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    #91
    @ Cordess:

    Ich seh grad' dein Problem bei dem Münchener Fall nicht.

    Die unteren Instanzen haben den Betroffenen zu einer Freiheitsstrafe verurteil. Der BGH, als oberste Instanz, hat das Urteil aufgehoben. Der Rechtsstaat funktioniert doch.

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      #92
      Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
      @ Cordess:

      Ich seh grad' dein Problem bei dem Münchener Fall nicht.

      Die unteren Instanzen haben den Betroffenen zu einer Freiheitsstrafe verurteil. Der BGH, als oberste Instanz, hat das Urteil aufgehoben. Der Rechtsstaat funktioniert doch.

      Das kann ich dem Artikel nicht entnehmen oder gibt es dazu inzwischen neue News?

      Im Artikel steht:

      Auch Staatsanwältin Elisabeth Ehrl betonte: "Der Angeklagte ist und war schuldig." Er sei weder ein Held noch ein Märtyrer. Er sei während des Geschehens vom Opfer zum Täter geworden. Der BGH habe die Feststellungen des erstinstanzlichen Prozesses unangetastet gelassen. Im erneuten Prozess sei es lediglich um die Strafhöhe gegangen.
      Fast 20 Monate saß Sven G. in Haft. Nun durfte der Informatikstudent den Gerichtssaal vorerst als freier Mann verlassen. Der 31-Jährige hatte sich im März 2008 an einem Münchner U-Bahnhof gegen einen pöbelnden Jugendlichen gewehrt und diesen mit einem Messer schwer verletzt.


      Daraus folgt also:
      Das BGH sagt, daß der Student ein Verbrecher ist.
      Wo siehst du hier eine Aufhebung des Urteils?
      Ein paar praktische Links:
      In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
      Aktuelles Satellitenbild
      Radioaktivitätsmessnetz des BfS

      Kommentar


        #93
        Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
        Das kann ich dem Artikel nicht entnehmen oder gibt es dazu inzwischen neue News?

        Im Artikel steht:


        Streitfall Notwehr: Student Sven G. auf freiem Fuß - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

        Daraus folgt also:
        Das BGH sagt, daß der Student ein Verbrecher ist.
        Wo siehst du hier eine Aufhebung des Urteils?


        Der BGH stellte fest:

        - Notwehr überschritten => Straftat
        - mildernde Umstände nicht berücksichtig => Neuverhandlung des Strafmaßes


        Der Rechtsstaat funktioniert.

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