Eine Verfassung für Deutschland - nun doch? -
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Man könnte auch vermuten, dass wir keine rechtliche Grundlage für die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen in Form von Volksabstimmungen haben.
Da scheinen ja viele unsere Europäischen Nachbarn uns was voraus zu haben.
Was hat denn die Bundesversammlung bitte mit der Legitimation des GG zu tun? Diese wählt der Bundespräsidenten und hat mit dem GG nichts zu tun. Bei Änderungen sind das nur der Bundestag und der Bundesrat.
Das war natürlich Blödsinn. Gemeint war Bundesrat und Bundestag..
Wenn Vertreter des Volkes und Vertereter der Länder bei jeder Änderung das Ding bestätigen, dann ist es legitimiert. Nur weil die erste Version eben von den Besatzungsmächten kommt, macht es den Text nicht unlegitim, der erbt die fehlende Legitimation ja nicht.
Eine Verfassung ist aber das basalste einer Gesellschaft undnichts anderes als eine Art Gesellschaftsvertrag. In Deutschland hat aber die eine Vertragspartei (das Volk) nie zugestimmt, sondern es wurde für es zugestimmt.
Das Volk legitimiert aber doch üblicherweise nicht die Verfassung selbst. Man wählt doch eine Verfassungsgebende Versammlung. Und die ist eben doch indirekt.
Die Briten kommen perfekt mit einer Ersatz"verfassung" klar, die nie ein Brite direkt legitimiert hat.
Klar wäre es juristisch und ideel wunderschön gewesen eine Verfassung zu schreiben als die Wiedervereinigung möglich war. Doch die Umstände der Zeit haben eben die Sache etwas beschleunigt.
Da könnte man schon fast vermuten die Regierung hat Angst vor der Entscheidung der eigenen Bevölkerung.
Man könnte auch vermuten, dass wir keine rechtliche Grundlage für die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen in Form von Volksabstimmungen haben.
Du und ich, wir könnten zwar genausogute oder sogar noch bessere Entscheidungen treffen als die Politiker, aber zumindest mir fehlt die Zeit, mich 18 Stunden am Tag in die zum Teil extrem komplexen Themenfeldern einzuarbeiten.
Ich habe ja auch nicht von einer kompletten Entfernung der repräsentativen Demokratie gesprochen.
Aber bei Dingen wie bei dem Vertrag von Lissabon sollte schon die Bevölkerung selbst entscheiden dürfen.
Interessant ist ja auch das z.B. in Irland die Bevölkerung selbst über den Vertrag von Lissabon abstimmen durfte, hierzulande aber der Bundestag darüber entschieden hat.
Da könnte man schon fast vermuten die Regierung hat Angst vor der Entscheidung der eigenen Bevölkerung.
Indirekte Demokratie hat schon ihren Sinn.
Du und ich, wir könnten zwar genausogute oder sogar noch bessere Entscheidungen treffen als die Politiker, aber zumindest mir fehlt die Zeit, mich 18 Stunden am Tag in die zum Teil extrem komplexen Themenfeldern einzuarbeiten.
Legitimation ist auch nicht irgendein Luxus, sonders sehr wichtig, das ist die Stütze eines demokratischen Systems. Die politische Teilhabe ist auch ein wichtiger Faktor dabei, ob ein Volk eben politikverdrossen wird, ob es leichter zu manipulieren und von Despoten vereinnahmbar ist.
Zurzeit ist die politische Teilhabe des Volks an seinem Leben in Deutschland minimal - bis auf einzelne Ausnahmen - wohin uns das führt ist deutlich: im Volk sind das Demokratiebewusstsein hin zu offener Ablehnung und im Staatsapparat sind Menschen- und Bürgerrechtsfeindliche Äußerungen undd Pläne inzw. salonfähig.
Interessant ist ja auch das z.B. in Irland die Bevölkerung selbst über den Vertrag von Lissabon abstimmen durfte, hierzulande aber der Bundestag darüber entschieden hat.
Da könnte man schon fast vermuten die Regierung hat Angst vor der Entscheidung der eigenen Bevölkerung.
Was hat denn die Bundesversammlung bitte mit der Legitimation des GG zu tun? Diese wählt der Bundespräsidenten und hat mit dem GG nichts zu tun. Bei Änderungen sind das nur der Bundestag und der Bundesrat.
Das Grundgesetz wurde damals von den Exekutiven der Länder und der Besatzungsmächte angestoßen. Der Verfassungskonvent bestand eigentlich nur aus Verwaltungsbeamten und dann der Parlamentarische Rat, der aus Abgeordneten bestand, die von Abgeordneten der Länderparlamente gewählt worden sind.
Lediglich die Ratifizierung fand durch (halb-)direktgewählte Volksvertreter statt.
Ich finde also durchaus, dass man hier ein Legitimationsdefizit sehen kann. Schließlich wurden ja auch Volksabstimmung durchgeführt, als das Saarland der BRD beitrat oder nach der Wiedervereinigung, als über die zukünftige Gebiete der neuen Bundesländer entschieden worden ist.
Bei bei so etwas fundamentalen wie dem Beitritt zur BRD wurde keine Volksabstimmung durchgeführt, noch wurde unsere Verfassung je vom Volk ratifiziert, sondern nur von Vertretern.
Eine Verfassung ist aber das basalste einer Gesellschaft und nichts anderes als eine Art Gesellschaftsvertrag. In Deutschland hat aber die eine Vertragspartei (das Volk) nie zugestimmt, sondern es wurde für es zugestimmt.
Legitimation ist auch nicht irgendein Luxus, sonders sehr wichtig, das ist die Stütze eines demokratischen Systems. Die politische Teilhabe ist auch ein wichtiger Faktor dabei, ob ein Volk eben politikverdrossen wird, ob es leichter zu manipulieren und von Despoten vereinnahmbar ist.
Zurzeit ist die politische Teilhabe des Volks an seinem Leben in Deutschland minimal - bis auf einzelne Ausnahmen - wohin uns das führt ist deutlich: im Volk sind das Demokratiebewusstsein hin zu offener Ablehnung und im Staatsapparat sind Menschen- und Bürgerrechtsfeindliche Äußerungen undd Pläne inzw. salonfähig.
Das Grundgesetz ist Produkt der deutschen Geschichte. Einfach nur eine Verfassung zu schrauben nur damit das Volk sie von Anfang an abgesegnet hat und nicht erst bei der ersten Änderung ist absurd.
Die Bundesversammlung erfüllt absolut alle notwendigen Kriterien für eine Legitimation, ob sie denn jetzt das Grundgesetz komplett neu geschrieben haben oder ein Alterbe modernisiert.
Dem Osten wurde kein Grundgesetz übergestülpt, die Anpassungsprobleme kommen vom Mentalitätswechsel von Fremdbestimmung zu Selbstbestimmung. Da könnten man auch die DDR Verfassung wieder ausgraben, die Probleme wären im Kapitalismus völlig identisch.
Es ist bloßer Aktionismus nur um des Namens willen ein bewährtes Grundgesetz einer Verfassung zu opfern. Entweder steht genau das Gleiche drin, dann wars völlig dämlich oder man muss sich über inhaltliche Fragen unterhalten und dann kommt die Frage wo das Grundgesetz solche Defizite hat, die man nicht über Reformen ausbessern kann.
Eine zu demokratische Judikative macht auch gar keinen Sinn.
Entweder möglichst demokratisch zustande gekommene Gesetze werden wortwörtlich verfolgt und Vergehen entsprechend des Wortlauts bestraft, oder wir verzichten auf exakte Gesetze und lassen dem Volk Spielraum zu entscheiden was mit dem Beklagten geschieht, was aber die Gesetzgebung ad absurdum führt. Man kann kaum beides vollkommen haben.
Bei der Judikative ist Unabhängigkeit und eine hohe Qualifikation wichtiger als Demokratie. Denn die Judikative soll ja nicht entscheiden was Volkswille ist, sondern nur ob dem Volkswille (ausformuliert in Gesetzen) entsprochen wird.
Wobei man eine absolute Trennung der Gewalten wahrscheinlich nicht erreichen könnte ohne die gegenseitige Kontrollfunktion zu eliminieren. Allerdings sollte für Unabhängigkeit was die Aufgabenerfüllung angeht gesorgt werden.
Wie abhängig der Abgeordnete ist halte ich nun für keine Frage der Gewaltenteilung, sondern eine Frage wie man die Gewalt der Legislative in sich organisiert.
Es ist beeindruckend, dass manche zu Grundrechtsverletzungen nur ziemlich dümmliche Sprüche einfallen - und sonst überhaupt nichts. Das nennt man wohl eine argumentative Bankrotterklärung.
Was für eine Grundrechtsverletzung? Dass die Richter am BVerfG vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden? Welche Grundrechte werden denn da bitteschön verletzt? Dann wäre ja so ziemlich das ganze politische System der BRD eine einzige Grundrechtsverletzung.
Das Prinzip der Gewaltenteilung, die darauf setzt, dass Mitglieder der gleichen Partei angeblich unabhängig voneinander entschieden, ist keine Gewaltenteilung, sondern eine Farce. Eine sinnvolle Gewaltenteilung wäre eine Stärkung des Souveräns, weil dies eine Aufteilung der Macht auf Millionen wäre - was deutlich wirksameres Prinzip der Gewaltenteilung wäre.
Gewaltenteilung heißt soweit ich mich recht erinnere immer noch, dass die staatliche Gewalt zwischen Exekutive, Legislative und Judikative aufgeteilt wird und nicht auf möglichst viele Personen/Wähler.
Gaulweiler ist nun mal eindeutig ein Nationalist, dem es darum geht, dass die EU die Souveränität der BRD zu stark einschränkt.
Und weiter?
Den Abgeordneten der Partei Die Linke geht es bei den Klagen natürlich nicht um Nationalismus - aber auch dort richtet sich die Klage nicht gegen dies, was eigentlich kritisiert wird. Das liegt daran, dass dies ein juristisches Verfahren ist - was nun mal eigentlich recht ungeeignet für die Klärung einer politischen Frage ist.
Dass Die Linke den juristischen Weg einschlägt hat schlicht und ergreifend den Grund, dass der politische Weg für sie nicht (mehr) funktioniert, da man hier nichts erreichen konnte. Auch hier frage ich mich, was du uns nun eigentlich sagen willst.
Im Gegensatz du dir, lieber Max, verwechsle ich eben mein Verständnis von Grundrechten nicht mit den tatsächlichen Grundrechten. Mit anderen Worten: Nur weil du etwas von Grundrechtsverletzung plärrst, liegt eine solche noch lange nicht vor.
Es ist beeindruckend, dass manche zu Grundrechtsverletzungen nur ziemlich dümmliche Sprüche einfallen - und sonst überhaupt nichts. Das nennt man wohl eine argumentative Bankrotterklärung.
Nein, nicht die erzkonservativen Fascho-Systemparteien kontrollieren die Gerichte, sondern die bösen Oligarchen, die nebenbei auch die erzkonservativen Fascho-Systemparteien kontrollieren und selbstverständlich auch für alles Unglück und Elend in der Welt verantwortlich sind, vom Irak- und Afghanistankrieg bis zum Sozialabau in den Industrieländern, dem Klimawandel und der Ausbeutung der Entwicklungsländer.
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Ein Gast antwortete
Ja, wie jetzt? Heißt das, dass die Gerichte jetzt auch schon unter Kontrolle der erzkonservativen Fascho-Systemparteien stehen? Dafür kriegt die GroKo aber vom BVerfG ganz schön oft eine auf den Deckel...
a) der Meinung bist, dass Grundrechte sowieso nicht helfen
Alleine nicht - es hängt immer davon ab, ob sie auch verteidigt und durchgesetzt werden. Ansonsten sind es natürlich nur Sätze, die irgendwo nur sinnlos stehen.
b) Das Prinzip der Gewaltenteilung ablehnst oder einfach nicht verstehst
Das Prinzip der Gewaltenteilung, die darauf setzt, dass Mitglieder der gleichen Partei angeblich unabhängig voneinander entschieden, ist keine Gewaltenteilung, sondern eine Farce. Eine sinnvolle Gewaltenteilung wäre eine Stärkung des Souveräns, weil dies eine Aufteilung der Macht auf Millionen wäre - was deutlich wirksameres Prinzip der Gewaltenteilung wäre.
c) Ernsthaft glaubst, dass aus indirekter Demokratie eher eine autoritäre Staatsform erwächst als aus direkter
Natürlich, da eine parlamentarische Demokratie sowieso eine sehr viel autoritärere Staatsform als eine direkte Demokratie ist, da ja die Entscheidungen nur wenige treffen - diese Entscheidungen aber für viele gelten.
d) eine Klage, die die Abschaffung des GG verhindern will als nationalistisch abtust
Gaulweiler ist nun mal eindeutig ein Nationalist, dem es darum geht, dass die EU die Souveränität der BRD zu stark einschränkt.
Den Abgeordneten der Partei Die Linke geht es bei den Klagen natürlich nicht um Nationalismus - aber auch dort richtet sich die Klage nicht gegen dies, was eigentlich kritisiert wird. Das liegt daran, dass dies ein juristisches Verfahren ist - was nun mal eigentlich recht ungeeignet für die Klärung einer politischen Frage ist.
Hör endlich mit diesen dreisten Unterstellungen auf!
Ich sehe von dir immer noch nichts, was darauf hindeuten, dass du die Grundrechte von Flüchtlingen und Linken mal verteidigen würdest. Ich finde dafür haufenweise Aussagen von dir, die die Einschränkungen von Grundrechten für Flüchtlingen und Linke verteidigen.
Wenn Du
a) der Meinung bist, dass Grundrechte sowieso nicht helfen
b) Das Prinzip der Gewaltenteilung ablehnst oder einfach nicht verstehst
c) Ernsthaft glaubst, dass aus indirekter Demokratie eher eine autoritäre Staatsform erwächst als aus direkter
d) eine Klage, die die Abschaffung des GG verhindern will als nationalistisch abtust
dann kann dir eh völlig wurscht sein, welche Verfassung gerade aktuell ist und du brauchst dich hier auch nicht weiter mit pseudo kritischen bemerkungen wichtig zu tun!
Zitat von max
Und es bleibt dabei: bei den Grundrechtsverletzungen von Flüchtlingen und Linken kommt von dir keinerlei Verteidigung der Grundrechte - sondern eine Verteidigung derer, die die Grundrechte verletzen.
ja, du hast es erfasst! In Wirklichkeit wünsche ich nämlich, dass alle Linken und Neger in KZs eingesperrt werden! Hör endlich mit diesen dreisten Unterstellungen auf!
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