einen Kapitalisten wie Schlecker und auf der anderen Seite eine Angestellte von Schlecker hat. Die Macht, Einfluss und Möglichkeiten unterscheiden sich massiv, weshalb Schlecker die Bedingungen diktieren kann.

    Dazu geht es offensichtlich nicht um eine Sicherheit vor materiellen Veränderungen, sondern um eine konkrete Lebensgrundlage, eben um die Grundlage, die man braucht, um sich frei entfalten und verwirklichen zu können. Diese Grundlage besteht nicht nur in der Freiheit vor staatlichen Zwängen und einer rechtlichen Gleichstellung, sondern auch aus einer materiellen Basis.

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  • Sandswind
    antwortet
    Zitat von max Beitrag anzeigen
    In einem "marktwirtschaftlichen System", also im Kapitalismus sind viele Freiheiten nur auf dem Papier vorhanden, da die herrschende Oligarchie die "Freiheit" hat, die Freiheit der Mehrheit einzuschränken. Man denke nur z.B. an Massenentlassungen. Zur Freiheit gehört eben auch ein entsprechender Zugang zu den gesellschaftlichen Ressourcen (Waren, Infrastruktur).
    Mal unterstellt, man wolle das so sehen (was ich nicht tue): Die Grundrechte richten sich ja auch nicht an Private, die ihre Rechtsgeschäfte untereinander zu regeln haben, sondern als Abwehrrechte gegen den Staat. "Freiheit" bezieht sich in erster Linie auf die Freiheit von Staatsmacht. Das ist der Rahmen, in dem dann frei, also nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gewirtschaftet wird.

    Was Du meinst, scheint mir nicht "Freiheit" zu sein, sondern eher "Sicherheit" bei absoluter Gleichheit, daher ja auch das Beispiel Massenentlassungen: Der Hauptaspekt liegt dabei nämlich nicht so sehr auf der Selbstentfaltung und -verwirklichung, sondern der absoluten Sicherheit vor materiellen Veränderungen. Das ist was anderes als Freiheit.

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  • max
    antwortet
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Viele Rechte/Freiheiten im Grundgesetz lassen sich von den bislang bekannten und praktizierten Formen wahrscheinlich nur in einem marktwirtschaftlichen System verwirklichen. Das Recht auf Eigentum und das Recht auf Berufsfreiheit sind in der Planwirtschaft kaum umzusetzen.
    In einem "marktwirtschaftlichen System", also im Kapitalismus sind viele Freiheiten nur auf dem Papier vorhanden, da die herrschende Oligarchie die "Freiheit" hat, die Freiheit der Mehrheit einzuschränken. Man denke nur z.B. an Massenentlassungen. Zur Freiheit gehört eben auch ein entsprechender Zugang zu den gesellschaftlichen Ressourcen (Waren, Infrastruktur). Dieser ist aber nur sehr eingeschränkt gegeben, wenn der Zugang besitzabhängig reguliert ist - also primär die Zugang haben, die sehr reich sind. Im Kapitalismus gibt es zwangsläufig die Tendenz, dass das Kapital bei einer Minderheit konzentriert wird und dass Grosskonzerne global den Markt beherrschen. Entsprechend gibt es dann natürlich auch keine freie Konkurrenz, da diese in einer Wirtschaft, die von wenigen Grosskonzernen beherrscht wird, vollkommen ausgehebelt ist. Dazu kommt noch, dass die Demokratie im Kapitalismus ebenfalls ausgehebelt wird, weil die reale Macht bei denen liegt, die die Produktionsmittel kontrollieren. Das bedeutet, dass einem gewählten Parlament und einer gewählten von den Kapitalisten sehr enge Grenzen gesetzt werden. Dies behaupten ja inzwischen sogar die Sozialdemokraten (sonst würde Kapital und Arbeitsplätze verlagert werden, nicht investiert werden etc.), wenn es um die Rechtfertigung ihrer Politik geht.

    Das Recht auf Eigentum und das Recht auf Berufsfreiheit sind mit einer demokratisch kontrollierten Planwirtschaft ohne Probleme garantierbar. Es gibt nur natürlich kein Recht auf Unterdrückungs- und Ausbeutungsinstrumente und deren Besitz - also kein Besitz von Produktionsmitteln, der über den Eigenbedarf (also Produktionsmittel, die man alleine nutzen kann) hinausgeht. Produktionsmittel würden demokratisch kontrolliert.
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Sozial ist schwer zu definieren. Auf der einen Seite muss Leistung sich lohnen, auf der anderen Seite darf man die Armen nicht fallen lassen.
    Leistung wird in letzter Zeit ziemlich absurd definiert. Die heutige Wirtschaft ermöglicht, dass sich in erster Linie die bereichern, die ihr Geld für sich arbeiten lassen - selbst also gar nichts leisten. Während im Vergleich dazu der Grossteil derer, die noch Arbeitsplätze haben, immer mehr arbeiten muss - aber dafür immer weniger erhält (die Reallöhne sinken schon seit Ewigkeiten. Wenn man (nicht-bezahlte!) Überstunden einrechnet, wird es noch krasser). Die, die also viel leisten, bekommen dafür immer weniger, es "lohnt" sich für sie immer weniger zu arbeiten. Deshalb gibt es wohl inzwischen auch Hartz IV, was dafür sorgt, dass Arbeitslose in die Armut fallen und Arbeitslose gezwungen sind, jede Arbeit anzunehmen (so viel zur Berufsfreiheit in der heutigen BRD).
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Im Moment sieht es wohl so aus, dass es ein Existenzminimum für jeden geben muss, niemand also z.B. verhungern darf, und - wobei es hierbei an der Umsetzung wohl am stärksten hapert - jeder die Chance haben sollte durch eigene Anstrengung aufzusteigen.
    So definierst du sozial? Das niemand verhungern darf und es Aufstiegschancen geben muss? Das bedeutet im Klartext, dass man eine extrem unsoziale Gesellschaft hat, in der viele im Elend leben (also nur nicht verhungern), während manche sich bereichern können (in erster Linie, die schon in reichen Familien geboren wurden plus ein paar Aufsteiger).

    Ob eine Gesellschaft sozial oder nicht ist, hängt davon ab, wie der gesellschaftliche Reichtum verteilt ist und wie der Zugang zu diesem geregelt ist.

    Gleichheit ist ein entscheidender Faktor, ob eine Gesellschaft frei oder unfrei ist. Bei extremer Ungleichheit ist auch die reale existierende Freiheit für sehr viele stark eingeschränkt - egal, was dann auf dem Papier irgendwo steht.

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
    Ansonsten: Das Grundgesetz ist relativ offen, was die Wirtschaftsordnung angeht. Man kann einige Rückschlüsse ziehen, die in Richtung Marktwirtschaft tendieren, andere (nicht allzuviele, bzw. gewichtige) Regelungen lassen andere Schlüsse zu. In der Gesamtschau spricht wohl vieles für eine Marktwirtschaft, eben mit dem notwendigen Einschlag eines Sozialstaats. Daraus muss aber nicht zwingend gefolgert werden, dass eine "soziale Marktwirtschaft" vom Grundgesetz vorgeschrieben wird.
    Viele Rechte/Freiheiten im Grundgesetz lassen sich von den bislang bekannten und praktizierten Formen wahrscheinlich nur in einem marktwirtschaftlichen System verwirklichen. Das Recht auf Eigentum und das Recht auf Berufsfreiheit sind in der Planwirtschaft kaum umzusetzen.

    Sozial ist schwer zu definieren. Auf der einen Seite muss Leistung sich lohnen, auf der anderen Seite darf man die Armen nicht fallen lassen. Im Moment sieht es wohl so aus, dass es ein Existenzminimum für jeden geben muss, niemand also z.B. verhungern darf, und - wobei es hierbei an der Umsetzung wohl am stärksten hapert - jeder die Chance haben sollte durch eigene Anstrengung aufzusteigen.

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  • maestro
    antwortet
    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    3.) Wie ist sozial in "soziale Marktordnung" zu definieren?
    Hast du jemals während deines Studiums eine angemessene Definition von "sozial" oder "Gerechtigkeit" zu lesen bekommen? Wenn ja, dann bitte ich um Quellenangabe, ich hab nämlich keine gefunden. Wie schon gesagt, liegt es bei der Regierung die Anforderung des GG umzusetzen.

    Um noch vielleicht einen Denkanstoß zu geben: Du kennst vielleicht die Aufgaben des Staates (ich glaube nach Musgrave)?

    1. Allokation
    2. Distribution
    3. Stabilisierung

    Und zu Distribution: die verschiedenen Ansätze:
    • Hobbes, Locke ->keine große Umverteilung, sondern Recht auf den Nutzen der eigenen Leistung
    • Maximierung Gesamtnutzen (durch Umverteilung von Arm zu Reich)
    • totale Gleichheit (Nutzengleichheit, Marx)

    In welchem Maße soll jetzt (mit Anreizverminderung) umgelagert werden (kostet)?

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  • Sandswind
    antwortet
    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    Diese Systeme gibt es, da aus dem Grundgesetz abegeleitet wurde, dass die Bundesrepublik die Marktform einer sozialen Marktwirtschaft hat.
    Hm, so würde ich das nicht unterschreiben. Das Grundgesetz selbst nennt nur den "Sozialstaat" als Staatszielbestimmung. Hiernach obliegt es dem Gesetzgeber, diesen Begriff mit Leben auszufüllen und einen Mindeststandard nicht zu unterschreiten.

    Ansonsten: Das Grundgesetz ist relativ offen, was die Wirtschaftsordnung angeht. Man kann einige Rückschlüsse ziehen, die in Richtung Marktwirtschaft tendieren, andere (nicht allzuviele, bzw. gewichtige) Regelungen lassen andere Schlüsse zu. In der Gesamtschau spricht wohl vieles für eine Marktwirtschaft, eben mit dem notwendigen Einschlag eines Sozialstaats. Daraus muss aber nicht zwingend gefolgert werden, dass eine "soziale Marktwirtschaft" vom Grundgesetz vorgeschrieben wird.

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  • Nightcrawler
    antwortet
    Hallo,

    ...uff, da hast du dir aber ein sehr komplexes Thema ausgesucht.
    Typisch Volkswirtschaftler...

    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    [...]1.) Welche Rechte und besonders Pflichten erwachsen juristischen Personen hieraus?[...]
    …denke da spontan an das „magische Sechseck“
    • Preisniveaustabilität (die Inflation auf ca. 2 % zu beschränken)
    • Vollbeschäftigung – (Arbeitslosenquote unter 2 %)
    • angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum (von ca. 4 %)
    • Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
    • Gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung
    • Erhaltung einer lebenswerten Umwelt

    ...da nicht alle Ziele gleichzeitig verfolgt werden können konkurrieren sie untereinander. Nicht nur deshalb nennt man es „magisch“.
    Utopisch wäre wohl angemessener...

    Zu jedem einzelnen, der sechs Punkte könnte man mehrere Hunderte Seiten schreiben.
    In unserer Marktwirtschaft gibt es doch schon lange eine ungleichmäßige Einkommensverteilung. Die großen wollen immer fetter werden und die kleinen dürfen dafür bluten.
    Es entstehen immer mehr Global operierende Riesen-Konzerne, die mit zahlreichen Sparten viele Geschäftsbereiche abdecken. Oder die aufgeblähten Konzernriesen wollen unrentable Bereiche schnell wieder abstoßen. Das Soziale bleibt dabei immer mehr auf der Strecke.
    Aktuelle Negativ-Beispiele sind mal wieder die Telekomiker und Opel/GM.

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts:
    • Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden)
    • Anstalten (Schulen, Unis, Bibliotheken, ...)
    • Stiftungen des Staates bzw. von kommunalen Verbänden (Deutsche Studienstiftung)


    Juristische Personen des privaten Rechts:
    • rechtsfähige Vereine der nichtwirtschaftlichen Form (Gesangsvereine, Sportvereine, ...)
    • rechtsfähige „Vereine“ in der Form einer handelsrechtlichen Gesellschaft (AG, GmbH, KgaA, Genossenschaften, ...)
    • Stiftungen von Einzelpersonen bzw. Vereinen (Volkswagenstiftung)


    Der Staat/Bund greift beispielsweise bei verbotenen Kartellbildungen und/oder Preisabsprachen ein. So wie im Aktuellen Fall von verbotenen Absprachen zwischen einigen Großbrauereien. Absprache bei Bierpreisen: EU will Beck's, Heineken & Co bestrafen - Wirtschaft - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    [...]2.) Wie werden die Produktionsfaktoren Kapital und Natur/Boden eingesetzt um den sozialen Aufgaben der Marktordnung zu genügen?[...]
    ...Kapital wird dann schon eher vom Staat eingesetzt.

    Einige Haushalts Ausgaben nach Aufgabenbereichen:
    • Soziale Sicherung 128,1 Mrd.
    • Verteidigung 27,9 Mrd.
    • Bildung, Wissenschaft, Forschung 11,7 Mrd.
    • Verkehrswesen 19,4 Mrd.
    • Wirtschaftsförderung 6,3 Mrd.


    Der Produktionsfaktor Boden/Natur:
    • Anbauboden der land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Da der Produktionsfaktor boden nicht vermehrbar ist, lassen sich Ertragssteigerungen nur durch intensivere Nutzung erreichen.
      Daraus entsteht der bekannte Zielkonflikt zwischen Ökonomie und Ökologie.
    • Abbauboden ist der bergbaulich genutzte Boden. Auch hier gibt es den Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz. Denn wie wir alle wissen, sind Rohstoffe nun mal endlich.
    • Standortboden ist der baulich genutzte Boden, auf dem die Unternehmen ihre Betriebe errichtet haben. Dabei sucht sich ein Unternehmen, anhand spezifischer Faktoren, natürlich den Standort aus, der ihm die größten Kosten- und Ertragsvorteile bringt.


    Betriebe der Urproduktion(z. B. Kohlebergwerk) wählen ihren Standort natürlich anhand der jeweiligen Rohstoffvorkommen.
    Industriebetriebe messen Faktoren wie nähe zu Autobahnen, Eisenbahnen oder Wasserstraßen große Bedeutung zu.
    Fertigungsbetriebe, die spezialisierte Facharbeiter benötigen, sind räumlich dort ansässig, wo sie diese Arbeitskräfte finden.
    Ein Einzelhändler orientiert sich am Absatzgebiet und an der „Nähe zum Kunden“

    Inwieweit Boden/Natur damit nun den sozialen Aufgaben unserer Marktordnung genügen kann ich so nicht beantworten.

    Der Produktionsfaktor Kapital:
    • er entsteht durch Konsumverzicht, d.h. durch Sparen
    • wird in Geldkapital (als Finanzierungsmittel für Investitionen)
    • und Produktionskapital (als Produktionsgut) unterschieden.


    Der Produktionsfaktor Kapital ist nicht von Anfang an vorhanden, sondern entsteht erst durch die beiden originären (ursprünglichen) Produktionsfaktoren Arbeit und Boden/Natur. Deshalb wird beim Faktor Kapital auch vom Derivaten (abgeleiteten) Produktionsfaktor gesprochen.

    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    [...]3.) Wie ist sozial in "soziale Marktordnung" zu definieren?[...]
    ...in der Bundesrepublik wird die soziale Marktwirtschaft im Artikel 20 GG festgeschrieben.

    Der Staat greift in das Wirtschaftsgeschehen ein, indem er z.B. durch Gesetze, Verordnungen und Umverteilungen eingreift.
    Beispielsweise lagen im Bundeshaushalt 2005 die Ausgaben für sogenannte „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) an die Sozialversicherung, die Länder oder Unternehmen bei ca. 152,1 Mrd. Öre. Die Gesamtausgaben lagen bei ca. 254,3 Mrd. Öre.
    Nach einer Auslegung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 5, 198) wird soziale Gerechtigkeit folgendermaßen definiert:
    "[...]eine annähernd gleichmäßige Förderung des Wohles aller Bürger und eine annähernd gleichmäßige Verteilung der Lasten...[...]"
    Einerseits ist der Staat verpflichtet, jedem seiner Bürger eine angemessene materielle und kulturelle Existenz zu sichern, auf der anderen Seite kann, muss und soll der Sozialstaat auch auf die Solidarität von allen Bürgern bauen.

    Gruß Night...

    Quellen und Infos:

    Nachtwächterstaat - Wikipedia
    Allgemeine Wirtschaftslehre (Bildungsverlag Eins)
    Forum Wirtschaftsethik 1/1999 - Thema
    Einführung in das Recht
    §§ Bürgerliches Recht (I): Rechtssubjekte und Rechtsobjekte §§

    Zitat von Art.14, Abs.2 GG
    "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

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  • max
    antwortet
    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    1.) Welche Rechte und besonders Pflichten erwachsen juristischen Personen hieraus?
    Im Endeffekt keine.

    Bezeichnend ist ja, dass die Reichsten eben gerade nicht sich an der Finanzierung des Sozialstaats beteiligen müssen, sondern dies komplett auf die Arbeiterklasse und Teile der Mittelschichten abwälzen können.
    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    2.) Wie werden die Produktionsfaktoren Kapital und Natur/Boden eingesetzt um den sozialen Aufgaben der Marktordnung zu genügen?
    Was sind die sozialen Aufgaben? Die Produktionsmittel werden eingesetzt, um möglichst viel Profit für ihre Besitzer herauszuholen, wofür auch mal Millionen in die Arbeitslosigkeit und die Armut gestossen werden.
    Zitat von Zocktan Beitrag anzeigen
    3.) Wie ist sozial in "soziale Marktordnung" zu definieren?
    Das ist ein Widerspruch in sich. Eine "Markordnung" führt automatisch zu ungleichen Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen und damit zu einer Gesellschaft, die im Interesse einer Minderheit funktioniert, die sich auf Kosten der Mehrheit bereichern kann. Entsprechend ist diese Gesellschaft auch nicht sozial. Selbst wenn es in der BRD mal eine deutliche bessere Absicherung vor Armut als heute gab, ändert dies ja nichts an der grundsätzlichen Fuktionsweise der Gesellschaft. Heute werden Arbeitslose gesetzlich zur Armut verurteilt (Hartz IV bzw. Beschäftigung für Elendslöhne).

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  • blueflash
    antwortet
    1. Vor allem die Pflicht zur Teilnahme an den sozialen Kassen. D.h. einzahlen ohne Anspruch auf konkrete Gegenleistung. (Arbeitgeberanteil etc.)

    2. In diesem Zusammenhang bedeutet die soziale Marktwirtschaft, dass der Einsatz von Produktionsmitteln nicht alleine durch den freien Unternehmergeist bestimmt ist, sondern grundsätzlich sozialen Beschränkungen unterliegt (Umweltschutz, Arbeitsschutz etc.). Nicht zuletzt wird auch die Vertragsfreiheit z.B. bei Arbeitsverträgen eingeschränkt (Mitbestimmung)

    3. Das genau ist die entscheidende Frage. Wie gesagt sind die sozialen Elemente der Marktwirtschaft rein grundsätzliche Beschränkungen. (Die freie Marktwirtschaft macht ja auch keine quantitativen Aussagen.) Die genaue Ausformung ist halt Sache des Gesetzgebers und im letzten Zweifel des Verfassungsgerichtes. Eine Einschränkung, wie auch ein Ausbau der Quantität, ist hier jederzeit legal möglich und nicht, wie einige gerne behaupten gleichbedeutend mit der Abschaffung der sozialen Marktwirtschaft.
    In meinen Augen leitet sich aus der verfassungsrechtlichen Begrifflichkeit nicht der Zwang so irgendwelchen Maßnahmen in irgendeiner Form ab, sondern die grundsätzliche Möglichkeit, im Namen des sozialen Ausgleichs Zwänge zu schaffen. Die tatsächliche Ausformung obliegt dann dem Gesetzgeber.

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  • Rikerman
    antwortet
    Erst mal: bin kein Experte!!

    1; die hauptrechte und Pflichten sind wohl Recht auf Harz IV (ein Jurist würd des etz anders ausdrücken), und dass die anderen eben das bezahlen müssen ebenso Renten...

    2; keine Ahnung, aber ihc lgaub mal was davon gehört zu haben, dass jeder unternehmer seine Produktionsfaktoren zum wohlergehen aler einsetzen muss bin mir aber niocht sicher

    3; keine Ahnung aber in Deutschland ist es mit sozial meiner Meinung nacht sowieso nicht weit her.

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  • Zocktan
    hat ein Thema erstellt Die Marktwirtschaft und das Soziale.

    Die Marktwirtschaft und das Soziale

    Bei einer Lektüre bin ich über die aktuelle Unwucht in den Sozialen Sicherungssystemen der Bundesrepublik gestolpert.
    Diese Systeme gibt es, da aus dem Grundgesetz abegeleitet wurde, dass die Bundesrepublik die Marktform einer sozialen Marktwirtschaft hat.
    Was mir dabei zu denken gab ist, dass aus dem "Sozialen" Rechte und Pflichten erwachsen, die sich an Natürliche Personen und den Produktionsfaktor Arbeit richten.

    Dazu habe ich nun drei Fragen, die ich nicht schlüssig beantworten kann, bei denen ich hier auf Denkanstösse hoffe.
    1.) Welche Rechte und besonders Pflichten erwachsen juristischen Personen hieraus?
    2.) Wie werden die Produktionsfaktoren Kapital und Natur/Boden eingesetzt um den sozialen Aufgaben der Marktordnung zu genügen?
    3.) Wie ist sozial in "soziale Marktordnung" zu definieren?
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