Zitat von Bethany Rhade
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Das kann auch Schaden fürs Unternehmen bedeuten das dann von Gewisssen Öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann.
Natürlich interessierts vordergründig keine Sau, aber man sollte schon wissen wo eigentlich seine Rechte liegen. In diesem Fall gehen sie allerdings Konform und zwar mit der Flexibilität eines Unternehmen. Es wird also eine Gradwanderung bleiben,
Ich für meinen Teil sage immer ganz Direkt, erzählen Sie mir bitte nichts über das Arbeitszeitschutzgesetz.
LG Ifinitas

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