Falls jemand Schulden und noch kein P-Konto hat:
Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto
Ab 1.1.2012 gibts nur noch Pfändungsschutz für Arbeitslose, wenn sie das P-Konto haben, wofür die Banken und Sparkassen allerdings Gebühren verlangen.
Alle anderen Konten können - selbst wenn der Alg II Betrag unter der Pfändungsfreigrenze ist - gepfändet werden.
Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich ab 2012 nur noch auf Arbeitseinkommen.
Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto
Ab 1.1.2012 gibts nur noch Pfändungsschutz für Arbeitslose, wenn sie das P-Konto haben, wofür die Banken und Sparkassen allerdings Gebühren verlangen.
Alle anderen Konten können - selbst wenn der Alg II Betrag unter der Pfändungsfreigrenze ist - gepfändet werden.
Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich ab 2012 nur noch auf Arbeitseinkommen.




Dieser Machbarkeitswahn ist M.E unsere neue Religion.Früher glaubten die Menschen mit religiöser Inbrunst an die Allmacht Gottes,Heute glauben sie mit ebenso religiöser Inbrunst an die Allmacht des menschlichen Willens.
blablabla
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