Zweifelhafter Ruhm
-west- Lüdinghausen. Die Steverstadt ist in aller Munde. 2,3 Millionen Hinweise bot die Internet-Suchmaschine Google an, wenn man gestern den Namen Lüdinghausen eingab. Wer einen zweiten Begriff hinzufügte (beispielsweise Koran), kam auf 19200 Links. Nicht nur im Internet war Lüdinghausen gestern bestens vertreten. Auch auf den Fernsehkanälen war die kleine Stadt im Münsterland überall präsent. Der Ruhm war allerdings zweifelhaft. Er resultierte aus dem gestrigen Verfahren vor dem Amtsgericht Lüdinghausen: Ein 60-jähriger Kaufmann aus Senden musste sich wegen Religionsbeschimpfung verantworten. Provokant hatte er Toilettenpapier mit dem Wort Koran bedruckt und zum Verkauf angeboten.
So ein Medien-Interesse habe ich bei uns noch nie erlebt, stellte Amtsgerichtsdirektor Bernd Beckmann fest, nachdem der Prozess seinen Auftakt genommen hatte. Bereits kurz nach 7 Uhr hatten sich die ersten Journalisten vor dem Amtsgericht zum Prozessbeginn gegen 9 Uhr eingefunden. Am Ende waren es ein halbes Dutzend Fernsehteams und insgesamt rund 30 Journalisten, die über den Prozess berichten wollten.
Die Justizbehörde und die Polizei hatten jedoch nicht nur mit einem großen Medienaufgebot gerechnet. Sorgen machten sich die Verantwortlichen vielmehr über Demonstrationen, die im Internet angekündigt worden waren. Seitdem die Mohammed-Karikaturen, die in einer dänischen Tageszeitung erschienen waren, weltweit zu gewalttätigen Demonstrationen geführt hatten, sorgten sich die Verantwortlichen um die Sicherheit während des Klopapier-Prozesses. Entsprechend hoch waren die Sicherheitsvorkehrungen angesetzt. Seit zwei Wochen, so Beckmann im Gespräch mit den WN, habe man sich intensiv um die Sicherheit Gedanken gemacht. Gestern waren nicht nur zahlreiche Polizeibeamte in Uniform und in Zivil vor Ort. Weitere Ordnungskräfte standen bereit beispielsweise zur Sperrung der gesamten Seppenrader Straße, bei der es sich immerhin um die am stärksten befahrene Lüdinghauser Verkehrsader handelt. Doch dazu kam es nicht. Von Demonstranten war weit und breit nichts zu sehen.
Das Verfahrensrecht schreibt vor, wo ein Prozess stattzufinden hat, erläuterte Bernd Beckmann den Grund dafür, dass der Prozess ausgerechnet am kleinen Amtsgericht in Lüdinghausen bei Münster, so die taz, über die Bühne ging. Verfahren, bei denen Höchststrafen von bis zu vier Jahren zu erwarten sind, können am Amtsgericht verhandelt werden. Im gestrigen Fall war maximal eine dreijährige Haft möglich. Der Amtsgerichtsdirektor war froh darüber, dass das Verfahren so ruhig über die Bühne ging. Die moslimischen Kreise haben sehr besonnen reagiert, so Beckmann, der sichtlich aufatmete.
Bericht Seite Westfalen
Freitag, 24. Februar 2006 | Quelle: Westfälische Nachrichten (Lüdinghausen)
-west- Lüdinghausen. Die Steverstadt ist in aller Munde. 2,3 Millionen Hinweise bot die Internet-Suchmaschine Google an, wenn man gestern den Namen Lüdinghausen eingab. Wer einen zweiten Begriff hinzufügte (beispielsweise Koran), kam auf 19200 Links. Nicht nur im Internet war Lüdinghausen gestern bestens vertreten. Auch auf den Fernsehkanälen war die kleine Stadt im Münsterland überall präsent. Der Ruhm war allerdings zweifelhaft. Er resultierte aus dem gestrigen Verfahren vor dem Amtsgericht Lüdinghausen: Ein 60-jähriger Kaufmann aus Senden musste sich wegen Religionsbeschimpfung verantworten. Provokant hatte er Toilettenpapier mit dem Wort Koran bedruckt und zum Verkauf angeboten.
So ein Medien-Interesse habe ich bei uns noch nie erlebt, stellte Amtsgerichtsdirektor Bernd Beckmann fest, nachdem der Prozess seinen Auftakt genommen hatte. Bereits kurz nach 7 Uhr hatten sich die ersten Journalisten vor dem Amtsgericht zum Prozessbeginn gegen 9 Uhr eingefunden. Am Ende waren es ein halbes Dutzend Fernsehteams und insgesamt rund 30 Journalisten, die über den Prozess berichten wollten.
Die Justizbehörde und die Polizei hatten jedoch nicht nur mit einem großen Medienaufgebot gerechnet. Sorgen machten sich die Verantwortlichen vielmehr über Demonstrationen, die im Internet angekündigt worden waren. Seitdem die Mohammed-Karikaturen, die in einer dänischen Tageszeitung erschienen waren, weltweit zu gewalttätigen Demonstrationen geführt hatten, sorgten sich die Verantwortlichen um die Sicherheit während des Klopapier-Prozesses. Entsprechend hoch waren die Sicherheitsvorkehrungen angesetzt. Seit zwei Wochen, so Beckmann im Gespräch mit den WN, habe man sich intensiv um die Sicherheit Gedanken gemacht. Gestern waren nicht nur zahlreiche Polizeibeamte in Uniform und in Zivil vor Ort. Weitere Ordnungskräfte standen bereit beispielsweise zur Sperrung der gesamten Seppenrader Straße, bei der es sich immerhin um die am stärksten befahrene Lüdinghauser Verkehrsader handelt. Doch dazu kam es nicht. Von Demonstranten war weit und breit nichts zu sehen.
Das Verfahrensrecht schreibt vor, wo ein Prozess stattzufinden hat, erläuterte Bernd Beckmann den Grund dafür, dass der Prozess ausgerechnet am kleinen Amtsgericht in Lüdinghausen bei Münster, so die taz, über die Bühne ging. Verfahren, bei denen Höchststrafen von bis zu vier Jahren zu erwarten sind, können am Amtsgericht verhandelt werden. Im gestrigen Fall war maximal eine dreijährige Haft möglich. Der Amtsgerichtsdirektor war froh darüber, dass das Verfahren so ruhig über die Bühne ging. Die moslimischen Kreise haben sehr besonnen reagiert, so Beckmann, der sichtlich aufatmete.
Bericht Seite Westfalen
Freitag, 24. Februar 2006 | Quelle: Westfälische Nachrichten (Lüdinghausen)

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