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  • max
    antwortet
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Das Aufheben der Aufenthaltserlaubnis ist eben keine Strafe. Es steht dem deutschen Staat zu, zu entscheiden, welche Nicht-Staatsbürger sich auf seinem Gebiet aufhalten dürfen, und wenn der Staat entscheidet, durch demokratisch legitimierte Organe, dass notorische nicht-deutsche Kriminelle sich nicht dort aufhalten dürfen, dann ist dies weder eine Strafe noch ein Verfassungsverstoß .
    Du machst es dir arg einfach.

    Hier ein Beispiel:
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Die Verbannung ist als Strafe im deutschen Strafrecht nun mal nicht vorgesehen .
    Du argumentierst, dass diese Form der Bestrafung (die du beschönigend als reinen Verwaltungsakt bezeichnest) verstärkt verwendet werden sollte. Warum also nicht allgemein? Da versteckst du dich hinter existierenden Gesetzen, statt deine Forderungen zu begründen, warum man Menschen ungleich behandeln sollte.

    Wie gesagt: denk mal über deine Argumentation nach. Du bringst keine Begründung, sondern sagst einfach, so soll es sein - und so nicht.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Es geht eben nicht um Rache und Bestrafung, sondern einfach darum, dass kein Nutzen zu erwarten ist, wenn derjenige im Deutschen Staatsgebiet verbleibt.
    Die Behauptung der Nützlichkeit ist eben rein ideologisch und die Grundlage für die Willkür in deiner Argumentation. Und wie gesagt: warum sollen nicht allgemein Grund- und Menschenrechte auf einer solchen Basis vergeben werden? Aber da versteckst du dich ja auch wieder hinter existierenden Gesetzen, ohne irgendetwas zu begründen.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Nein, die gesetzlichen Vorschriften sind absolut verfassungskonform, weil ungleiches nicht gleich behandelt wird .
    Das hatten wir schon: Leute, die für das gleiche Verbrechen verurteilt werden, werden einmal resozialisiert und einmal verbannt. Das ist offensichtlich eine Ungleichbehandlung. Du kannst dich noch so herumwinden. Das ändern nichts daran, dass du eine Ungleichbehandlung forderst. Du solltest wenigstens so ehrlich sein und dies auch zugeben. Statt weiter dich selbst zu betrügen und andere hier zu verarschen.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Es ist mir schon klar, dass du gerne entscheiden würdest, was rechtstaatlich und verfassungskonform ist, aber so ist es eben nicht .
    Lächerliches Argument von jemanden, der selbst Regel fordert, die Ausländer in nützlich und schädlich einteilen.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Ganz im Gegenteil, ich fordere ja gar nicht, den Menschen Rechte zuzugestehen oder nicht, da eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland kein Grund- oder Menschenrecht ist .
    Schon wieder ein unreflektierte Behauptung. Schon eine Aufenthaltserlaubnis mit Rechten verbunden. Oder soll das nicht der Fall sein!?
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt ja nicht willkürlich, sondern nach klaren und ersichtlichen Kritierien.
    Diese Kriterien sind rein ideologisch und damit willkürlich. Das sieht man schon daran, wer deiner Ansicht nach nur Kosten verursacht und wer nützlich ist.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Ich vertrete keine Ideologie
    Das ist vollkommen lächerlich. Soviel sollte man schon über die eigenen Argumente nachdenken, dass man das Weltbild (Ideologie) dahinter kennt.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    ich argumentiere lediglich, dass gut ausgebildete, intelligente und leistungsbereite Menschen nützlich sind, da sie Steuern und Sozialabgaben zahlen. Deswegen ist es für uns erstrebenswert, solche Menschen in großer Zahl in unser Land zu holen.
    Wenn du da nicht die Ideologie erkennst, die auf diesen Aussagen beruhen, dann hast du echt ein Problem.

    Im Übrigen solltest es eigentlich selbstverständlich sein, dass jemand, der Steuern und Sozialabgaben zahlen muss, auch gleiche Rechte bekommt. Aber die sollen ja auch ungleich behandelt werden und nur eine Aufenthaltserlaubnis bekommen ....

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  • Valdorian
    antwortet
    Zitat von max
    Deine Begründung für die Ungleichbehandlung kenne ich inzwischen. Du behandelst gleiches ungleich. In einem Fall wird jemand verbannt, in dem anderen Fall nicht - obwohl in beiden Fällen die Strafe abgesessen ist und die Person wieder voll resozialisiert werden müsste. In einem Fall darf sich jemand resozialisieren - in dem anderen Fall wird jemand genau dies verweigert.
    Das Aufheben der Aufenthaltserlaubnis ist eben keine Strafe. Es steht dem deutschen Staat zu, zu entscheiden, welche Nicht-Staatsbürger sich auf seinem Gebiet aufhalten dürfen, und wenn der Staat entscheidet, durch demokratisch legitimierte Organe, dass notorische nicht-deutsche Kriminelle sich nicht dort aufhalten dürfen, dann ist dies weder eine Strafe noch ein Verfassungsverstoß .

    Zitat von max
    Die Behauptung, dass dem Staat nach dem Absitzen der Strafe Kosten und Mühen gespart würden, ist eine Unterstellung, dass jemand, der eine Straftat begangen hat, dies immer wieder begehen würde. Wenn du eine solche Unterstellung bringst, warum bist du dann nicht allgemein für Verbannung?Spart doch in der Ideologie dann auch Geld und Mühen? Und komm nicht mit dem Argument, dass man einem Staatsbürger nicht verbannen darf!
    Die Verbannung ist als Strafe im deutschen Strafrecht nun mal nicht vorgesehen .

    Zitat von max
    Das heutige Justizsystem beruht laut Verfassung darauf, dass Menschen wieder resozialisiert werden -das Ziel ist eben nicht einfach primitive Rache. Eine Verbannung bedeutet die komplette Vernichtung der Existenzgrundlage eines Menschen - und ist, scheiss egal wie du dies beschönigen willst - natürlich eine massive Bestrafung.
    Es geht eben nicht um Rache und Bestrafung, sondern einfach darum, dass kein Nutzen zu erwarten ist, wenn derjenige im Deutschen Staatsgebiet verbleibt. Da er kein Grundrecht hat, im Staatsgebiet zu verbleiben, muss er es eben verlassen, während jemand, der Bürger ist, selbstverständlich dort bleiben darf .


    Zitat von max
    Diese gesetzlichen Vorschriften sind willkürlich, weil gleiches eben nicht gleich behandelt wird.
    Nein, die gesetzlichen Vorschriften sind absolut verfassungskonform, weil ungleiches nicht gleich behandelt wird .

    Zitat von max
    Gesetzliche Vorschriften sind keineswegs automatisch rechtsstaatlich. Das sollte man eigentlich in Deutschland sehr gut wissen.
    Tja, dafür haben wir ins Deutschland das BVG. Es ist mir schon klar, dass du gerne entscheiden würdest, was rechtstaatlich und verfassungskonform ist, aber so ist es eben nicht .

    Zitat von max
    Du bist also dafür, dass du Menschen aufgrund deiner Kriterien einmal willkürlich Rechte zusprechen darfst und anderen nicht. Das ist eine Einteilung nach Nützlichkeitskritierien. Das ist nun mal ein krasser Gegensatz zu den Menschenrechten, die darauf beruhen, dass jeder Mensch die gleichen Rechte haben sollte und nicht vor dem Gesetz vollkommen ungleich behandelt wird.
    Ganz im Gegenteil, ich fordere ja gar nicht, den Menschen Rechte zuzugestehen oder nicht, da eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland kein Grund- oder Menschenrecht ist . Und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt ja nicht willkürlich, sondern nach klaren und ersichtlichen Kritierien.

    Zitat von max
    Du vertrittst hier eine Ideologie, die in diesem Kern nur von Rechten noch propagiert wird. Überleg dir doch einmal selbst, auf was für ideologischen Annahmen deine Argumentation der Nützlichkeit beruht! Selbstreflektion ist was tolles
    Ich vertrete keine Ideologie, ich argumentiere lediglich, dass gut ausgebildete, intelligente und leistungsbereite Menschen nützlich sind, da sie Steuern und Sozialabgaben zahlen. Deswegen ist es für uns erstrebenswert, solche Menschen in großer Zahl in unser Land zu holen. Das ist keine Ideologie, sondern simple Logik .
    Zuletzt geändert von Valdorian; 10.08.2008, 11:30.

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  • max
    antwortet
    Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
    Wo willst du denn die Grenze ziehen? Beginn der Berufsausbildung mit 18?
    Warum nicht? Dann sind die meisten wenigstens wirklich halbwegs selbst in der Lage zu entscheiden, was sie wollen.

    Natürlich wäre es auch möglich, alternativ die Berufsausbildung und die Zugangskriterien zu Universitäten so zu verändern, dass man mit dieser Form des Abschlusses auch an die Universitäten kann. Aber das würde schon sehr dramtische Veränderungen der Berufsschulen erfordern...
    Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
    Erzähl das mal den Damen und Herren von den Erwachsenenbildungsinstituten die für einen dreiwöchtigen EDV-Kurs mehrere tausend Euro verlangen.
    Die Erwachsenenfortbildung ist genauso eine der Kernaufgaben des Staates und sollte kostenlos sein.
    Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
    Bildung nach der Pflichtschule ist keine Selbstverständlichkeit.
    Sollte es aber. Also sollte man das auch entsprechenden organisieren. Und in den heutigen Industriestaaten mit ihrer massiven Kapitalüberakkumulation ist auch auf jeden Fall genügend Geld da, um dies auch ohne Probleme zu finanzieren.
    Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
    Die von mir angesprochene halbjährliche Gebühr ist keine soziale Selektion sondern ein Mindestbetrag an Selbsbehalt.
    Diese Gebühr kann aber die soziale Selektion verschärfen
    Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
    Denn wenn du den von dir zitierten Beitrag noch ein wenig weiter liest wirst du den Teil finden in dem steht, dass diese Grundkenntnisse entsprechend definiert sein müssen. Eine grundlegende Kommunikationsmöglichkeit für einfachste Gespräche kann man bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes schon voraussetzen. Betonung liegt auf Hauptwohnsitz. Also nicht Nebenwohnsitz. Das bedeutet der jeweilige Einwanderer will auf Dauer hier wohnen und nicht nur vorübergehend.
    Man darf also einreisen und dann erst die Sprache lernen?

    Das hättest du auch klar formulieren können - Hauptwohnsitz ist in der Regel der Wohnsitz, an dem man sich überwiegend aufhält. Jemand, der einreisen will, um einzuwandern, verlegt entsprechend auch seinen Hauptwohnsitz - und behält nicht noch einen Wohnsitz in einem anderen Land.

    Zitat von Valdorian
    Wie schon gesagt, das ist keine Strafe, sondern demjenigem wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen und er wird in sein Heimatland zurückgeführt. Das ist nur eine Verwaltungsmaßnahme, die nicht zur Bestrafung gedacht ist, sondern lediglich dazu, dem Staat weitere Kosten und Mühen zu ersparen.
    Deine Begründung für die Ungleichbehandlung kenne ich inzwischen. Du behandelst gleiches ungleich. In einem Fall wird jemand verbannt, in dem anderen Fall nicht - obwohl in beiden Fällen die Strafe abgesessen ist und die Person wieder voll resozialisiert werden müsste. In einem Fall darf sich jemand resozialisieren - in dem anderen Fall wird jemand genau dies verweigert.

    Die Behauptung, dass dem Staat nach dem Absitzen der Strafe Kosten und Mühen gespart würden, ist eine Unterstellung, dass jemand, der eine Straftat begangen hat, dies immer wieder begehen würde. Wenn du eine solche Unterstellung bringst, warum bist du dann nicht allgemein für Verbannung? Spart doch in der Ideologie dann auch Geld und Mühen? Und komm nicht mit dem Argument, dass man einem Staatsbürger nicht verbannen darf! Das sollte meiner Meinung nach eben allgemein gelten, weil eine Verbannung eine Doppelbestrafung ist und eine Resozialisierung unmöglich macht. Das heutige Justizsystem beruht laut Verfassung darauf, dass Menschen wieder resozialisiert werden - das Ziel ist eben nicht einfach primitive Rache. Eine Verbannung bedeutet die komplette Vernichtung der Existenzgrundlage eines Menschen - und ist, scheiss egal wie du dies beschönigen willst - natürlich eine massive Bestrafung.
    Zitat von Valdorian
    Offensichtlich wird in Deutschland nicht willkürlich abgeschoben, sondern entsprechend gesetzlicher Vorschriften.
    Diese gesetzlichen Vorschriften sind willkürlich, weil gleiches eben nicht gleich behandelt wird. Gesetzliche Vorschriften sind keineswegs automatisch rechtsstaatlich. Das sollte man eigentlich in Deutschland sehr gut wissen.
    Zitat von Valdorian
    Ja, ich möchte, dass hunderttausende gut ausgebildete, intelligente und leistungsbereite Menschen völlig unabhängig von Hautfarbe, Nationalität oder Religion jedes Jahr nach Deutschland kommen und eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, während lediglich kriminelle abgeschoben werden sollen.
    Du bist also dafür, dass du Menschen aufgrund deiner Kriterien einmal willkürlich Rechte zusprechen darfst und anderen nicht. Das ist eine Einteilung nach Nützlichkeitskritierien. Das ist nun mal ein krasser Gegensatz zu den Menschenrechten, die darauf beruhen, dass jeder Mensch die gleichen Rechte haben sollte und nicht vor dem Gesetz vollkommen ungleich behandelt wird.

    Du vertrittst hier eine Ideologie, die in diesem Kern nur von Rechten noch propagiert wird. Überleg dir doch einmal selbst, auf was für ideologischen Annahmen deine Argumentation der Nützlichkeit beruht! Selbstreflektion ist was tolles

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  • cybertrek
    antwortet
    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Warum nur acht Jahre gemeinsame Schule und danach verschiedene Schulformen? Und wie soll geregelt werden, welcher Schüler auf welche dieser Schulen darf? Ist dies alleine die Wahl des Schülers? Der oder die ist zu dem Zeitpunkt 14 oder 15 - und kann nicht wissen, was er oder sie später einmal machen will. Warum nicht eine Schulform, die den Schülern möglichst lange alle Möglichkeiten gibt?
    Wo willst du denn die Grenze ziehen? Beginn der Berufsausbildung mit 18? Mit 20? Mit 25 wenn man schon ein paar Praxisjahre in den verschiedenen Bereichen gemacht hat? Ich will den Schüler nicht verpflichten für 10 oder mehr Jahre in eine allgemeinbildende Schule zu gehen und erst danach in eine mehrjährige Berufsausbildung (die nach meinem Modell zur Pflichtschule gehört) zu stecken. Die meisten Schüler stöhnen schon nach 9 Pflichtjahren, ich will das jetzt nicht über Nacht auf 15 Jahre erhöhen. Das wäre zwar bildungstechnisch schön aber nicht praxisfähig.

    Warum? Zugang zur Bildung sollte für alle unabhängig von ihrer sozialen Herkunft offen sein.
    Erzähl das mal den Damen und Herren von den Erwachsenenbildungsinstituten die für einen dreiwöchtigen EDV-Kurs mehrere tausend Euro verlangen. Siehe Wifi Startseite - www.wifi.at Ich habe 2002 für ein halbes Jahr und 6 unterschiedliche Kurse 5.900 Euro bezahlt. Eine Gebühr von ca. 180 Euro (die Hälfte von 363,36) alle 6 Monate für ein vollwertiges Studium an einer Hochschule die mit einem Diplom und einem akademischen Titel abgeschlossen wird kann da nicht zuviel verlangt sein. Ich will das WIFI jetzt nicht als Maßstab heranziehen, das wäre ein Extrem, aber es reicht zumindest als Beispiel wie es in der Realität aussieht. Vor allem weil das WIFI in Österreich das in der Wirtschaft anerkannteste Erwachsenenbildungsinstitut ist. Auch oder vor allem weil es nicht so viele gibt. Ein Studium IST Erwachsenenbildung.

    Sorry dass ich dich enttäuschen muss aber die Welt ist kein Kinderspielplatz wo alles gratis ist. Bildung nach der Pflichtschule ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist im Interesse des Staats Akademiker auszubilden aber du hast keinen rechtlichen Anspruch diese Ausbildung geschenkt zu bekommen. Die von mir angesprochene halbjährliche Gebühr ist keine soziale Selektion sondern ein Mindestbetrag an Selbsbehalt.

    Zumindest in der BRD sind diese vollkommen unzureichend und haben nichts dazu beigetragen, dass es eine massive soziale Selektion gibt. Wobei diese natürlich schon sehr früh auswirkt, z.B. nach der Grundschule.
    Kann schon sein. Ich kenne bei weitem nicht alle Subventionen. Ich will nur zum Ausdruck bringen, dass keine gestrichen werden sollen. Wenn der Staat, das Land oder die Kommune bereit ist weitere Subventionen zu bewilligen dann ist das toll und richtig. Mir fehlt jedoch der Einblick in den status quo um da jetzt große Erweiterungen zu definieren.

    Aha. Also sollte man deiner Meinung nach doch keine Sprachkenntnisse fordern?
    Natürlich sollte man. Denn wenn du den von dir zitierten Beitrag noch ein wenig weiter liest wirst du den Teil finden in dem steht, dass diese Grundkenntnisse entsprechend definiert sein müssen. Eine grundlegende Kommunikationsmöglichkeit für einfachste Gespräche kann man bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes schon voraussetzen. Betonung liegt auf Hauptwohnsitz. Also nicht Nebenwohnsitz. Das bedeutet der jeweilige Einwanderer will auf Dauer hier wohnen und nicht nur vorübergehend. Wenn ich in ein Land wechsle dann lerne ich gleich zu Beginn die wichtigsten Vokabel und die grobe Grammatik. Das kann man von jedem Einwanderer verlangen. Wirkliche fortgeschrittene Sprachkenntnisse sind das noch nicht, die können natürlich dann erlernt werden wenn man mal eine Wohnung hier besitzt.

    Hör bitte auf immer nur Bruchstücke herauszuzitieren und dies dann aus dem Zusammenhang gerissen zu interpretieren. Zusammen mit ein wenig Mitdenken wie ich etwas gemeint haben kann ersparen wir uns beide viel Tipparbeit.
    Zuletzt geändert von cybertrek; 09.08.2008, 18:49.

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  • Valdorian
    antwortet
    Zitat von max
    Nein? Jemand, der wegen einem Verbrechen das Land verlassen muss, wird so nicht bestraft? Ist das vielleicht eine Belohnung!?
    Wie schon gesagt, das ist keine Strafe, sondern demjenigem wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen und er wird in sein Heimatland zurückgeführt. Das ist nur eine Verwaltungsmaßnahme, die nicht zur Bestrafung gedacht ist, sondern lediglich dazu, dem Staat weitere Kosten und Mühen zu ersparen.

    Zitat von max
    Es ist aber ein Menschenrecht, dass man vor dem Gesetz gleich behandelt wird.
    Wie schon gesagt, gleiches muss gleich behandelt werden und nicht ungleiches gleich.

    Zitat von max
    Das ist eine Rechtfertigung von Willkür und ungleichen Rechten. Und deshalb einer Menschenrechtsverletzung, die du immer noch nicht begründen konntest.
    Willkür wäre es nur, wenn willkürlich entschieden werden würde. Offensichtlich wird in Deutschland nicht willkürlich abgeschoben, sondern entsprechend gesetzlicher Vorschriften. Und eine Menschenrechtsverletzung ist es nun mal nicht, da es wie gesagt kein allgemeines Menschenrecht gibt, sich in Deutschland aufzuhalten.

    Zitat von max
    Deine Argumente, warum du deren Ausschluss forderst, sind auf dem Niveau typischer rechte Hetze gegen Ausländer. Z.B. deine Aussage, dass sie "uns" nichts bringen würden.
    Ja, ich möchte, dass hunderttausende gut ausgebildete, intelligente und leistungsbereite Menschen völlig unabhängig von Hautfarbe, Nationalität oder Religion jedes Jahr nach Deutschland kommen und eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, während lediglich kriminelle abgeschoben werden sollen. Ich bin ein übler Hetzer und ein rechtes Monster

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  • max
    antwortet
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Das ist keine Strafe, schon gar keine Verbannung.
    Nein? Jemand, der wegen einem Verbrechen das Land verlassen muss, wird so nicht bestraft? Ist das vielleicht eine Belohnung!? Früher hat man so etwas übrigens Verbannung genannt und nicht zufällig ist so etwas heute zumindest für Staatsbürger nicht möglich, weil es offensichtlich jeden rechtsstaatlichen Standards Hohn spricht.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Eine Aufenthaltserlaubnis ist nun mal kein Menschenrecht.
    Es ist aber ein Menschenrecht, dass man vor dem Gesetz gleich behandelt wird.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Sie kann erteilt werden und nach gewissen Kritierien wieder entzogen werden. In diesem Fall würde die Aufenthaltserlaubnis wieder entzogen werden, weil die entsprechende Person dem Staat nur Kosten und Mühen verursacht, wenn sie im deutschen Staatsgebiet verbleibt.
    Das ist eine Rechtfertigung von Willkür und ungleichen Rechten. Und deshalb einer Menschenrechtsverletzung, die du immer noch nicht begründen konntest.
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Ich hetze nicht gegen die Ärmsten der Welt.
    Deine Argumente, warum du deren Ausschluss forderst, sind auf dem Niveau typischer rechte Hetze gegen Ausländer. Z.B. deine Aussage, dass sie "uns" nichts bringen würden.

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  • Valdorian
    antwortet
    Zitat von max
    Offensichtlich ist dies eine Ungleichbehandlung nach einem gleichartigen Vergehen. Da "nein" zu schreiben, ist wirklich absurd! Schliesslich wird so jemand nicht nur durch die eigentliche Strafe, sondern auch noch durch die Verbannung bestraft! Auch wenn du dich erdreistest, dies als "Verwaltungsmassnahnme" zu bezeichnen!
    Das ist keine Strafe, schon gar keine Verbannung. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nun mal kein Menschenrecht. Sie kann erteilt werden und nach gewissen Kritierien wieder entzogen werden. In diesem Fall würde die Aufenthaltserlaubnis wieder entzogen werden, weil die entsprechende Person dem Staat nur Kosten und Mühen verursacht, wenn sie im deutschen Staatsgebiet verbleibt.

    Zitat von max
    Das nächste Beispiel für eine Forderung der Ungleichbehandlung. Dir ist schon klar, dass Menschenrechte Menschenrechte heissen, weil sie für alle Menschen gelten soll? Und zwar unabhängig davon, ob jemand aus Nützlichkeitsüberlegungen oder anderen willkürlichen Kriterien manche Menschen für besser als andere hält?
    Es gibt nun mal kein allgemeines Menschenrecht, sich in Deutschland aufzuhalten. Begreif es oder nicht, das ändert nichts daran.

    Zitat von max
    Ein Beispiel: vor 1993 galt dies auch für EU-Bürger (damals noch EG) nicht. Das wurde geändert - ohne das es irgendwelche negativen Folgen gab, die es laut den Rechten damals, die vor kriminellen und asozialen Ausländern "gewarnt" (d.h. gegen diese gehetzt) haben, automatisch geben hätte sollen. Warum sollte also die heutige Hetze gegen die ärmsten der Armen sachlich begründet sein?
    Ich hetze nicht gegen die Ärmsten der Welt. Es bringt uns nur nichts, wenn sie bei uns einwandern, da sie nicht über benötigte Fertigkeiten verfügen und die Deutsche Sprache nicht sprechen. Wenn sie dies doch können, haben sie ja nach dem von mir geforderten Punktesystem Chancen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Und außerdem bekomme ich dafür, dass EU-Bürger sich in Deutschland aufhalten, leben und arbeiten dürfen, das Recht, in EU-Staaten zu leben und zu arbeiten. Ein handfester Vorteil für beide Seiten. Dagegen ist es für mich von untergeordnetem Interesse in der dritten Welt zu leben und zu arbeiten.

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  • max
    antwortet
    Zitat von cybertek
    Nach 4 Jahren Gesamtschule Wechsel in eine berufsbildende Schule. Also entweder Lehre (Berufsschule), Handelsschule, HAK, HTL, etc. Weitere 4 Jahre AHS darf es nicht mehr geben!
    Warum nur acht Jahre gemeinsame Schule und danach verschiedene Schulformen? Und wie soll geregelt werden, welcher Schüler auf welche dieser Schulen darf? Ist dies alleine die Wahl des Schülers? Der oder die ist zu dem Zeitpunkt 14 oder 15 - und kann nicht wissen, was er oder sie später einmal machen will. Warum nicht eine Schulform, die den Schülern möglichst lange alle Möglichkeiten gibt?
    Zitat von cybertek
    Beibehalt der Studiumsgebühren, jedoch Verringerung um die Hälfte.
    Warum? Zugang zur Bildung sollte für alle unabhängig von ihrer sozialen Herkunft offen sein.

    Lediglich bei der Zahlung der Gebühren nach dem Studien, wenn jemand über eine bestimmte Grenze hinaus verdient (die entsprechend hoch sein muss!), kann man davon sprechen, dass es keine soziale Selektion gibt. Aber das kann man sinnvoller direkt über die Steuern machen.
    Zitat von cybertek
    Beibehaltung aller bisherigen Subventionen bei Studenten aus sozial und finanziell benachteiligter Schicht.
    Zumindest in der BRD sind diese vollkommen unzureichend und haben nichts dazu beigetragen, dass es eine massive soziale Selektion gibt. Wobei diese natürlich schon sehr früh auswirkt, z.B. nach der Grundschule.
    Zitat von cybertek
    Natürlich kann die Sprache und die Berufsausbildung auch im Rahmen der Einwanderung erfolgen.
    Aha. Also sollte man deiner Meinung nach doch keine Sprachkenntnisse fordern? Zuvor hattest du geschrieben:
    Zitat von cybertek
    Bedingungen für die Arbeitserlaubnis / Anmelden des Hauptwohnsitzes:

    a) Nachweis dass die jeweilige gesellschaftliche Sprache der Bundesbürger in den Grundzügen beherrscht wird. [...]
    Hast du also deinen eigenen Beitrag gelesen? ;



    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Nein, weil es sich bei der Abschiebung nicht um eine Strafe handelt, sondern um eine Verwaltungsmaßnahme nach Abbüßen der Strafe.
    Offensichtlich ist dies eine Ungleichbehandlung nach einem gleichartigen Vergehen. Da "nein" zu schreiben, ist wirklich absurd! Schliesslich wird so jemand nicht nur durch die eigentliche Strafe, sondern auch noch durch die Verbannung bestraft! Auch wenn du dich erdreistest, dies als "Verwaltungsmassnahnme" zu bezeichnen!
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Ein Deutscher hat nun mal das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, und niemand kann ihm das nehmen. Ein Ausländer, der nicht EU-Bürger ist, hat das nicht. Er kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, aber das ist kein Grundrecht - und sie kann ihm auch wieder entzogen werden.
    Da bestätigst du lediglich deine Position, dass du gegen gleiche Rechte bist und Sonderrechte beanspruchst. Da fehlt jede Form der Begründung, warum dies so sein sollte und warum eine solche Ungleichbehandlung akzeptabel sein sollte.

    Ein Beispiel: vor 1993 galt dies auch für EU-Bürger (damals noch EG) nicht. Das wurde geändert - ohne das es irgendwelche negativen Folgen gab, die es laut den Rechten damals, die vor kriminellen und asozialen Ausländern "gewarnt" (d.h. gegen diese gehetzt) haben, automatisch geben hätte sollen. Warum sollte also die heutige Hetze gegen die ärmsten der Armen sachlich begründet sein?
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Ganz im Gegenteil, ich bin für Einwanderung, von gebildeten, intelligenten Leuten, die in der Lage und Willens sind, etwas zu leisten. Hautfarbe, Nationalität und Religion sind mir dabe völlig egal. Asoziale Kriminelle dagegen brauchen wir nicht, deshalb sollten wir die, wann immer es geht, abschieben.
    Das nächste Beispiel für eine Forderung der Ungleichbehandlung. Dir ist schon klar, dass Menschenrechte Menschenrechte heissen, weil sie für alle Menschen gelten soll? Und zwar unabhängig davon, ob jemand aus Nützlichkeitsüberlegungen oder anderen willkürlichen Kriterien manche Menschen für besser als andere hält?

    Alleine schon die Annahme, dass wegen Straftaten verurteile Menschen immer asoziale Kriminelle bleiben würden, steht schon gegen die heutige Verfassung - weil sie gegen jedes rechtsstaatliche Prinzip verstösst. Deshalb ist es ja auch nicht akzeptabel, dass jemand, der seine Strafe bereits verbüsst hat, dann noch einmal bestraft wird - also verbannt wird. Genauso ist es inakzeptabel, dass jemand, der bereit bestraft wurde, danach weiter als Mensch zweiter Klasse behandelt wird und z.B. nicht einwandern darf.

    Bei jemanden, der solche Argumente bringt, kann man sich ja nicht einmal im Ansatz sicher sein, ob dieser dann die Grundrechte für Staatsbürger genauso willkürlich beschneiden will.

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  • Adm.Hays
    antwortet
    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    Nö. Das wird als Teil der Integration verstanden.
    Schlag es meinetwegen nach. Steht sogar bei Wikipedia.
    Nun, du nutzt Wikipedia, ich nutze das Lexikon.

    "Integration:
    1. allg: Herstellung oder Wiederherstellung eines Ganzen; Vereinigung; Verbindung; Einordnung eines Gliedes in ein Ganzes; Gegensatz: Desintegration"


    "Assimilation:
    5. Soziologie: ein zumeist von selbst erfolgender, häufig mit staatl. Mitteln gefördeter, oft auch gewaltsam erzwungener Prozeß der Aufnahme von (rassischen, sprachlichen, konfessionellen) Minderheiten in eine bisher fremde Mehrheit; als "politique d´assimilation" Bestandteil der französisch. Kolonialpolitik vor allem in Afrika, d.h. volle Anerkennung der Schwarzafrikaner, wenn sie die französ. Kultur akzeptieren."

    Jeder denkende Mensch wird nun in der Lage sein, deine assimiliatorischen Argumente zu zerschmettern.

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  • cybertrek
    antwortet
    Noch ein paar Worte zu meinen Ideen bezüglich Schulpolitik. Ich behaupte grundsätzlich nicht, dass dies die 100% perfekte Lösung ist und ich hab das jetzt auch nur in 10 Minuten hingeschrieben und sicher nicht bis in jede Eventualität durchgedacht. Ich stelle es einfach mal zur Diskussion:

    Natürlich bundesweit einheitliche Schulpolitik. Verpflichtende Berufsausbildung - erst danach gilt die Schulpflicht als abgeschlossen.

    Ich gehe jetzt einmal von österr. Verhältnissen und den bisherigen Schulformen aus und passe diese an:

    - 1 Jahr freiwilliger Kindergarten
    - 2 Jahre verpflichtender vom Staat bezahlter Kindergarten. Selbstbehalt der Eltern
    - 4 Jahre Volksschule
    - 4 Jahre Gesamtschule mit Leistungsgruppen.
    Dies ist notwendig, da das Niveau der Hauptschulen und der AHS nicht mehr optimal sind. Die Hauptschulen werden immer schlechter und die AHS ist inzwischen überfordert. Ich strebe eine Gesamtschule mit Leistungsgruppen an in der der einzelne durch diverse Fördergruppen besser betreut werden kann. Bei Bedarf individuelle Lehrpläne für Hochbegabte bzw. generell besonders intelligente Schüler. Schwächere Schüler müssen ebenfalls speziell betreut werden damit diese optimal auf die weiterführende Ausbildungsstufe vorbereitet werden. Leider werden diese aktuell viel zu schnell aufgegeben. In dem Zusammenhang bessere und vor allem laufende Ausbildung der Lehrer. Ebenso psychologische Betreuung der Pädagogen. Ich habe aber die Hoffnung, dass aktuell eine neue Generation an Lehrern heranwächst die die aktuellen Probleme besser bewältigen kann als die, die bisher tätig ist.

    - Nach 4 Jahren Gesamtschule Wechsel in eine berufsbildende Schule. Also entweder Lehre (Berufsschule), Handelsschule, HAK, HTL, etc. Weitere 4 Jahre AHS darf es nicht mehr geben! Die Lehrpläne der berufsbildenden Schulen müssen aber reformiert und angepasst werden. Allgemeinbildung darf nicht vernachlässigt werden. Dazu zählen auch bisherige AHS-Fächer wie Latein oder dergleichen.

    Nach 3 bis 5 Jahren berufsbildender Schule gilt die Schulpflicht als erfüllt. Optional kann jetzt ein Studium begonnen werden. Egal ob man dieses jetzt auslässt, abbricht oder abschließt, in jedem Fall hat der Schüler einen Berufsabschluss. Für das Studium ist eine vorherige Berufsausbildung auf jeden Fall von Vorteil. Das ist es, was bisher vielen fehlte.

    Finanzierung des Studiums:

    Beibehalt der Studiumsgebühren, jedoch Verringerung um die Hälfte. 5 Jahre nach Abschluss bzw. Abbruch des Studiums wird vom Staat das Gehalt des ehem. Studenten geschätzt. (Wie bereits bekannt bei der Kirchensteuer). Ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts wird nun für die Rückzahlung der Studiumskosten herangezogen. Auf wieviele Jahre das gelten soll muss kalkuliert werden. Ebenso der Prozentsatz. Die Schätzung des Gehalt kann natürlich mit Nachweis des tatsächlichen Gehalts angefochten werden. Ebenso wird die Studiumsdauer als Faktor für die Berechnung herangezogen. Die Einforderung dieser nachträglichen Studiumsgebühr muss auch gelten wenn der ehem. Student das Land verlässt.
    Studenten die erst mit einem bestimmten Alter ihr Studium beginnen waren in der Regel bereits zuvor berufstätig. Diese zahlen wie bisher die vollen Studiumsgebühren bzw. sogar einen höheren Betrag. Sie sind von der nachträglichen Zahlung befreit.

    Beibehaltung aller bisherigen Subventionen bei Studenten aus sozial und finanziell benachteiligter Schicht. In dem Zusammenhang muss bereits die Früherkennung der Studiumsqualifikation in der Gesamtschule beginnen. Diesen Effekt erhoffe ich mir durch die erwähnten individuellen Förderprogramme.

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  • Degra
    antwortet
    Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
    In welcher höhe würdest du das denn ansiedeln? Ich sehe da nämlich einen Konflikt zum ausgeglichenen Haushalt.
    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    Klingt im ersten Moment natürlich verlockend, aber man müsste es mal durchrechnen, ob es wirklich sinnvoll ist. Ein weiterer Anstieg der Sozialkosten würde dem Staat finanziell das Genick brechen.
    Dafür müsste man Experten heranziehen, die das berechnen, denn dafür fehlen mir die Informationen. Die Idee ist auch nicht von mir, sondern wurde von der Thüringer CDU mitgetragen. Das Konzept klingt gut, wurde aber verworfen, weil dies die komplette Neustrukturierung des Steuersystems zur Folge hätte, soweit ich das verstanden habe.

    Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
    Glaubst du wirklich, dass dann noch viel passiert, schließlich kosten effektive Maßnahmen Geld.
    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    Freiwilliges Engagement hat noch nie wirklich was bewegt, das wäre ein Weltpremiere, wenn sich da mal was ändern würde. Dafür ist der Durchschnittsmensch viel zu lethargisch und seinem Alltagstrott verhaftet, als das sich da ohne staatliche Eingriffe groß was ändert.
    Eine Lösung wäre ein Wahlpflichtprogramm, soll heißen es wird schon gefordert, dass eine Art Ökosteuer gezahlt wird, aber man als Bürger die Entscheidung hat, auf welches Ziel man das Geld einzahlt. Das unterstreicht auch den demokratischen Charakter unseres Landes.

    Zitat von Makrovirus Beitrag anzeigen
    Das halte ich nicht unbedingt für sinnvoll, jedenfalls ganz sicher nicht auf jedem Gebiet. Oft wissen die Leute auf Länderebene nämlich eher wo die regionalen Probleme liegen, als jemand im Bund der die Gegen noch nie gesehen hat.
    Die Übertragung der Kompetenzen auf den Bund, bezog sich nicht auf die Strukturförderung, sondern war allgemein gehalten. Es gibt zu viel Föderalismus, schlicht "Kleinstaaterei", unter anderen wieder im Bildungssektor.

    Was versprichst du dir von einem Abzug aus Afghanistan? Isolation? Und soll der Sozialdienst auch für Frauen verpflichtend sein?
    Wenn Ich Kanzler wäre! - Meine Meinung ist und bleibt, dass Deutschland nicht am Hindukusch verteidigt wird - da gibt es eine Diskussion in einem anderen Thread - darauf gehe ich hier nicht weiter ein.
    Der Sozialdienst könnte durchaus für alle gelten, jedoch muss Aus- oder Weiterbildung, weiter als momentan beim Zivildienst, im Vordergrund stehen.

    Und woher soll das Geld kommen um Energie künstlich zu verbilligen? Außerdem führen niedrige Energiepreise wieder zu mehr Umweltschäden.
    In Luxemburg läuft's! (Mit dem Sprit) Derzeit wird ja diskutiert, ob es nicht einen Sozialtarif für Strom geben soll - dann bitte für alle. Es geht hier, wie schon gesagt, nicht nur um die Entlastung der sozial Schwachen oder generell der Bürger, sondern auch um Interessen der Unternehmen. Das ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Die Volksvertreter haben die Macht und nicht die Energiekonzerne!

    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    12 (+1) Jahre Schulpflicht für alle, Ganztags-Gesamtschule, Staffelung der Fächer in 3 Leistungsniveaus, Studien- und Ausbildungsplätze dürfen natürlich bevorrechtigt an die Absolventen der höheren Leistungsniveaus der relevanten Fächer vergeben werden, aber sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, stehen auch einem Absolventen der ausschließlich auf dem untersten Leistungsniveau die Schule absolviert hat, alle beruflichen Möglichkeiten offen.
    Das +1 bezieht sich auf einen für alle (Auch Frauen) verpflichtenden Zivildienst, optional auch Wehrdienst. Erst danach gilt die Schulpflicht als erfüllt [...]
    Interessant zu sehen, dass es immer Ideen gibt, die die eigenen noch wesentlich ergänzen. Es ist aber zeit- und kostenintensiv derartig weitreichende Umstrukturierungen durchzuführen, und das hält die Regierung auch auf, obwohl es wichtig wäre.


    Da bin ich strikt gegen, eher im Gegenteil, Konzentration der Infrastrukturinvestitionen da, wo viele Leute von Profitieren, sprich den Ballungsgebieten. Wir erleben im Moment eine Zäsur in der Entwicklung unserer Zivilisation: Das Ende der billigen Mobilität und damit den größten Wandel in unserer Wirtschaft seit der Dampfmaschine. Mit was auch immer wir uns zukünftig von A nach B bewegen, es wird deutlich teurer sein, als heute, schlicht und einfach weil die Energie knapper und teurer wird. Das wird vor allem eines zur Folge haben, eine gigantische Landflucht in den nächsten Jahrzehnten, rein in die großen Städte, hin zu Arbeit, Mobilität, Energie. Die ländlichen Regionen werden so oder so ausbluten, ob man nun Milliarden dort sinnlos verbuddelt oder nicht. Dann lieber die großen Städte auf einen rasanten Bevölkerungsschub vorbereiten, damit der nicht in einer sozialen Katastrophe endet.
    Das Problem ist nur: Hätte man 1990 gesagt, "Liebe Ostbürger, bei euch siehts irgendwie schlecht aus, und bei uns hier im Westen gibt es ja schon alles, kommt doch mal rüber" dann hätte Deutschland jetzt eine große ausgestorbene Region, wo die neuen Bundesländer liegen. Das ist zwar krass ausgedrücht, aber wenn sich die Menschen aus den strukturschwachen Regionen woanders ansiedeln sind die Auswirkungen fast gleichgroß. Wir reden hier immerhin von mehreren Millionen Menschen. Das kann sich Deutschland nicht leisten und die EU auch nicht.
    Zuletzt geändert von Degra; 07.08.2008, 23:27.

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  • Valdorian
    antwortet
    Zitat von max
    Du hattest gefordert kriminelle Ausländer abzuschieben. Warum kriminell? Wahrscheinlich weil es um Straftaten geht, die sowohl Deutsche als auch jemand ohne deutsche Staatsbürgerschaft begehen kann oder? D.h. es geht um genau den gleichen Gesetzesverstoss. Du forderst eine Ungleichbehandlung und damit einen Verstoss gegen Menschenrechte.
    Nein, weil es sich bei der Abschiebung nicht um eine Strafe handelt, sondern um eine Verwaltungsmaßnahme nach Abbüßen der Strafe.

    Zitat von max
    Schon mal in dieser allgemeinen Form vollkommen falsch! Schon mal was von Aufenthaltserlaubnis gehört?! In den Fällen, in denen du wahrscheinlich eine Abschiebung fordern würdest, hat der Betroffene meist eine Aufenthaltserlaubnis, d.h. er darf sich in Deutschland aufhalten.
    Ein Deutscher hat nun mal das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, und niemand kann ihm das nehmen. Ein Ausländer, der nicht EU-Bürger ist, hat das nicht. Er kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, aber das ist kein Grundrecht - und sie kann ihm auch wieder entzogen werden.

    Zitat von max
    Du solltest dich übrigens mal selbst lesen. Im Endeffekt argumentierst du "Deutschland den Deutschen" und auf ähnlich rechten Niveau.
    Ganz im Gegenteil, ich bin für Einwanderung, von gebildeten, intelligenten Leuten, die in der Lage und Willens sind, etwas zu leisten. Hautfarbe, Nationalität und Religion sind mir dabe völlig egal. Asoziale Kriminelle dagegen brauchen wir nicht, deshalb sollten wir die, wann immer es geht, abschieben.

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  • cybertrek
    antwortet
    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Und warum diese Hürden? Warum muss jemand schon die Sprache beherrschen und bereits eine Berufsausbildung haben? Warum kann er die Sprache nicht erst nach der Einwanderung lernen und dort eine Berufsausbildung machen? Warum überhaupt Hürden?
    Liest du eigentlich meine Beiträge auch vollständig?

    Natürlich kann die Sprache und die Berufsausbildung auch im Rahmen der Einwanderung erfolgen. Ich erwähnte ja schließlich das Wohnrecht. Habe es zwar nur in den "Berufs"-Absatz gepackt aber das gilt natürlich auch für die Sprache. Der Fortschritt bei Selbststudium muss jedoch durch Prüfungen beweisbar sein. Ansonsten Sprachschule. In dieser Zeit darf der Einwanderer hier wohnen. Bricht er die Sprachschule ab muss seine Motivation in dem jeweiligen Land leben zu wollen in einem Gespräch hinterfragt und gegebenfalls entsprechend gehandelt werden.

    Man kann natürlich noch darüber diskutieren, ob der Einwanderer auch schon in dieser Zeit die Arbeitserlaubnis erhalten soll. Ich sage mal JA, denn warum sollte man ihn daran hindern wenn er arbeiten will und auch etwas findet. Eine befristete Arbeitserlaubnis auf jeden Fall. Die unbefristete würde er von mir aber erst nach positiver Prüfung der Sprachkenntnisse und der abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern er noch keine aus seinem Ursprungsland vorweisen kann) bekommen.

    Und warum ich Hürden für sinnvoll erachte werde ich jetzt nicht zum x-ten mal wiederholen. Meine Begründung findest du in den anderen Beiträgen von mir.

    @Kopernikus: Dein Absatz über Schulbildung und Volljährigkeit hört sich interessant an. Stimme in vielen Punkten zu. Eine genauere Beschreibung meines "Schul-Plans" schreibe ich später oder morgen wenn ich etwas mehr Zeit habe.

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  • Maritimus
    antwortet
    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    Was die Berufsarmee angeht: Als Kern der Truppe sicher, aber ich würde ein reformierten, optionalen Wehrdienst schon beibehalten. Schon alleine aufgrund der militaristischen Geschichte unserer Landes fahren wir mit dem Prinzip des "Bürgers in Uniform", der fest in der Gesellschaft verankert ist, ganz gut. Oder kann sich irgendwer ernsthaft vorstellen,das eine Armee, die zumindest zum Teil aus Wehrpflichtigen besteht, mal einen Militärputsch veranstaltet?
    Problem ist für mich, dass der aktuelle Wehrdienst gegen das Grundgesetz ist. Mann und Frau sind vor dem Gesetz gleichgestellt, dennoch werden Männer benachteiligt und müssen ihre Zeit dafür opfern. Entweder abschaffen oder auf beide Geschlechter ausdehnen. Hinzu kommt, das auch längst nicht jeder Mann zum Bund muss. Ungleichbehandlung erster Güte. Deshalb gehört der Wehrdienst für mich abgeschafft.
    Und mal ehrlich - die Zeit der Militärputsche in Europa ist doch wohl vorbei. Wer kann sich ernsthaft vorstellen, dass der Rest der Welt einfach zugucken würde, wenn in D ein Militärputsch stattfindet ?

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  • Kopernikus
    antwortet
    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Da ich auch öfter mal über die deutsche Politik "meckere" werde ich hier mal mein Wahlprogramm offenlegen:
    Der erste konstruktive Beitrag hier seit langem....

    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Bildung: Als Grundstütze unserer Gesellschaft und Garant für die Zukunft muss Bildung wieder Hauptthema werden.
    Mein Vorschlag ist Vereinheitlichung von Lehrplänen und Abschlussprüfungen im ganzen Bundesgebiet. Den Zusammenschluss der Schulformen zur Gesamtschule. Gemeinsames Lernen bis zur Klasse 10 (Realschulabschluss) und Weiterführungsmöglichkeit bis Klasse 12 mit Abitur. Verbesserung des Ganztagsangebotes und Modernisierung der Schulgebäude.
    Volle Zustimmung, ich würde bei der Standardisierung des Bildungswesen sogar noch weiter gehen. Meine Idee hatte ich zwar weiter vorne schon mal gepostet, da sie aber bisher geflissentlich ignoriert wurde, hier noch einmal:

    12 (+1) Jahre Schulpflicht für alle, Ganztags-Gesamtschule, Staffelung der Fächer in 3 Leistungsniveaus, Studien- und Ausbildungsplätze dürfen natürlich bevorrechtigt an die Absolventen der höheren Leistungsniveaus der relevanten Fächer vergeben werden, aber sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, stehen auch einem Absolventen der ausschließlich auf dem untersten Leistungsniveau die Schule absolviert hat, alle beruflichen Möglichkeiten offen.
    Das +1 bezieht sich auf einen für alle (Auch Frauen) verpflichtenden Zivildienst, optional auch Wehrdienst. Erst danach gilt die Schulpflicht als erfüllt. Und viel wichtiger, ich bin für eine Änderung der Definition von Volljährigkeit: Man ist erst dann Volljährig und berechtigt Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen, wenn man die Schule absolviert hat. Auf diese Weise wird verhindert, das jedes Jahr tausende ohne Schulabschluss und damit auch quasi ohne Perspektive ins Berufsleben starten. Auch bei den Lerninhalten muss sich einiges ändern, bspw. muss mehr im Bereich Naturwissenschaften gemacht werden, der Fremdsprachenunterricht modernisiert werden (Zweite Fremdsprache wird die des nächst-gelegenen Nachbarlandes) und es muss wieder mehr Zeit und Geld in Dinge wie Kunst, Musik, Sport, Handwerk etc. investiert werden, daher auch dringend die Ganztagsschule. Und vor allem: Eine Bundesweit einheitliche Schule, die Bildungshoheit der Länder ist ein Relikt aus grauer Vorzeit und gehört abgeschafft.

    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Steuern: Vereinfachung des Steuersystems und Einführung eines Bürgergeldes in sozialverträglicher Höhe für alle. Dafür Streichung aller übrigen Sozialleistungen (außer der Rente).
    Klingt im ersten Moment natürlich verlockend, aber man müsste es mal durchrechnen, ob es wirklich sinnvoll ist. Ein weiterer Anstieg der Sozialkosten würde dem Staat finanziell das Genick brechen.

    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Klimaschutz: Ist grundlegend ganz gut, ich würde aber auf mehr freiwilliges Engagement setzten.
    Freiwilliges Engagement hat noch nie wirklich was bewegt, das wäre ein Weltpremiere, wenn sich da mal was ändern würde. Dafür ist der Durchschnittsmensch viel zu lethargisch und seinem Alltagstrott verhaftet, als das sich da ohne staatliche Eingriffe groß was ändert.

    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Infrastruktur: Neuer Solidaritätspakt für Konjunkturschwache Regionen im ganzen Bundesgebiet. Mehr Regierungsgewalt von den Ländern an den Bund übertragen.
    Da bin ich strikt gegen, eher im Gegenteil, Konzentration der Infrastrukturinvestitionen da, wo viele Leute von Profitieren, sprich den Ballungsgebieten. Wir erleben im Moment eine Zäsur in der Entwicklung unserer Zivilisation: Das Ende der billigen Mobilität und damit den größten Wandel in unserer Wirtschaft seit der Dampfmaschine. Mit was auch immer wir uns zukünftig von A nach B bewegen, es wird deutlich teurer sein, als heute, schlicht und einfach weil die Energie knapper und teurer wird. Das wird vor allem eines zur Folge haben, eine gigantische Landflucht in den nächsten Jahrzehnten, rein in die großen Städte, hin zu Arbeit, Mobilität, Energie. Die ländlichen Regionen werden so oder so ausbluten, ob man nun Milliarden dort sinnlos verbuddelt oder nicht. Dann lieber die großen Städte auf einen rasanten Bevölkerungsschub vorbereiten, damit der nicht in einer sozialen Katastrophe endet.

    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Verteidigung: Abzug der Truppen aus Afghanistan, Abbau der Streitkräfte, und Berufsarmee einführen. Dafür 9 Monate Sozialdienst (wie der Zivildienst).
    Abzug aus Afghanistan gerne, sobald die Taliban auf ein Niveau zusammengeschossen worden sind, das die Afghanen damit aus eigener Kraft fertig werden. Bis dahin bin ich sogar für einen massiven Ausbau der Truppenpräsenz, und zwar aller am Einsatz beteiligten Staaten. Zum Glück scheint der zukünftige US-Präsident Obama genau diese Linie verfolgen zu wollen, wenn man seine bisherigen Statements zu dem Thema so ließt.
    Was die Berufsarmee angeht: Als Kern der Truppe sicher, aber ich würde ein reformierten, optionalen Wehrdienst schon beibehalten. Schon alleine aufgrund der militaristischen Geschichte unserer Landes fahren wir mit dem Prinzip des "Bürgers in Uniform", der fest in der Gesellschaft verankert ist, ganz gut. Oder kann sich irgendwer ernsthaft vorstellen,das eine Armee, die zumindest zum Teil aus Wehrpflichtigen besteht, mal einen Militärputsch veranstaltet?

    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Wirtschaft: Weiterhin auf Subventionen setzen, diese aber an stenge Konditionen binden. Rückzahlung und Strafen bei Nichteinhaltung. Kein Atomausstieg. Stattlich festgelegte Höchstpreise für Energie, Kraftstoff und Wasser - Das entlastet nicht nur die Bürger, sondern bringt auch den Unternehmen Planungssicherheit, macht damit den Standort Deutschland wieder attraktiv.
    Eine stärkere Subventionskontrolle klingt sinnvoll, allerdings ist das ein Problem, das nur europaweit gelöst werden kann. Bei den Höchstpreisen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen bin ich sehr skeptisch, ob das überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mal ganz abgesehen davon, das damit schnell die Tür Richtung Planwirtschaft aufgestoßen wird und diese Büchse der Pandora lassen wir mal lieber zu, das ist schon einmal gescheitert.

    Zitat von Degra Beitrag anzeigen
    Familienpolitik: Noch mehr Angebote für Betreuung, auch die Arbeitgeber mit in die Pflicht nehmen (Betriebskindergärten). Ansonsten ist das schon auf einem guten Weg.
    Richtig, da tut sich einiges, aber vom Kita-Platz für jedes Kleinkind sind wir leider noch weit entfernt.

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