Das Ende der Demokratie in Europa: Der ESM-Vertrag - SciFi-Forum

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Das Ende der Demokratie in Europa: Der ESM-Vertrag

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    #91
    Die Immunität von natürlichen Personen im Völkerrecht ist nichts ungewöhnliches und hat gerade in der Europäischen Rechtstradition seit Jahrhunderten Geltung (und wurde von hier aus faktisch weltweit übertragen). Siehe hierzu etwa das Wiener übereinkommen über diplomatische Beziehungen, das bis dahin geltendes Gewohnheitsrechts quasi-kodifiziert hat.
    Als Jurist hält sich daher meine Aufregung über die Immunität der Mitglieder des Gouverneursrats (Art 35) grundsätzlich in Grenzen, bahnbrechend Neues steht da nicht drin. Insbesondere sollten sich die Mitglieder des ESM bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Gedanken um Strafrechtliche Belange machen müssen, das finde ich einfach wenig aufregend.
    Das Problem ist ja eher, dass es bei den Mitgliedern des Gouverneursrats bzw. des Direktoriums gem. Art. 5 I S.3 um Mitglieder der Regierung handelt, etwa also etwa Staatssekretäre oder gar ein Finanzminister, der die tägliche Arbeit lediglich von seinem Stellvertreter beim ESM durchführen lässt. Hierin liegt dann natürlich ein wesentlicher Unterschied zum Diplomatenrecht, denn individuelle Diplomanten im täglichen Kontakt mit anderen Nationen und Institutionen sind regelmässig nicht formales Mitglied ihrer Regierung - und, vor allem, kann die eigene Regierung sie ja sehr wohl immernoch zur Rechenschaft ziehen, was der Art 35 I de facto ausschliesst, wenngleich ich nicht der Meinung bin, der 35 I garantiere lebenslange Immunität auch nach Ende der Amtszeit.
    Die Situation jedenfalls, dass ein Bundesfinanzminister wegen ESM-Aktivitäten vor einen Untersuchungsausschuss zitiert werden soll und dann den Stinkefinger zeigt, ist natürlich schwer zu ertragen.

    Edit: O, und achso:
    Dass der ESM keine Bankenlizenz habe, erscheint mir auch zweifelhaft, denn Art. 32 IX besagt, dass der ESM von einer Zulassungs -und Lizensierungspflicht für Kreditinsitute befreit ist. Wieso muss das explizit erwähnt werden, wenn er angeblich nicht wie eine Bank tätig werden soll? Eine Befreiung ist eine Vergünstigung, und eine Vergünstigung nimmt man nur bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit in Anspruch. Mag sein, dass der ESM keine Bank im Sinne der EZB ist, weil er die Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllt, aber das kann die EZB ja jederzeit ändern, wenn sie will (s. weiter oben). Aber vielleicht habe ich hier ja auch einen Denkfehler.

    Aber um eines klar zu sagen: Völkerrechtlich muss Deutschland sich an diese Vorgaben halten, sobald der Vertrag ratifiziert ist. Welche Sonderrechte sich Deutschland intern heraus nimmt, spielt für Deutschlands Verpflichtungen dann keinerlei(!) Rolle mehr.
    In der Praxis sieht das natürlich oft anders aus, einfach, weil Deutschland mächtig genug ist, die anderen seine Sonderregeln erdulden zu lassen. Intern hat Deutschland allerdings traditionell ein dualistisches System, d.h. völkerrechtliche Verträge entfalten ohne Begleitgesetz keine unmittelbare Wirkung gegenüber Einzelpersonen und Behörden; aber ein solches Umsetzungs - bzw. Begleitgesetz ist mittlerweile durch das BVerfG quasi obligatorisch vorzunehmen.
    Das letzte Beispiel, das mir dazu einfiele, sind etwa die massiven Sonderrechte, die das BVerfG Deutschland im Rahmen seines Lissabon-Urteils eingeräumt hat (bzw, die es dem Bundestag zugestanden hat).
    Hier wurden wesentliche Teile des Vertragstextes in einer Weise einfach missachtet, dass der Verwahrer des Lissabonvertrages (Portugal) die Ratifizierungsurkunde Deutschlands eigentlich hätte zurückweisen müssen. Das hätte aber wieder (faktisch) den gesamten Vertrag gekillt, von daher ist das natürlich nicht passiert.
    Zuletzt geändert von Seether; 10.09.2012, 11:04.

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      #92
      Noch zum Thema Banklizenz:

      Banklizenz für den ESM: Was hinter der Diskussion um die Banklizenz steckt - Europas Schuldenkrise - FAZ

      Der Widerspruch lässt sich wie folgt auflösen: Im Vertrag steht weder, dass der ESM eine Banklizenz hat – noch dass er keine hat. Verfasst wurde Artikel 32 Absatz 9 wohl nicht mit dem Hintergedanken, dem ESM eine Banklizenz durch die Hintertür zu gewähren. Denkbar ist allerdings, ob, wenn es hart auf hart kommt und politisch gewollt ist, man sich im Zweifel nicht doch auf eben jenen Artikel berufen würde, um Zugriff auf das Geld der Zentralbank zu erhalten.
      Ich halte diese Interpretation, man habe an eine Refinanzierung bei der EZB nicht gedacht, für sehr optimistisch und die Darstellung des Finanzministeriums (siehe Kampeter hier) zumindest für irreführend. Nach meinem Verständnis steht die Hintertür für die Banklizenz offen wie ein Scheunentor. Und auch die Fragen der Haftungsgrenzen und des Vetorechts des FinMin halte ich keineswegs für geklärt.

      Ich bin wirklich gespannt darauf, wie das BVerfG zu diesem Machwerk Stellung nimmt.

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        #93
        Das historische Argument der Genese der Norm, in diesem Fall des Art 32 IX, wäre gegenüber einer teleologischen (Sinn und Zweck der Norm) bzw. systematischen (Wo steht die Norm, wie ist ihr Kontext im Gesamtzusammenhang?) Auslegung nur dann von Belang, wenn die Genese der Norm, also die Intention des Normgebers, zweifelsfrei feststünde. Das ist nur bedingt der Fall (Merkel: "ESM hat keine Banklinzenz". Allerdings ist Merkel nicht "Gesetzgeber", und über eine Diskussion während des Entstehungsprozesses des fraglichen Artikels, etwa in Form eines Sitzungsprotokolls oder eindeutiger vorheriger Zielvorgaben, ist mir persönlich wenig bekannt).
        Obwohl ich der Deutung der FAZ zustimme, ist es für die praktische Rechtsanwendung nur von sekundärer Bedeutung.
        Gleichwohl bleibt ja die Frage bestehen, was dann überhaupt der Sinn der Vorschrift sein soll. Ist sie für die alltägliche, praktische Arbeit des ESM von eklatanter Bedeutung, würde man sonst in zu vielen Mitgliedsländern Probleme bekommen, weil der ESM einem Kreditinstitut zu ähnlich wäre?
        Aber wenn man das vermeiden will, weil der ESM zu grosse ähnlichkeit mit einem Kreditinstitut hätte, dreht man sich dann nicht argumentativ im Kreis, weil man gerade dadurch den Sinn und Zweck der Gesetze über das Kreditinstitutswesen umgeht, und diese ja wohl eine Daseinsberechtigung haben (= dann doch wieder eine Banktätigkeit nur ohne die mit einer Lizenz einhergehenden Einschränkungen bzw. Bedingungen)?
        Ich kann es drehen und wenden, wie ich es will, aber für mich läuft der Art 32 IX allermindestens darauf hinaus, mit bedingtem Vorsatz das Führen einer Quasi-Bank ohne offizielle Banklizenz zumindest nicht verhindern zu wollen (Also: Hintertür/"Augen zu und das Beste hoffen").
        Zuletzt geändert von Seether; 10.09.2012, 12:41.

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          #94
          Die Banklizenz war schon für die EFSF im Gespräch, unter der Überschrift "Diskussion über Hebelungen" - der Vorschlag kam von US-Finanzminister Geithner. Er wurde so wichtig genommen, dass Sarkozy während der Geburt seiner Tochter zu Merkel flog, um sie zu dieser Banklizenz zu überreden. Er scheiterte.

          Es fällt mir deshalb sehr schwer zu glauben, dass bei der Befreiung von Lizenzierungen für de ESM niemand an die Banklizenz dachte. Vielleicht sehe ich Gespenster, aber Geithner war auch an den ESM-Beratungen beteiligt und ich verstehe einfach nicht den Grund, warum eine US-Kanzlei diesen Vertrag ausgearbeitet hat. Es sei denn, Geithner hatte die Finger im Spiel.

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            #95
            Zum Urteilstext: Das Bundesverfassungsgericht

            # 278 - was ist das denn?

            Auch eine Hinterlegung von Staatsanleihen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus bei der Europäischen Zentralbank als Sicherheit für Kredite würde gegen das Verbot unmittelbaren Erwerbs von Schuldtiteln öffentlicher Stellen verstoßen. Dabei kann offen bleiben, ob hierin eine Übernahme von Schuldtiteln direkt vom öffentlichen Emittenten am Primärmarkt läge oder nach dem Zwischenerwerb durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus einem Erwerb am Sekundärmarkt entsprechen würde. Denn ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt (vgl. auch 7. Erwägungsgrund der Verordnung <EG> Nr. 3603/93 des Rates vom 13. Dezember 1993 <ABl EG Nr. L 332 vom 31. Dezember 1993, S. 1>).
            Das würde doch Draghis Programm den Garaus machen, oder sehe ich das falsch?

            Jedenfalls sollte es irgendwie gearteten Banklizenzen des ESM, egal ob sie nun so heißen oder nicht, den Garaus machen.

            Interessant in diesem Zusammenhang, dass dieses Programm im Hauptsache-Verfahren unter die Lupe genommen werden soll.

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              #96
              Ökonomisch schwachsinnig und engstirning, aber das Gericht ist natürlich nicht dazu da den ökonomischen Sinn oder Unsinn bestimmter Aktionen zu beurteilen. Juristisch ist das für mich sehr eindeutig. Damit dürfte auch die letzte Gnadenfrist für den Euro hinüber sein, jedenfalls wenn Karlsruhe seine Linie durch- und der EuGH mitzieht.

              Vielleicht ist es besser so, denn die Idioten in Berlin werden es so oder so nicht mehr kapieren und abgewählt werden sich nächstes Jahr wohl leider auch nicht, jedenfalls nicht alle.

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                #97
                Das Gericht hat ja diese Verordnung nicht gemacht - die ich bisher gar nicht kannte.

                EUR-Lex - 31993R3603 - DE

                Die Mitgliedstaaten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die nach Artikel 104 des Vertrages vorgesehenen Verbote wirksam und uneingeschränkt angewendet werden und damit insbesondere das mit diesem Artikel verfolgte Ziel nicht durch den Erwerb auf dem Sekundärmarkt umgangen wird.

                In den Grenzen dieser Verordnung trägt der direkte Erwerb von handelbaren Schuldtiteln des öffentlichen Sektors eines Mitgliedstaats durch die Zentralbank eines anderen Mitgliedstaats nicht dazu bei, den öffentlichen Sektor den Regeln der Marktmechanismen zu entziehen, sofern ein derartiger Erwerb nur zum Zwecke der Währungsreservenverwaltung vorgenommen wird.

                Unbeschadet der der Kommission durch Artikel 169 des Vertrages übertragenen Aufgabe obliegt es gemäß Artikel 109f Absatz 9 und Artikel 180 des Vertrages dem Europäischen Währungsinstitut und danach der Europäischen Zentralbank, dafür Sorge zu tragen, daß die nationalen Zentralbanken die aus dem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen einhalten.

                Innerhalb eines Tages gewährte Kredite der Zentralbanken können zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Funktionierens der Zahlungssysteme nützlich sein; dem öffentlichen Sektor innerhalb eines Tages gewährte Kredite stehen daher mit den Zielen des Artikels 104 des Vertrages im Einklang, solange eine Verlängerung der Laufzeit über den jeweiligen Tag hinaus ausgeschlossen ist.
                Das bezieht sich zwar ausdrücklich auf die nationalen ZBs, aber ich sehe nicht, wieso das bei der EZB selber anders sein sollte.

                Soviel dazu, dass das Hauptsacheverfahren nur noch eine Formsache sein wird.

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                  #98
                  Völkerrechtlich ist vollkommen irrelevant, welche Aussagen das BVerfG zum Verfahren in Auslegungsfragen zwischen Staaten oder die Existenz/Nichtexistenz einer Banklizenz für den ESM trifft.
                  Im Vertrag steht X, und da kann das BVerfG soviel herummäckern, wie es will. Mag sein, dass Deutschland aufgrund seiner faktischen Hegemonialstellung erfolgreich von den anderen Nationen erwarten kann, in der Praxis die dt. Sonderkonditionen mitzutragen, obwohl diese eigentlich vertragswidrig sind (s. Lissabon-Urteil); an der internationalen juristischen Verpflichtung ändert das alles wenig. Erfolgt keine Vertragsänderung, haben wir Realpolitik durch hegemoniale Sonderstellung.
                  Insbesondere ist das BVerfG nicht in der Lage, eine etwaige Entscheidung in Auslegungsfragen durch den EuGH vorzubestimmen; der wird ganz besonders allergisch darauf reagieren, wenn ihm das dt. Verfassungsgericht mal wieder meint Vorschriften machen zu müssen.
                  Wohin soll das in letzter Konsequenz führen? Dass Deutschland, wenn es schliesslich wegen Streitfragen aus dem ESM vor den EuGH gezerrt und dort verurteilt wird, dann die Hände hebt und sagt: "Sorry nein, wir dürfen nicht, das war eigentlich schon damals bei dem BVerfG Urteil klar, aber hey, wir haben gehofft, es kommt nie soweit? Seht zu, wo ihr eure 190 Milliarden Euro plus X herbekommt"?
                  Politik ist oft eine Frage realer Machtverhältnisse und Durchsetzungswillens, und hier ist noch immer nicht das letzte Wort gesprochen, egal, wie sehr das manch ein Artikel momentan wünscht.

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                    #99
                    Nach dem Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM müssen sich Bundestag und Bundesrat möglicherweise mit den Vorgaben aus Karlsruhe befassen. Dabei geht es um die Forderung der Richter, dass die Bundesregierung bei der Ratifizierung der Verträge sicherstellen muss, dass ihre Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen in den ESM nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind. In Gerichtskreisen in Karlsruhe hieß es nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP, diese Bedingungen könnten in einem Zusatzprotokoll zum ESM-Vertrag geregelt werden. Dem sollten dann alle anderen Vertragsstaaten zustimmen. Unklar ist, ob dem Zusatzprotokoll auch Bundestag und Bundesrat noch einmal zustimmen müssen.
                    Liveticker: Börsen reagieren erleichtert auf Euro-Urteil - SPIEGEL ONLINE

                    Aber das wäre ohnehin alles Makulatur, wenn sie das Draghi-Programm killen sollten. Mit einer Haftungsbegrenzung auf 190 Mrd. seitens Deutschland und ohne die EZB ist es aus, das sehe ich genauso wie Junky.

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                      Finde ich gut bzw. einigermaßen akzeptabel so. Besser die Einsicht auf ein baldiges Ende reift jetzt, als dass über eine festgelegte Haftungsgrenze hinaus noch weitere Steuermilliarden, Haftungen, Garantien und dazu elementare freiheitliche und demokratische Grundrechte ausgehebelt und in den Ofen geschoben werden und 2015 dann ganz Europa nicht nur vor der alles umfassenden finanziellen Staatspleite, sondern auch dem desaströsen Bankrott jeglicher Demokratie steht.

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                        Jaja. Und schon wieder kräht jeder Hahn, dass die Demokratie am Abgrund steht.

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                          Noch ein Gedanke:
                          Das BVerfG hat mit dem heutigen Urteil seine im Lissabon-Urteil getätigte "Bis hier her und nicht weiter"-Position endgültig wieder aufgegeben.
                          Die Grenze des Lissabon-Urteils, dass jede weitere übertragung von Hoheitsrechten an eine supranationale Institution wie die EU entweder nur auf Basis einer neuen Verfassung und/oder durch eine Föderalisierung der EU möglich sei, wurde nicht mal mehr mit einem Wort erwähnt.
                          Insofern ist genau das eingetreten, was ich einige Seiten vorher schon ausgeführt hatte: Man hat die eigene Rechtsprechung endgültig über den Haufen geworfen. Zumindest bewegt man sich jetzt auf einer Linie mit all jenen Staatsrechtlern, denen die Rolle, die sich das BVerfG in der europäischen Integration selber angedacht hatte, sowieso ein Dorn im Auge war.
                          Meiner Meinung nach hat sich das BVerfG damit als Hund erwiesen, der nur bellt, aber niemals beisst. Als Akteur in der Eurokrise hat es sich damit, meiner Meinung nach, endgültig verabschiedet, und auch vom etwaigen Hauptverfahren und den Problemen um den EZB-Anleihenankauf erwarte ich mir keine grundliegende Kursänderung mehr (Zumal das BVerfG der EZB eh keine Vorschriften machen, sondern bestenfalls eine Vorlage beim EuGH bewirken kann).

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                            Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
                            Jaja. Und schon wieder kräht jeder Hahn, dass die Demokratie am Abgrund steht.
                            Tatsächlich? Ist das so? Gut! Denn: Tut sie das nicht? Ich will dir deinen Optimismus nicht nehmen, aber ich finde zum Beispiel eine Troika im Land und den immer mehr drohenden Brüsseler Zentralismus nicht sehr demokratisch. Ich finde auch das ESM-Konstrukt befremdlich undemokratisch und vor allem uneinsichtig. Solange die Finanzmärkte dereguliert sind, ist der ESM eine klasse Waffe, Geld von unten nach oben zu transferieren und Auffangbetten für die Akteure zu spielen. Und kein demokratisch gewähltes Parlament, kann erfolgreich dagegen klagen. Ich finde bereits das undemokratisch. Aber es geht ja noch weiter. Tiefer. Langwieriger.

                            Aus einer Folge daraus werden in den nächsten Jahren europaweit viele bzw. SEHR viele Menschen verarmen und alles verlieren. Hältst du es denn für so ausgeschlossen, dass diese Menschen von der Demokratie enttäuscht sein werden und sich anderen Parteien und Weltordnungen zuwenden?

                            Ich wünsche mir, dass sich dein Optimismus bestätigt.

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                              Also laut Claudia Roth ist durch den ESM das alles jetzt endlich mal demokratisch legitimiert.

                              BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundespartei - Großkoalitionärer Mief

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                                Ich sehe das auch so wie Degenhardt, die Hauptziele der Klage sind erreicht. Mit den ersten Entwürfen, die vom ESM kursierten, hat dieses Ergebnis glücklicherweise nicht mehr viel zu tun. Es gibt keine Blanko-Einzugsermächtigungen und keine Geheimkammer-Entscheidungen. Ich bin auch der Meinung, dass die Haftungsbeschränkung eine Banklizenz ausschließt (denn Banklizenz bedeutet automatisch mehr Haftung). Eigentlich ist er jetzt eine dauerhafte EFSF. Die Klage hat sich auf jeden Fall gelohnt.

                                Ich finde allerdings, dass der Fiskalpakt doch ziemlich stiefmütterlich behandelt wurde.

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