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    Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
    Ja, warum versetzt man Verfassungsschützer, die mit dem Ku Klux Klan kungeln und ihm Dienstgeheimnisse verraten, nur in eine andere Abteilung?
    1.) Was hat das mit S21 zu tun?
    2.) Jeder verdeckte Ermittler kann nur dann Ergebnisse bringen, wenn die auszuspähende Gruppe oder Person ihm vertraut. Dass man dafür glaubhaft in die Umgebung des Zielobjektes eindringen muss ist eigentlich logisch.
    3.) Ich kenne den speziellen Fall nicht, aber bin mit fast sicher, dass hier mal wieder etwas von der Presse künstlich aufgebauscht wird um Auflage zu machen. Man wittert einen vermeindlichen skandal und stürzt sich blindlings drauf.

    Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
    Dann will ich mal kein Spielverderber sein und dir dein Weltbild einfach lassen
    Mach das mal, ich glaube wir kommen eh nie auf einen gemeinsamen Nenner. Ich hab keine Ahnung woher du kommst oder wo dein düsteres Verschwörungs- und Korruptionssumpf-Weltbild herkommt. Aber mir persönlich wirkt es nicht so. Es gibt immer vereinzelte Vorteilsnehmer oder korrumpierbare Personen. Davon gleich auf einen ganzen Berufsstand (Richter und Justiz) zu schließen zeugt aus meiner Sicht von einer schlechten Differenzierung. Immer dran denken: in dubio pro reo!
    Gregory DeLouise
    kommandierender Offizier der USS HORUS, NCC-90810
    --------------------------------------------------------------
    "Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid." - Albert Einstein

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      Zitat von DeLouise Beitrag anzeigen
      1.) Was hat das mit S21 zu tun?
      Filz?
      2.) Jeder verdeckte Ermittler kann nur dann Ergebnisse bringen, wenn die auszuspähende Gruppe oder Person ihm vertraut. Dass man dafür glaubhaft in die Umgebung des Zielobjektes eindringen muss ist eigentlich logisch.
      3.) Ich kenne den speziellen Fall nicht, aber bin mit fast sicher, dass hier mal wieder etwas von der Presse künstlich aufgebauscht wird um Auflage zu machen. Man wittert einen vermeindlichen skandal und stürzt sich blindlings drauf.
      Siehe Nachbarthread.

      Mach das mal, ich glaube wir kommen eh nie auf einen gemeinsamen Nenner.
      Zustimmung.
      Ich hab keine Ahnung woher du kommst ....
      Aus Baden-Württemberg.
      ...oder wo dein düsteres Verschwörungs- und Korruptionssumpf-Weltbild herkommt.
      Ich lese die Tageszeitung. Keine Ahnung, was als Weltgereistem dein Maßstab ist - Timbuktu vielleicht? Dann magst du recht haben, dass alles viel besser ist in Baden-Württemberg.
      Aber mir persönlich wirkt es nicht so. Es gibt immer vereinzelte Vorteilsnehmer oder korrumpierbare Personen. Davon gleich auf einen ganzen Berufsstand (Richter und Justiz) zu schließen zeugt aus meiner Sicht von einer schlechten Differenzierung. Immer dran denken: in dubio pro reo!
      Es reicht, wenn diese einzelnen an den richtigen Stellen sitzen.

      Ja, in dubio pro reo. Nur gilt dieser Grundsatz bei dir ganz offensichtlich für S21-Gegner nicht. Die werden von dir in Bausch und Bogen als zu stur, einzusehen, dass sie verloren haben, zu dumm, richtige Klagen einzureichen, oder als Verschwörungstheoretiker (immer ein wohlfeiles Argument, zu dem auch andere hier sehr gerne greifen) diffamiert.

      Lassen wir es. Letzteres war von Anfang an, als du in diese Diskussion eingetreten bist, dein Ziel. Dann bist du ein bisschen herumgerudert, von wegen "eigentlich sind mir die Gegner ja sympathisch", weil's nicht ganz so einfach ging, und jetzt bist du wieder dort angelangt, wo du angefangen hast. Hast du eigentlich mal auf den Seiten nachgelesen, die ich dir genannt habe, und für die du dich bedankt hast? Hast du denen deine überlegenen Vorschläge unterbreitet? Lass mich raten - keines von beidem. Hattest du auch nie beabsichtigt.
      Zuletzt geändert von Chloe; 19.10.2012, 21:18.

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        Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
        Gegenwärtiger rechtswidrigen Angriff:
        Ein Angriff ist Gegenwärtig, wenn er stattfindet, unmittelbar bevorsteht oder noch andauert.
        Der Angriff ist rechtswidirg, wenn für ihn keine Rechtfertigungsgründe oder Ermächtigungsgrundlagen vorliegen.
        Ein Angriff ist jede Verletzung geschützter Rechtsgüter (z.B.: Leib und Leben, Bewegungsfreiheit/Freiheit, Ehre, Eigentum, ...).


        Der Polizist ging zu Recht von einem bevorstehenden Angriff mit einer Schusswaffe aus und handelte folgereichtig.
        Das der Täter keine Schusswaffe mit sich führte konnte der Polizist nicht wissen. Zeugen sagten den Beamten, der Täter sei mit einer Schusswaffe bewaffnet.
        Du hast dir offensichtlich selbst das Gesetz nicht durchgelesen, das du hier rein kopiert hast.
        Dort steht nichts von "davon ausgehen, dass ein rechtswidriger Angriff bevor steht".
        Dort steht etwas von "gegenwärtigem rechtswidrigem Angriff". Dazu hast du ja selbst noch die passende Beschreibung "Ein Angriff ist Gegenwärtig, wenn er stattfindet, unmittelbar bevorsteht oder noch andauert." zitiert.

        Im deutschen Recht reicht es also nicht, dass man glaubt das Gegenüber würde einen gleich angreifen, das muss tatsächlich auch der Fall sein.
        Das hat auch seinen Grund, denn Glaube kann man einfach vortäuschen und ist nicht nachweisbar.

        "Wir sind hier nicht in Amerika": in den USA gibt es erst seit den letzten ca. 10 Jahren ein Notwehrrecht. Und das ist nicht annähernd so scharf wie das Deutsche. Vorher galt in den USA die "Pflicht zur Flucht": wenn man fliehen kann, muss man das tun.
        Die jetzige Regelung der "Stad-your-Ground"-Gesetze sieht tödliche Gewalt NUR als Verteidigung gegen einen potenziell tödlichen Angriff vor.
        Öhm das man fliehen muss, wenn möglich ist auch bei uns der Fall. Du hast doch selbst das "erforderlich" oben fett markiert. Wenn du fliehen kannst ist Notwehr somit nicht erforderlich und damit verboten.

        Das stand your ground synonym mit Notwehr ist und dass es das erst seit 10 Jahren gibt ist übrigens mal absoluter Quatsch.
        Vergleiche dazu Stand-your-ground law - Wikipedia, the free encyclopedia und http://en.wikipedia.org/wiki/Justifi...#United_States
        Natürlich ist das in den USA von Staat zu Staat verschieden aber so ist das bei denen nunmal und mit stand your ground nicht anders.
        Zuletzt geändert von Slowking; 20.10.2012, 20:22.
        Disclaimer: Meine Post sind meist nicht als Absolute zu vestehen, sondern sollen nur einen weiteren Blickwinkel bieten.
        "Wer hat uns verraten? - Sozialdemokraten!" - Alte Volksweisheit
        "The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin

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          Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
          Du hast dir offensichtlich selbst das Gesetz nicht durchgelesen, das du hier rein kopiert hast.
          Ich habe den Paragraphen (das Gesetz ist das StGB) gelesen, verstanden und wende ihn regelmäßig im Dienst an.
          Ich habe sogar Prüfungen zu dem Thema geschriebe und aus Gründen der Eigensicherung (die zur Abwehr eines eventuellen Angriffs stattfindet) auch schon öfter die Schusswaffe in der Hand gehabt.

          Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
          Dort steht nichts von "davon ausgehen, dass ein rechtswidriger Angriff bevor steht".
          Dort steht etwas von "gegenwärtigem rechtswidrigem Angriff". Dazu hast du ja selbst noch die passende Beschreibung "Ein Angriff ist Gegenwärtig, wenn er stattfindet, unmittelbar bevorsteht oder noch andauert." zitiert.
          Nach geltender Rechtssprechung ist ein Angriff gegenwärtig, wenn er stattfindet, andauert oder unmittelbar bgevorsteht.

          Und sicher reicht meine subjektive Empfindung für eine Notwehrhandlung ersteinmal aus.
          Beispiel aus meiner Schießausbildung im Schießkino:
          Der Täter greift in seine Jacke um seine Waffe herauszunehmen und sie wegzuwerfen. Dummerweise "überlebt" er das herausnehmen der Waffe nicht, da er in dem Moment wo er nach ihr greifrt von JEDEM Teilnehmer erschossen wurde.
          Klare Notwehrlage: man konnte davon ausgehen, dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

          Das ist ja das Gute am § 32 StGB: es kommt ersteinmal NICHT auf das objektive Vorliegen eines Angriffs an, die Subjektivität reicht aus.
          Sollte dann mal keine Notwehrsituation vorgelegen haben, greift die Putativnotwehr (wie im Fall des Rockers der den SEK-Mann erschoss).

          Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
          Im deutschen Recht reicht es also nicht, dass man glaubt das Gegenüber würde einen gleich angreifen, das muss tatsächlich auch der Fall sein.
          Das hat auch seinen Grund, denn Glaube kann man einfach vortäuschen und ist nicht nachweisbar.
          Nach deiner Argumentation müsste ich warten, bis der Schlag mich trifft, da ich ansosnten nicht sicher sein kann, ob tatsaächlich ein Angriff gegen mich stattfindet!?
          Das die deutsche Rechtsprechung das Anders sieht liegt auf der Hand. Und entspricht den tatsachen.

          Zum Thema "Galuben": es hat seine Gründe, warum auch in Notwehrfällen die Staatsanwaltschaft erstmal gegen den Verteidiger ermittelt. Bei Vorliegen einer Notwehrsituation wird das Verfahren dann eingestellt. Ansonsten gehts vor Gericht.

          Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
          Öhm das man fliehen muss, wenn möglich ist auch bei uns der Fall. Du hast doch selbst das "erforderlich" oben fett markiert. Wenn du fliehen kannst ist Notwehr somit nicht erforderlich und damit verboten.
          Es gibt in Deutschland NICHT die "Pflicht zur Flucht"!!! Ergibt sich aus dem Rechtsgrundsatz "das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"!
          Ich als Angegriffener bin im Recht, da der Angreifer kein Recht hat in meine Rechtsgüter einzugreifen -> der Angreifer befindet sich somit im Unrecht.
          Da das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht bedeutet das, dass der Angegriffene nicht fliehen MUSS. Das es eventuel ratsam ist zu fliehen statt zu kämpfen ist eine andere Frage. Aber verpflichtet zu fliehen bin icht nicht.

          Erforderlich in der Notwehr bezieht sich NUR auf die "härte" der Verteidigung, und wird durch die Geeignetheit näher definiert, um klarzustellen, dass im Notwehrrecht die "Verhältnismäßigkeit der Mittel"
          keine Relevanz hat.

          Das einzige, was in Deutschland bei der Notwehr grundsätzlich zu beachten ist:
          1. gegen Kinder und "Behinderte, Betrunken, Hilflose" ist erstmal nur "Schutzwehr" (d.h. Abwehrhandlungen/Schutzhandlungen) anzuwenden. "Trutzwehr" (-> "Gegenangriff") ist wenn möglich zu vermeiden.
          2. es darf kein "krasses Missverhältnis" zwischen Verteidiger-Rechtsgut und Angreifer-Rechtsgut geben: -> wenn ich meine Kirschen schützen will darf ich den Angreifer nicht erschießen (weil Kirschen "geringwertige Sachen" sind).


          Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
          Das stand your ground synonym mit Notwehr ist und dass es das erst seit 10 Jahren gibt ist übrigens mal absoluter Quatsch.
          Vergleiche dazu Stand-your-ground law - Wikipedia, the free encyclopedia und Justifiable homicide - Wikipedia, the free encyclopedia
          Natürlich ist das in den USA von Staat zu Staat verschieden aber so ist das bei denen nunmal und mit stand your ground nicht anders.
          Auch gut. Ich wusste nur, dass es vor ein paar Jahren hier in Deutschland einen riesen Presserummel wegen Stad-your-Ground gab...

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            Willst du mir damit sagen, dass du als Polizist, wenn ich einfach nur herumstehe und nach einem Taschentuch in der Jacke greife, auf mich einschlagen darfst, weil du dir einbildest, ich könnte ein Angreifer sein? Oder dass man hoch oben auf einem Wasserwerfer sitzend gegen Kinder, die mit Kastanien werfen, in "Notwehr" handelt?

            Das stärkt mein Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat doch enorm.

            Mal eine Einschätzung von einem Polizisten, der bei dem Einsatz dabei war.

            Stuttgart 21 - Interview mit Thomas Mohr von der GdP (Monitor zu Polizeigewalt bei S21) - YouTube

            Stuttgart 21 - Warum die Polizei wirklich so hart zuschlug (Monitor zu Polizeigewalt bei S21) - YouTube

            Kritik an Befehlen bei Demonstrationen - "Wir werden von der Politik verheizt" - Polizisten erzählen | Hamburger Abendblatt

            Werde er noch einmal Zeuge einer solchen "Gewaltorgie", bekomme er gar selber den Befehl, gegen friedliche Demonstranten den Schlagstock einzusetzen, werde er von dem in den Beamtenstatuten definierten Remonstrationsrecht Gebrauch machen: Nach Vorschrift des Beamtenrechts muss der Beamte dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen eine Weisung, kann er seinen Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Remonstrierer werden bei Beförderungen gerne übergangen, gelten als Querulanten, weiß Thomas Mohr: "Doch die Situation in diesem Herbst ist so ernst, sie erfordert auch aus den Reihen der Einsatzkräfte Beamte, die den Mund aufmachen. Was in Stuttgart passiert ist, war falsch. Ich war dabei. Ich schäme mich dafür."
            Die Konsequenzen ließen natürlich nicht auf sich warten:

            Stuttgart 21: Kritischer Polizist wird gemobbt - Stuttgarter Zeitung
            Zuletzt geändert von Chloe; 21.10.2012, 12:18.

            Kommentar


              Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
              Willst du mir damit sagen, dass du als Polizist, wenn ich einfach nur herumstehe und nach einem Taschentuch in der Jacke greife, auf mich einschlagen darfst, weil du dir einbildest, ich könnte ein Angreifer sein? Oder dass man hoch oben auf einem Wasserwerfer sitzend gegen Kinder, die mit Kastanien werfen, in "Notwehr" handelt?

              Das stärkt mein Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat doch enorm.

              In Stuttgart wurde Zwang angewendet: Gewaltanwendung seitens der Polizei nach dem Zwangsrecht.

              Notwehr ist ein INDIVIDUAL Rechtfertigungsgrund. ICH werde angegriffen, also verteidige ICH mich. DU wirst angegriffen, also verteidige ICH dich. Das sind Notwehr und Nothilfe.

              Unmittelbarer Zwang zur Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen richtet sin hingegen nicht nach § 32 StGB (es wird ja nicht der Polizist angegriffen, sondern die "Maßnahmen"), sondern nach dem Zwangsrecht des jeweiligen bundeslandes. In Berlin wäre das das UzWG Berlin.

              Der Wasserwerfereinsatz in Stuttgart wurde mehrfach angedroht. Wer dann nicht weggeht hat "selber schuld".

              Inwiefern in BW Zwang gegen Kinder (Person unter 14 Jahre!) angewendet werden darf weiß ich nicht.
              Ich weiß, dass ich in Berlin das ganze UzWG gegen Kinder anwenden darf, außer Schusswaffengebrauch (was schießen nach § 32 StGB aber nicht auschließt).

              In Niedersachsen darf nach dem zwangsrecht auch auf Kinder geschossen werden...



              Chloe: wenn du einfach in der Gegend rumstehst, hab' ich dann überhaupt irgendeinen Grund dich näher zu beachten?
              Ich traue dir schon zu, dir eine Notwehrsituation vorstellen zu können. Sind ja nicht nur Polizisten, die § 32 StGB in anspruch nehmen (das wird nur von der Presse verwertet).

              Und ja, es kann sein, dass ein Polizist "leicht" nervös reagiert, wenn du einfach mal in deiner Tasche rumkramst. In der Regel wird er dir dann aber erst eine zimmern, wenn er erkennt, dass du etwas gefährliches aus der Tasche kramst...

              Wenn du "einfach in der Gegend rumstehst" und damit permanent polizeiliche Amtshandlungen störst (auf Demos gerne gemacht), dann wirst du irgendwann auch weggeschubst.

              Wenn du in einer Personenkontrolle bist und dich äußerst aggressiv verhälst und polizeilichen Weisungen nicht nachkommst, kann es schon passieren, dass ich dem Nachhelfe. Aber dann auf Grundlage des Zwangsrechtes.


              Notwehrsituationen sind Einzelfälle. Es gibt kein Handbuch das sagt, dieses ist eine Notwehrsituation, jenes nicht.

              Deshalb gibt es auch Polizisten, die den Messerangreifer mit Pfefferspray bekämpfen oder ins Bein schießen. Ich würde dem Messerangreifer in die brust schießen. Alle drei beispiele wären rechtliche einwandfrei. Wie jemand handelt, hängt von der Person ab.

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                Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                Chloe: wenn du einfach in der Gegend rumstehst, hab' ich dann überhaupt irgendeinen Grund dich näher zu beachten?
                Ich traue dir schon zu, dir eine Notwehrsituation vorstellen zu können. Sind ja nicht nur Polizisten, die § 32 StGB in anspruch nehmen (das wird nur von der Presse verwertet).
                Ich frage ja nur. Ich bin weder Juristin noch bei der Polizei. Mir wurde zwar mal der Notwehrparagraph ausführlich erklärt, aber das ist über 20 Jahre her, und ich hatte das deutlich anders verstanden, als eben deine Erklärung.

                Und ja, es kann sein, dass ein Polizist "leicht" nervös reagiert, wenn du einfach mal in deiner Tasche rumkramst. In der Regel wird er dir dann aber erst eine zimmern, wenn er erkennt, dass du etwas gefährliches aus der Tasche kramst...
                Hoffentlich.

                Wenn du "einfach in der Gegend rumstehst" und damit permanent polizeiliche Amtshandlungen störst (auf Demos gerne gemacht), dann wirst du irgendwann auch weggeschubst.
                Ja, wegschubsen ist was anderes, als mit dem Schlagstock traktiert zu werden.

                Deshalb gibt es auch Polizisten, die den Messerangreifer mit Pfefferspray bekämpfen oder ins Bein schießen. Ich würde dem Messerangreifer in die brust schießen. Alle drei beispiele wären rechtliche einwandfrei. Wie jemand handelt, hängt von der Person ab.
                Eigentlich war zu Anfang von Stuttgart die Rede, und ich wüsste nicht, dass da ein Messerangreifer im Spiel war. Es flogen Kastanien und es flogen leere PET-Flaschen. Weder "Pflastersteine", wie man das anfangs in die Welt setzte, noch Glasflaschen. Selbst das Innenministerium musste das zugeben.

                Mich wundert nur etwas, dass du so selbstverständlich davon auszugehen scheinst, dass die Urteile gegen Polizisten in diesem Einsatz zu unrecht sind und einkassiert werden. Der Einsatz wird auch unter Polizisten kritisch gesehen. Mohr ist da nicht der einzige, nur der am häufigsten zitierte. Es wurden auch schon Beteiligte in den Innendienst strafversetzt. Und ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die Justiz in Stuttgart nun urplötzlich mit S21-Gegnern sympathisiert und zu deren Gunsten parteiisch wird. Bisher hinterließ sie diesen Eindruck nicht.

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                  Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                  Ich frage ja nur. Ich bin weder Juristin noch bei der Polizei. Mir wurde zwar mal der Notwehrparagraph ausführlich erklärt, aber das ist über 20 Jahre her, und ich hatte das deutlich anders verstanden, als eben deine Erklärung.
                  Fragen ist ja auch in Ordnung. Da hab' ich kein Problem mit (auch nicht im Einsatz -> wer quatscht macht keinen Ärger^^).
                  Notwehr ist - entgegen der "Volksmeinung" - ein sehr einfacher Paragraph; eben weil man vom Otto-Normal-Bürger nicht erwarten kann, u.U. in Sekundenbruchteilen eine rechtlich fundierte Lösung zu finden. Notwehr = Angriff beenden!

                  Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                  Hoffentlich.
                  Hängt immer vom Gegenüber des Polizisten ab. Oma Breseke ist was anderes als Kadir Padir (Hell's Angels Berlin).

                  Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                  Ja, wegschubsen ist was anderes, als mit dem Schlagstock traktiert zu werden.
                  Von der Wahrnehmung her ja, von der rechtlichen Sache der Zwangsanwendung nicht unbedingt. Ich kann auch jemanden mit meinem Tonfa wegschieben.

                  Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                  Eigentlich war zu Anfang von Stuttgart die Rede, und ich wüsste nicht, dass da ein Messerangreifer im Spiel war. Es flogen Kastanien und es flogen leere PET-Flaschen. Weder "Pflastersteine", wie man das anfangs in die Welt setzte, noch Glasflaschen. Selbst das Innenministerium musste das zugeben.
                  Das Messerangreifer-Beispiel war nur zum Verdeutlichen was alles Notwehr sein KANN. Um zu zeigen, dass verschiedene Menschen in der gleichen Situation verschiedene "Lösungswege" gehen.

                  Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                  Mich wundert nur etwas, dass du so selbstverständlich davon auszugehen scheinst, dass die Urteile gegen Polizisten in diesem Einsatz zu unrecht sind und einkassiert werden. Der Einsatz wird auch unter Polizisten kritisch gesehen. Mohr ist da nicht der einzige, nur der am häufigsten zitierte. Es wurden auch schon Beteiligte in den Innendienst strafversetzt. Und ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die Justiz in Stuttgart nun urplötzlich mit S21-Gegnern sympathisiert und zu deren Gunsten parteiisch wird. Bisher hinterließ sie diesen Eindruck nicht.
                  Ich gehe nicht selbstverständlich davon aus. Ich weiß nicht genug über alle Hintergründe des Sachverhalts. Nur ist es in der Vergangenheit leider oft vorgekommen, dass Polizisten trotz rechtlich einwandfreien Handelns verurteilt wurden und in höheren Instanzen diese Urteile dann aufgehoben wurden. Das sind Kosten, die sich die Justiz hätte sparen können.


                  Ebenso, wie Polizisten von der Öffentlichkeit (Presse, Bevölkerung) oft genug "schlecht gemacht" und "Vor-Verurteilt" werden, wenn sie ihren Job machen. Das jüngste Beipsiel ist der in Berlin vor 2 Wochen angeschossene und jetzt verstorbene "Messermann": der lief mit einem Beil und 2 Messern durch die Gegend, wurde nach 5 (!) Warnschüssen gezielt in Bein und Bauch getroffen, und legte auch am Boden sein Messer nicht weg. Man bearbeitete ihn weiter mit Pfeffer und Schlagstock, als er wieder aufstehen wollte trat ein Beamter ihm in den Rücken. Erst als sich ein Polizeihund in ihn verbiss lies er das Messer fallen und konnte medizinisch versorgt werden. Nur hat das am Ende leider nichts mehr genutzt.

                  Die Presse geht (natürlich) davon aus, dass das "Brutalo-Polizisten" sind. Man hätte ja auf SEK oder Psychologen warten können. Hätte man, aber man musste den Mann auch schnellstmöglich medizinisch versorgen. Auch mit Bein-/Bauchwunde kann man ausbluten! Und das SEK hätte ihn in einen "Teller bunte Knete" verwandelt.

                  Also geht man davon aus, dass die Polizisten falsch gehandelt haben, weil das Ergebnis nicht "schön" aussieht. Nur sieht polizeiliche Zwangsanwendung in den seltensten Fällen "schön" aus.

                  DAS ist es, was mich am meisten aufregt! Das Menschen ein Verhalten beurteilen (was OK ist) ohne eine Ahnung von den (in Sachen Polizei) gängigen Rechtsvorschriften zu haben.

                  Kommentar


                    Also der Einsatz ist über zwei Jahre her. Insofern ist es nicht so, dass mal eben, weil es grad ins Konzept passt und die Volksseele am Kochen ist, irgendwer verurteilt wird.

                    Ich würde mir wünschen, dass endlich aufgedeckt wird, wer eigentlich hinter diesem Einsatz steckt. Ich war nicht auf dieser speziellen Demonstration gegen das Projekt, aber auf anderen davor, und ich kann nur Herrn Mohrs Aussage bestätigen, dass vorher das Verhältnis zwischen Polizei und Demonstranten freundlich gewesen ist. Nachdem jetzt endlich ein ganz bestimmter Staatsanwalt den Fall Mappus nicht mehr leitet, und auch eine Kopie der von Mappus geschredderten Festplatte aufgetaucht ist, habe ich mehr Hoffnung, dass die Wahrheit ans Licht kommt, was da von ganz oben in Sachen Polizeieinsatz angeordnet wurde. Und auch warum die Verfügung des Eisenbahnbundesamtes, die Baumfällaktion an diesem Abend zu stoppen, trotz zweifachem Versandweg nicht an ihrem Bestimmungsort angekommen ist.

                    Und was die Polizei selber angeht: Es gibt in jeder Berufsgruppe schwarze Schafe. Ich fände es klüger, wenn sich Polizisten im Allgemeinen von solchen schwarzen Schafen abgrenzen würden, anstatt Kollegen, die sich kritisch äußern, auf irgendeine Weise zu drangsalieren. Wenn diejenigen, die bei dem Einsatz ihre Kompetenzen überschritten haben, zur Verantwortung gezogen würden, dann täte das auch dem Image der Polizei und dem Rechtsstaat insgesamt gut. Besser, als wenn der Eindruck entsteht, die Polizei verteidigt solche Übergriffe und kommt am Ende sowieso mit allem durch.

                    Kommentar


                      Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                      Also der Einsatz ist über zwei Jahre her. Insofern ist es nicht so, dass mal eben, weil es grad ins Konzept passt und die Volksseele am Kochen ist, irgendwer verurteilt wird.
                      Ja das gefühl habe ich auch grade das jetzt ein Sündenbock gebraucht wird und darum paar Leute dafür rausgepickt werden.
                      Wenn das Universum gerecht wäre würden uns all die schlechten dinge wiederfahren die wir verdient hätten!

                      Kommentar


                        Zitat von Argamendon82 Beitrag anzeigen
                        Ja das gefühl habe ich auch grade das jetzt ein Sündenbock gebraucht wird und darum paar Leute dafür rausgepickt werden.
                        Warum antwortest du mir mit "ja", und behauptest dann das glatte Gegenteil von dem, was ich geschrieben habe, ohne auch nur im Ansatz ein Argument zu liefern, warum das so sein sollte, außer "das Gefühl habe ich"?

                        Kommentar


                          Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                          Und was die Polizei selber angeht: Es gibt in jeder Berufsgruppe schwarze Schafe. Ich fände es klüger, wenn sich Polizisten im Allgemeinen von solchen schwarzen Schafen abgrenzen würden, anstatt Kollegen, die sich kritisch äußern, auf irgendeine Weise zu drangsalieren. Wenn diejenigen, die bei dem Einsatz ihre Kompetenzen überschritten haben, zur Verantwortung gezogen würden, dann täte das auch dem Image der Polizei und dem Rechtsstaat insgesamt gut. Besser, als wenn der Eindruck entsteht, die Polizei verteidigt solche Übergriffe und kommt am Ende sowieso mit allem durch.

                          1. Da Polizisten an das Legalitätsprinzip gebunden sind, werden Straftaten, die von Polizeibeamten begangen werden auch verfolgt. Immer.

                          2. Es gibt einige "kritische" Polizisten, die absoluten Schwachsinn von sich geben. dazu gehören auch Gewerkschafter - vor allem vom BDK (Bund Deutscher kriminalbeamter). Drangsaliert wird meines Wissens keiner der sich kritisch äußert. Aber: es gibt für alles Grenzen - und die werden von einigen mehr als Überschritten.

                          3. Das Problem mit den Kompetenzen und Befugnissen eines Polizeibeamten im Lichte der Öffentlichkeit ist folgendes: die allermeisten Bürger (und auch Politiker und "Experten") haben keine Ahnung, was Polizisten alles dürfen. Da beschäftigt sich außer Polizisten ja auch kaum einer mit.

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                            Ich sehe schon, die Polizei ist unfehlbar. *seufz*. Das ist genau die Haltung, die ich meine, die für mich eher vertrauenszerstörend, als vertrauensschaffend ist.

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                              Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                              Ich sehe schon, die Polizei ist unfehlbar. *seufz*. Das ist genau die Haltung, die ich meine, die für mich eher vertrauenszerstörend, als vertrauensschaffend ist.

                              Tja leider ist das so. Es gibt gute und schlechte Polizisten. Und wenn einer mal mistbaut halten die zusammen wie Pech und Schwefel
                              Wenn das Universum gerecht wäre würden uns all die schlechten dinge wiederfahren die wir verdient hätten!

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                                Ich kenne so etwas von anderen Berufsgruppen nicht, jedenfalls nicht in diesem Maß. Die Autorität hat immer recht und funktioniert immer tadellos, alle, die das anzweifeln, haben keine Ahnung, oder es sind Querulanten. Oder man bezichtigt sie gleich, unter Wahnvorstellungen zu leiden, wie ein ganz bestimmter Staatsanwalt diesen Strafrichter a.D., der zu Anfang eigentlich eher zufällig in die ganze S21-Streiterei verwickelt wurde und inzwischen zu einem der prominentesten Kritiker der Stuttgarter Justiz geworden ist.

                                Proteste gegen Stuttgart 21 - "Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig" - Politik - sueddeutsche.de

                                Dieter Reicherter, 63, gehört nicht zu der Protestbewegung gegen Stuttgart 21 und will mit der Auseinandersetzung eigentlich auch nichts zu tun haben. Am vergangenen Donnerstag war der pensionierte Richter im Stuttgarter Schlosspark, um sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. Nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen reichte der Jurist, der zuletzt einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart vorsaß, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Wasserwerfer-Fahrer ein. Mit sueddeutsche.de sprach Reicherter über brutale Szenen und enttäuschtes Vertrauen in den Rechtsstaat.
                                So fing das an - inzwischen ist man bei Hausdurchsuchungen und dem Landesverfassungsschutz angelangt.

                                Symbolfigur der Stuttgart-21-Bewegung: Richter klagt Rechtsstaat an - taz.de

                                Aber Gott bewahre, dass angesichts solcher Geschichten jemand auf die Idee kommt, das Verhalten von Polizei und Justiz in Frage zu stellen. Nein, das sind alles Ahnungslose, oder Querulanten oder Leute mit Wahnvorstellungen, und Polizei und Justiz haben immer recht. Mich wundert, wie man glauben kann, dass mit so einer Argumentation bei erwachsenen Menschen kein Vertrauen verloren geht. So kann man vielleicht bei Kindern durchkommen, oder in Nordkorea, aber bei erwachsenen Leuten in einer europäischen Demokratie doch nicht.
                                Zuletzt geändert von Chloe; 22.10.2012, 13:23.

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