Der NSU-Prozess und die Medienvertreter - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Der NSU-Prozess und die Medienvertreter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    sind nur dann nicht erlaubt wenn sie nicht der Wahrheitsfindung dienen. Erlauben würde ich sie in dem Fall aber trotzdem.
    Was macht denn diesen Prozess formaljuristisch anders als die tausende sonstigen Prozesse, die dasselbe Gericht im Jahr abwickelt? Das müsste man ja irgendwie begründen können; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gericht keine Weisungen von der Regierung annehmen darf.

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Aber meine Meinung ist ja nicht so wichtig für das Gesetz.
    Du musst bedenken, dass Verstöße gegen die Strafprozessordnung zur Anfechtung des gesamten Verfahrens und des Urteils führen können. Dann lieber schön formal bleiben.
    "En trollmand! Den har en trollmand!"

    Kommentar


      #62
      Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
      Was macht denn diesen Prozess formaljuristisch anders als die tausende sonstigen Prozesse, die dasselbe Gericht im Jahr abwickelt? Das müsste man ja irgendwie begründen können; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gericht keine Weisungen von der Regierung annehmen darf.
      Achso da hab ich mich dumm ausgedrückt. Ich meinte für den Fall, dass das Medieninteresse größer ist als der Platz im Gerichtssaal würde ich das akreditierte Medienvertretern kontrolliert in anderen Räumen sehen lassen.


      Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
      Du musst bedenken, dass Verstöße gegen die Strafprozessordnung zur Anfechtung des gesamten Verfahrens und des Urteils führen können. Dann lieber schön formal bleiben.
      Ja klar, das weiß ich, man muß die Form wahren damit man da keinen größeren Schaden anrichtet. Trotzdem wünsche ich mir oft mehr Flexbibilität im Umgang mit Regeln.

      Kommentar


        #63
        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
        Achso da hab ich mich dumm ausgedrückt. Ich meinte für den Fall, dass das Medieninteresse größer ist als der Platz im Gerichtssaal würde ich das akreditierte Medienvertretern kontrolliert in anderen Räumen sehen lassen.
        Und bei anderen Prozessen dann genauso? Das wäre ein Türöffner. Und die ganz großen Prozesse könnte man dann gleich auf die Stadionleinwand schalten.

        Es ist meine Meinung, dass das Gericht gegenüber dem öffentlichen Interesse neutral zu sein hat. Wenn mehr Zuschauer in den Saal streben als Plätze vorhanden sind, dann ist das deren Problem.

        Angemeldet hatten sich glaube ich mehr als 300.

        Es ist nicht die Aufgabe des Gerichtes, das öffentliche Interesse in seiner vollen Breite zufrieden zu stellen. Sie müssen lediglich eine Berichterstattung ermöglichen.


        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
        Ja klar, das weiß ich, man muß die Form wahren damit man da keinen größeren Schaden anrichtet. Trotzdem wünsche ich mir oft mehr Flexbibilität im Umgang mit Regeln.
        Ich nicht.
        Zuletzt geändert von Liopleurodon; 01.05.2013, 16:45.
        "En trollmand! Den har en trollmand!"

        Kommentar


          #64


          Angehängte Dateien

          Kommentar


            #65
            Zitat von Liopleurodon

            Es ist meine Meinung, dass das Gericht gegenüber dem öffentlichen Interesse neutral zu sein hat. Wenn mehr Zuschauer in den Saal streben als Plätze vorhanden sind, dann ist das deren Problem.
            Dann sollte aber auch die Politik außen vor bleiben und das originale Sitzverteilungsverfahren für die Presse gelten. Wer zu spät kommt der muss nunmal sehen was über bleibt.
            Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
            Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
            Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
            und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

            Kommentar


              #66
              Es ist ja schon einmal gut, dass zumindest Sitzplätze abgegeben werden dürfen, so dass sich mehrere Medienvertreter notfalls einen Platz teilen können, was ja auch teilweise gemacht wird.

              Diese Erlaubnis gab es beim ersten Akkreditierungsverfahren nicht.

              Kommentar


                #67
                Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                Für mich stellt sich nun die Frage, ob angesichts des enormen und internationalen öffentlichen Interesses es
                nicht angemessener wäre, den Prozess in eine anderes, größeres Gebäude zu verlagern. Damit könnten sehr viel mehr Medienvertreter Zugang haben. Es würde wohl nicht die Würde des Gerichtes verletzen, wenn dieses in einem anderen Saal tagen müsste. Auch der organisatorische Aufwand wäre IMHO vertretbar.

                In der Vergangenheit gab es das schon mal (zB. RAF-Prozesse). Allerdings spielten damals auch Sicherheitsbedenken eine wesentliche Rolle.
                Rein formal gesehen hat die Bundesanwaltschaft vor dem OLG München Anklage erhoben. Diese wurde zugelassen und kann nun nicht mehr zurück gezogen werden. Schon aus diesem Grund ist man auf die in München verfügbaren Gerichtssäle beschränkt.

                Der RAF-Prozess in Stammheim ist übrigens ein gutes Beispiel, wie problematisch ein größerer Saal sein kann. Es waren zu viele Zuschauer im Saal und der Richter war nicht immer Herr des Verfahrens - so wie es eigentlich sein sollte.

                Würde man wirklich alle interessierten Personen unterbringen wollen, hätte man ein Verfahren in Stadionatmosphäre. Das hätte dann auch nichts mehr mit einem fairen Prozess zu tun. Und die Durchführung des Verfahrens nach rechtsstaatlichen Standards hat eben Vorrang vor dem Zugang der Medien.
                Zuletzt geändert von Liopleurodon; 01.05.2013, 20:34.
                "En trollmand! Den har en trollmand!"

                Kommentar


                  #68
                  Ich möchte fast wetten, dass die Verteidigung (oder auch die Staatsanwaltschaft) nach diesem Theater evt. schon zu Prozessbeginn, wenn da nicht, dann bei einem entsprechenden Urteil, auf Verfahrensfehler pochen wird. Ich bin kein Anwalt, aber dass man da irgenteine Lücke finden wird um irgentwelche Verfahrensfehler geltend zu machen, erscheint relativ offensichtlich. Der ganze Prozess wird sich dementsprechend wahrscheinlich noch über Jahre hinziehen...
                  Wer die Enge seiner Heimat begreifen will, der reise. Wer die Enge seiner Zeit ermessen will, studiere Geschichte. Kurt Tucholsky

                  Kommentar


                    #69
                    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                    OK Dankeschön, Unterschied ist jetzt klar geworden. Es gibt also wie ich saget kein grundsätzliches Übertragungsverbot. Übertragungen sind nur dann nicht erlaubt wenn sie nicht der Wahrheitsfindung dienen.
                    Um es nochmal zu präzisieren: Es sind keine audiovisuellen Aufzeichnungen nach draußen erlaubt. Dies wiederum begründet sich auf den in der Verfassung verankerten Schutz der Menschenwürde. Insbesondere, da jeder Angeklagte vor Gericht bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten hat. Dies ist mit einem Inverkehrbringen von Mitschnitten nicht vereinbar.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Weltraumbastler Beitrag anzeigen
                    Ich möchte fast wetten, dass die Verteidigung (oder auch die Staatsanwaltschaft) nach diesem Theater evt. schon zu Prozessbeginn, wenn da nicht, dann bei einem entsprechenden Urteil, auf Verfahrensfehler pochen wird. Ich bin kein Anwalt, aber dass man da irgenteine Lücke finden wird um irgentwelche Verfahrensfehler geltend zu machen, erscheint relativ offensichtlich. Der ganze Prozess wird sich dementsprechend wahrscheinlich noch über Jahre hinziehen...
                    Dank es den Medien, die sich eingeklagt haben und dem Bundesverfassungsgericht, das in einer Geste überbordender Freundlichkeit dieser Klage stattgegeben hat.

                    (Der Witz ist ja, dass Al-Jasira Istanbul als türkisches Medium durchgegangen ist )

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                    Rein formal gesehen hat die Bundesanwaltschaft vor dem OLG München Anklage erhoben.
                    Und dies wiederum begründet sich darauf, dass 5 der 10 Morde in Bayern geschahen.
                    "En trollmand! Den har en trollmand!"

                    Kommentar


                      #70
                      Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                      Um es nochmal zu präzisieren: Es sind keine audiovisuellen Aufzeichnungen nach draußen erlaubt. Dies wiederum begründet sich auf den in der Verfassung verankerten Schutz der Menschenwürde. Insbesondere, da jeder Angeklagte vor Gericht bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten hat. Dies ist mit einem Inverkehrbringen von Mitschnitten nicht vereinbar.
                      Ich will auch nicht, dass was aufgezeichnet wird, senden langt! Befragungen von Zeugen per Video machen ja auch nur Sinn wenn ich audiovisuell raussenden darf.

                      Kommentar


                        #71
                        Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                        Diesen und anderen Meldungen kann man entnehmen, dass die Belegung bereits bis zum Maximum verplant war.
                        OK, dann sind die zusätzlichen Stühle keine Option.

                        Die Münchener werden schon wissen, wie sie ihre Säle belegen können. Das sind immerhin Volljuristen.
                        Als Volljuristen hätten die Münchner auch wissen können, dass ihre Platzvergabe nicht klagefest ist, wenn sie dilettantische Fehler machen. Das passierte jetzt schon zum zweiten Mal.

                        Kommentar


                          #72
                          Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                          Dank es den Medien, die sich eingeklagt haben und dem Bundesverfassungsgericht, das in einer Geste überbordender Freundlichkeit dieser Klage stattgegeben hat.

                          (Der Witz ist ja, dass Al-Jasira Istanbul als türkisches Medium durchgegangen ist )
                          Letzteres ist natürlich grandios

                          Die Frage ist ja, auf welcher Rechtsgrundlage das Urteil des Bundesverfassungsgericht ergangen ist. Wer hat festgelegt, dass 4 (?) für die türkischen Medien reservierte Plätze reichen? Und warum nicht 3? Oder 5? Oder 7? Und was ist mit ähnlichen Prozessen der Vergangenheit (im kleineren Maßstab), die unter den alten Bedingungen der Platzvergabe abgehalten wurden? Sind die jetzt verfassungsrechtlich bzw. formell falsch? Das Urteil des BVerfG müsste ja auf einer schon länger bestehenden Rechtsgrundlage ergangen sein. Rätsel über Rätsel... (auch möglich, dass ich nur nicht ausreichend belesen bin, ich hab das Ganze nur am Rande verfolgt...)
                          Wer die Enge seiner Heimat begreifen will, der reise. Wer die Enge seiner Zeit ermessen will, studiere Geschichte. Kurt Tucholsky

                          Kommentar


                            #73
                            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                            Ich will auch nicht, dass was aufgezeichnet wird, senden langt! Befragungen von Zeugen per Video machen ja auch nur Sinn wenn ich audiovisuell raussenden darf.
                            Das Verbot schließt sowohl audiovisuelles Aufzeichnen (Foto,Ton,Video) im Gerichtssaal als auch das spätere Senden (Verbreiten) socher Aufnahmen mit ein. Auch eine Live-Schaltung, die außerhalb aufgezeichnet werden könnte, ist nicht erlaubt. Das gilt ebenfalls für eine Liveübertragung in einen anderen Saal.

                            Indirekt ergibt sich das hieraus:
                            Etwas konkreter nochmal hier:
                            Zuletzt geändert von Galactus; 02.05.2013, 14:31.
                            "Ganz egal wo Ihr hingeht - da seid Ihr dann." (Buckaroo Banzai)

                            Kommentar


                              #74
                              Jetzt ist es auch per Gutachten bestätigt worden:

                              1) offene Saaltüren oder eine Lautsprecherübertragung in die Korridore oder in einen anderen Raum sind nicht zulässig,
                              2) eine Bild- und Ton-Übertragung in einen anderen Saal ist erst recht unzulässig,
                              3) das Gericht ist nicht verpflichtet, bei zu erwartendem größeren Andrang auf einen anderen Saal auszuweichen.

                              Dabei ergäben sich Punkt 1) und 2) aus der Menschenwürde der Verfahrensbeteiligten. Auch Artikel 5 GG über die Presse- und Meinungsfreiheit begründe solch ein Verfahren nicht. Ebenso wenig können mit Verweis auf diesen Artikel weitere Plätze für bisher benachteiligte Medien oder Einzelpersonen eingeklagt werden.

                              Quelle: NSU-Prozess: Gutachter halten Videoübertragung für unzulässig - SPIEGEL ONLINE
                              "En trollmand! Den har en trollmand!"

                              Kommentar


                                #75
                                Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                                Dann sollte aber auch die Politik außen vor bleiben und das originale Sitzverteilungsverfahren für die Presse gelten. Wer zu spät kommt der muss nunmal sehen was über bleibt.
                                Die Politik hatte und hat bisher nix mit der Sitzplatzvergabe zu tun.
                                Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X